Datum: 13.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.11.2017
3 Bekanntgaben
3.1 Ausschüttung Marohn´sche Förderstiftung
3.2 Vorstellung der Broschüre "Kapellen im Pfarrverband Herrieden"
3.3 Antrag der Schulen für den Anschluss an das Glasfasernetz
3.4 Auflösung der FFW Lammelbach
4 Auftragsvergabe zur Lieferung von Erdgas
5 Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2018
6 Erweiterung Kinderkrippe Oberschönbronn - Vergabe Schreinereinbauten
7 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15.3 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan
8 Anschaffung neuer Wasserzähler
9 Antrag auf Förderung nach dem Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"
10 Zuschussantrag des SV Rauenzell - Ersatzbeschaffung Aufsitzrasenmäher
11 Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereines Herrieden 1980 e.V. - Bau- und Renovierungsmaßnahmen
12 Anfragen
12.1 Anfrage von Gaby Rauch - Amtsblatt
12.2 Anfrage von Armin Jechnerer - Freie Wähler und Bürgerforum
12.3 Anfrage von Dieter Bunsen - Fest der Nationen
12.4 Anfrage von Johann Heller - Kunststoffgeschirr
13 Bürgeranfragen
13.1 Bürgeranfrage von Herrn Matthias Rank - Flächennutzungsplan
13.2 Bürgeranfrage - integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
13.3 Bürgeranfrage - Starkregengutachten
13.4 Bürgeranfrage - Tagesordnungspunkt 4 "Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Billigung- und Auslegungsbeschluss"

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Altbürgermeister Werner Herzog sowie 71 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Bürgermeister Brandl schlägt vor, den TOP 4 „Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans – Billigung- und Auslegungsbeschluss“ von der Tagesordnung zu nehmen. Zu dem Thema gibt es eine Infoveranstaltung am 16.01.2018 um 19:30 Uhr. Der Ort wird noch bekannt gegeben. Es schließen sich verschiedene Wortmeldungen aus dem Gremium an. Stadtratsmitglied Stefan Horndasch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf das Ende der Debatte. Das Abstimmungsergebnis lautet 16:5. Damit ist der Antrag auf Ende der Debatte angenommen. Das Stadtratsgremium stimmt mit 21:0, den TOP 4 von der Tagesordnung zu nehmen. Bürgermeister Brandl schlägt vor, den TOP 13 „Garagen Stadthäuser Ungarndeutsche Str. 71, 73 und Schlesierstraße 20“ von der Tagesordnung zu nehmen. Zu diesem Sachverhalt soll zuerst eine Beratung im Finanz- und Personalausschuss erfolgen. Das Stadtratsgremium stimmt mit 21:0, den TOP 13 von der Tagesordnung zu nehmen.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2017 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 15.11.2017.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3
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3.1. Ausschüttung Marohn´sche Förderstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes der Marohn‘schen Förderstiftung, Herr Altbürgermeister Werner Herzog, übergibt an die Vereinsvorsitzenden entsprechend des Stiftungszwecks Zuwendungen aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Er bedankt sich bei den Vereinsvorsitzenden für ihr ehrenamtliches Engagement. Ebenso bedankt er sich bei der Verwaltung der Stadt Herrieden. Herr Bürgermeister Brandl bedankt sich bei den Vereinen für die sehr gute Jugendarbeit und bei Herrn Herzog für den ehrenamtlichen Einsatz.

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3.2. Vorstellung der Broschüre "Kapellen im Pfarrverband Herrieden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl stellt die neue Informationsbroschüre „Kapellen in der Stadt und im Pfarrverband Herrieden , Elbersroth, Neunstetten, Rauenzell“, verfasst durch das Kath. Pfarrarchiv, vor. Jedes Mitglied des Stadtrates erhält ein Exemplar.

