Datum: 12.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2017
3 Bekanntgaben
3.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
3.2 St 2248 - Schreiben Staatliches Bauamt Ansbach
3.3 Geschwindigkeitsreduzierung Münchener Straße
3.4 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - LOS 04 Zimmererarbeiten Nachtrag 3 und 4
4 Bauanträge
4.1 Umbau eines bestehenden REWE-Marktes
4.2 Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung Lagerhalle zur Spielhalle
4.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses
4.4 Bauantrag - Neubau einer Lackierhalle und einer Mehrzweckhalle
4.5 Bauantrag - Erweiterung LKW-Parkplatz
4.6 Neubau eines Gästehauses
5 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - F01 Erschließung Freianlagen Nachtrag Nr. 01 (Bundesförderteil)
6 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Außenputzarbeiten (Bundesförderteil)
7 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Sanierung Stützmauern (Bundesförderteil)
8 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Natursteinarbeiten (Bundesförderteil)
9 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Los 04, Zimmererarbeiten, Nachtrag Nr. 5
10 Sanierung ehemaliges Torwärterhaus - Vergabe Elektroinstallation
11 Sanierung ehemaliges Torwärterhaus - Vergabe Heizungsarbeiten
12 Erweiterung FFW-Haus Elbersroth - Kostengegenüberstellung
13 Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Entwurfsplanung
14 Stromversorgung Gemeinschaftshalle Hohenberg
15 Antrag auf Verrohrung eines Grabens
16 Ersatzbeschaffung Spielplatzgeräte Limbach
17 Bushaltestelle im Ortsteil Birkach - Variantenvorstellung
18 Außenbesichtigungen - die Außenbesichtigung findet am Ende der nichtöffentlichen Sitzung statt.
18.1 Schulweg Nürnberger Straße
19 Anfragen
19.1 Anfrage Johann Heller Bankett in Elbersroth
19.2 Anfrage Johann Heller KG Oberschönbronn Brandschutztüren
19.3 Anfrage Johann Heller Überprüfung Weiher und Holzlagerplätze
19.4 Anfrage Robert Goth Deckenbauprogramm
20 Bürgeranfragen - Keine

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses, Herrn Ziegler von der Firma Focus sowie 4 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Die Tagesordnung wird um TOP 4.6 Neubau eines Gästehauses erweitert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3
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3.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3.1
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3.2. St 2248 - Schreiben Staatliches Bauamt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Das Schreiben vom S taatlichen Bauamt ist im RIS hinterlegt.

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3.3. Geschwindigkeitsreduzierung Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3.3

Sachverhalt

Bei der Verkehrsschau am 08.03.2017 wurde unter anderem die Münchener Straße vom Kreisverkehr bis in die Einmündung in die Bahnhofstraße inkl. der Großenrieder Straße, im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h geprüft. Die Polizei Feuchtwangen sieht den Bedarf, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, auf Grund des starken Industrieverkehrs und der damit verbundenen hohen Unfallgefahr als gegeben.
Der Sachverhalt wurde in der Bauausschusssitzung am 14.03.2017 so vorgestellt. Allerdings wurde die Geschwindigkeitsreduzierung von der Verwaltung auf Grund der Reaktionen der Gremiumsmitglieder nicht angeordnet. Die BUL-Mitglieder inkl. Sitzungsleiter waren dort einhellig der Meinung, die Geschwindigkeitsreduzierung soll nicht umgesetzt werden.

Der Erste Bürgermeister ist der Meinung, dass man der Empfehlung der Polizei doch folgen sollte und nicht erst dann, wenn sich ein Unfall ereignet hat. Gerade, weil auch im Protokoll der damaligen Begehung notiert ist, dass der starke Industrieverkehr eine hohe Unfallgefahr darstellt.
Die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen fallen in den Entscheidungs- und Verantwortungsbereich des Bürgermeisters.

Die Geschwindigkeitsreduzierung wird nach dieser Sitzung angeordnet.

