Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Stadtratssitzung, 05.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 43. Stadtratssitzung 05.10.2016 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.07.2016 und in der SR-Sitzung am 14.09.2016 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes von IVMG GmbH & Co. Objekt 11 KG auf Flst. Nrn. 1212 und 1213, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 5, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“, Herrieden.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vom Bauherrn beantragt:
-        Überschreitung der Baugrenze um ca. 4 m nach Süden
-        Überbauung des Regenrückhaltebeckens.

Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze kann erteilt werden. Mit der Überbauung des Regenrückhaltebeckens besteht von Seiten der Stadt Einverständnis. Eine Tektur der wasserrechtliche Beurteilung bzw. Überrechnung wird vom Ing.-Büro Heller ausgearbeitet und separat beantragt. Diese Tektur liegt bereits dem Landratsamt Ansbach vor. Nach Meinung des Bauherrn sind durch die Überbauung des Regenrückhaltebeckens die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung hielt bereits Rücksprache mit dem Landratsamt. Eine endgültige Beurteilung vom Landratsamt, ob eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, kann nach Eingang der Unterlagen erfolgen. Die Unterschriften der Nachbarn sind auf den Bauplänen nicht vorhanden.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die o.g. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Ebenso wird die Zustimmung für die Überbauung des Regenrückhaltebeckens empfohlen.“

Stadtbaumeister Marco Jechnerer erläutert den momentanen Sachstand in der Sitzung.

Diskussionsverlauf

Herr Marco Jechnerer berichtet, dass lt. Aussage von Herrn Metzner, Wasserwirtschaftsamt Ansbach, der Bescheid über die wasserrechtliche Genehmigung auf dem Postweg ist. Die Entscheidung des Wasserwirtschaftsamtes ist Voraussetzung für die Genehmigung des Bauantrages .

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2016 13:51 Uhr