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3.3. Antrag der Schulen für den Anschluss an das Glasfasernetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3.3

Sachverhalt

In der gemeinsamen Sitzung der Schulleitungen der Realschule Herrieden, der Wolfhardschule Herrieden, der Sebastian-Strobel-Schule Herrieden und der Grund- und Mittelschule Herrieden  am 14.11.2017 wurde von den Rektoren beschlossen, sich mit dem Anliegen „Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz“ an die Stadt Herrieden zu wenden. Die Verwaltung nimmt derzeit Kontakt zu dem Sachaufwandsträger der drei weiteren Schulen auf und prüft eine mögliche Vorgehensweise unter Einbindung des „Bundesförderprogramms Breitbandausbau“. 
Das Schreiben der Rektoren ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Anschreiben der Rektoren wegen Glasfaseranschluss der Schulen.pdf

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3.4. Auflösung der FFW Lammelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3.4

Sachverhalt

In der Hauptversammlung der FFW Lammelbach am 16.11.2017 im Gasthaus Bayer Franz in Leibelbach wurde über die Auflösung der FFW Lammelbach entschieden.
Es waren alle 10 aktiven Wehrmänner der FFW Lammelbach anwesend.
Im Vorfeld wurde mit Herrn Müller, Kreisbrandrat des Landkreises Ansbach, die rechtlichen Grundlagen der Auflösung nach Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz geprüft.
Folgende Punkte mussten überprüft bzw. abgearbeitet werden:

  1. Prüfung durch die Kommune, ob eine Bestandsgarantie besteht (Art. 5 Abs. 2 Rdn. 35,    35 a BayFwG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Verordnung zur Auflösung der Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG). 
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der geringen Mitgliederzahl die Bestandsgarantie nicht gegeben ist.
  1. Die Stadt Herrieden muss das Landratsamt beauftragen, zu prüfen, ob die Einhaltung der Hilfsfrist von 10 Minuten weiterhin durch die benachbarten Feuerwehren gegeben ist (Art. 5 Abs. 2 Rnd. 35 a + 36 Pkt b BayFwG) und die Auflösung möglich ist.
Die Antwort des Landratsamtes war, dass die Hilfsfrist durch die FFW Herrieden gewährleistet ist und die FFW Lammelbach aufgelöst werden kann.
  1. Die betroffene Feuerwehr beschließt die Auflösung.
Die Abstimmung wurde in der Hauptversammlung in geheimer Wahl durchgeführt.
Das Abstimmungsergebnis hat ergeben, dass alle aktiven Wehrmänner der FFW Lammelbach für die Auflösung der Feuerwehr gestimmt haben. Das Ergebnis der Wahl wurde im Wahlprotokoll niedergeschrieben.
Die Niederschrift des Wahlprotokolls ist im RIS hinterlegt.
Durch das Wahlergebnis ist die Feuerwehr Lammelbach mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
  1. Die Stadt Herrieden teilt dem Landratsamt –SG31- die Auflösung der FFW Lammelbach mit, und bittet um die Änderung der Alarmierungsplanung.
Die Meldung an das Landratsamt Ansbach erfolgte durch Herrn Winterott am 28.11.2017.
Dem Landratsamt Ansbach wurde auch mitgeteilt, wer die Orte betreut, für die bisher die FFW Lammelbach zuständig war.
In der Kommandantenversammlung am 27.11.2017 wurde folgende Aufteilung beschlossen:
Von der FFW Heuberg wird in Zukunft der Ort Leibelbach betreut.
Von der FFW Roth (zu dieser Wehr treten 5 Wehrmänner der aufgelösten Wehr Lammelbach bei) werden die Orte Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn betreut.

Die Ausrüstungsgegenstände der FFW Lammelbach wurden bereits an die Gerätewarte der FFW Herrieden übergeben.

Der Teil des Gebäudes in Lammelbach, der von der FFW Lammelbach als Feuerwehrgerätehaus benutzt wurde, kann weiterhin von der Altgemeinde Lammelbach als Lagerplatz benutzt werden. Die Altgemeinde Lammelbach kommt für den Unterhalt des Raumes auf.
Mit dem Landratsamt Ansbach wurde abgeklärt, dass die Sirene auf dem FFW-Gerätehaus in Lammelbach bestehen bleibt und diese im Alarmierungsfall mit der Sirene der FFW Roth ausgelöst wird.

Die renovierte historische Spritze der FFW Lammelbach aus dem Jahre 1906 soll, wenn möglich, an ein Museum als Leihgabe übergeben werden. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
Ein Foto der historischen Spritze der FFW Lammelbach ist im RIS hinterlegt.



