Straßenbenutzungsvertrag für die Verlegung einer Privatleitung (Wärmeleitung) im Ortsteil Brünst, Flurweg Flst. 831, Gemarkung Heuberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 28.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 33. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 28.06.2016 ö 15

Sachverhalt

Herr Thomas Pfahler, Brünst 4 a, beantragt für die Errichtung einer Hackschnitzelheizung auf Flst. 832, Gemarkung Heuberg, die Zustimmung zur Verlegung von privaten Versorgungsleitungen auf dem städtischen Flurweg, Flst. 931, Gemarkung Heuberg.
Herr Pfahler möchte in der bestehenden Maschinenhalle eine Hackschnitzelheizung einbauen und die beiden Wohnhäuser auf Flst. 648, Gemarkung Heuberg, mit Wärme versorgen.

Folgende Leitungen sind vorgesehen:
-        Fernmeldeleitung, - Wasserleitung, - Stromleitung, - Steuerleitung

Die Verlegung der Leitungen erfolgt auf dem städtischen Flurweg in offener Bauweise auf einer Länge von ca. 7,00 m. Hierfür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Der Antrag mit Lageplan ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Herrn Thomas Pfahler, Brünst 4a, zur Verlegung von privaten Versorgungsleitungen wird zugestimmt. Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand (pauschal) und die endgültige Entschädigung pro lfdm. Leitungsgraben ist vom Antragsteller zu übernehmen. Die Querung des Flurweges in offener Bauweise wird genehmigt. Die Ausführung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Ausführungspläne (Digital) der Stadt Herrieden vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:09 Uhr