Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 37. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 25.10.2016 ö 5.1

Sachverhalt

Vor Erwerb des Flst. 683/56, Gemarkung Herrieden wird von Lisa und Tobias Keilwerth eine formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Am Fischerfeld 7, gestellt.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
-        Versetzung des gesamten Bauvorhabens nach Norden um ca. 5 m, daher Überschreitung der Baugrenzen und Nichteinhaltung der Baulinie. Garage ist komplett außerhalb der festgesetzten Fläche. Die Genehmigung dieser Befreiungen wurde dem Vorbesitzer des Grundstückes in Aussicht gestellt.
-        Satteldach mit 30° anstatt Satteldach mit 48 – 50°DN.
-        Leichte Drehung der Firstrichtung. Bezugsfälle sind vorhanden.
       Die Firsthöhe (7, 70 m) hält die Vorgaben des Bebauungsplanes in der Schablone für Satteldach (9,75 m) ein.
-        Errichtung mit einem OG (E + I) anstelle E + D, somit Traufhöhe von 4,90 m anstatt 3,25 m.
       Bezugsfälle sind vorhanden.
-        Rückwärtiger Anbau – Befreiung für die Nichteinhaltung 1,00 m von der Gebäudeecke abzurücken (Pkt. 2.8.2).
-        Abstand Hauptfirst zum Zwerchhausfirst 1,35 m anstatt 2,00 m.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme zu den oben beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht stellen. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:00 Uhr