Datum: 13.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016
3 Bekanntgaben
3.1 Buchpräsentation von Frau Friedl-Muschweck am 12.03.2017
3.2 Informationen von der Bürgermeisterversammlung am 29.11.2016
3.3 Abrechnung der Stiftsbasilikakonzerte 2016
3.4 Kostenaufstellung Neujahrskonzert am Freitag, den 06.01.2017
3.5 Bekanntmachung aktueller Stand des Projektes „Sport bewegt Vielfalt“
3.6 Bandenwerbung durch die Stadt Herrieden
3.7 Anregung auf Änderung der Zuschussrichtlinie für Vereine
3.8 Aktueller Stand Deocar-Markt am 20. und 21.05.2017
4 Entwurf Fa. Kammerer Plakat und Flyer für Werbung Deocar-Markt 2017
5 Antrag auf Erhöhung Verfügungsmittel für Tourismusstelle Decima
6 Beschilderung "Alte Bahnlinie" Bericht Treffen AG vom 18.01.2017
7 Vermietung der städtischen Bühne
8 Vorschläge für die Sportler- und Ehrenamtsehrung 2017
9 Banner für Rückwand der Bühne der Stadt
10 Verordnung der Stadt Herrieden über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung)
11 Änderung der Zuschussrichtlinie für Ausflüge von Seniorengruppen
12 Ehrungen; Teilnahme Stadtratssitzungen
13 Anfragen
13.1 Anfrage von Michi Weis: Plakat Deocar-Markt Bildrechte
14 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaft, Herrn Karl Balk und Herrn Michael Weis als Jugendbeauftragten. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaft beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

Herr Brandl gibt eine Änderung in der heutigen Tagesordnung bekannt: Er verschiebt den TOP 7: Anregung aus der Bürgerversammlung Rauenzell in die nichtöffentliche Sitzung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3
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3.1. Buchpräsentation von Frau Friedl-Muschweck am 12.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Für das neue Buch „Das Stift St. Veit in Herrieden und seine Kanoniker – zwischen weltlicher Herrschaft und geistlicher Aufgabe 1678-1804)“ von Frau Friedl-Muschweck findet eine Buchpräsentation statt. Am Sonntag, den 12.03.2017 um 16 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Herrieden stellt die Autorin persönlich ihr Buch vor.

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3.2. Informationen von der Bürgermeisterversammlung am 29.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Brandl stellt Informationen aus der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung vom 29.11.2016 zur Verfügung, vier Vorlagen sind im RIS hinterlegt.

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3.3. Abrechnung der Stiftsbasilikakonzerte 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.3

Sachverhalt

Herr Stefan Ubl hat die endgültige Abrechnung der Stiftsbasilikakonzerte für 2016 eingereicht:
Die Ergebnisse der einzelnen Konzerte stellen sich wie folgt dar:
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben
20.03.2016 Annaberger Streichquartett
700,00
1.000,00
29.05.2016 Salve Regina
530,00
1.750,00
02.10.2016 Vocalitas Nova
972,60
1.000,00
02.12.2016 Adventsmusik aus Russland Don Kosaken
1.212,00
2.300,00
30.12.2016 Bamberger Bachsolisten
Sponsor

Plakate

307,88
Programmheft
1.075,00
487,94
Gesamt
4.489,60
6.845,82

Dies ergibt ein Defizit in Höhe von    2.356,22  Euro .

