Datum: 13.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, die Herren Dörre und Sauer, Studenten der Hochschule Ansbach, sowie 17 Zuhörer. Er stellt fe
st, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Bürgermeister Brandl schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP „Neubau eines Gästehauses“ zu ergänzen. Das Gremium ist damit einverstanden. Herr Rupprecht merkt an, dass die Gliederung bei den Bauanträgen nicht stimmig ist. Dies wird bei der Niederschrift korrigert.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2017 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Es wird mit der Korrektur in TOP 2 „Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2017“ im zweiten Satz „Nachdem bis zum Ende der Sitzung nur eine Einwendung erhoben wurde, ist das Protokoll genehmigt.“
vom Gremium genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 26.07.2017.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3 |
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3.1. Nachruf Karl Dauer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.1 |
Sachverhalt
Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Stadtrat Karl Dauer aus Gräbenwinden
Bürgermeister Alfons Brandl bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Karl Dauer von ihren Plätzen zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um ihren ehemaligen Stadtrat Karl Dauer aus Gräbenwinden, der am 15.08.2017 im Alter von 77 Jahren verstarb.
Von Mai 1978 bis Mai 1990 war Herr Dauer Mitglied des Stadtrates und des Bau- und Liegenschaftsausschusses. Dabei setzte er sich für verschiedene Baumaßnahmen in der ehemaligen Gemeinde Elbersroth ein. Des Weiteren wirkte er im Rechnungsprüfungsausschuss mit.
Sein Engagement bei der Organisation des Festzuges zur 1200-Jahr-Feier verdient unsere höchste Wertschätzung.
Herr Dauer war Träger der Bürgermedaille in Bronze der Stadt Herrieden. Als Stadtsoldat war er bei vielen Veranstaltungen aktiv. Sein besonderer Einsatz galt dem Vereinsleben in Elbersroth.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.2. Nachruf Josef Eigelein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.2 |
Sachverhalt
Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Mitarbeiter Josef Eigelein aus Neunstetten
Bürgermeister Alfons Brandl bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Josef Eigelein von ihren Plätzen zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter Josef Eigelein aus Neunstetten, der am 29.08.2017 im Alter von 75 Jahren verstarb.
Vom 1.12.1979 bis 30.11.1999 war er Mitarbeiter in der Stadtgärtnerei, er hat die Entscheidungsträger durch seine Fähigkeiten sehr schnell überzeugt. Während seiner Tätigkeit hat er neue ABM-Mitarbeiter eingearbeitet und sich sehr um deren Integration bemüht.
Josef Eigelein hat seinerzeit das große Mähgerät gefahren und hatte besondere Fähigkeiten mit der Handsense umzugehen. Diese Fähigkeiten gab er in seiner wertschätzenden Art an den heutigen Stadtgärtner weiter.
Durch seine sehr umgängliche Art hat er stets zu einem positiven Betriebsklima beigetragen. Seine Kolleginnen und Kollegen waren im sehr wichtig.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.3. Studienarbeit: "Verkehrslogistik: Parkkonzept für die Altstadt Herrieden" der Hochschule Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.3 |
Sachverhalt
Herr Dörre und Herr Sauer, Studenten der Hochschule Ansbach,
stellen ihre Studienarbeit „Verkehrslogistik: Parkkonzept für die Altstadt Herrieden“ vor. In der heutigen Sitzung werden die Erkenntnisse und Auswertungen vorgetragen.
Dokumente
Download Studienarbeit "Verkehrslogistik: Parkkonzept für die Altstadt Herrieden" der Hochschule Ansbach.pdf
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3.4. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in Herrieden, Neunstetter Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat auf Anraten von Herrn MdB Göppel einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung für die Staatsstraße 2249, zwischen dem Kreisverkehr Mühlbruck und dem Ortseingang bei der Firma hapa, gestellt.
Der Antrag wurde seitens des Landratsamtes Ansbach abgelehnt. Das Schreiben ist digital im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Diskussionsverlauf
Während der Diskussion wurde deutlich, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung im Hinblick auf den Lärmschutz für die Anwohner positive Auswirkungen hätte. Es wurde auch der Vergleich mit dem Ortsteil Rauenzell angeführt. Hier steht das Ortsschild wo nur eine einseitige Bebauung gegeben ist, und es gilt die Geschwindigkeit von 50 km/h. Bei dieser Straße handelt es sich ebenso um die Staatsstraße 2249. Dies soll als Begründung für die Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich zwischen dem Kreisverkehr Mühlbruck und dem Ortseingang bei der Firma hapa für einen erneuten Antrag verwendet werden.
