Datum: 24.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2017
3 Bekanntgaben
3.1 Jahresbericht des Geschichtsbeauftragten
3.2 Jahresbericht zur Volkshochschule Herrieden
3.3 Nachfolge in der Schulleitung an der Staatlichen Realschule Herrieden
3.4 Stadtratsinformationsfahrt
3.5 Einwohnerzahlen der Stadt Herrieden
4 Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühlland A6 - Beschlussfassung ILEK
5 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Stadtteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden für das Jahr 2018
6 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vorstellung Kostenansatz 2018 Außenflächen
7 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld"
8 Errichtung einer beleuchtenden Werbeanlage auf Flst. 1213/3, Gemarkung Herrieden
9 Errichtung einer Werbeanlage auf Flst. 1045/2, Gemarkung Herrieden
10 Erweiterung Kath. Kindertagesstätte "St. Salvator" Rauenzell - Anbau einer Kinderkrippe - Vorstellung Planung
11 Bauantrag - Erweiterung Kath. Kindertagesstätte "St. Salvator" Rauenzell - Anbau einer Kinderkrippe
12 Bushaltestelle in Birkach - Variantenvergleich
13 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Baumeisterarbeiten
14 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Zimmererarbeiten
15 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Dachdeckerarbeiten
16 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Porenbetonarbeiten
17 Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Polizeipräsidium Mittelfranken zur Überwachung des fließenden Verkehrs
18 Zweckvereinbarung zum fließenden Verkehr mit der Gemeinde Burgoberbach
19 Anfragen
19.1 Anfrage von Gaby Rauch - Anträge
20 Bürgeranfragen
20.1 Bürgeranfrage von Matthias Rank - Stadtratssitzung vom 17.01.2018
20.2 Bürgeranfrage von Johann Heller - Keine Bürgeranfrage in der Stadtratssitzung am 17.01.2018
20.3 Bürgeranfrage von Anton Mader - Erweiterung FFW Herrieden
20.4 Bürgeranfrage von Matthias Rank - Flächennutzungsplan
20.5 Bürgeranfrage von Helmut Ludwig - Bushaltestelle in Birkach
20.6 Bürgeranfrage von Helmut Ludwig - Investitionen bei der Feuerwehr

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herr Karl Buckel, Geschichtsbeauftragter und Verantwortlicher für die Volkshochschule, und Herrn Willi Heller, Ing.-Büro Heller, sowie 36 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Bürgermeister Brandl schlägt vor, die Tagesordnung um den Punkt „Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CSU, Fortschrittlichen Bürgern und SPD auf Streichung der Ortsumgehung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans“ zu ergänzen. Das Gremium stimmt mit 11:5 Stimmen ab. Da es sich nicht um eine dringliche Angelegenheit handelt, hätte der Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen werden müssen. Dies ist nicht der Fall, daher wird die Tagesordnung nicht erweitert.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, das Stadtplanungsbüro Jechnerer in die weitere Beratung zu diesem Thema mit einzubeziehen. Weiter kam auch der Vorschlag, zuerst über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CSU, Fortschrittlichen Bürgern und SPD auf Streichung der Ortsumgehung im Osten zu entscheiden, bevor über den Entwurf des Flächennutzungsplans abgestimmt wird.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2017 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.12.2017.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3
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3.1. Jahresbericht des Geschichtsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Herr Karl Buckel, Geschichtsbeauftragter der Stadt Herrieden, stellt seine bisherigen Arbeitsergebnisse und Planungen vor. Der aktuelle Sachstandsbericht ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Stadtrat_20180124_Geschichtsbeauftragter.pdf

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3.2. Jahresbericht zur Volkshochschule Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Buckel gibt einen Rückblick zum abgelaufenen Semester der Volkshochschule Herrieden.

