Datum: 03.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2017
3 Bekanntgaben
3.1 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltsplanes 2017
3.2 Jahrbuch Film- und Fotoclub 2016
3.3 Broschüre "100 Jahre Katholisches Kindergartenwesen in Herrieden"
3.4 Verlegung der Schulverbandsausschusssitzung
4 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Zimmererarbeiten DEFGHI (Bundesförderteil)
5 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Dachdeckerarbeiten DEFGHI (Bundesförderteil)
6 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II" mit integriertem Grünordnungsplan
7 Veränderungssperre Nr. 1 für den Bebauungsplan Nr. 18 "Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II"
8 Umnutzung eines Friseursalons zum Schnellrestaurant
9 Bauantrag - Erweiterung des Gerätehauses FFW Herrieden
10 Änderungen im Schulverband Feuchtwangen Land
11 Anfragen
11.1 Anfrage von Gaby Rauch - Schulkindbetreuung
11.2 Anfragen von Michael Gögelein - Fußballspiel am 20.05.2017 und Wertstoffhof
12 Bürgeranfragen
12.1 Anfrage einer Bürgerin - Schulkindbetreuung

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 13 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung soll um TOP 3.3 „100 Jahre Katholischen Kindergartenwesen in Herrieden“ und um TOP 3.4 „Verlegung der Schulverbandsausschusssitzung“ ergänzt werden. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2017 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 05.04.2017.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 3
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3.1. Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltsplanes 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2017, eingegangen am 06.04.2017, hat das Landratsamt Ansbach die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Herrieden genehmigt. Die Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.863.290 € zur Finanzierung und Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes wurden genehmigt.

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3.2. Jahrbuch Film- und Fotoclub 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt das Buch „Herrieden 2016 – Das Jahr in Bildern“ vom Film- und Fotoclub in Umlauf.

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3.3. Broschüre "100 Jahre Katholisches Kindergartenwesen in Herrieden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 3.3

Sachverhalt

Herr Niederauer gibt die Broschüre „100 Jahre Katholisches Kindergartenwesen in Herrieden“ in Umlauf.

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3.4. Verlegung der Schulverbandsausschusssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 3.4

Sachverhalt

Frau Schwander berichtet, dass die Schulverbandsausschusssitzung vom 09.05.2017 auf den 06.06.2017 verlegt werden soll. Hierzu geht eine Liste durch, wo sich die Mitglieder und auch die Stellvertreter eintragen sollen, ob der neue Termin möglich ist.

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4. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Zimmererarbeiten DEFGHI (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.05.2017 beraten:

„Für die Zimmererarbeiten am Bundesförderteil für das Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 7 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Zimmerei Holger Krauß GmbH & Co. KG aus Frommetsfelden mit einer Angebotssumme von 160.915,41 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros BauConsult Hermsdorf lag bei 306.010,88 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Zimmerei Holger Krauß GmbH & Co. KG aus Frommetsfelden mit der Angebotssumme von 160.915,41 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 160.915,41 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Dachdeckerarbeiten DEFGHI (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.05.2017 beraten:

„Für die Dachdeckerarbeiten am Bundesförderteil für das Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 5 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Zimmerei Holger Krauß GmbH & Co. KG aus Frommetsfelden mit einer Angebotssumme von 155.612,05 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros BauConsult Hermsdorf lag bei 171.414,74 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Zimmerei Holger Krauß GmbH & Co. KG aus Frommetsfelden mit der Angebotssumme von 155.612,05 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 155.612,05 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan ersetzt die Bebauungspläne Nr. 9 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“, und Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 193 und 193/1 der Gemarkung Hohenberg sowie die Flst. Nrn. 837, 843, 843/1, 843/2 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.

Ziel dieser Bebauungsplanneuaufstellung ist, die vorhandenen Bebauungspläne in einem zu vereinen, die Grundstücksflächen und überbaubaren Bauflächen neu zu ordnen, die Nutzungen zu konkretisieren und die alten Bebauungspläne an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
a)        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
b)        Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. 193 und 193/1 der Gemarkung Hohenberg und die Flst. Nrn. 843, 843/1, 843/2, 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.
c)        Das Plangebiet befindet sich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Gemeindeverbindungsstraße nach Esbach und der Staatsstraße 2248.
d)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
e)        Hinsichtlich der anfallenden Kosten ist mit dem Grundstückseigentümer, das den Teil des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Regmannsdorf betrifft, eine V ereinbarung zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Veränderungssperre Nr. 1 für den Bebauungsplan Nr. 18 "Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Zur Sicherung der Bauleitplanung im neuaufgestellten Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan, ist für das Grundstück mit der Flst. Nr. 193/1 der Gemarkung Hohenberg sowie die Flst. Nrn. 837, 843, 843/1, 843/2 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten eine Veränderungssperre mit nachstehenden Satzungstext zu erlassen:


Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl., S. 335), folgende



S a t z u n g




§ 1

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 03.05.2017 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Herrieden einen neuen Bebauungsplan, Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Zur Sicherung dieser Planung wird die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.


