Bekanntmachung der Stadt Herrieden über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Stadtratssitzung, 06.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz zum 31.03.2018 endet.
Die Stadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Gemeindegebiet Herrieden i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Stadt Herrieden interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntgabe bei der
Stadt Herrieden, Kämmerei (Zimmer 1), Herrnhof 10, 91567 Herrieden
zu bekunden. Die Stadt behält sich vor, nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen zu berücksichtigen; auf eine Berücksichtigung nach diesem Termin eingehender Interessensbekundungen besteht aber kein Anspruch.
Die von der Stadt Herrieden vom bisherigen Konzessionär vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss dienen, können während der üblichen Bürozeiten im Rathaus Herrieden eingesehen bzw. unter o.g. Adresse angefordert werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt parallel im elektronischen Teil des Bundesanzeigers.
Datenstand vom 10.10.2016 09:15 Uhr