Dokumente
Download Antwort LRA Ablehung Geschwindigkeitsbeschränkung Herrieden Neunstetter Straße.pdf
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3.5. Bekanntgabe der Bodenrichtwerte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.5 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat dem Gutachterausschuss beim Landratsamt die Fortschreibung der Bodenrichtwerte vorgelegt. Der Gutachterausschuss hat mit Schreiben vom 11.07.2017 die nun gültigen Bodenrichtwerte zum 31.12.2016/01.01.2017 übersandt, die in den Gutachterausschusssitzungen am 20.06.2017 sowie am 28.06.2017 ermittelt wurden.
Neu festgelegt wurden durch den Gutachterausschuss folgende Richtwerte:
Zone I (Altstadt): Wohnbauflächen mit Erschließung neu 60,00 €/m² (bisher 55,00 €/m²) und für die gemis
chten Bauflächen mit Erschließung neu 60,00 €/m² (bisher 55,00 €/m²):
Zone II (restliches Stadtgebiet): Wohnbauflächen mit Erschließung neu 90,00 €/m² (bisher 80,00 €/m²) und für die gemischten Bauflächen mit Erschließung neu 60,00 €/m² (bisher 50,00 €/m²).
Die Liste der Bodenrichtwerte für Herrieden wird nachfolgend bekanntgegeben. Sie kann außerdem bei der Abteilung Baurecht eingesehen werden. Über die Auslegung der Bodenrichtwerte für den Zeitraum von einem Monat wird im Amtsblatt informiert.
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3.6. Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.6 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ansbach hat bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse für die Kindertagesstätten in Herrieden in den letzten Jahren 32 Plätze im Regelkindergartenbereich reduziert. Die Stadt Herrieden hat sich deshalb an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gewandt. Am 04.07.2017 fand deshalb in Herrieden ein Gesprächstermin mit den Vertretern des Staatsministeriums, Herrn Dunkl und Herrn Porsch, des Landratsamtes, Frau Engelhard, Frau Raab und Frau Volland, und der Stadt Herrieden, Bürgermeister Brandl, Frau Schwander und Frau Nepovedomy, statt. Am 02.08.2017 ging die schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums bei der Stadt Herrieden ein. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Kindertagesbetreuung in Herrieden - Betriebserlaubnis.pdf
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3.7. Keine Platzierung bei Bewerbung zur Hauptstadt des Fairen Handels 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.7 |
Sachverhalt
Bei der eingereichten Bewerbung zum Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels 2017“ konnte die Stadt Herrieden leider keine Platzierung erreichen. Insgesamt haben sich 100 Kommunen mit 905 Projekten beworben. Für Herrieden wurden insgesamt 16 Projekte gemeldet. Die Bekanntgabe der vorderen Platzierungen und Gewinner der Preisgelder erfolgt am 14.09.2017 in Saarbrücken. Vertreter aus Herrieden werden aufgrund von terminlichen Überschneidungen und ausbleibenden Platzierungen nicht vor Ort sein. Eine erneute Teilnahme bei der nächsten Auslobung des Wettbewerbs 2019 ist vorgesehen.
Weiter berichtet Herr Brandl, dass in der Woche vom 15. – 29.09.2017 die Faire Woche ansteht. An dieser Aktion beteiligen sich die Herrieder Geschäfte und Gastronomen.
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3.8. Einführung des einheitlichen Zugangssystems im Ladeverbund
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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3.8 |
Sachverhalt
Die N-ERGIE hat mit Schreiben vom 31.08.2017 die Einführung des einheitlichen Zugangssystems im Ladeverbund Franken+ vorgestellt. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt soll im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Dokumente
Download Einführung des einheitlichen Zugangssystems im Ladeverbund Franken.pdf
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3.9. Förderrichtlinie "Kinderbetreuungsfinanzierung" wegen Großtagespflege GFI
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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3.9 |
Sachverhalt
Am 13.02.2017 erhielt die Stadt Herrieden ein Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, indem das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 vorgestellt wurde. In diesem Schreiben wurde eine Förderung der Ausstattungskosten in Höhe von 2.000 € pro zusätzlich geschaffenen Kinderbetreuungsplatz in Aussicht gestellt. Ferner soll der Neu-, Aus- und Umbau ebenfalls gefördert werden, wenn die förderfähigen Kosten 25.000 € übersteigen. Die Förderquote soll mindestens 70 % betragen. Ebenfalls wurde in diesem Schreiben die Empfehlung ausgesprochen, bei geplanten Maßnahmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Regierung zu beantragen, damit Verzögerungen bei der Investition zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen vermieden werden können. Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums vom 13.02.2017 ist im RIS hinterlegt.
