Die Fa. Natura GmbH aus Seebronn plant derzeit eine Aufbereitung der Gärreststoffe aus der Biogasanlage. Dabei wird der Gärreststoff in einem Vakuumverdampfungsverfahren entwässert. Zurück bleibt ein Nährstoffkonzentrat, das dann als Flüssigdünger weiterverarbeitet wird. Der entzogene Wasserdampf wird anschließend wieder kondensiert. Hier bleibt eine klare wässrige Flüssigkeit. Dieses Kondensat hat aber immer noch eine Nährstoffbelastung, die eine Einleitung in ein Gewässer nicht zulässt. Das Kondensat muss über eine Kläranlage entsorgt werden. Es fallen jährlich bis zu 25.000 m³ Abwasser an. Dadurch werden um Seebronn bis zu 1.600 Fahrten für die Gülleausbringung eingespart. Die Fa. Natura möchte das Kondensat über die Abwasseranlage von Herrieden entsorgen und stellt dazu den Antrag auf Einleitungserlaubnis über eine Sondervereinbarung. Nach § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden ist dies möglich. Zusammen mit Herrn Appold wurden folgende Eckpunkte für eine Einleitungsvereinbarung besprochen:
1. Die Anschlussleitung von der Biogasanlage bis zum Ende des Ortskanals in Seebronn stellt die Fa. Natura selbst her und unterhält diese auch zukünftig.
2. Für den Anschluss wird kein Anschlussbeitrag erhoben.
3. Die Einleitungsgebühr wird nach der derzeit gültigen BGS-EWS berechnet. Die Einleitungsgebühr beträgt 2,90 €/m³ (Stand September 2015) Abwasser .
4. Die Belastung des Abwassers wird zunächst viermal jährlich in einer Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
5. Die Abwassermenge wird über eine geeichte Zähleinrichtung ermittelt.
6. Es wird ein monatlicher Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
Herr Schimmel hat in der Sitzung die Konditionen und den Verhandlungsstand erläutert. Herr Appold, Fa. Natura GmbH, teilte nun per E-Mail mit, dass er zur Sicherheit einmal für sein häusliches Abwasser und einmal für das Destillat aus der Gärrestaufbereitung einen Anschluss an den öffentlichen Kanal benötigt, falls die Einleitewerte bei der Gärrestaufbereitung nicht eingehalten werden können. Falls die Einleitewerte der Gärrestaufbereitung passen, wird direkt in ein Gewässer ohne weitere Behandlung durch eine Kläranlage eingeleitet. Für das in den öffentlichen Kanal eingeleitete Abwasser würde er den regulären Betrag gemäß unserer Gebührensatzung (derzeit 2,90 €/cbm, Stand September 2015, Stand heute 3,17 €/cbm) bezahlen.
Die Einleitung des Abwassers wurde bereits mit dem WWA besprochen. Hier wurden keine Einwände gegen die Einleitung erhoben.
Der BUL-Ausschuss hat sich am 28.07.2015 und am 15.09.2015 vorberatend mit diesem Thema beschäftigt. In der Zwischenzeit wurde die Pilotanlage überarbeitet und optimiert. Die ursprünglich beabsichtigte einzuleitende Menge von 24.000 cbm ist nunmehr auf ca. 6.000 cbm reduziert worden. Bei der Anlage handelt es sich um eine vom Bundesumweltministerium geförderte Pilotanlage.