Dokumente
Download Auflösungsprotokoll.pdf
Download Historische Spritze Lammelbach.pdf

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4. Auftragsvergabe zur Lieferung von Erdgas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Der mit der N-ERGIE geschlossene Erdgaslieferungsvertrag „Erdgas Kommune“ läuft nach zweijähriger Laufzeit zum 31.12.2017 aus. Da im Jahr 2018 die Optimierung des Nahwärmenetzes (=größter städtischer Verbraucher) ansteht und hierfür ein sicheres Backup zur Verfügung stehen muss, hat die Verwaltung bei der N-ERGIE angefragt, ob diese für eine kürzere Laufzeit als der sonst üblichen Laufzeit von zwei Jahren ein Angebot unterbreitet. Die N-ERGIE erklärte sich bereit für die Dauer einer einjährigen Laufzeit den bisherigen Preis von 2,050 ct./kWh anzubieten. 

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand für den Bezug von Erdgas für städtische Liegenschaften betrug im Jahr 2016 ca. 63.500 € incl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Über den abzuschließenden Erdgasliefervertrag sind davon ca. 40 % beeinflussbar. 

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Bezugszeitraum von einem Jahr, beginnend ab dem 01.01.2018, einen entsprechenden Erdgasliefervertrag mit der N-ERGIE abzuschließen. Der Preis pro gelieferter Kilowattstunde beträgt 2,050 Cent.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2018 bis 2021 muss bis zum 01.12.2017 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. Eine Fristverlängerung bis zum 15.12.2017 wurde beantragt. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist im RIS hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Maßnahmen und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu.  Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bedarfsmitteilung2018..pdf

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6. Erweiterung Kinderkrippe Oberschönbronn - Vergabe Schreinereinbauten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.12.2017 beraten.

„Für die festen Schreinereinbauten in der Kinderkrippe Oberschönbronn wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 28.11.2017 ist ein Angebot bei der Verwaltung eingegangen. Das Angebot wurde von der Firma Kameleon Raumkonzepte mit einer Angebotssumme von 51.185,22 € brutto abgegeben. Die Grobkostenschätzung des Planungsbüros Schilling für dieses Gewerk lag bei 46.000 € brutto.
Das eingegangene Angebot wird als wirtschaftlich bewertet.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Kameleon Raumkonzepte mit der Angebotssumme von 51.185,22 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 4640.9400
51.185,22 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15.3 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.12.2017 beraten:

„Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. 666(TF), 680 (TF) und 681, Gemarkung Herrieden. Es liegt unmittelbar angrenzend östlich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 15.2 „Schrotfeld“. Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist die Anpassung der Gestalt baulicher Anlagen insbesondere der Ausbildung von Satteldächern.
Der Verwaltung ist aufgefallen, dass im WA 3 flachgeneigte Satteldächer nicht gebaut werden können. In diesem Teilbereich des Plangebietes sind für Satteldächer bislang eine Dachneigung von 48° bis 50° festgesetzt.
Da im WA 3 neben Satteldächer auch andere Dachformen mit niedrigeren Dachneigungen zulässig sind, werden im Rahmen der 1. Ergänzung dieses Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan nun auch Satteldächer mit flachgeneigteren Dachneigungen 20° bis 35°zugelassen.
Im Zuge der Bebauungsplanergänzung wird die zulässige Dachneigung für Satteldächer im WA 3 von 48° bis 50° auf 35° bis 50° erweitert. In WA 3 wird die Firsthöhe von 11,10 m auf 10,50 m geändert.
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Mit dieser Ergänzung wird lediglich der individuelle Gestaltungsspielraum für Gebäude erweitert.
Das Planungsbüro Vogelsang hat diese Ergänzung im Bebauungsplan Nr. 15.3 „Schrotfeld“ eingearbeitet. Die textlichen Festsetzungen werden geändert.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den oben genannten Ergänzungen zu erteilen.“

Beschluss

  1. Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und beschließt außerdem:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
  1. Der Stadtrat billigt die 1. Ergänzung.
  2. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des Entwurfs zur 1. Ergänzung die Beteiligung der Öffentlichkeit/öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Zu diesen zählt alleinig das Landratsamt Ansbach, weswegen nur dieses zur vorliegenden Ergänzung beteiligt wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ergänzungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Anschaffung neuer Wasserzähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.12.2017 beraten:

„Bisher kamen mechanische Zähler zum Einsatz. Durch ein gemeinsames Projekt mit der Fa. Diehl Metering (Hydrometer), wurden im Jahr 2017 ca. 500 Ultraschall Wasserzähler mit Funkauslesung verbaut. Bisher konnten nur positive Erfahrungen verzeichnet werden.
Die Kosten für den Einkauf:        mechanischer Zähler                16,39 €                                                                Ultraschall Zähler                83,40 € (Diehl Metering)
Der Preisunterschied wirkt im ersten Moment sehr hoch. Da aber die Möglichkeit besteht die Ultraschallzähler zwei Eichperioden zu betreiben, und eine genaue Messung gegeben ist, ist es wirtschaftlicher diese Zähler einzubauen. Die Tabellen sind im RIS hinterlegt.
Nicht mit einbezogen wurden der Mehrwert durch Leckerkennung, den Kundenservice um nur einige positive Erfahrungen zu nennen.
Wie auf den Tabellen zu erkennen ist, sind ab dem 6. Einbaujahr die Gesamtkosten die der elektronische Wasserzähler verursacht, geringer. Der Invest ist im Haushalt 2018 zu tätigen, dafür aber die nächsten 12 Jahre nicht mehr.
Der Zählerbedarf für 2018 liegt für Herrieden und die Außenorte bei 440 Stück, incl. Rauenzell mit 190 Stück.
Die reinen Anschaffungskosten für mechanische Zähler würden sich auf 7.211,00 € netto belaufen und für die Ultraschallzähler 36.696,00 € netto.

Der Sachverhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, 440 Ultraschall Wasserzähler mit einem Auftragswert von 36.696,00 € netto für eine Laufzeit von 12 Jahren anzuschaffen und in Zukunft bei einer größeren Anzahl von Zählerwechseln, Ultraschallzähler einzubauen. Die Verwaltung soll nochmals Gespräche führen, ob hinsichtlich des Preises noch ein Nachlass möglich ist. Die Satzung muss um die Funktionen (z. B. Funkübertragung, Datenschutz usw.) der elektronischen Wasserzähler erweitert werden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Stadtratsgremium kam der Hinweis, darauf zu achten, dass die Datensicherheit gewährleistet ist.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Rentierlichkeit Zähler.pdf
Download Vergleich Zähler.pdf

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9. Antrag auf Förderung nach dem Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2017 beschlossen, einem „Überflutungsmanagement Stadt Herrieden“, unter der Voraussetzung einer Fördermittelzusage näherzutreten.
Nach in Kraft treten des Sonderprogrammes „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ zum 15.09.2017 und Gesprächen mit dem WWA Ansbach am 09.11.2017, im Beisein des Ersten Bürgermeisters Alfons Brandl, und einem erforderlichen Abstimmungsgespräch am 01.12.2017 kann die Stadt Herrieden den Antrag zur Aufnahme in das Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ stellen. Im Rahmen des Sonderprogrammes wird eine Bezuschussung von bis zu 75%, maximal 150.000 €, in Aussicht gestellt. Das Infoblatt zum Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ ist im RIS hinterlegt.
Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Erstellung des Sturzflut-Risikomanagements betragen ca. 180.000 €. Zur Beantragung der Fördermittel bedarf es eines formlosen Beschlusses des Stadtrates, das Vorhaben nach der Mittelzusage durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Förderung gemäß Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ für das Oberflächenwassereinzugsgebiet der Stadt Herrieden, zu beantragen und bei Fördermittelzusage durchzuführen. Die zuwendungsfähigen Kosten für das Förderprojekt liegen bei ca. 180.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download infoblatt_sonderprogramm_sturzfluten1.pdf

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10. Zuschussantrag des SV Rauenzell - Ersatzbeschaffung Aufsitzrasenmäher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 10

Sachverhalt

Der SV Rauenzell muss seinen Aufsitzrasenmäher zur Pflege des Vereinsgeländes ersetzen.
Dem Zuschussantrag vom 09.11.2017 liegt ein Angebot über einen neuen Aufsitzrasenmäher der Marke Husqvarna vor. Die Kosten der Anschaffung belaufen sich auf 3.800 € brutto. Die Vereinsvorstände bitten um Gewährung eines städtischen Zuschusses.
Die übliche Zuschusshöhe für die Anschaffung eines Rasenmähers zur Pflege des Vereinsgeländes beträgt 10% der Gesamtkosten brutto. 