Rechtliche Würdigung

Art. 37 i.V.m. Art. 39 GO

Finanzielle Auswirkungen

keine

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3.4. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - LOS 04 Zimmererarbeiten Nachtrag 3 und 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3.4

Sachverhalt

Durch die Zimmerei Holger Krauß wurden die Nachtragsangebot Nr.3 und
Nr.4 erstellt. Die Nachtragsangebote wurden von BCH Bau-Consult Hermsdorf fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Die Nachträge stellen sich wie folgt dar:

Nachtrag Nr.3 über 36.551,99 €
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 15.300.- € für Verbindungsmittel, deren Notwendigkeit BCH bei der Ausschreibung übersehen hat. Wäre die Ausschreibung der Zimmererarbeiten korrekt gelaufen, wären die Verbindungsmittel schon gleich im Angebot der Firma enthalten gewesen. Desweitern ist ein Betrag von ca. 17.000.- € für die Bestandsanpassung von schadhaften Holzteilen enthalten und weiter ca. 4.000.- € für den Aus- und Wiedereinbau von Bestandshölzern vorgesehen.
Die zuletzt genannten Beträge sind für den Austausch von schadhaften Holzteilen, diese wurden erst nach Abnehmen der Dacheindeckung sichtbar und sind aus statischen Gründen erforderlich.

Nachtrag Nr. 4 über 16.493,40 € 
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Zimmerer den Kran des Rohbauers mitbenutzen kann. Durch die Entscheidung, mit den Bietern aus der Ausschreibung für den Rohbau nachzuverhandeln, haben sich die Rohbauarbeiten um ca. 6 Wochen verzögert. Das bedeutet einerseits, dass der Kran 6 Wochen später zur Verfügung stand. Andererseits bedeutet es aber auch, dass der Rohbauer später mit mehr Mann am Bau arbeiten und mehrere Arbeiten parallel verrichten muss. Dadurch wird das Mitbenutzen des Krans unmöglich. Damit der Zimmerer wiederum ohne zeitliche Verzögerung weiterarbeiten kann, ist es unumgänglich, die Kosten für einen Kran oder Teleskoplader (Manitou) zu genehmigen.

Ohne die Freigabe und Genehmigung der Nachtrage Nr.3 und 4, in einer Eilentscheidung, hätte der Zimmerer seine Arbeiten bis zur BUL-Sitzung weitgehend eingestellt. Dadurch wäre der derzeitige sehr enge Terminplan zwischen Rohbauer und Zimmerer nicht mehr zu halten gewesen, da der Rohbauer wie angekündigt, dann seine Arbeiten auch eingestellt hätte, da er auf die Vorleistungen des Zimmerers angewiesen ist. 
Somit wäre das Einhalten der vom Bundesfördermittelgeber gesetzten Frist der Baufertigstellung und damit der Erhalt der Fördermittel in Gefahr.
Deshalb hat der Zweite Bürgermeister Manfred Niederauer, in Vertretung des ersten Bürgermeister Alfons Brandl, am 28.08.2017 im Wege einer Eilentscheidung den Nachtragsangeboten zugestimmt. 
Herr Pludra wird diese Nachträge in der BUL-Sitzung am 12.09.2017 noch einmal genau erläutern.

Rechtliche Würdigung

Die Angelegenheit ist im Art.37 Abs.3 GO geregelt und darf durch den Bürgermeister unterschrieben werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530 53.045,39 € brutto

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4
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4.1. Umbau eines bestehenden REWE-Marktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Umbau eines bestehenden REWE-Marktes mit Vergrößerung des Backshops und Neuinstallisation eines Blumenshops in Herrieden auf Flst. 1000, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 3 „GE“.

Die Höchstgrenze der zulässigen Quadratmeter für die Verkaufsfläche von REWE beträgt 1.179,50 m². Der Backshop und Blumenshop sind eigenständig zu nutzen und werden nicht zur Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes angerechnet.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung Lagerhalle zur Spielhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für eine Nutzungsänderung Lagerhalle zur Spielhalle von Casino Merkur-Spielothek GmbH , auf Flst. 193, Gemarkung Hohenberg, An der Autobahn 20.