Nachdem die Entscheidung für die Installation einer Großtagespflege im Herrnhof 9 gefallen war, dort 10 zusätzliche Plätze zu schaffen, wurde von Herrn Winterott bei der Regierung von Mittelfranken der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ging bei der Stadt Herrieden am 09.05.2017 ein. Nach Eingang dieser Bescheinigung hat Herr Hammer mit der Auftragsvergabe zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen begonnen. Herr Winterott hat bei der Regierung von Mittelfranken, Herrn Häßlein, des Öfteren nachgefragt, ob die Förderrichtlinie bereits beschlossen wurde. Herr Häßlein teilte Anfang August mit, dass die Richtlinie innerhalb der nächsten 2 Wochen beschlossen wird.
Am 09.08.2017 erhielten wir ein weiteres Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium, woraus hervorging, dass nun das 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 am 08.08.2017 beschlossen wurde. Dieses Schreiben ist ebenfalls im RIS hinterlegt.
Nach Durchsicht der nun endgültigen Förderrichtlinien wurde festgestellt, dass die Ausstattungsförderung ersatzlos gestrichen wurde. Ferner wurde die Bagatellgrenze für die Förderung von 25.000 € auf 50.000 € angehoben. Nach Rücksprache mit Herrn Häßlein waren die Mitarbeiter der Regierung über die Änderungen der Förderbedingungen ebenfalls sehr überrascht. Durch diesen Wegfall der Ausstattungsförderung und die Erhöhung der Bagatellgrenze bekommt die Stadt Herrieden für die Einrichtung der Großtagespflege im Herrnhof 9
trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Förderung.
Dokumente
Download Anlage zum RS 105.pdf
Download Kindergartenförderung ab 01.01.2017.pdf
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3.10. Erweiterung und Umbau Kinderkrippe Oberschönbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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informativ
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3.10 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.10.2016 wurde die Umbaumaßnahme des Kindergartens in Oberschönbronn beschlossen. Beschlossen wurden die geschätzten Umbaukosten in Höhe von 35.000 €. Der Haushaltsansatz für diese Maßnahme lag bei 40.000 €. Um den Anforderungen des Landratsamtes Ansbach und den baulichen Gegebenheiten gerecht zu werden, mussten wir die ursprüngliche Planung verändern. Dadurch ergibt sich eine Kostenmehrung von 38.000 €. Im Folgenden werden die Einzelheiten der Kostenmehrung genannt.
Bei der Installation der Krippen-WC-Anlage musste, um eine Entwässerung zu gewährleisten, die Entwässerungsleitungen in einer Installationsdecke im Erdgeschoss verlegt werden. Auch musste der Schlafraum, um den Brandschutzanforderungen zu entsprechen, nicht wie ursprünglichen geplant im Besprechungsraum des Obergeschosses, sondern im neuen Krippenraum im Obergeschoss mit integriert werden. Ferner wurde noch ein neuer Boden im Krippenraum verlegt. Der alte Parkettboden ist wirtschaftlich nicht erhaltenswert gewesen und entsprach nicht mehr den Anforderungen für den täglichen Krippenbetrieb in Verbindung mit einer integrierten Küchenzeile.
Eine Forderung des Landratsamtes für die Ausstellung einer neuen Konzession war die Vergrößerung des Flurbereiches im Obergeschoss. Hierfür musste das bestehende Treppenauge begehbar geschlossen werden. Erforderlich hierfür waren Stahlbauarbeiten für Geländer und Tragkonstruktion, Schreinerarbeiten für Geländer und Treppentüre sowie Bodenbelagsarbeiten. Ein Wunsch kam noch von den Eltern: Für den bestehenden Wintergarten sollte eine neue Beschattungstechnik installiert werden. Die Mehrkosten hierfür ergeben sich aus den zusätzlich Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, sodass im Glasdachbereich eine Außenmarkise und dem Süden zugewandten Giebel Stelllamellen installiert wurden.
Die Maler und Elektroarbeiten sollten ursprünglich von den Mitarbeitern des Bauhofes bzw. Kläranlage ausgeführt werden. Aufgrund des engen Zeitfensters und dem erhöhten Arbeitsaufwand mussten die Arbeiten an Firmen vergeben werden.
