5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Burgoberbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 19.04.2016 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 30.07.2015 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016
ortsüblich bekanntgemacht.

Im Rahmen der 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Gemeinderat Burgoberbach in der
Gemeinderatssitzung am 18.02.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB nachfolgende Änderungen,
Ergänzungen sowie Rücknahmen im Flächennutzungsplan beschlossen:

1.        Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXI
       „An der Weiherschneidbacher Straße" und Ausweisung einer
       Spielplatzfläche westlich der Wohnbaufläche „An der Weiherschneidbacher Straße“
       (Größe: ca. 2,98 ha).
2.        Teilweise Zurücknahme der gewerblichen Baufläche nördlich der Winterschneidbacher
       Straße im westlichen Planbereich des derzeit ausgewiesenen Gewerbegebietes und
       Ausweisung einer Sondergebietsfläche (S) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXII
       Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
       Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ (Größe: 2,23 ha).
3.        Rücknahme der ausgewiesenen Wohnbaufläche im Nordwesten der Gemeinde
       Burgoberbach (Größe: ca. 2,3 ha) und Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
4.        Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes des Kappelbaches (HQ-100-Linie).

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Burgoberbach erfolgt gemäß §
8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI
„An der Weiherschneidbacher Straße“ und zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ sowie des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“.

Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:17 Uhr