Datum: 24.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2017
3 Bekanntgaben
3.1 Schadstoffuntersuchungen ehem. Fabrikgebäude
3.2 Arbeitsmöglichkeit für Asylsuchende
4 Satzungsbeschluss - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden
5 Satzungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld", Herrieden
6 Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro
7 Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung eines Werbeturms und zusätzlicher späteren Nutzung als Fernmeldeturm
8 Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten
9 Neugestaltung PKW Parkplatz
10 Zuschussantrag der Tennisabteilung der Sportgemeinschaft TSV/DJK Herrieden e.V. - Bau einer Fertiggarage
11 Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege in Herrieden
12 Vollzug Bund/Länder/Städtebauförderungsprogramm-Aktive Zentren - Abbruch Vogteiweg 2
13 Biomasseheizung - Instandsetzung Druckhaltung, Steuerung und Verteilung Nahwärmenetz
14 Vergabe OD Elbersroth - 2. Bauabschnitt
15 Anschaffung EDV-Server Bauhof
16 Anfragen
16.1 Anfragen von Gaby Rauch - Deocar-Markt und Stadtschloss
16.2 Anfrage von Michael Weis - Geschirr bei städt. Veranstaltungen
17 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Willi Heller, Ing.-Büro Heller, Herrieden, sowie 19 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Bürgermeister schlägt vor die Tagesordnung zu ändern. Bei den Bekanntgaben soll TOP 3.2 „Arbeitsmöglichkeit für Asylsuchende“ auf die Tagesordnung gesetzt werden. TOP 14 „Lammelbach – Kanal- und Wasseranschluss Baugrundstücke“ soll von der Tagesordnung genommen werden. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 03.05.2017.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 3
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3.1. Schadstoffuntersuchungen ehem. Fabrikgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Hierzu gibt die Verwaltung den Artikel in der FLZ bekannt. Der Artikel ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download FLZ-Artikel Schadstoffe.pdf

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3.2. Arbeitsmöglichkeit für Asylsuchende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied und Asylbeauftragter, Dieter Bunsen, berichtet, dass eine Beschäftigung für Asylsuchende möglich ist. Der Staat hat dazu ein Förderprogramm aufgelegt, das noch bis 2018 läuft. Er wirbt dafür, dass auch Vereine davon Gebrauch machen können, wenn   Asylsuchende beschäftigt werden.

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4. Satzungsbeschluss - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld" - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern.

Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet das Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden. Dieses Flurstück ist als Mischgebietsfläche gem. § 6 BauNVO ausgewiesen und soll in einem weiteren Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" überplant werden. Aus diesem Grund wird das Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" herausgenommen. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.03.2017 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In gleicher Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Von den mit Brief vom 29.03.2017 informierten Trägern öffentlicher Belange (22) haben sich 7 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange in Form von Hinweisen und mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Belange geäußert. Weitere 8 Behörden haben erklärt, dass sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.03.2017 – 02.05.2017 ging eine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld" als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil.

Beschluss

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt der Abwägung zu.

Die Stellungnahme des Ing.-Büro Heller vom 10.05.2017 ist die Antwort auf den Bürgereinwand im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, in der Fassung vom 24.05.2017 gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Das Ing.-Büro Heller unterrichtet die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die vorgebrachten Hinweise und Einwendungen .

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BebauungsplanNr.7_24.05.2017.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung B-Plan Nr. 7.pdf
Download Stellungnahme RA Meyerhuber_7.pdf

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5. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld", Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,65 ha und umfasst die Fläche der Grundstücke Flst.Nrn.: 615, 615/1, 1456/10, 1457/2 und 1667/73 der Gemarkung Herrieden.

Planungsziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung einer brachliegenden Fläche für eine dringend erforderliche Wohnbaunutzung zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung, saP, Immissionsschutzgutachen und Schallschutztechnischer Untersuchung, bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.03.2017 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In gleicher Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Von den mit Brief vom 29.03.2017 informierten Trägern öffentlicher Belange (22) haben sich 7 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange in Form von Hinweisen und mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Belange geäußert. Weitere 7 Behörden haben erklärt, dass sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.03.2017 – 02.05.2017 ging eine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil.

Beschluss

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt der Abwägung zu.