Dokumente
Download VHS-Jahresbericht 2017.pdf

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3.3. Nachfolge in der Schulleitung an der Staatlichen Realschule Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.12.2017 teilt Herr Jens Knaudt mit, dass ihm durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Aufgaben des Schulleiters für die Staatliche Realschule Herrieden übertragen wurden. Herr Knaudt ist bisher Schulleiter an der Johann-Pachelbel-Realschule in Nürnberg. Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken hat als möglichen Termin für die Amtseinführung Freitag, den 20.04.2018 ab ca. 11:30 bis 13:00 Uhr vorgeschlagen.

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3.4. Stadtratsinformationsfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Stadtratsinformationsfahrt am 09.02.2018 nach Tauberzell stattfindet. Abfahrt ist um 18:00 Uhr am Rathaus.

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3.5. Einwohnerzahlen der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl berichtet, dass in der FLZ vom 24.01.2018 die Einwohnerzahlen des Bayerischen Statistischen Landesamtes München für die 58 Gemeinden des Landkreises Ansbach mit Stand vom 31.12.2016 veröffentlicht sind.  Daraus ist ersichtlich, dass die Stadt Herrieden mit 7.895 Einwohnern an Platz 5 der größten Städte im Landkreis Ansbach liegt. Nach einer Auswertung des Einwohnermeldeamtes Herrieden beträgt die Einwohnerzahl am 24.01.2018 7.982.

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4. Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühlland A6 - Beschlussfassung ILEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 4

Sachverhalt

In der gemeinsamen Ratssitzung am 29.11.2017 in Herrieden, Gasthof Bergwirt, wurde vom beauftragten Büro Klärle das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Integrierte Entwicklung Altmühlland A6, das allen Stadtratsmitgliedern zu Kenntnis gegeben wurde, vorgestellt. Insbesondere wurde für die einzelnen Handlungsfelder über die Ziele und geplanten Maßnahmen berichtet. Die Maßnahmen wurden gewichtet. Von den ersten 15 Maßnahmen wurden fünf (1. Interkommunale Gewerbeschau – evtl. mit Landwirtschaftsschau, 2. Kernwegenetz, 3. Flächen-u. Leerstandsmanagement mit Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten, 4. Neue Nahversorgungsangebote, 5. Netzverdichtung von Radrouten im Romantischen Franken) priorisiert.

Das Konzept muss von den Stadt- bzw. Gemeinderäten aller beteiligten Kommunen beschlossen werden, damit das Konzept in die Umsetzungsphase, für die sich die Integrierte Ländliche Entwicklung Altmühlland A6 noch eine Rechtsform geben muss, gehen kann.

Weitere Informationen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Altmühlland A6 auf der Internetseite der Gemeinde Aurach unter:
http://www.aurach.de/seite/de/gemeinde/1060/-/ILEK_Integrierte_Laendliche_Entwicklung.html

Nachdem der TOP für diese Sitzung bereits vorbereitet war, ging der als Anlage im RIS eingestellte Antrag des Bürgerforums Herrieden und der Freien Wähler ein.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich dieser durch den vorbereiteten TOP bereits erledigt. Die unterschiedliche Formulierung des Beschlussvorschlages gilt es abzustimmen. Wobei die Verwaltung exakt den Beschlussvorschlag verwendet hat, den die Gemeinde Aurach übersandt hat und der so zur Abstimmung im Gemeinderat in Aurach am 07.12.2017 geführt hat.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühlland A6 vom 14.11.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Bürgerforum H. u.Freie Wähler.pdf

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5. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Stadtteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden für das Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Auf Grund der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2018 muss die Stadt Herrieden eine Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen erlassen werden. Die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Mittelfranken zur geplanten Verordnung ist digital im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Folgende Verordnung wird vorgeschlagen:

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Stadtteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden für das Jahr 2018

Vom 28. November 2017

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2017 (GVBl S. 490), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in den Stadteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden aus Anlass

  1. des Frühjahrs- und des Jahrmarktes am 11.03.2018 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

  1. des Altstadtfestes und des Jahrmarktes am 15.07.2018 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

  1. des Jahrmarktes-Kirchweih und des Jahrmarktes am 16.09.2018 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und

  1. des Kathrein- und Jahrmarktes am 25.11.2018 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.