Die geplante Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Spielhalle mit 12 Geldspielgeräten befindet sich in einem Gebäude, in dem bereits mehrere Befreiungen von Nutzungsänderungen erteilt wurden. Der Abstand der Spielhalle zur nächsten Spielhalle beträgt ca. 250 m. Diese Entfernung ist im Glückspielstaatvertrag gefordert. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO können in Gewerbegebieten ausnahmsweise Vergnügungsstätten zugelassen werden. Für diesen Bereich des Bebauungsplans ist keine Veränderungssperre erlassen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens von Andrè Hussi, auf Flst. 262, Gemarkung Elbersroth, Leuckersdorf 4.
An Stelle des einsturzgefährdeten Austragshauses, das 2013 abgebrochen wurde, soll ein Neubau auf den noch vorhandenen Grundmauern errichtet werden. Die vorhandene 3-Kammerkleinkläranlage mit Biologie ist anzupassen. 

Rechtliche Würdigung

Das Einzelgehöft, Leukersdorf 4, ist im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt.
Nach §§ 35 Abs. 1 BauGB
„Im Außenbereich sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.“
Nach §§ 35 Abs. 4 BauGB
„Den nachfolgenden bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes Nr.3 sind:

Nr. 2 die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsache rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird;“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag - Neubau einer Lackierhalle und einer Mehrzweckhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Lackierhalle und einer Mehrzweckhalle der Fa. König-Automobile Norbert König, auf Flst. 616, Gemarkung Herrieden, Am Burgerfeld 6.
Das Bauvorhaben wurde als „Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ eingereicht, jedoch sind nur Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zulässig die keine Sonderbauten sind. Der Neubau der Lackierhalle ist, in Absprache mit dem LRA Ansbach als Sonderbau einzustufen und es ist deshalb ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Die Lackierhalle liegt innerhalb der Baugrenzen, die Mehrzweckhalle liegt mit ca. 62,50 m² außerhalb der Baugrenzen. Die Traufhöhen liegen bei der Lackierhalle bei ca. 5,20 m und bei der Mehrzweckhalle bei ca. 4,80 m.  
Der Bebauungsplan sieht hierfür eine max. Traufhöhe für eingeschossige Gebäude von 4,00 m über Fahrbahnrand vor. Die Fußbodenoberkante der Mehrzweckhalle liegt geringfügig unter dem Fahrbahnrand, die Fußbodenoberkante der Lackierhalle liegt zwischen 50 – 70cm unter dem Fahrbahnrand. Die daraus entstehende Überschreitung der Traufhöhen und die Lage außerhalb der Baugrenzen ist städtebaulich vertretbar. Die Verwaltung schlägt dem BUL-Ausschuss vor die Erteilung der Befreiungen und der gemeindlichen Einvernahme dem Stadtrat zu empfehlen.   

Rechtliche Würdigung

Nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 19, BayBO
„Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen:
Nr. 19 bauliche Anlagen, deren Nutzung durch den Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,“   
Nach Art. 78, Abs. 1 BayBO
„Keiner Genehmigung bedarf unter den Voraussetzungen des Abs. 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die keine Sonderbauten sind.“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erforderlichen Befreiungen und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.5. Bauantrag - Erweiterung LKW-Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.5

Sachverhalt

Bauantrag für die Erweiterung des LKW-Parkplatzes der Fa. Schüller Möbelwerk KG, auf Flst.Nrn. 730, 703/1, 730/2, 730/3, 730/4 und 731/1, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schüller“. Die Baugrenzen im östlichen Bereich werden geringfügig überschritten. Aus städtebaulicher Sicht ist die Baugrenzenüberschreitung vertretbar. Eine Befreiung hierzu kann erteilt werden.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Befreiung und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.6. Neubau eines Gästehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.6

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Gästehauses von Max Schneider, auf Flst. 104, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - F01 Erschließung Freianlagen Nachtrag Nr. 01 (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Durch zusätzliche Maßnahmen für einen geänderten Bodenaufbau als Ergebnis der neuen Erkenntnisse der Bodendenkmalpflege und des Baugutachters nach dem Aushub. Das Planum stellt sich als nicht tragfähig genug dar, sodass zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Tragfähigkeit veranlasst werden müssen. Da die Bodendenkmalpflege einen weiteren Aushub nicht zustimmt, ist der Einbau von Geogitter und Geotextil als Verbesserung der Tragfähigkeit des Untergrunds vorgesehen. 