Aufstellung der Mehrkosten in Höhe von 38.000 €:
Trockenbauarbeiten für Schlafraum und Deckenkonstruktion: 8.400 €
Türe Schlafraum: 1.875 €
Bodenbelagsarbeiten: 7.800 €
Umbau Treppenauge im Flur: 6.800 €
Beschattung Wintergarten: 5.800 €
Malerarbeiten: 3.500 €
Elektrikerarbeiten: 3.800 €
Am 13.02.2017 erhielten wir ein Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium, in dem das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 vorgestellt wurde. In diesem Schreiben wurde eine Förderung für Um- und Erweiterungskosten in Aussicht gestellt. Als Bagatellgrenze wurden 25.000 € genannt. Die Mindestförderung sollte laut Schreiben 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Ferner wurde eine Förderung für Ausstattungsgegenstände für jeden neu geschaffenen Kinderbetreuungsplatz in Höhe von 2.000 € genannt.
Aufgrund dieses Schreibens wurde von Herrn Winterott bei der Regierung von Mittelfranken eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Umbau des Kindergarten Oberschönbronn beantragt. Diese ging am 10.05.2017 bei der Stadt Herrieden ein. Nach Eingang dieser Bescheinigung hat Herr Hammer mit der Vergabe der Aufträge begonnen. Am 09.08.2017 erhielten wir ein weiteres Schreiben vom Bayerischen Staatministerium, woraus hervorging, dass nun das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 am 08.08.2017 beschlossen wurde. Nach Durchsicht der nun endgültigen Förderrichtlinien wurde festgestellt, dass die Bagatellgrenze von 25.000 € auf 100.000 € der förderfähigen Ausgaben erhöht wurde und die Förderung für Ausstattung ersatzlos gestrichen wurde. Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig von der Finanzstärke der Kommune.
Da wir derzeit Ausgaben in Höhe von 78.000 € haben, würden wir aufgrund der Erhöhung der Bagatellgrenze keine Förderung für die Umbaumaßnahme des Kindergartens in Oberschönbronn erhalten.
Nach Rücksprache mit Herrn Häßlein von der Regierung vom Mittelfranken fallen fest installierte Ausstattungsgegenstände unter die anrechenbaren Kosten für Fördermittel. Eine weitere Forderung des Landratsamtes Ansbach zur Ausstellung einer neuen Konzession ist, die Erschließung zweier Fenster mittels eines Aktivitätenpotestes im neuen Krippenraum. Die Krippe sollte künftig durch den Wegfall des Turnraumes mit verschiedenen Bewegungszonen ausgestaltet werden. So ist für den Tagesbetrieb auch der Schlafraum noch mit einer entsprechenden Rückzugslandschaft auszugestalten. Die Kosten für diese weiteren Maßnahmen werden sich auf ca. 30.000 € belaufen.
Die erhöhte
Investition und die damit verbundene Abschöpfung einer Förderung stellt eine weitere Aufwertung des Kindergartens in Oberschönbronn dar. Dadurch bewege man sich wieder im ursprünglichen Kostenansatz von ca. 40.000 €.
Dokumente
Download Anlage zum RS 105.pdf
Download Kindergartenförderung ab 01.01.2017.pdf
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3.11. Nahwärmenetz - Erneuerung Druckhalteanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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informativ
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3.11 |
Sachverhalt
Am 10.08.2017 ist die Druckhalteanlage des Nahwärmenetzes am Schulzentrum in Herrieden durch Materialverschleiß irreparabel ausgefallen. Eine Notdruckhaltung zur Versorgung des Freibades konnte bereits am Freitag den 11.08.2017 in Betrieb genommen werden.
Unter der Dringlichkeit am Ferienende alle weiteren Liegenschaften, die am Nahwärmenetz angeschlossen sind, wieder mit Wärme versorgen zu können, wurde die Fa. Ulfig aus Aurach mit der Ersatzbeschaffung beauftragt. Der Verwaltung lagen zu diesem Zeitpunkt schon zwei Angebote zur Neubeschaffung der Druckhaltung vor. Das Ing.-B
üro Bautz aus Ansbach prüfte diese vorab.
Die Firma Ulfig aus Aurach hat mit einer Angebotssumme von 20.677,44 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8160.9500
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3.12. Stellungnahme der Main-Donau Netzgesellschaft zum Stromausfall vom 07.08.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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3.12 |
Sachverhalt
Die Main-Donau Netzgesellschaft hat eine Stellungnahme zum Stromausfall vom 07.08.2017 an die Stadt Herrieden gerichtet. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Stromausfall vom 07.08.2017.pdf
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3.13. Einladung zur Kirchweih
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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3.13 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl lädt alle Stadtratsmitglieder zur Kirchweih ein. Er weist auf den Fehler im Amtsblatt hin. Die Öffnungszeit der Geschäfte am Sonntag, 17.09.2017 ist von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
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3.14. Stiftsbasilika-Konzert am 07.10.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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3.14 |
Sachverhalt
Frau Schwander teilt mit, dass im Rahmen der Stiftsbasilika-Konzerte Herrieden am 07.10.2017 „The King’s Singers“ auftreten. Karten sind im Vorverkauf im Wohnzentrum Schüller
und an der Abendkasse erhältlich.