§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.


Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Stadtteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden für das Jahr 2018

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Stadtteilen Herrieden und Leibelbach sowie im Gewerbegebiet an der A 6 in Herrieden für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download DGB zur Verordnung 2018.pdf

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6. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vorstellung Kostenansatz 2018 Außenflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.12.2017 beraten:
„Herr Ptach vom Büro Holzinger Eberl Fürhäusser erläutert die Kosten der Außenanlagen und der Kalthalle. In der Kostenberechnung sind die Anmerkungen aus der Arbeitskreisgruppen sitzung vom Dienstag den 17.10.2017 mit eingearbeitet.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss stimmt der Ausführung der Pflasterarbeiten rund um das Sozialgebäude, Rückseite KFZ sowie zum Gewächshaus zu (Mitarbeiter Parkplätze, Eingang). Gleichzeitig soll auch die Kalthalle saniert werden. Die restliche Hoffläche soll auf die nächsten zwei bis drei Jahre verschoben werden.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9401
Entwurfsvorschlag für 2018: 500.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ wurde am 24.05.2017 als Satzung beschlossen und ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB bekannt gemacht.
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Gewerbegebietsflächen im nördlichen Teil des Planungsgebietes.
Durch die Vergrößerung der Gewerbegebietsfläche wird dem Flst. 615/2, Gemarkung Herrieden, eine größere Fläche zugewiesen. Die entstehende Fläche wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) ausgewiesen.
Das eingeschränkte Gewerbegebiet ist auf den Flurstücksnummern 615/5 (teilw.), 615/6 (teilw.) und 615/7 (teilw.), alle Gemarkung Herrieden, geplant und umfasst eine Fläche von rund 340 m².
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen und die Festsetzungen von Garagenhöfen angrenzend an das Gewerbegebiet. Alle anderen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt. Die Änderung erfolgt im Sinne des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der vom Ing.-Büro Willi Heller, Herrieden, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen auf dem Flurstück Nr. 615/2. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 24.01.2018 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download BebauungsplanWohnen im Burgerfeld.pdf
Download Begründung B-Planänderung.pdf

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8. Errichtung einer beleuchtenden Werbeanlage auf Flst. 1213/3, Gemarkung Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung einer beleuchtenden Werbeanlage für Fremdwerbung vom Medienhaus Weber, auf Flst. 1213/3, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 3 „GE-Herrieden“.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich:
  • Errichtung außerhalb der Baugrenze.
Für die Befreiung sind Bezugsfälle vorhanden (Lidl).“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Errichtung einer Werbeanlage auf Flst. 1045/2, Gemarkung Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung einer Werbeanlage von LMV Versicherungsagentur, Matthias Weis, auf Flst. 1045/2, Gemarkung Herrieden, Münchener Str. 18.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Erweiterung Kath. Kindertagesstätte "St. Salvator" Rauenzell - Anbau einer Kinderkrippe - Vorstellung Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Herr Häberlein und Herr Weihermann vom Ing.-Büro Häberlein aus Feuchtwangen stellen die Planung und Kosten in der Sitzung vor. Auf Grund der zeitlichen Brisanz ist das o.g. Bauvorhaben als Bauantrag unter TOP 6.1 auf der Tagesordnung. Falls sich der BUL-Ausschuss gegen die Planung, bzw. diesen TOP ausspricht, wird der TOP 6.1 von der Tagesordnung genommen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Planung und dem Neubau der Kinderkrippe in Rauenzell zuzustimmen.“