Das Nachtragsangebot liegt bei 9.826,43 € brutto, durch die entfallenen Mengenmehrungen in den LV-Positionen und in den Bedarfspositionen erhöht sich die Auftragssumme durch den Einbau von GeoGitter und GeoTextil um 3.866,31 €.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530 9.826,43 € brutto

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem Nachtragsangebot Nr.1 der Fa. Gustav Biedenbacher GmbH Garten- und Landschaftsbau, Kammerstein, über 9.826,43 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Außenputzarbeiten (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Für die Außenputzarbeiten am Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil) wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 2 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Stuck- und Sanierungs GmbH Behrendt & Petzold aus Glauchau mit einer Angebotssumme von 177.519,13 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros BCH Bau-Consult Hermsdorf bei 178.415,51,13 € brutto. Der Kostenanschlag lag bei 187.926,35 €, jedoch sind in diesen Kosten, Kosten für Gebäude K von 11.884,45 € enthalten, welche separat abgerechnet werden müssen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 177.519,13 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Stuck- und Sanierungs GmbH Behrendt & Petzold aus Glauchau mit der Angebotssumme von 177.519,13 € brutto zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Sanierung Stützmauern (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Für die Sanierungsarbeiten der Stützmauern am Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil) wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 5 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Preuße & Rätsch GmbH aus Weimar mit einer Angebotssumme von 420.020,64 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Landschaftsarchitekturbüros WLG Wollborn lag bei 393.978,66 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 420.020,64 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Preuße & Rätsch GmbH aus Weimar mit der Angebotssumme von 420.020,64 € brutto zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Natursteinarbeiten (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 8

Sachverhalt

Für die Natursteinarbeiten am Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung (Bundesförderteil) wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 7 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hollerung Restaurierung GmbH aus Reichenbach mit einer Angebotssumme von 331.090,13 € brutto abgegeben. Der Kostenanschlag des Architekturbüros BauConsult Hermsdorf lag bei 298.771,40 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 331.090,13 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Hollerung Restaurierung GmbH aus Reichenbach mit der Angebotssumme von 331.090,13 € brutto zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Los 04, Zimmererarbeiten, Nachtrag Nr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 9

Sachverhalt

Durch die Zimmerei Krauß wurde das Nachtragsangebot Nr. 5 erstellt. Das Nachtragsangebot wurde von BCH Bauconsult Hermsdorf fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Der Nachtrag stellt sich wie folgt dar:
Nachtrag Nr. 5 über 5.591,81 €
Die OSB Platte als aussteifende Scheibe in der Ebene der neuen Zangen ist eine Vorgabe des Statikers, welche im Rahmen der Ausführungsplanung getroffen wurde.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem Nachtrag Nr. 5 der Zimmerei Krauß in Höhe von 5.591,81 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Sanierung ehemaliges Torwärterhaus - Vergabe Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Elektroinstallation im ehemaligen Torwärterhaus wurden zwei Angebote angefordert. Bei der Verwaltung ist dazu ein Angebot eingegangen. Das Angebot der Fa. Pätzold aus Herrieden über 7.474,48 € brutto wird als wirtschaftlich bewertet. Die Kostenschätzung lag für dieses Gewerk bei 10.883,74 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 8800.9521
7.474,48 € brutto

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem Angebot der Firma Pätzold aus Herieden mit einer Angebotssumme von 7.474,48 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Sanierung ehemaliges Torwärterhaus - Vergabe Heizungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Heizungsarbeiten im ehemaligen Torwärterhaus wurden drei Angebote angefordert. Bei der Verwaltung ist dazu ein Angebot eingegangen. Das Angebot der Fa. Marcher aus Herrieden über 11.270,59 € brutto wird als wirtschaftlich bewertet. Die Kostenschätzung lag für dieses Gewerk bei 12.036,14 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 8800.9521
11.270,59 € brutto

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem Angebot der Firma Marcher aus Herieden mit einer Angebotssumme von 11.270,59 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Erweiterung FFW-Haus Elbersroth - Kostengegenüberstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 12

Sachverhalt

Es war vorgesehen, dass die FFW Elbersroth den vorgesehenen Erweiterungsbau komplett in Eigenleistung errichtet. In Gesprächen mit der FFW Elbersroth wurde über eine mögliche Vergabe von Teilleistungen, wie die Errichtung einer Holzbauhalle und der Fundament-, Bodenplatten- und Betonstützwandarbeiten, diskutiert. In der Sitzung am 25.07.2017 hat der BUL-Ausschuss beschlossen, für detaillierte Kosten zu einem Kostenvergleich, die Betonstützwandarbeiten offiziell auszuschreiben. Das Ergebnis, der entsprechende Kostenvergleich und die daraus entstehende Kostensituation werden in der Sitzung vorgestellt.       