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4. Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Salvator Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenverwaltung Rauenzell möchte die Kindertagesstätte (KiTa) St. Salvator um eine Krippengruppe mit 12 Plätzen erweitern. Es hat bereits ein Gespräch mit der Kirchenverwaltung Rauenzell stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass die Kath. Kirchenverwaltung das Projekt nicht durchführen kann. Der Stadt Herrieden wurde das Angebot unterbreitet, die Erweiterung der KiTa im Rahmen eines Erbpachtverhältnisses durchzuführen. Der Erbpachtvertrag soll über 30 Jahre geschlossen und ein symbolischer Erbpachtzins vereinbart werden. Die Betriebsträgerschaft der KiTa verbleibt bei der Kirchenverwaltung Rauenzell. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der KiTa bleibt im Eigentum der Kirchenverwaltung. Hinsichtlich der Finanzierung hat die Stadt Herrieden an das Diözesanbauamt Eichstätt geschrieben und eine Aufteilung der Kosten von 8/9-tel Stadt Herrieden und 1/9-tel Diözese Eichstätt vorgeschlagen. Eine Antwort steht noch aus. Die Bedarfsanerkennung von Krippenplätzen wurde in der Sitzung am 21.06.2017 bereits beschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt und beauftragt die Verwaltung
- Zwischen der Kirchenverwaltung Rauenzell und der Stadt Herrieden einen Erbbaurechtsvertrag über 30 Jahre vorzubereiten;
- ein Planungsbüro für die Erweiterung der Katholischen Kindertagesstätte Rauenzell um eine Krippengruppe mit 12 Plätzen auszuwählen;
- Die Fördermittel bei der Regierung zu beantragen;
-
Die vom Landratsamt Ansbach garantierte Platzzahl festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Erweiterung FFW-Haus Elbersroth - Kostengegenüberstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.07.2017 beraten:
„Es war vorgesehen, dass die FFW Elbersroth den vorgesehenen Erweiterungsbau komplett in Eigenleistung errichtet. In Gesprächen mit der FFW Elbersroth wurde über eine mögliche Vergabe von Teilleistungen, wie die Errichtung einer Holzbauhalle und der Fundamente-, Bodenplatten- und Betonstützwandarbeiten, diskutiert. In der Sitzung am 25.07.2017 hat der BUL-Ausschuss beschlossen, für detaillierte Kosten zu einem Kostenvergleich, die Betonstützwandarbeiten offiziell auszuschreiben. Das Ergebnis, der entsprechende Kostenvergleich und die daraus entstehende Kostensituation werden in der Sitzung vorgestellt.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Kostenansatz von derzeit 150.000,00 € aufgrund der Betonstützwandarbeiten und der erforderlichen Statik auf 200.000,00 € anzuheben und im Haushalt 2018 zu berücksichtigen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 1300.9410: 200.000,00 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Neubau einer Lackierhalle und einer Mehrzweckhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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6.1 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Lackierhalle und einer Mehrzweckhalle der Fa. König-Automobile Norbert König, auf Flst. 616, Gemarkung Herrieden, Am Burgerfeld 6.
Das Bauvorhaben wurde als „Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ eingereicht, jedoch sind nur Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zulässig die keine Sonderbauten sind. Der Neubau der Lackierhalle ist, in Absprache mit dem LRA Ansbach als Sonderbau einzustufen und es ist deshalb ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Die Lackierhalle liegt innerhalb der Baugrenzen, die Mehrzweckhalle liegt mit ca. 62,50 m² außerhalb der Baugrenzen. Die Traufhöhen liegen bei der Lackierhalle bei ca. 5,20 m und bei der Mehrzweckhalle bei ca. 4,80 m.