Die Besucherzahl lag im Jahr 2016 bei ca. 1150, dies sind durchschnittlich  190 Besucher/Konzert (Eine genaue Zahl lässt sich aufgrund der beiden Konzerte mit dem montesoprano-Chor und den Bamberger Bachsolisten nicht ermitteln, da bei diesen kein Eintritt erhoben wurde).
Zu berücksichtigen war in diesem Jahr, dass das Konzert der Bachsolisten ein Spendenkonzert zugunsten eines Studienseminars in der Demokratischen Republik Kongo war. Abbé César, Lehrer und Priester an diesem Studienseminar, war im Sommer hier in Herrieden zu Gast. Er konnte persönlich beschreiben, unter welch schwierigen Bedingungen Unterricht und Unterbringung der Jugendlichen erfolgen.
Ein herzliches Dankeschön an die Stadt Herrieden, es konnten 1.350 Euro an das Studienseminar für den Kauf von Betten überwiesen werden.
Ein weiteres Konzert, das besonders erwähnt werden muss, war das kurzfristig eingeschobene Konzert des Chores Montesoprano (ehemalige Windsbacher unter Leitung von Carl-Friedrich Beringer), das über 600 Besucher in unsere Kirche lockte. Hier war mit den Organisatoren vereinbart worden, dass die Hälfte des Überschusses aus dem Konzert der Kirchenmusik zu Gute kommen sollte. Die kurzfristige Organisation des Konzertes war nur deshalb möglich, da das bewährte Team der Stiftsbasilikakonzerte für die Bewirtung des Chores und die Organisation zur Verfügung stand.
Zum Schluss darf ich mich wiederum für die finanzielle Unterstützung der Stiftsbasilikakonzerte durch die Stadt Herrieden bedanken. Ein besonders herzlicher Dank an die Verwaltung bei der Unterstützung der finanziellen Abwicklung der Konzerte, bei den Veröffentlichungen im Gemeindeblatt und bei der Plakatverteilung. Die Reihe der Stiftsbasilikakonzerte hat in der Region mittlerweile einen festen Platz. Dies zeigt sich auch an den vielen auswärtigen Besuchern.
Ein herzliches Dankeschön auch für die Überreichung der goldenen Ehrenamtsnadel. Ich habe mich über die Ehrung und damit über die Anerkennung meiner ehrenamtlichen Arbeit im Bereich der Kultur sehr gefreut.
Das Programm für das Jubiläumsjahr 2017 wurde bereits verteilt und im Programmheft „Musikzauber Franken“ sind wir 2017 auch vertreten.

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3.4. Kostenaufstellung Neujahrskonzert am Freitag, den 06.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.4

Sachverhalt

Das diesjährige Neujahrskonzert fand unter dem Motto „Gold und Silber“ statt. Die Erzgebirgische Philharmonie Aue präsentierte ein vielseitiges Programm, unter anderem mit Melodien wie „Kaiserwalzer“ von Johann Strauß, einem Potpourri aus der Operette „Im weißen Röss`l“ und der Ouvertüre zur Operette vorgetragen. Das Konzert unter der Leitung von Dirigent Naoshi Takahashi begeisterte das Publikum. Die Moderation von Leander de Marel und der Gesang des Bass-Solisten Laszlo Varga war wieder eine sehr gelungene und unterhaltsame Kombination. Das belegen auch die vielfach positiven, begeisterten Rückmeldungen. Die Besucherzahl lag bei 300 Personen (im Vorjahr bei 278 Personen).
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben
Einnahmen Kartenverkauf
2.790,00 €

Ausgaben Orchester

3.550,00 €
Ausgaben Gema (die Rechnung liegt noch nicht vor)

ca. 130,00 €
Getränke für Musiker und Ehrengäste
(Abrechnung Herr Oberfichtner)

68,30 €
11 Ehrengäste kostenlos (1. und 3. Reihe)





Ergebnis
2.790,00 €
3.748,30 €


Dies ergibt ein Defizit in Höhe von 958,30 Euro.

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3.5. Bekanntmachung aktueller Stand des Projektes „Sport bewegt Vielfalt“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.5

Sachverhalt

Die Aquathleten Herrieden haben sich für das Projekt „Sport bewegt Vielfalt“ – Stadtentwicklung gemeinsam, aktiv gestalten“ beworben.
Es war geplant, mit der Förderung einen Boulderraum in der ehemaligen Hausmeisterwohnung einzurichten.
Die Stadtverwaltung hat aufgrund einer Wiedervorlage Herrn Armin Jechnerer am 27.01.2017 telefonisch kontaktiert, um den aktuellen Stand des Förderantrages zu erfragen. Herr Jechnerer teilte daraufhin mit, dass der Antrag vom Deutschen Olympischen Sportbund laut Schreiben vom 29.11.2016 bei der Auswahl der förderfähigen Projekte nicht berücksichtigt wurde.

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3.6. Bandenwerbung durch die Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.6

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss regt an, dass eine einheitliche Vorgehensweise bei der Werbung für die Stadt Herrieden in den Vereinen ausgearbeitet wird. Dies betrifft zum Beispiel die Bandenwerbung und die Werbung auf Anhängern.