Die Stellungnahme des Ing.-Büro Heller vom 10.05.2017 ist die Antwort auf den Bürgereinwand im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, in der Fassung vom 24.05.2017 gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Das Ing.-Büro Heller unterrichtet die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die vorgebrachten Hinweise und Einwendungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Dokumente
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung B-Plan Nr.17.pdf
Download BebauungsplanNr. 17_24.05.2017.pdf
Download Stellungnahme RA Meyerhuber_17.pdf

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6. Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:

„Bauantrag für die Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 4:4
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Nutzungsänderung liegt im Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“. Einzelhandelsbetriebe sind gemäß BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig. Jedoch wurde der Verkauf- und Ausstellungsraum für Gastrogeräte nach einer, durch die Stadt Herrieden, erteilter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Im Gewerbegebiet Regmannsdorf II sind weitere Einzelhandelsgeschäfte (CC) vorhanden. Für die im Gewerbegebiet nach BauNVO nicht zulässigen Schank- und Speisewirtschaft (Burger King) wurde auch eine Befreiung erteilt.

Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Bauantrag abgelehnt. Stadtratsmitglied Curt Bauer war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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7. Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung eines Werbeturms und zusätzlicher späteren Nutzung als Fernmeldeturm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:

„Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung eines Werbeturms und zusätzlicher späteren Nutzung Fernmeldeturm von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.

Der Werbeturm hat eine Größe von 20 m. In der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 31.01.2017 wurde, für eine gleichlautende Bauvoranfrage, dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht empfohlen. Der Stadtrat hat über den Sachverhalt noch nicht beraten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 0:8
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt.“

Rechtliche Würdigung

Nach Art. 2 BayBO handelt es sich bei dem beantragten Werbeturm um eine bauliche Anlage, für die Abstandsflächen, nach Art. 6 BayBO, erforderlich sind. Die Abstandsflächen müssen auf der eigenen Grundstücksfläche ggf. bis Mitte öffentliche Verkehrsfläche zum Liegen kommen. Die für den Werbeturm erforderlichen Abstandsflächen überragen, die Grundstücksgrenzen und die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche, bis in die Nachbargrundstücke hinein. Die hierfür erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen nicht vor. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist der Werbeturm nicht genehmigungsfähig.


Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:

„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“


Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt. Stadtratsmitglied Curt Bauer war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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8. Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:

„Bauantrag für die Änderung bestehende Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von 2 x 3 Fahnenmasten mit einer Höhe von 12 m von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 0:8
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“

Rechtliche Würdigung

Gemäß Art. 57, Abs. 2, Nr. 6 BayBO sind Werbeanlagen mit einer freien Höhe bis 10 m, sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder Satzung nach Art. 81, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entspricht, verfahrensfrei.

Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:

„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“

Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Bauantrag abgelehnt.

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9. Neugestaltung PKW Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:

„Bauantrag für die Neugestaltung PKW-Parkplatz von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co. KG auf Flst. 1921/3, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch nochmals darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Dies ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Die Beschlussfassung wird zurückgestellt. Der Sachverhalt wird in der nächsten Stadtratssitzung nochmal behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Zuschussantrag der Tennisabteilung der Sportgemeinschaft TSV/DJK Herrieden e.V. - Bau einer Fertiggarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 10

Sachverhalt

Die Tennisabteilung der Sportgemeinschaft TSV/DJK Herrieden e.V. benötigt für die Erweiterung der Tennisanlage dringend weiteren Lagerplatz. Daher hat sich die Tennisabteilung entschieden, eine Fertiggarage auf der Tennis-Anlage zu bauen und dadurch den benötigten Lagerplatz zu schaffen. Die Kosten für den Bau der Fertiggarage belaufen sich lt. beiliegendem Kostenüberschlag auf ca. 8.500 €. Die Tennisabteilung bittet die Baumaßnahme zu bezuschussen. Der stadtübliche Zuschuss für die oben genannte Maßnahme beträgt 10 % der Gesamtkosten brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHST: 5500: 9870  für  das Haushaltsjahr 2018:    10 % Zuschuss aus 8.500 € brutto è 850 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, d. h. 850 € brutto zu. Der Zuschuss kann erst nach Verabschiedung des Hausha ltes 2018 ausbezahlt werden. Ferner wird der Zuschuss erst nach Fertigstellung der Maßnahme und der Vorlage der Belege ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Zuschuss Tennisabteilung.pdf

