Bei der Baustellenbesprechung wurden folgende Punkte angesprochen welche sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Herrieden befinden.
Punkt 1:
Kanalsituation der Schmutzwasserleitung bei Station 2+200,000 im Bereich des neuen Geh- und Radweges (Ausbau für landwirtschaftliche Fahrzeuge)
Der öffentliche Schmutzwasserschacht Nr. 5951, PP DN 200 befindet sich im östlichen Randbereich des neuen Geh- und Radweges. Aufgrund der steilen Böschung ist in der Planung eine Absicherung mit Mauerscheiben und demzufolge eine Überbauung des Schachtes (und der Rohrleitung auf einem Teilstück) vorgesehen. Bei einer Verlegung des Schmutzwasserkanals würden hohen Kosten entstehen, die von der Stadt Herrieden zu tragen wären. Die Abdeckung, Konus und Schachtringe werden bis Gründungstiefe Mauer-scheiben ausgebaut und mit einer Abdeckplatte wasserdicht verschlossen. Einer Veränderung der Mauerscheiben wird von Seiten des Freistaates Bayern nicht zugestimmt.
Aus bautechnischer Sicht kann einer Überbauung des Schachtes vorgenommen werden.
Punkt 2.1
Umverlegung/Tieferlegung und Verlängerung der Breitbandleitung
Zur Feststellung der Tiefenlage der best. Leerrohrleitung DN 50 mit Mikrorohrverbundleitung des Breitbandes der Stadt Herrieden wurden Suchschlitze erstellt. Dabei stellte sich heraus, dass die Tiefe des Leerrohres für den neuen Ausbau des Geh- und Radweges nicht ausreichend ist und somit eine Neuverlegung ab dem Kreuzungsbereich nach Limbach bis zum Anschlusspunkt des Anwesen Hs. Nr. 15 vorgenommen werden muss. Diese Situation hat sich erst im Zuge der Grundstücksverhandlungen ergeben. In einen Gestattungsvertrag mit dem Freistaat Bayern ist geregelt, dass bei Änderungen von Leitungen die Kosten vom Betreiber (Stadt Herrieden) zu übernehmen sind. Für die Verlegung eines Schutzrohrverbundes 6x7.1,5 mm, Länge ca. 220,00 m fallen Baukosten in Höhe von ca. 4.400,00 € brutto an. Auf das in Aktennotiz Nr. 11 vom 04.08.2016, Punkt 11 festgelegte Leerrohr DN 50 wird verzichtet, da der Schutzrohrverbund in offener Bauweise eingebracht wird.
Punkt 2.2
Verlängerung der bestehenden Rohrverbundleitung
Im westlichen Bereich des geplanten Geh- und Radweges befindet sich eine Überleitung der Telekom. Eine Anfrage bei der Telekom hat ergeben, dass es beabsichtigt ist die Überleitung abzubauen. Eine Überprüfung des Anwesens Hs. Nr. 16 hat ergeben, dass kein Anschluss der Telekom vorhanden ist. Deshalb wird von der Verwaltung vorgeschlagen, im Zuge der Baumaßnahme den Schutzrohverbund (6x7x1,5 mm) soweit eingebracht wird, dass problemlos das Gebäude Limbach Hs. Nr. 16 angeschlossen werden kann und eine problemlose Weiterführung des Breitbandkabels möglich ist. Das Ein- und Ausblasen der Glasfaserleitung wird in Absprache mit dem Netzbetreiber (Bisping & Bisping) durch eine Fachfirma vorgenommen.
Punkt 3
Entwässerungssituation Einmündungsbereich zu den Anwesen Hs. Nrn. 14 u. 15
Die öffentliche Straße im Zufahrtsbereich zu den o.g. Anwesen hat ein starkes Gefälle. Aufgrund einer fehlenden Straßenentwässerung wird das Regenwasser in die Zufahrt des Anwesens Hs. Nr. 15 abgeleitet. Um die Entwässerungssituation zu verbessern wird vorgeschlagen, eine zweizeilige Rinne (sog. Homburger Rinne) auf einer Länge von ca. 15,00 m zu versetzen. Die Kosten sind von der Stadt Herrieden zu übernehmen. Ein Lageplan ist im RIS hinterlegt.