Diesbezüglich wurde Herr Brandl, Bürgermeister der Stadt Herrieden beim Next-Cup am Kirchweihsonntag von Herrn Eder Rudolf angesprochen ob sich die Stadt Herrieden vorstellen kann mit Bandenwerbung die Sportvereine zu unterstützen. Bisher hat die Stadt Herrieden noch keine Bandenwerbung vorgenommen. Die Stadt Herrieden unterstützte bisher nur den Kauf eines Pferdeanhängers für den Reit- und Fahrverein Herrieden im Jahre 2012, indem sie das Stadtwappen auf der Plane abdrucken ließ. Es soll nun geklärt werden, ob die Stadt Herrieden in Zukunft Bandenwerbung auf den Sportplätzen und dergleichen  im Stadtgebiet Herrieden vornehmen soll.

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai  einen Vorschlag über eine neue Zuschussrichtlinie ausarbeiten.

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3.7. Anregung auf Änderung der Zuschussrichtlinie für Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.7

Sachverhalt

Bei der Vorbesprechung zur Stadtratssitzung vom 01.02.2017 wurde aufgrund des Zuschussantrages der FFW Herrieden wegen der Anschaffung einer Fritteusse angeregt die Zuschussrichtlinien der Stadt Herrieden für Vereine zu überarbeiten.

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai einen Vorschlag über eine neue Zuschussrichtlinie ausarbeiten.

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3.8. Aktueller Stand Deocar-Markt am 20. und 21.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 3.8

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt den aktuellen Stand zum Deocar-Markt 2017 bekannt.

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4. Entwurf Fa. Kammerer Plakat und Flyer für Werbung Deocar-Markt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 4

Sachverhalt

Herr Andreas Brunner als Verantwortlicher des Deocar-Marktes hat bei der Fa. Kammerer ein Angebot für Plakate und Flyer angefragt.
In der Sitzung werden die ausgearbeiteten Entwürfe vorgestellt. Die Korrekturen (wie z.B. Schriftzug Deocar-Markt und Sponsorenangabe) werden noch an die Fa. Kammerer weitergegeben.

Flyer DIN lang -4-seitig auf Recycling Papier
1000 Stück      146,00 Euro

Poster
DIN A2 – 20 Stück       2,20 Euro/Stück
DIN A3 – 70 Stück       0,90 Euro/Stück

Layout und Gestaltungskosten incl. 2 Korrekturläufe
ca. 4-5 Std. a 65,00 Euro

netto zuzüglich Fracht und Verpackung sowie 19 % Mwst.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 3400.6621         687,82 Euro brutto

Beschluss

Der Ausschuss beschließt den Druck für die Plakate und Flyer (von 1000 auf 5000 Stück erhöht) mit den angegebenen Änderungen für den Deocar-Markt an die Fa. Kammerer, Herrieden zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Erhöhung Verfügungsmittel für Tourismusstelle Decima

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 18.02.2012 hat der Stadtrat beschlossen, ein Tourismusbüro in der Buchhandlung Decima einzurichten. Es war vereinbart, dass hierfür ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro/Monat im Jahresdurchschnitt zu Verfügung gestellt werden soll. Jährlich wird über die finanzielle Entwicklung in der Stadtratssitzung berichtet.
In der Zeit vom 01.03.2016 bis 31.12.2016 betrugen die Ausgaben für die Tourismusstelle bereits im Monatsdurchschnitt 471,84 Euro. Das heißt, die Verfügungsmittel sind bereits überschritten und es fehlen noch zwei Monatsabrechnungen.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt die höheren Ausgaben der Tourismusstelle zur Kenntnis und schlägt dem Stadtrat eine Erhöhung der Entschädigung auf durchschnittlich  550,00 Euro, anstelle der bisherigen 400,00 Euro vor.
Die Auszahlung soll künftig als Pauschale erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Beschilderung "Alte Bahnlinie" Bericht Treffen AG vom 18.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 6

Sachverhalt

Am Mittwoch, den 18.01.2017 fand im Rathaus ein Treffen der Arbeitsgruppe „Alte Bahnlinie“ statt.
Der Bericht mit den Ergebnissen der Besprechung ist der Einladung beigefügt.
Die weitere Vorgehensweise für die Beschilderung der „alten Bahnlinie“ ist von der Arbeitsgruppe zusammengefasst worden und sollte zeitnah umgesetzt werden.

