Einbau eines Durchlasses in den Fließgewässer Flst. 174, Gemarkung Neunstetten
Daten angezeigt aus Sitzung: 35. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 13.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 35. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 13.09.2016 | ö | 4.2 |
Sachverhalt
Durch die Stadt Herrieden wurde im Jahr 2014 in Neunstetten eine Ringschluss-Wasserleitung errichtet. Für die Verlegung der Wasserleitung auf dem Privatgrundstück Flst. 173, Gemarkung Neunstetten, hatte der Eigentümer mit der Stadt Herrieden eine Vereinbarung abgeschlossen. Dem Eigentümer wurde mündlich zugesagt, dass für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Wiesen) Flst. 173 und 169, Gemarkung Neunstetten auf dem Flurstück 174, (Fließgewässer) ein Durchlass (Beton) mit einer Länge von ca. 8,00 m, DN 400, von und auf Kosten der Stadt Herrieden eingebaut wird. Die Ausführung wird durch den städtischen Bauhof durchgeführt. Der Lageplan ist im RIS hinterlegt.
Datenstand vom 29.12.2017 11:06 Uhr