Neubau Carport und Terrasse, Anbau Wintergarten auf bestehende Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 13.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Carports und Terrasse, Anbau Wintergarten auf bestehende Garage von Michaela und Thorsten Schumann auf Flst. 921/6, Gemarkung Herrieden, Sudetenstraße 4.
Für den Aufbau der Terrasse wird vom Antragsteller eine Abstandsflächenübernahme von der Stadt Herrieden (angrenzendes Grundstück Flst. 911) benötigt. Das Antragsformular ist dem Bauantrag beigefügt. Das Grundstück 911 ist als Straße, Grünland, Weg und Wohnbaufläche bezeichnet.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes angemerkt:
Wenn die Stadt Herrieden diese Abstandsfläche übernehmen wü
rde, bedeutet dies, dass eine „Baulast“ übernommen und im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und sichert baurechtswidrige Zustände an einem Grundstück, respektive dem sich darauf befindliches Gebäude gegenüber der zuständigen Baubehörde ab. Eine Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Aufsichtsbehörde entweder etwas zu Unterlassen, zu dulden oder zu tun und im Baulastenverzeichnis eingetragen. Desweiteren bedeutet die Übernahme, dass lediglich eine verfahrensfreie Grenzgarage angebaut werden kann.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für den Neubau des Carports und des Wintergartens. Die Terrasse muss jedoch so ausgeführt werden, dass die Stadt Herrieden keine Abstandsfläche (Baulast) übernehmen muss, da sonst das städtische Flurstück zukünftig belastet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:06 Uhr