§ 2

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Grundstück Flurnummer 193/1, Gemarkung Hohenberg und auf die Grundstücke Flurnummern 837, 843, 843/1, 843/2, 843/4 und 843/5, Gemarkung Neunstetten.
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem Lageplan (Umgrenzung) und befindet sich im Bereich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Gemeindeverbindungsstraße nach Esbach und der Staatsstraße 2248.


§ 3

In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:

1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:


a)
Vorhaben welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird.


b)
Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind;

2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.



§ 4

Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Herrieden in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren – vom Tag der Bekanntmachung gerechnet – außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bebauungsplanaufstellung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.


Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.



Herrieden, den 04.05.2017
Stadt Herrieden



Alfons Brandl
Erster Bürgermeister

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für die Grundstücke Flurnummer 193/1, Gemarkung Hohenberg und die Flurnummern 843, 843/1, 843/2, 843/4 und 843/5, Gemarkung Neunstetten, eine Veränderungssperre Nr. 1 (§§ 14 und 16 BauGB) als Satzung, wie diese im Sachverhalt dargestellt ist, zu erlassen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zur Veränderungssperre Nr. 1.
Diese Satzung mit Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage zur Sitzungsniederschrift.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Umnutzung eines Friseursalons zum Schnellrestaurant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.05.2017 beraten:
„Bauantrag für die Umnutzung eines Friseursalons zum Schnellrestaurant von Stefan Mader auf Flst. 1222, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 4 im Bebauungsplan Nr. 3 Herrieden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Erweiterung des Gerätehauses FFW Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.05.2017 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung des Gerätehauses der FFW Herrieden, Stadt Herrieden, auf Flst. 1213/2, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 3 GE „Herrieden“. Die Entwürfe wurden bereits in den Ausschüssen vorgestellt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Änderungen im Schulverband Feuchtwangen Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 10

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden ist als Mitglied des Schulverbandes Mittelschule Feuchtwangen-Land als Schulsachaufwandsträger am Schulverbund Feuchtwangen mit den Mittelschulen Feuchtwangen-Stadt, Feuchtwangen-Land, Schopfloch und Dentlein am Forst beteiligt. Die Zugehörigkeit ergibt sich aus der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken zur Änderung der Rechtsverordnung vom 16.06.2003 über die Erweiterung der Volksschule Feuchtwangen-Land (Grund- und Hauptschule) und die Weiterführung der Volksschule Feuchtwangen-Stadt vom 08.06.2006
㤠3
(1) Die Volksschule Feuchtwangen-Land wird als Grund- und Hauptschule weitergeführt.
(2) Der Sprengel erstreckt sich
a) hinsichtlich der Jahrgangsstufen 1 mit 9 auf das Gebiet der Stadt Feuchtwangen ohne die Gemeindeteile Feuchtwangen und Ameisenbrücke sowie auf den Gemeindeteil Böckau der Stadt Herrieden;
b) hinsichtlich der Jahrgangsstufen 5 mit 9 außerdem auf die Gemeindeteile Weinberg, Gindelbach, Gutenmühle, Vehlberg, Westheim und Windshofen der Gemeinde Aurach und den Gemeindeteil Oberschönbronn der Stadt Herrieden;“

Aufgrund dieser territorialen Regelung (Schulsprengel) besuchte in den letzten Jahren jeweils ein Herrieder (Böckauer) Kind die Grundschule und auch die Mittelschule des Schulverbandes Mittelschule Feuchtwangen-Land. Die Schulverbandsumlage 2015/2016 pro Kind beträgt 2.373 €.