Der Bebauungsplan sieht hierfür eine max. Traufhöhe für eingeschossige Gebäude von 4,00 m über Fahrbahnrand vor. Die Fußbodenoberkante der Mehrzweckhalle liegt geringfügig unter dem Fahrbahnrand, die Fußbodenoberkante der Lackierhalle liegt zwischen 50 – 70cm unter dem Fahrbahnrand. Die daraus entstehende Überschreitung der Traufhöhen und die Lage außerhalb der Baugrenzen ist städtebaulich vertretbar. Die Verwaltung schlägt dem BUL-Ausschuss vor die Erteilung der Befreiungen und der gemeindlichen Einvernahme dem Stadtrat zu empfehlen“.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erforderlichen Befreiungen und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 19, BayBO
„Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen:
Nr. 19 bauliche Anlagen, deren Nutzung durch den Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,“
Nach Art. 78, Abs. 1 BayBO
„Keiner Genehmigung bedarf unter den Voraussetzungen des Abs. 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die keine Sonderbauten sind.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlungen BUL-Ausschuss an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6.2. Erweiterung LKW-Parkplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
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ö
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|
6.2 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Bauantrag für die Erweiterung des LKW-Parkplatzes der Fa. Schüller Möbelwerk KG, auf Flst.Nrn. 730, 703/1, 730/2, 730/3, 730/4 und 731/1, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Befreiung und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schüller“. Die Baugrenzen im östlichen Bereich werden geringfügig Überschritten. Aus städtebaulicher Sicht ist die Baugrenzenüberschreitung vertretbar. Eine Befreiung hierzu kann erteilt werden.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer haben an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.
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6.3. Umbau eines bestehenden REWE-Marktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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6.3 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Bauantrag für den Umbau eines bestehenden REWE-Marktes mit Vergrößerung des Backshops und Neuinstallisation eines Blumenshops in Herrieden auf Flst. 1000, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 3 „GE“.
Die Höchstgrenze der zulässigen Quadratmeter für die Verkaufsfläche von REWE beträgt 1.179,50 m². Der Backshop und Blumenshop sind eigenständig zu nutzen und werden nicht zur Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkten angerechnet“.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeind
liche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6.4. Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung Lagerhalle zur Spielhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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6.4 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung Lagerhalle zur Spielhalle, auf Flst. 193, Gemarkung Hohenberg, An der Autobahn 20.
Die geplante Nutzungsänderung, von einer Lagerhalle zur Spielhalle mit 12 Geldspielgeräten befindet sich in einem Gebäude, in dem bereits mehrere Befreiungen von Nutzungsänderungen erteilt wurden. Der Abstand der Spielhalle zur nächsten Spielhalle beträgt ca. 250 m. Diese Entfernung ist im Glückspielstaatvertrag gefordert. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO können in Gewerbegebieten ausnahmsweise Vergnügungsstätten zugelassen werden. Für diesen Bereich des Bebauungsplans ist keine Veränderungssperre erlassen.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Es wurde kein Beschluss gefasst. Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.
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6.5. Neubau eines Gästehauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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6.5 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Gästehauses von Herrn Max Schneider, auf Flst. 104, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.
Vor Aufnahme der Fläche im Flächennutzungsplanes soll mit Herrn Max Schneider ein Gespräch geführt werden, um eine genaue Abgrenzung der neu auszuweisenden Fläche ermitteln zu können.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der
Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Außenputzarbeiten (Bundesförderteil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Für die Außenputzarbeiten am Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil) wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 2 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Stuck- und Sanierungs GmbH Behrendt & Petzold aus Glauchau mit einer Angebotssumme von 177.519,13 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros BCH Bau-Consult Hermsdorf bei 178.415,13 € brutto. Der Kostenanschlag lag bei 187.926,35 €, jedoch sind in diesen Kosten, Kosten für Gebäude K von 11.884,45 € enthalten, welche separat abgerechnet werden müssen.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Stuck- und Sanierungs GmbH Behrendt & Petzold aus Glauchau mit der Angebotssumme von 177.519,13 € brutto zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3650.9530: 177.519,13 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €
Diskussionsverlauf
Während der Diskussion wurde der Wunsch geäußert, dass in einer Aufstellung die Kostenschätzung mit den tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt wird. Die ausgeschriebenen Leistungen sollen extra ausgewiesen werden. Die Stadtratsmitglieder erhalten diese Daten per E-Mail (als PDF-Datei) übermittelt.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Sanierung Stützmauern (Bundesförderteil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Für die Sanierungsarbeite
n an den Stützmauern am Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil)wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 5 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Preuße & Rätsch GmbH aus Weimar mit einer Angebotssumme von 420.020,64 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Landschaftsarchitekturbüros WLG Wollborn lag bei 393.978,66 € brutto.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt des Stadtrat, der Vergabe an die Firma Preuße & Rätsch GmbH aus Weimar mit der Angebotssumme von 420.020,64 € brutto zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3650.9530: 420.020,64 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Natursteinarbeiten (Bundesförderteil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Für die Natursteinarbeiten am Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil)wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 7 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hollerung Restaurierung GmbH aus Reichenbach mit einer Angebotssumme von 331.090,13 € brutto abgegeben. Der Kostenanschlag des Architekturbüros BauConsult Hermsdorf lag bei 298.771,40 € brutto.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Hollerung Restaurierung GmbH aus Reichenbach mit der Angebotssumme von 331.090,13 € brutto zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3650.9530: 331.090,13 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 beraten:
„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2016 beschlossen, das Mountainbikeprojekt am Bärenloch mit einer geschätzten Investitionssumme von 185.000 € brutto und ca. 129.500 € LEADER-Fördermittel umzusetzen. Der Fördergeber hat die LEADER-Förderrichtlinie rückwirkend geändert, sodass jetzt nicht mehr die Brutto-Kosten sondern nur noch Netto-Kosten gefördert werden.