Diskussionsverlauf

Der Erbbaurechtsvertrag wurde bereits korrigiert und liegt zur Beratung vor. Die Vereinbarung zur Betriebsträgerschaft wird zur Zeit ausgearbeitet.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an. Den Änderungswünschen aus dem Elternbeirat und der Kirchenverwaltung Rauenzell werden zugestimmt und sind einzuarbeiten, soweit dies technisch möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bauantrag - Erweiterung Kath. Kindertagesstätte "St. Salvator" Rauenzell - Anbau einer Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Bauantrag für die Erweiterung des Kindergartens „St. Salvator“, Rauenzell – Anbau einer Kinderkrippe von der Stadt Herrieden, auf Flst. 866, Gemarkung Rauenzell, Am Weiher 5.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Michael Gögelein war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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12. Bushaltestelle in Birkach - Variantenvergleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„In den Bauausschusssitzungen vom 12.09.2017 sowie vom 26.09.2017 wurde über die verschiedenen Varianten zur Bushaltestelle im Ortsteil Birkach beraten, mit dem Ergebnis, die Varianten mit den Vor- und Nachteilen sowie mit einer Kostenschätzung nach der Bürgerversammlung Elbersroth vorzustellen. Bei der Bürgerversammlung wurde die Variante A im Baugebiet Goldfeld bevorzugt.

Variante A: Schleife im Baugebiet Goldfeld
Kostenschätzung: 66.000 € brutto
Vorteile: Übergänge über Kreisstraße auf ein Minimum reduziert. Vorhandene Versorgungsleitungen können genutzt werden. Kostengünstigste Variante.
Nachteil: Verlegung des Busverkehrs in ein Wohngebiet, Auflösung eines Bauplatzes.

Variante B: Schleife im Anschluss an das Baugebiet Goldfeld
Kostenschätzung:   68.000 € brutto zzgl. Grunderwerb ca. 1.150 m²
Vorteile: gleichen Vorteile wie bei Variante A, nur dass der Verkehr aus dem Baugebiet entfernt wird.
Nachteil: ----

Variante C: Auf der Kreisstraße
Kostenschätzung:   110.000 € brutto inkl. Nebenkosten
Vorteile: Solange der Schulbus steht, kann gesichert der Übergang genutzt werden.
Nachteil: Kinder müssen die Fahrbahn queren. Hohe Investitionskosten im Vergleich zu den anderen Varianten.

Die Firma Scharnagel, Feuchtwangen, die die öffentliche Linie in Birkach bedient, wird die neue Bushaltestelle mit anfahren. Dies wurde vom Landratsamt Ansbach bestätigt. Insgesamt fahren ca. neun Busse täglich die neue Bushaltestelle an.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Variante A umzusetzen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 79410.9400
Haushaltsansatz im Entwurf für 2018: 66.000 €

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass an der provisorischen Bushaltestelle eine Solarleuchte errichtet wurde.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Dokumente
Download Kostenschätzung_Bushaltestelle auf der Straße mit Querungshilfe.pdf
Download Kostenschätzung_Bushaltestelle_Variante_Baugebiet.pdf
Download Kostenschätzung_Bushaltestelle_Variante_Flurstück_1145_2.pdf
Download Lageplan Bushaltestelle an der Kreisstraße mit Querungshilfe.pdf
Download Lageplan500.pdf

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13. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Für die Baumeisterarbeiten Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 06.12.2017 sind 6 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Neureiter aus Fremdingen mit einer Angebotssumme von 405.615,58 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 438.311,12 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Neureiter aus Fremdingen mit einem Aufwand von 405.615,58 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401
405.615,58 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Für die Zimmererarbeiten Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 06.12.2017 sind 6 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Vogel aus Ansbach mit einer Angebotssumme von 29.207,88 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 27.798,40 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Vogel aus Ansbach mit einem Aufwand von 29.207,88 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401
29.207,88 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Dachdeckerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Für die Dachdeckerarbeiten Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 20.12.2017 sind 5 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Vogt aus Lichtenau mit einer Angebotssumme von 101.436,41 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 106.635,90 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Vogt aus Lichtenau mit einem Aufwand von 101.436,41 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401
101.436,41 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Porenbetonarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö beschließend 16

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 09.01.2018 beraten:
„Für die Porenbetonarbeiten Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 20.12.2017 ist 1 Angebot bei der Verwaltung eingegangen. Das Angebot wurde von der Firma Ecopor aus Mühlhausen mit einer Angebotssumme von 92.245,83 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 110.741,40 € brutto. Das Angebot wird als wirtschaftlich gewertet.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Ecopor aus Mühlhausen mit einem Aufwand von 92.245,83 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401
92.245,83 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Polizeipräsidium Mittelfranken zur Überwachung des fließenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 17