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Kostenansatz von derzeit 150.000,00 € aufgrund der Betonstützwandarbeiten und der erforderlichen Statik auf 200.000,00 € anzuheben und im Haushalt 2018 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 13

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2016 beschlossen, das Mountainbikeprojekt am Bärenloch mit einer geschätzten Investitionssumme von 185.000 € brutto und ca. 129.500 € LEADER-Fördermittel umzusetzen. Der Fördergeber hat die LEADER-Förderrichtlinie rückwirkend geändert, sodass jetzt nicht mehr die Brutto-Kosten sondern nur noch Netto-Kosten gefördert werden.
Der Bauentwurf sowie die Kostenberechnung wurde von den Planern von velosolutions vorgelegt. Die geplanten Ausgaben von 185.000 € brutto können laut der Kostenberechnung eingehalten werden.

Nach der Kostenberechnung ergibt sich folgende Finanzierung: (alles Bruttobeträge)

Investition Tiefbau (Mountainbikestrecke) und Hochbau (Doppelgarage):
                                                       160.000 € (gerundet)
Investition Technik (1/3):                                20.000 €
(z. B. Zeitmessung, usw.)
Investition Marketing:                                5.000 €
(z. B. Werbefilm, Onlineauftritt, Flyer, Helfer-Ausrüstung)
Gesamtinvestition:                                        185.000 €
Fördermittel (70% aus Bruttosumme):                108.800 €
Sonstige andere Finanzierungsmittel:                9.500 €
Voraussichtlicher finanzieller Gesamtaufwand:        66.700 €

Zusätzlich werden über die Maßnahme Fahrräder inkl. Werkzeug für den Schulunterricht der Realschule Herrieden mit einer Investition von ca. 15.000 € angeschafft. Diese 15.000 € werden einmal über LEADER-Fördermittel sowie sonstige andere Finanzierungsmittel der Realschule finanziert. Die Stadt Herrieden finanziert diese Anschaffung nur vor.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab 2018 geplant und soll dementsprechend im Haushalt 2018 berücksichtigt werden.
Ein Bauantrag ist zum Bau der Mountainbikestrecken, laut Auskunft des Landratsamtes Ansbach, nicht notwendig.

Der laufende Unterhalt der Mountainbikestrecken wird durch die beteiligten Vereine in Eigenleistung sichergestellt. Ausgenommen hiervon sind bauliche Hindernisse, die durch Fachfirmen instandgehalten werden müssen.
Die für den Unterhalt benötigten Maschinen, z.B. Rasenmäher oder Rasentrimmer, können bei Bedarf vom städtischen Bauhof ausgeliehen werden. Die Unterhaltsvereinbarung wird in der morgigen Stadtratssitzung behandelt.
Die Materialkosten zum Streckenunterhalt von ca. 2.000 € jährlich übernimmt die Stadt Herrieden. Dieser Betrag soll jährlich in den Haushalt mit eingeplant werden.
Das Mountainbikeareal wird als Spielpatz oder als Sportplatz gewidmet. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt damit der Stadt Herrieden, als Betreiberin der Strecken. Es müssen von einem geschulten Personal (städtisches Personal oder Fachfirma) wöchentliche Sichtprüfungen (wie bei Spielplätzen), monatliche Funktionsprüfungen (städtisches Personal oder Fachfirma) sowie jährliche Hauptinspektionen durchgeführt werden. Die jährliche Hauptinspektion sollte wegen der umfangreichen Prüfungen durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Für die Beauftragung von Fachfirmen wird ein jährlicher Aufwand von ca. 2.000 € geschätzt, die die Stadt Herrieden als Betreiberin übernimmt.