Der Bauentwurf sowie die Kostenberechnung wurde von den Planern von velosolutions vorgelegt. Die geplanten Ausgaben von 185.000 € brutto können laut der Kostenberechnung eingehalten werden.
Nach der Kostenberechnung ergibt sich folgende Finanzierung: (alles Bruttobeträge)
Investition Tiefbau (Mountainbikestrecke) und Hochbau (Doppelgarage):
160.000 € (gerundet)
Investition Technik (1/3): 20.000 €
(z. B. Zeitmessung, usw.)
Investition Marketing: 5.000 €
(z. B. Werbefilm, Onlineauftritt, Flyer, Helfer-Ausrüstung)
Gesamtinvestition: 185.000 €
Fördermittel (70% aus Bruttosumme): 108.800 €
Sonstige andere Finanzierungsmittel: 9.500 €
Voraussichtlicher finanzieller Gesamtaufwand: 66.700 €
Zusätzlich werden über die Maßnahme Fahrräder inkl. Werkzeug für den Schulunterricht der Realschule Herrieden mit einer Investition von ca. 15.000 € angeschafft. Diese 15.000 € werden einmal über LEADER-Fördermittel sowie sonstige andere Finanzierungsmittel der Realschule finanziert. Die Stadt Herrieden finanziert diese Anschaffung nur vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab 2018 geplant und soll dementsprechend im Haushalt 2018 berücksichtigt werden.
Ein Bauantrag ist zum Bau der Mountainbikestrecken, laut Auskunft des Landratsamtes Ansbach, nicht notwendig.
Der laufende Unterhalt der Mountainbikestrecken wird durch die beteiligten Vereine in Eigenleistung sichergestellt. Ausgenommen hiervon sind bauliche Hindernisse, die durch Fachfirmen instandgehalten werden müssen.
Die für den Unterhalt benötigten Maschinen, z.B. Rasenmäher oder Rasentrimmer, können bei Bedarf vom städtischen Bauhof ausgeliehen werden. Die Unterhaltsvereinbarung wird in der morgigen Stadtratssitzung behandelt.
Die Materialkosten zum Streckenunterhalt von ca. 2.000 € jährlich übernimmt die Stadt Herrieden. Dieser Betrag soll jährlich in den Haushalt mit eingeplant werden.
Das Mountainbikeareal wird als Spielpatz oder als Sportplatz gewidmet. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt damit der Stadt Herrieden, als Betreiberin der Strecken. Es müssen von einem geschulten Personal (städtisches Personal oder Fachfirma) wöchentliche Sichtprüfungen (wie bei Spielplätzen), monatliche Funktionsprüfungen (städtisches Personal oder Fachfirma) sowie jährliche Hauptinspektionen durchgeführt werden. Die jährliche Hauptinspektion sollte wegen der umfangreichen Prüfungen durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Für die Beauftragung von Fachfirmen wird ein jährlicher Aufwand von ca. 2.000 € geschätzt, die die Stadt Herrieden als Betreiberin übernimmt.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Bauentwurf sowie der im Sachverhalt vorgestellten Finanzierung zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
185.000 € Ausgaben
108.800 € Einnahmen (LEADER-Fördermittel)
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download 170824_MTB-Parcour-Herrieden-Entwurf_klein.pdf
Download 170830_LV Herriden_KORRIGIERT.pdf
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11. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Unterhaltsvereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Für den Bau der Mountainbikestrecke am Bärenloch ist zwischen der Stadt Herrieden und den beteiligten Vereinen, DAV Sektion Herrieden und Herrieder Aquathleten, eine Unterhaltsvereinbarung abzuschließen. Sie wurde von der Verwaltung zusammen mit den beteiligten Vereinen ausgearbeitet. Diese ist auch Bestandteil des LEADER-Förderantrages.