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11. Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung der Gestaltungsrichtlinien in der Sitzung am 14.12.2016 wurden die Unterlagen der Regierung v. Mittelfranken, Frau Berreth, zur Kenntnis vorgelegt. Die Verwaltung erhielt nunmehr die Aussage von Fr. Berreth, dass eine höhere Förderung für den stadtbildpflegerischen Mehraufwand bei Sanierungen von Gebäuden jetzt möglich ist.
Bisher wurden 25 % der Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand im Rahmen der Stadtbildpflege gefördert. Die neue Förderung sieht eine Bezuschussung von 30 % der Gesamtkosten der Stadtbildpflegerischen Maßnahmen vor. Lediglich bei Ersatzbauten wird weiterhin der denkmalpflegerische Mehraufwand mit 30 % gefördert. Dies bedeutet natürlich Mehrkosten für die Stadt Herrieden. Herr Schimmel wird den genauen Sachverhalt in der Sitzung erläutern. Der neue Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege in Herrieden - Fassadenprogramm ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Förderung zu und beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege, wie diese in der Anlage zu diesem TOP eingestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Richtlinie Förderung Stadtbildpflege.pdf

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12. Vollzug Bund/Länder/Städtebauförderungsprogramm-Aktive Zentren - Abbruch Vogteiweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 12

Sachverhalt

Abbruch Anwesen Vogteiweg 2, Flst. 61, Gemarkung Herrieden von Frau Martina Witteck. Das Gebäude wurde von Frau Witteck erworben und wird abgebrochen. Im Rahmen der Städtebauförderung werden von der Regierung von Mittelfranken 50 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Dies ist ein Festzuschuss in Höhe von 7.800,00 € (60 v.H.). Die Stadt Herrieden müsste somit 5.166,60 € (40 v. H.) übernehmen.  Ein Vertrag über die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen wird mit dem Antragsteller noch abgeschlossen. Der Vertrag ist im RIS hinterlegt. Herr Georg Schimmel erläutert den Sachverhalt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Modernisierungsvereinbarung und der festgelegten Zuschusshöhe von 5.166,60 € (40 v.H.) sowie dem in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Vereinbarung Witteck.msg

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13. Biomasseheizung - Instandsetzung Druckhaltung, Steuerung und Verteilung Nahwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Über folgenden Sachverhalt wurde in Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten.

„Im Dezember 2016 wurde das Ing.-Büro Bautz aus Ansbach mit der hydraulischen Überrechnung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum in Herrieden beauftragt. Grund für die Überrechnung sind große Defizite bei der Versorgung der einzelnen Liegenschaften. Das Ergebnis des hydraulischen Abgleichs, wird Herr Deiml vom Ingenieurbüro Bautz in der Ausschusssitzung näher ausführen. Weiter stellt er eine Prioritätenliste mit Kosten für das Instandsetzungskonzept des Nahwärmenetzes unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel 2017 vor.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Sanierungsentwurf des Ingenieurbüros Bautz aus Ansbach, zuzustimmen.“  

Finanzielle Auswirkungen

Kostenschätzung incl. Honorar 290 000 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt 80.000 € netto
Förderung BFA 25.000 €

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die notwendigen Maßnahmen aus Phase 1 durchzuführen und empfiehlt dem Finanz- und Personalausschuss die Mittel für die Phasen 2 und 3 im Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2017-05-23_564_Präsentation BA-Herr_IBB.pdf

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14. Vergabe OD Elbersroth - 2. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Über folgenden Sachverhalt wurde in der Sitzung BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten

„Für den Ausbau der OD Elbersroth (Kreisstraße AN 36) wurde durch das Ing.-Büro Biedermann aus Sachsen eine öffentliche Ausschreibung der Gesamtmaßnahme für den 2. Bauabschnitt durchgeführt.
  1. Erneuerung / Neubau Gehwege, sowie Ausbau Stichstraßen
  2. Mehraufwand durch bestehende Leitungen
  3. Erdarbeiten Wasserleitungsbau
Insgesamt hatten sich 8 Firmen beworben. Bei der Submission am 24.04.2017 lagen 4 Angebote form- und fristgerecht vor. Nach Prüfung des Gesamtangebotes wurde durch das Ing.- Büro Biedermann der Kostenanteil der Baumaßnahme für die Stadt Herrieden berechnet. Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde von der Firma Thannhauser aus Fremdingen mit einem Gesamtpreis von 405.773,69 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Kostenschätzung des Ing.-Büros Biedermann lag für den Kostenanteil der Stadt Herrieden bei ca. 330.000 € brutto
Die Kosten für den Ausbau der Stichstraße (Sitzung vom 14.03.2017 TOP 6) sind im Gesamtpreis von 405.773,69 € enthalten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Thannhauser aus Fremdingen mit der Angebotssumme von 405.773,69 € brutto zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9503 Haushalt 2017                             295.000 € brutto
Haushaltsansatz 2018                                ca.115.000 € brutto
Der Haushaltsansatz für 2017 reicht aus. Der Ansatz für 2018 ist bei der Haushaltsberatung für den Haushalt 2018 entsprechend zu erhöhen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Anschaffung EDV-Server Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 15

Sachverhalt

Im Bauhof ist zwingend die Anschaffung eines eigenständigen Servers notwendig. Ohne einen eigenständigen Server ist ein ordnungsgemäßes Arbeiten nicht gut möglich, da die VPN-Anbindung des Bauhofs an den Rathaus Server auf Grund der sehr schlechten Internetanbindung des Rathauses nicht zumutbar ist. Außerdem ist mit dem neuen Server einen gegenseitige (Rathaus / Bauhof) Datensicherung möglich.
Im Haushalt 2017 ist diese Anschaffung nicht berücksichtigt. Allerdings wird der Haushaltsansatz zur Anschaffung eines neuen Servers für das Rathaus heuer nicht benötigt und kann zur Finanzierung des Bauhof-Servers hergenommen werden.
Es wurden drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste und günstigste Angebot hat die Firma Kaiser zu einem Angebotspreis von 13.633,83 € brutto abgegeben. Zusätzlich kommen noch Softwarelizenzen i. H. v. 3.250 € brutto. Dementsprechend berechnet sich ein Aufwand von 16.883,83 € brutto. Im Gesamtaufwand sind ein Server und sechs Arbeitsplatz-PC´s einschließlich aller benötigter Lizenzen enthalten.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 0600.9350
Ansatz: 20.600 € für Rathaus-Server, jetzt Bauhof-Server

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung der EDV-Ausstattung wie oben angegeben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download S36C-117050208100.pdf

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 16
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16.1. Anfragen von Gaby Rauch - Deocar-Markt und Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 16.1

Sachverhalt

Frau Rauch merkt an, dass der Deocar-Markt und die Partnerschaftsfeier mit Melk zusammen stattgefunden haben. Dies hätte besser publik gemacht werden müssen. Der Bürgermeister antwortet, dass die Partnerschaftsfeier im gegenseitigen Einverständnis mit Melk ausgearbeitet wurde. Die Partnerschaftsfeier mit Bockau wurde auch im Zusammenhang mit dem dortigen Wurzelfest abgehalten.
Frau Rauch fragt an, wann die Unterlagen von Architekt Pludra anlässlich des  Besichtigungstages am 13.05.2017 den Stadtratsmitgliedern zukommen. Herr Marco Jechnerer sagt zu, dass dies am 26.05.2017 erledigt wird. Weiter fragt sie nach, ob die Belegung durch die Musikschule feststeht, nachdem dies beim Spatenstich erwähnt wurde. Dazu antwortet der Bürgermeister, dass die Konzeption für den Bundesförderteil steht. Die Nutzung im Detail kann noch verändert werden.

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16.2. Anfrage von Michael Weis - Geschirr bei städt. Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 16.2

Sachverhalt

Herr Weis fragt an, ob es grundsätzlich möglich ist, bei städtischen Veranstaltungen Mehrweggeschirr zu verwenden. Der Bürgermeister antwortet, dass dies im Rahmen der Fair-trade-Stadt wünschenswert ist, Mehrweggeschirr zu verwenden. Es mangelt jedoch vereinzelt am Spüldienst. Beim Deocar-Markt hat dies der Eine-Welt-Laden übernommen.

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17. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 17

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 22.06.2017 07:52 Uhr