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2018: HHSt. 5500.9870       10 % aus 3.800 € brutto      à   380,00 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i.H.v. 10 % der Gesamtkosten, d.h. 380,00 € brutto, für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmährers, zu. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung und Genehmigung des Haushaltes 2018 ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereines Herrieden 1980 e.V. - Bau- und Renovierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 11

Sachverhalt

Die Vorstände des Reit- und Fahrvereines Herrieden 1980 e.V. haben mit dem Zuschussantrag vom 28.01.2017 eine Reihe von Bau- und Renovierungsmaßnahmen angekündigt.
Um eine weitere Schädigung des Mauerwerks der Reithalle zu vermeiden, müssen die undichten Fenster der Reithalle ausgetauscht werden. Diese Maßnahme wurde bereits durchgeführt. Die Kosten dieser Maßnahme liegen laut den uns vorgelegten Rechnungen bei 10.252,49 € brutto. Die Anrechnung der ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden für den Tausch der Fenster liegt bei 2.855,40 € brutto.
Ferner wurden Betongleitwände für die Hallenbande eingebaut, um ebenfalls das Mauerwerk der Reithalle zu schützen. Diese Maßnahme wurde bereits ausgeführt und die Summe der uns vorgelegten Rechnungen beläuft sich auf 7.738,89 € brutto. Auch hier wurden ehrenamtlich Arbeitsstunden geleistet. Der anrechenbare Wert dieser Stunden beläuft sich aufgrund der uns vorgelegten Aufstellung auf 9.755,40 € brutto.
Wegen der Betriebserweiterung der Fa. Schüller mussten neue Pferdekoppeln angelegt werden.
Die uns vorliegenden Rechnungen dieser Maßnahme belaufen sich auf 16.605,83 €.
Um die Futtermittel und die Sportgeräte des Reit- und Fahrvereines Herrieden fachgerecht lagern zu können, ist geplant, eine gebrauchte Lagerhalle der Fa. Schüller auf dem Sportgelände aufzustellen. Ferner ist geplant, den gewonnenen Platz im jetzigen Lager zum Turn- und Übungsraum für die Voltigiergruppe umzubauen. Die Kosten dieser beiden Maßnahmen werden auf ca. 50.000 € brutto geschätzt.
Die gesamte Investitionssumme der bereits durchgeführten und der noch geplanten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 100.000 € brutto.
Die Vorstände des Reit- und Fahrvereines Herrieden bitten die Stadt Herrieden diese Investitionen mit dem üblichen Zuschuss für solche Maßnahmen zu unterstützen.
Der übliche Zuschuss für die oben genannten Investitionen beträgt 10 % der Gesamtkosten brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt: 5500.9870           10 % aus 100.000 € brutto     à  10.000 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einen Zuschuss i.H.v. 10 % der Gesamtkosten, d.h. 10.000 € brutto, für die Renovierung der Reithalle, der Anlage von neuen Pferdekoppeln, der Aufstellung einer gebrauchten Lagerhalle und den Umbau des bisherigen Lagers zum Übungsraum der Voltigiergruppe, zu. Die Zuschüsse können nach Vorlage der Rechnungen ausbezahlt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 12
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12.1. Anfrage von Gaby Rauch - Amtsblatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 12.1

Sachverhalt

Frau Rauch berichtet, dass der Begriff „Amtsblatt“ größer geschrieben werden sollte, als dies in der Sitzung vorgestellt wurde. Frau Schwander teilt mit, dass dies umgesetzt wurde. Es sei jedoch sicher möglich, das Wort noch etwas größer darzustellen.