Die Unterhaltsvereinbarung ist digital im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen
2.000 € jährlicher Ansatz zum Unterhalt
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Unterhaltsvereinbarung wie vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download Unterhaltsvereinbarung Mountainbike.pdf
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12. Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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|
12 |
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2016 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2016 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
2016 (Vorjahr)
a) Verwaltungshaushalt in E./A. 23.391.327,24 € 20.016.644,48 €
b) Vermögenshaushalt in E./A. 9.706.215,49 € 7.631.643,98 €
c) Gesamthaushalt: 33.097.542,73 € 27.648.288,46 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt: 4.360.841,54 € 1.952.071,88 €
Die Zuführung zur Allgem. Rücklage beträgt: 1.447.030,41 € 1.378.083,38 €
Die Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2016: 1.899.159,27 € 1.651.946,70 €
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2016: 3.007.272,00 € 2.240.016,35 €
Rechtliche Würdigung
Art 102 Abs. 2 GO
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2016 zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Fairtrade Stofftaschen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
58. Stadtratssitzung
|
13.09.2017
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Die Steuerungsgruppe „Fairtrade Stadt Herrieden“ möchte mit bedruckten Stofftaschen das Thema „fairer Handel“ und „Nachhaltigkeit“ wirkungsvoll in die Bevölkerung tragen. Jeder Herrieder Haushalt soll deshalb bis zum Ende des Jahres mit Verteilung des Amtsblatts eine kostenlose, faire Jutetasche mit dem Aufdruck „FAIRliebt in Herrieden“ erhalten. Darunter werden das Logo „Fairtrade Stadt Herrieden“, das Logo der Förderstelle SKEW und ggf. das Logo des Gewerbevereins angedruckt. Durch die Wiederverwendbarkeit tragen die Stofftaschen zu einer plastikfreien Stadt bei, zusätzlich sorgt der Aufdruck für eine wiederkehrende Präsentation des fairen Aspekts in der Öffentlichkeit. Der Taschenstoff soll eine entsprechende Fairtrade-Zertifizierung aufweisen.
Finanzielle Auswirkungen
Auf Basis eines ersten eingeholten Angebots für 4.000 Stück belaufen sich die Kosten für die Taschen inklusive Druck auf maximal 8.000,00 €. Durch die Förderstelle SKEW stehen im Rahmen der Stelle „Koordination kommunale Entwicklungspolitik“ ca. 5.000,00 € zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung. Beim Gewerbeverein „Herrieden 3000 e.V.“ wurde eine finanzielle Unterstützung angefragt, eine interne Abstimmung und Entscheidung dazu steht noch aus. Den restlichen Betrag in Höhe von ca. 3.000,00 € soll durch die Stadt Herrieden getragen werden. Nach einer ersten Anfrage bei Herrn Meyer könnte eine Deckung durch die HHSt. 0600.9350. erfolgen.
Beschluss
Um dem Titel „Fairtrade Stadt Herrieden“ gerecht zu werden, stimmt der Stadtrat der Anschaffung der Taschen in Höhe der genannten Kostenschätzung zu. Als Leiter der Steuerungsgruppe „Fairtrade Stadt Herrieden“ wird der Zweite Bürgermeister, Manfred Niederauer, dazu ermächtigt, für das günstigste der mindestens drei einzuholenden Angebote den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Anfrage von Armin Jechnerer - Mountainbikestrecke
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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|
14.1 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer spricht ein Lob an die Verwaltung aus. Sie hat gut an dem Projekt Moutainbikestrecke mitgearbeitet.
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14.2. Anfrage von Wolfgang Strauß - WLAN-Qualität im Pfarrheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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|
14.2 |
Sachverhalt
Herr Strauß spricht die schlechte WLAN-Verbindung im Pfarrheim an. Die Qualität könnte verbessert werden.
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15. Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
58. Stadtratssitzung
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13.09.2017
|
ö
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Bürgeranfrage von Herr Mader - Edeka-Baustelle
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
58. Stadtratssitzung
|
13.09.2017
|
ö
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|
15.1 |
Sachverhalt
Herr Mader spricht den schlechten Zustand des Gehweges an der Edeka-Baustelle an. Herr Marco Jechnerer antwortet, dass nächste Woche die Asphalt
schicht aufgebracht wird. Bis dahin wird der Gehweg abgewalzt.
Datenstand vom 05.10.2017 08:26 Uhr