Beschluss

Dem Grunde nach stimmt der Ausschuss der Vorgehensweise zu. Da die Anzahl der erforderlichen Schilder innerhalb der Gruppe stark abweicht, soll eine Begehung der Strecke durch die Arbeitsgruppe erfolgen, bei der eine sinnvolle Anzahl ermittelt werden kann. Eine genaue Festlegung der Anzahl an Schildern mit Kostenschätzung und die Finanzierung soll in der nächsten KA-Sitzung besprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Vermietung der städtischen Bühne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 7

Sachverhalt

Immer wieder gehen Anfragen von außerhalb (andere Kommunen und Vereine anderer Kommunen) nach der Vermietung der städtischen Bühne bei der Stadt Herrieden ein. Nach Rücksprache mit Herrn Schneeberger vom Bauhof ist der Aufwand sehr hoch und es sollte eine Regelung getroffen werden, die Bühne grundsätzlich nicht zu vermieten.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, die Bühne nicht an außerhalb zu entleihen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Vorschläge für die Sportler- und Ehrenamtsehrung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 8

Sachverhalt

Die Liste mit den Vorschlägen zur Sportler- und Ehrenamtsehrung ist der Einladung der Sitzung beigelegt.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der Auswahl des Auswahlgremiums wie in der beigefügten Liste zu. Die Nominierten können zur Ehrung am Montag, den 24.04.2017 um 19 Uhr eingeladen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9.  Banner für Rückwand der Bühne der Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 9

Sachverhalt

Um den Aufwand beim Schmücken der städtischen Bühne relativ gering zu halten kam der Vorschlag vom Gewerbeverband, einen Banner für die Rückwand des Zeltes zu bestellen (eines mit Sommermotiv von Herrieden - Altstadtfest und eines mit Wintermotiv von Herrieden- Weihnachtsmarkt). So wäre Herrieden auf den Fotos im Focus (Werbung) und man hätte ein schönes Ambiente. In Absprache mit dem Altstadtfestkomitee für das Sommerbild könnte der Film- und Fotoclub Herrieden die Fotos zur Verfügung stellen. Ein Banner bei Flyeralarm (online) in der Größe 6 x 3 m mit Ösen, einseitig bedruckt kostet ca. 350,00 Euro zzgl. Grafik- und Bildmaterialkosten.
Die Verwaltung hält diesen Vorschlag für sinnvoll.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 3400.5200       700,00 Euro zuzüglich Grafik- und Bildmaterialkosten

Beschluss

Der Ausschuss beschließt die Anschaffung der Rückwände zurückzustellen bis das neue Logo der Stadt erstellt ist und die Finanzierung über den Projektfond geklärt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Verordnung der Stadt Herrieden über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 10

Sachverhalt

In den letzten Jahren häuften sich im Stadtgebiet Plakatierungen, die ohne Genehmigung der Stadtverwaltung angebracht wurden. Vor allem in der Nürnberger Straße, der Industriestraße sowie der Münchener Straße in Herrieden konnte des Öfteren widerrechtlich angebrachte Werbung beobachtet werden. Um den wilden Plakatierungen vorzubeugen und eine rechtliche Handhabe für Folgemaßnahmen zu haben, beabsichtigt die Verwaltung eine Plakatierungsverordnung zu erlassen.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Plakatierungsverordnung sieht wie folgt aus:



Verordnung der Stadt Herrieden
über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten
(Plakatierungsverordnung)


Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende

Plakatierungsverordnung


§ 1
Beschränkung von Anschlägen

(1)        Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt Herrieden zum Anschlag bestimmten Standorten angebracht werden.

(2)        Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt Herrieden vorgeführt werden.

(3)        Näheres regelt die Anlage 1 zur Plakatierungsverordnung.


§ 2
Begriffsbestimmung

(1)        Anschläge in der Öffentlichkeit sind Plakate, Zettel oder Tafeln, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Lichtmasten, Telegrafenmasten oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge – insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum – aus wahrgenommen werden können.

(2)        Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt.

(3)        Ortsfeste Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.


§ 3
Ausnahmen

(1)        Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grundstücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden sowie Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern ausgehängt werden.