Finanzielle Auswirkungen

185.000 € Ausgaben
108.800 € Einnahmen (LEADER-Fördermittel)

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Bauentwurf sowie der im Sachverhalt vorgestellten Finanzierung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Stromversorgung Gemeinschaftshalle Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 14

Sachverhalt

Herr Josef Ramold, beantragt die Stromversorgung der Gemeinschaftshalle in Hohenberg auf Flst. 57, Gemarkung Hohenberg.

Die Versorgungsleitung sollte vom Feuerwehrgerätehaus über eine separate Zählstelle abgeleitet werden. Herr Ramold hat mit dem Mitbesitzer sowie dem Energieversorger gesprochen. Das Vorhaben wäre aus deren Sicht möglich. Die Durchführungskosten und die jährlichen Stromkosten gehen zu Lasten von Herrn Ramold.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Verrohrung eines Grabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 15

Sachverhalt

Rosa und Alois Ziesel beantragen die Verrohrung des Grabens entlang ihres Grundstückes zu ihrem Anwesen Regmannsdorf 6 (erschwerte Einfahrt). Sie bitten um Bereitstellung des benötigten Materials, die anfallenden Arbeiten werden selbst erbracht.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Verrohrung des Grabens zu. Das Material kann von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeiten werden von der Familie Ziesel erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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16. Ersatzbeschaffung Spielplatzgeräte Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö beschließend 16

Sachverhalt

Für den Spielplatz in Limbach sind Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten vorzunehmen
Es liegen Angebote der Firmen Spielgeräte Meyer, HAGS, Eibe und Westfalia vor.
Slack-Jack
Spielgeräte Meyer
1.683,48 €
Stahlschaukelgestell OMEGA
HAGS
1.577,64 €
Schaukelsitz Katja
HAGS
123,90 €
Schaukelsitz Tango komplett
HAGS
601,84 €
Wippe 4 Sitzer
Eibe
1.606,00 €
Drestufenreck
Eibe
1.401,73 €
Spielanlage Grabenstraße
Eibe
6.415,53 €
Sandkasten
Westfalia
991,27 €

Das Aufstellen der Spielgeräte wird vom Bauhof ausgeführt

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5900.9400 brutto 14.401,39 €
Im Haushalt 2017 vorgesehen für Limbach 15.000,00 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung von Spielgeräten an die Firmen Spielgeräte Meyer, HAGS, Eibe und Westfalia mit einem Gesamtangebotspreis von 14.401,00 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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17. Bushaltestelle im Ortsteil Birkach - Variantenvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 17

Sachverhalt

Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller, Herrieden, stellt zwei Varianten zum Neubau einer Bushaltestelle im Ortsteil Birkach vor.
Auf Grund von bereits mehreren Unfällen beim Überqueren der Kreisstraße zur Bushaltestelle am Abzweig Bittelhof soll die Bushaltestelle aus Verkehrssicherheitsgründen verlegt werden. Auch in der Bürgerversammlung im Herbst 2016 in Birkach wurde diese Thematik angesprochen. Einige Bürger möchten nicht, dass die Schulbusse die Ringstraße im Baugebiet Goldfeld durchfahren, auch wenn dies verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Eine neue Variante wäre die Schaffung einer neuen Bushaltestelle im Baugebiet Goldfeld. Für diese Bushaltestelle müsste allerdings ein Bauplatz aufgelöst werden. Zudem ist hier ein normgerechter Bau einer Bushaltestelle nicht umsetzbar (auch nicht, wenn ein Bauplatz aufgelöst wird).
Die zweite Variante wäre die Schaffung einer neuen Bushaltestelle am Ortsausgang in Richtung Sickersdorf auf der grünen Wiese. Hier könnte der bereits vorhandene Flurweg mit einbezogen werden. Für diese Variante müsste allerdings noch ein Grunderwerb durchgeführt werden.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt, dass bis zur nächsten Sitzung weitere Varianten vom Ing.-Büro Heller ausgearbeitet werden sollen. Eine Ortseinsicht soll parallel erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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18. Außenbesichtigungen - die Außenbesichtigung findet am Ende der nichtöffentlichen Sitzung statt.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 18
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18.1. Schulweg Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 18.1