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12.2. Anfrage von Armin Jechnerer - Freie Wähler und Bürgerforum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Jechnerer fragt an, warum die namentliche Abstimmung des TOP 6 „Gemeinsamer Antrag der Stadtrats-Fraktionen der Freien Wähler und des Bürgerforums Herrieden“ (SR-Sitzung vom 01.02.2017) nicht mehr auf der Homepage der Stadt Herrieden ersichtlich ist. Im RIS ist die namentliche Abstimmung noch hinterlegt. Frau Schwander antwortet, dass dies geprüft wird. Es handelt sich vermutlich um einen technischen Fehler.

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12.3. Anfrage von Dieter Bunsen - Fest der Nationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Bunsen berichtet, dass der Asylhelferkreis sich bereiterklärt, beim Fest der Nationen den Spüldienst für das Geschirr zu übernehmen.

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12.4. Anfrage von Johann Heller - Kunststoffgeschirr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 12.4

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, wie es sein kann, dass eine Faire Stadt Kunststoffgeschirr verwendet. Frau Schwander antwortet, dieses Geschirr kompostierbar und nicht aus Plastik ist und nur zum Einsatz kommt, falls kein Spüldienst gefunden wird.

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13. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 13
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13.1. Bürgeranfrage von Herrn Matthias Rank - Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, wie sich Bürger zum Thema Flächennutzungsplan und für ein künftiges Verkehrskonzept einbringen können. Bürgermeister Brandl antwortet, dass das Verfahren läuft. Für den Flächennutzungsplan (FNP) wurde für alle 38 Ortsteile im September 2017 ein Abwägungsbeschluss gefasst. Änderungen wurden in den FNP eingearbeitet. Auch Einwände von Bürgern können zum FNP eingebracht werden. Der FNP wird nochmal ausgelegt. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes werden Bürger beteiligt. Eine Abwägung der Einwände von Trägern öffentlicher Belange fließen hier auch mit ein. Im Januar 2018 findet eine Infoveranstaltung statt.

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13.2. Bürgeranfrage - integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 13.2

Sachverhalt

Ein Bürger fragt an, wie man bewirken kann, dass das ISEK im Flächennutzungsplan eingearbeitet wird. Der Bürgermeister berichtet, dass der Beschluss aus dem ISEK im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurde.

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13.3. Bürgeranfrage - Starkregengutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 13.3

Sachverhalt

Ein Bürger fragt nach dem Starkregengutachten für Roth. Hätte das Gutachten nicht längst vorgestellt werden müssen? Bürgermeister Brandl antwortet, dass sich die Firma Schüller erst gestern zur Kostenübernahme der technischen Untersuchung für die Erweiterung bereit erklärt hat. Der Beschluss für die Förderung des Starkregengutachtens für die Gesamtgemeinde wird erst heute in der Sitzung gefasst. Die Förderrichtlinien sind erst seit dem Spätherbst in Kraft getreten. Das Konzept inkl. Oberflächenwasserabflusssimulation für den Einzugsbereich Regmannsdorf bis Leutenbuch wird in der Bürgerversammlung vorgestellt.

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13.4. Bürgeranfrage - Tagesordnungspunkt 4 "Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Billigung- und Auslegungsbeschluss"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 13.4

Sachverhalt

Ein Bürger fragt an, warum der TOP 4 „Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans – Billigung- und Auslegungsbeschluss“ auf die Tagesordnung für die heutige Sitzung genommen wurde, obwohl bekannt war, dass kein Gutachten bis zur heutigen Sitzung vorliegt. Bürgermeister Brandl antwortet, dass der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde, weil es für das Verfahren keinen Unterschied macht und nur die nächste Stufe ausgelöst wird, in der wieder Bürgereinwände möglich sind. Durch absetzen des Tagesordnungspunktes ruht das Verfahren bis zur nächsten Sitzung und es sind auch momentan keine Einwände möglich. Es war zu dem Zeitpunkt der Einladung zur Stadtratssitzung nicht bekannt, dass das Gutachten für den Bereich Regmannsdorf bis Leutenbuch bis Januar 2018 erstellt werden kann. Eine Beratung dazu findet am 16.01.2018 statt. Die Beschlussfassung erfolgt in der Stadtratssitzung am 24.01.2018.

Datenstand vom 25.01.2018 07:56 Uhr