(2)        Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel im folgenden Umfang:

a)        Von zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei der

                          Europawahl:                sechs Wochen vor dem Wahltermin
                       Bundestagswahl:        sechs Wochen vor dem Wahltermin
                       Landtagswahl:        vier Wochen vor dem Wahltermin
                       Kommunalwahl:        vier Wochen vor dem Wahltermin
                       

b)        Die jeweiligen Antragsteller bei Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten.

c)        Die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden vier Wochen vor dem Abstimmungstermin.

Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl, dem Volksbegehren oder dem Volksentscheid wieder entfernt werden.

(3)        Im Übrigen kann die Stadt Herrieden in besonderen Fällen – insbesondere anlässlich besonderer Ereignisse – im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen dieser Verordnung gestatten.


§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.        entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 öffentlich Anschläge anbringt oder anbringen lässt
2.        entgegen § 1 ohne Genehmigung öffentliche Bilddarstellungen vorführt.



§ 5
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Stadt Herrieden, XX.XX.XXXX



Alfons Brandl
Erster Bürgermeister


Anlage 1 zur Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden

1.        Vor der Aufstellung von Plakatständern und der Anbringung der sonstigen Werbeträger ist die Erlaubnis der Stadt Herrieden einzuholen. Ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis besteht grundsätzlich nicht.

2.        Die von der Stadt Herrieden bestimmten Standorte sind einzuhalten.

3.        Bei sämtlichen Werbeträgern muss der Genehmigungsaufkleber, der mit dem Plakatierungszeitraum versehen ist, eindeutig erkennbar sein.

4.        Sämtliche Werbeträger dürfen frühestens drei Woche vor der Veranstaltung aufgestellt/angebracht werden und sind spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wegzuräumen/abzunehmen.

5.        Die Größe der Plakate darf DIN A 1 nicht überschreiten. Wahlplakate sind von der Beschränkung ausgenommen.

6.        Die Stadt Herrieden behält sich vor, Werbeträger, die auf eindeutig unmoralische, jugendgefährdende, die Völkerverständigung verletzende Veranstaltungen hinweisen oder gegen Grundsätze der Verfassung verstoßen, zu untersagen.

7.        Folgende Gebühren werden für die Genehmigung von Plakatierungen erhoben:
a) Plakatierungserlaubnis für im Gemeindegebiet stattfinde Veranstaltung
       Gebühr 5,00 € pro Plakat
b) Plakatierungserlaubnis für Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes
       Gebühr 10,00 € pro Plakat
c) Plakatwerbung durch ortsansässige Vereine ist kostenfrei.

8.        Werbeträger, welche ohne die erforderliche Erlaubnis oder außerhalb der Frist nach Nr. 4 aufgestellt werden, werden durch den städtischen Bauhof zu den jeweiligen festgelegten Stundensätzen entfernt.

9.        Für örtliche Vereine und Organisationen findet die Nr. 7, bei Wahlen die Nr. 2 und 7 dieser Anlage keine Anwendung.

Rechtliche Würdigung

Art. 28 LStVG Öffentliche Anschläge
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals können die Gemeinden durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken. Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
(2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, kann mit Geldbuße belegt werden.
(3) Die Gemeinde kann die Beseitigung von Anschlägen, insbesondere Plakaten, und von Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit anordnen, wenn sie Rechtsgüter im Sinn des Absatzes 1 beeinträchtigen.

Beschluss

Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass er in Herrieden eine solche Verordnung nicht braucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Änderung der Zuschussrichtlinie für Ausflüge von Seniorengruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 11

Sachverhalt

Aktuell werden Ausflüge von Seniorengruppen aus dem Gemeindegebiet Herrieden mit 150 € je Fahrt bezuschusst. Maximal werden jedoch nur 2 Fahrten für jede Gruppe pro Kalenderjahr gefördert. Ferner wird auch noch eine Seniorenfahrt der Stadt Herrieden durchgeführt und Seniorennachmittage mit je 75 € unterstützt.