Sachverhalt

Die Thematik sicherer Schulweg vom Schrotfeld in das Schulzentrum Herrieden ist bereits des Öfteren in der Verwaltung sowie bei Bürgerversammlungen angesprochen worden.
Folgende mögliche Maßnahme sind für einen sicheren Schulweg denkbar:

  1. Geschwindigkeitsreduzierung in der Nürnberger Straße, vom Kreisverkehr WZ Schüller bis zur Einmündung Pfarrer-Speinle -Straße
Einige Bürger hätte gerne eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nürnberger Straße im Bereich des Hauptübergangs von der Fritz-Baumgärtner-Straße in den Bayernring auf 30 km/h.
Aus polizeilicher Sicht ist die Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich nicht gegeben. Es fehlt beispielsweise ein Unfallschwerpunkt oder häufiger betrieblicher Kreuzungsverkehr. Geschwindigkeitsmessungen haben bei ca. 5.000 Fahrzeugen täglich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 47 km/h ergeben.

  1. Beschilderung der Verkehrsinseln/Überquerungshilfen
    Aus polizeilicher Sicht ist die Beschilderung der Verkehrsinseln in der Nürnberger Straße vorbildlich. Die Kinder sind sehr gut zu erkennen, auch wenn sie hinter den Schildern stehen.

  2. Ampelanlage
    Eine Ampelanlage ist auf Grund der Verkehrsdichte mit ca. 5.000 Fahrzeugen täglich nicht ratsam.

  1. Schülerlotsen/Schulweghelfer
    Der Einsatz von Schülerlotsen (ältere Schüler) wurde bereits mit der Grund- und Mittelschule besprochen und ist mangels Bereitschaft nicht umsetzbar.
    Als Schulweghelfer kämen erwachsene Menschen in Betracht, die gegen Entgelt angestellt werden müssten. Erforderlich wären 2 fest angestellte Mitarbeiter und 2 Aushilfskräfte auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Der Arbeitgeberaufwand läge hierbei um die 5.500 Euro pro Jahr. Hinzu kommen noch die Ausbildungskosten.

  2. Bodenmarkierungen
    Der Übergang über die Nürnberger Straße könnte durch Bodenmarkierungen, z. B. „Schulweg“ oder durch ein Symbol, sicherer gemacht werden.

  3. Straßenbeschilderung
An der Nürnberger Straße könnte schon vorher ein Schild, z. B. „Achtung Kinder“, „Achtung Schulwegkreuzung“, mit Blinklichtern installiert werden. So werden die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf die Schulwegkreuzung hingewiesen.

Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Punkte 5 und 6 vor. Nach einiger Zeit kann eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden, sodass eingeschätzt werden kann, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Finanzielle Auswirkungen

4.000 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt, dass an den Schulwegübergängen in der Nürnberger Straße, der Pfarrer-Speinle-Straße, der Fritz-Baumgärtner-Straße und der Johannes-Marohn-Straße sowie am Übergang vom Schrotfeld in die Fritz-Baumgärtner-Straße die Maßnahmen Nummer 5 und 6 umgesetzt werden. Zusätzlich soll je ein Geschwindigkeitsmessgerät stadteinwärts in der Nürnberger Straße sowie in der Hohenberger Straße fest installiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 19
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19.1. Anfrage Johann Heller Bankett in Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 19.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller teilt mit, dass das Bankett in Elbersroth beim Anwesen Hartung abblättert. Dies wird von der Verwaltung weitergegeben.

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19.2. Anfrage Johann Heller KG Oberschönbronn Brandschutztüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 19.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller bittet um eine Überprüfung der Brandschutztüren im Kindergarten Oberschön bronn.

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19.3. Anfrage Johann Heller Überprüfung Weiher und Holzlagerplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 19.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand für den Weiher Angermeier. Gleichzeitig erkundigt er sich nach geeigneten Flächen für Holzlagerplätze. Das Ergebnis für den Weiher wird in der nächsten BUL-Sitzung bekannt gegeben. Für die Holzlagerplätze werden noch geeignete Flächen gesucht.

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19.4. Anfrage Robert Goth Deckenbauprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 19.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt nach dem Deckenbauprogramm. Dies ist bereits für die nächste BUL-Sitzung vorgesehen.

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20. Bürgeranfragen - Keine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 20
Datenstand vom 22.12.2017 08:08 Uhr