Musikschulgebührenordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Stadtratssitzung, 08.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Besprechung am 10.05.2016 mit den Bürgermeistern der „Entsendegemeinden“ der auswärtigen Musikschüler wurde diesen die Möglichkeit eingeräumt, sich eigenständig auf ein einvernehmliches Angebot der Beteiligung zu einigen, nachdem das uns vorgeschlagene Modell der (80 % / 40% /0 %-Beteiligung mit der Folge der ggf. deutlich höheren Gebühren für Auswärtige) keinen Konsens fand.
Oberbürgermeister Dr. Hammer regte dabei an, die in Herrieden und Dinkelsbühl schon beschlossene Gebührenerhöhung mit den drei Tarifen (A, B und C) noch nicht zum 01.09.2016 anzuwenden.
Dinkelsbühl und Herrieden werden sich – entsprechend dem im RIS hinterlegten Entwurf – bis auf weiteres mit einer Erhöhung der derzeitigen Gebührentarife A und B um je ca. 10 % begnügen.
Evtl. kann dann eine neue Gebührenordnung zum 01.01.2017 oder zum 01.09.2017 umgesetzt werden, wenn klar ist, ob und wie die Beteiligung der Auswärtigen aussieht.
Dokumente
Gebührenordnung 2016_01.06.2016 (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 09:19 Uhr