In der Vergangenheit sind folgende Zuschüsse für Seniorenfahrten an Vereine/Organisationen ausbezahlt worden:

2013: 6 Fahrten mit je 150 € => 900 €
2014: 4 Fahrten mit je 150 € => 600 €
2015: 4 Fahrten mit je 150 € => 600 €
2016: 5 Fahrten mit je 150 € => 750 €

Fern führt die Stadt Herrieden jährlich eine Seniorenfahrt durch. Dabei sind in der Vergangenheit folgende Kosten entstanden:

2013: Seniorenfahrt an den Brombachsee       => Überschuss von    224 €
2014: Seniorenfahrt zur Fa. Dehner                 => Überschuss von 1.375 €       
2015: Seniorenfahrt nach Volkach                    =>  Fehlbetrag von  2.295 €
2016: Seniorenfahrt nach Stuttgart/Wilhelma   =>  Fehlbetrag von   6.023 €

Ferner werden jährlich noch 7 Seniorennachmittage mit je 75 € unterstützt => 525  €

Die Zuschussrichtlinie soll dahingehend geändert werden, dass die Zuschusshöhe in Zukunft
200 € pro Fahrt betragen soll und wie bisher maximal 2 Fahrten für jede Gruppe berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHST: 4700.7000                1.200 € für Seniorenfahrten von Vereinen/Organisationen
                                   3.000 € für die Seniorenfahrt der Stadt Herrieden
                               600 € für die Unterstützung von Seniorennachmittagen
                                                                                                                

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der Änderung der bisherigen Handhabung für Ausflüge von Seniorengruppen im Gemeindegebiet Herrieden zu. Die Zuschusshöhe pro Fahrt soll von 150 € auf 200 € pro Fahrt erhöht werden. Es werden maximal 2 Fahrten pro Verein/Organisation bezuschusst.
Die Verwaltung erstellt eine neue Zuschussrichtlinie, diese schließt die Zuschüsse für die Fahrten der Seniorengruppen ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Ehrungen; Teilnahme Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 12

Sachverhalt

Herr Brandl regt an, die Geschenke an Stadtratsmitglieder und Ortssprecher für die Teilnahme an 300., 400., 500., und 600. Sitzung neu zu überdenken.

Vorher
Vorschlag für künftige Ehrungen
300 Teilnahmen an Sitzungen
Zinnkrug (Wert 40,--€)
Variante 1
Essensgutschein 30,--€
Variante 2
Einkaufswertgutschein Herrieden 3000 30,--€

400 Teilnahmen an Sitzungen
Zinkographie (Wert 60,--€)
ab 2009 Essensgutschein 30,--
Variante 1
Essensgutschein 40,--€
Variante 2
Einkaufswertgutschein
Herrieden 3000 40,--€

500 Teilnahmen an Sitzungen
Herrieder Medaille in Gold
Variante 1:
Weinpräsenter Wert 30,--€ (nicht Faire Trade) deshalb wurde ein Angebot bei einer Schreinerei angefordert, den Weinpräsenter regional anzufertigen, Angebot liegt noch nicht vor, Preis ?) + Herrieder Medaille in Silber
Variante 2:
Einkaufswertgutschein Herrieden 3000 50,--€
+ Herrieder Medaille in Silber
Variante: 3
Essensgutschein 50,--€
+ Herrieder Medaille in Silber
600 Teilnahmen an Sitzungen
Weinpräsenter Wert 30,--€
+ goldene Münze der Stadt
Variante 1:
Weinpräsenter Regional (Wert ?) +
Herrieder Medaille in Gold
Variante 2:
Einkaufswertgutschein
Herrieden 3000 60,--€ +
Herrieder Medaille in Gold
Variante 3:
Essensgutschein 60,--€
+ Herrieder Medaille in Gold


Die Verwaltung hält für die Teilnahme an der 300., 400., 500. Und 600 Sitzung, die Variante 2 für die Beste. 

Beschluss

Der Ausschuss schließt sich der Meinung der Verwaltung an und empfiehlt dem Stadtrat jeweils die Variante 2 der Geschenke (nur, dass anstelle einer Münze der Essensgutschein erhöht wird) für die Teilnahme an der 300., 400., 500. und 600. Sitzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 13
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13.1. Anfrage von Michi Weis: Plakat Deocar-Markt Bildrechte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Weis fragt nach, ob die Bildrechte auf dem Plakat des Deocar-Marktes freigegeben sind.

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14. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften (Stadt Herrieden) Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft 13.02.2017 ö 14
Datenstand vom 05.10.2017 10:17 Uhr