Hintergrund:
Der Mittelschulverbund Feuchtwangen wird in den nächsten Jahren umstrukturiert. Auch die bereits in den letzten fünf Jahren eingeführten Änderungen im Schulverbund (die Standorte Dentlein und Schopfloch bildeten im jährlichen Wechsel, jeweils eine 5. Klasse) führten nur zu unbefriedigenden Lösungen, so dass jetzt aufgrund weiter sinkender Schülerzahlen im Laufe der nächsten zwei Jahre die Standorte Dentlein und Schopfloch als Mittelschulstandorte aufgegeben werden müssen. Dies führte dazu, dass der Kooperationsvertrag, der dem Mittelschulverbund zu Grunde lag, neu gefasst werden musste. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Schüler der Gemeinden Wieseth und Burk mit den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zum Schuljahresende in den Schulverbund Obere Altmühl wechseln. Im Zuge der Veränderungen des Schulverbundes Fechtwangen setzte sich Bürgermeister Brandl mit den Bewohnern aus Oberschönbronn zusammen. Die Oberschönbronner Grundschüler sind dem Schulverband Wieseth zugeordnet, an welchem die Stadt Herrieden beteiligt ist. Diese Bürger haben sich alle dafür ausgesprochen, ab dem neuen Schuljahr in den Schulverbund Obere Altmühl (Mittelschule Bechhofen, Mittelschule Herrieden und Mittelschule Leutershausen) zu wechseln. Die bereits in Feuchtwangen Land beschulten Kinder sollten dort noch fertig beschult werden. Diese Diskussion hat von Seiten der Stadt Herrieden auch die Frage ausgelöst, den Mittelschulverband Feuchtwangen-Land aufzukündigen, da dort die zwei erwähnten Kinder aus dem Sprengelbereich Böckau zur Schule gehen. Eine Befragung dieser Eltern ergab ebenfalls den Wunsch, dem Schulverbund Obere Altmühl und dem Mittelschulverband Herrieden zugesprengelt zu werden. Auf Anfrage beim Schulamt Ansbach wurde mitgeteilt, dass nach zustimmender Elternbefragung die Kündigung der Zugehörigkeit des Schulverbandes Feuchtwangen-Land und die Antragstellung auf Umstrukturierung über das Staatliche Schulamt bei der Regierung zu erfolgen hätte. Die Regierung hat zu einem Austritt zum August 2018 ihr Einverständnis signalisiert. Bis Herbst 2017 sind hierzu von sämtlichen Beteiligten entsprechende Beschlüsse (Stadt Herrieden, Grundschulverband Feuchtwangen-Land, Mittelschulverband Feuchtwangen-Land) erforderlich. Ein entsprechender Antrag mit Stellungnahme von Seiten der Stadt Herrieden ist hierfür Voraussetzung. Der Antrag wird dann über das Staatliche Schulamt mit entsprechender Stellungnahme an die Riegerung weitergeleitet. Die Verwaltung des Schulverbandes Feuchtwangen-Land wurde über vorliegende Bestrebungen informiert und zeigte sich hierzu kooperativ. In der Sitzung am 22.05.2017 sieht der Grund- und Mittelschulverband Feuchtwangen-Land diese Thematik als Tagesordnungspunkt vor. Aus praktikablen und verwaltungsökonomischen Gründen erscheint es im Rahmen der anstehenden Veränderungen der Schullandschaft, diese wenig gelebte, aus historischen Gründen bedingte Konstellation zu ordnen.

Die Zusammenarbeit mit dem Schulverband Wieseth und dem Schulverband Aurach, Elbersroth und Weinberg bleibt hiervon unberührt. Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung erfolgt nicht.    

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt den Vorschlag, die Schulsituation neu zu ordnen und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Umstrukturierung (Umsprengelung), gestellt durch den Mittelschulverband Feuchtwangen-Land, in die Wege zu leiten und die Mitgliedschaft im Mittelschulverband Feuchtwangen-Land zum Ende des Schuljahres 2017/18 zu kündigen.
Sobald die Umsprengelung durch die Regierung genehmigt ist, soll die Verwaltung die Zugehörigkeit zum Schulverband Feuchtwangen-Land aufkündigen. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat den die Stadt Herrieden betreffenden Veränderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 11
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11.1. Anfrage von Gaby Rauch - Schulkindbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 11.1

Sachverhalt

Frau Rauch berichtet, dass in der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2017/18 eine Betreuung für Schulkinder nur bis 14:00 Uhr gewährleistet ist. Frau Rauch schlägt vor, dass die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) die Schulkindbetreuung an einem Nachmittag gegen einen Elternbeitrag anbietet und die Stadt Herrieden diese Betreuung bezuschusst. Herr Niederauer sagt zu, dass die Verwaltung dies prüfen wird.

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11.2. Anfragen von Michael Gögelein - Fußballspiel am 20.05.2017 und Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Gögelein fragt an, ob auch Stadtratsmitglieder bei dem Fußballspiel am 20.05.2017 teilnehmen können. Frau Schwander antwortet, dass die Organisation Herr Willi Rothenberger koordiniert.
Die Neuordnung des Wertstoffhofs wurde bereits vor längerer Zeit vorgestellt. Wie ist der aktuelle Sachstand? Frau Schwander teilt mit, dass dies die Verwaltung klären wird.

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12. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 12
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12.1. Anfrage einer Bürgerin - Schulkindbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 12.1

Sachverhalt

Die Mutter eines Schulkindes fragt an, ob für Grundschüler eine Betreuung nach 14:00 Uhr an der Schule eingerichtet werden kann. Herr Niederauer sagt zu, dass sich die Verwaltung um den Sachverhalt kümmern wird.

Datenstand vom 26.05.2017 08:50 Uhr