Sachverhalt

Bevor die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgoberbach zur Überwachung des fließenden Verkehrs umgesetzt werden kann, ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Polizeipräsidium Mittelfranken notwendig. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der kommunalen Verkehrsüberwachung mit der Polizei und legt in einer Anlage zur Vereinbarung die Messpunkte fest. Die Vereinbarung ist digital im RIS angefügt.  Die Messstellen werden, wie in der Stadtratssitzung vom 21.06.2017 vorgestellt, von der Verwaltung in Absprache mit der Polizei festgelegt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, die Bürger umfassend über die Verkehrsüberwachung zu informieren.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Polizeipräsidium Mittelfranken zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister, diese abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download anlage_4.Muster-V. fließ. Verk.pdf

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18. Zweckvereinbarung zum fließenden Verkehr mit der Gemeinde Burgoberbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 18

Sachverhalt

Wie in der Stadtratssitzung vom 21.06.2017 beschlossen, wurde eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Burgoberbach zur kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs ausgearbeitet.
Die Zweckvereinbarung regelt unter anderem die Arbeitsweise und die Abrechnungsmodalitäten. Die Zweckvereinbarung ist digital im RIS hinterlegt.
Ziel ist es, spätestens ab dem zweiten Quartal 2018 mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zu starten. Im Vorfeld muss die Genehmigung durch das Landratsamt eingeholt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Pro Verstoß wird eine Gebühr von 19,85 € zur Zahlung an die Gemeinde Burgoberbach fällig. Zusätzlich muss pro Verstoß eine Gebühr von 0,51 € an die AKDB zur Softwarenutzung gezahlt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich dementsprechend auf ca. 30.540 €.
Einnahmen werden im Schnitt auf 20,00 € pro Verstoß geschätzt. Die Gesamteinnahmen berechnen sich dementsprechend auf 30.000 €.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde Burgoberbach der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt hat.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Burgoberbach zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download Zweckvereinbarung (Vorentwurf).pdf

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 19
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19.1. Anfrage von Gaby Rauch - Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 19.1

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, ob Anträge auch per E-Mail eingereicht werden können. Bürgermeister Brandl sagt zu, dass dies von der Verwaltung geprüft wird.

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20. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20
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20.1. Bürgeranfrage von Matthias Rank - Stadtratssitzung vom 17.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.1

Sachverhalt

Herr Rank erkundigt sich, ob der Bürgermeister es moralisch und menschlich für in Ordnung hält, dass die E-Mails zwischen Bürgermeister Merz und ihm vorgelesen werden, ohne dass Herr Rank sich dazu äußern konnte. Außerdem wollte er wissen, ob er für einen Tag Bürgermeister war, ob er ein Mandat hatte?

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20.2. Bürgeranfrage von Johann Heller - Keine Bürgeranfrage in der Stadtratssitzung am 17.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.2

Sachverhalt

Herr Johann Heller fragt an, weshalb keine Bürgeranfrage in der Stadtratssitzung am 17.01.2018 möglich war. Bürgermeister Brandl antwortet, dass er die Tagesordnung aufstellt und entscheidet, welche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.

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20.3. Bürgeranfrage von Anton Mader - Erweiterung FFW Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.3

Sachverhalt

Herr Mader fragt an, ob die Pläne zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Herrieden von den Bürgern eingesehen werden können. Die Pläne können während der Öffnungszeit des Rathauses von den Bürgern eingesehen werden. Bürgermeister Brandl sagt zu die Pläne im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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20.4. Bürgeranfrage von Matthias Rank - Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.4

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob der Tagesordnungspunkt Flächennutzungsplan in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung steht. Bürgermeister Brandl kann dies noch nicht sagen. Erst muss Herr Brodrecht, Fa. Spekter, seine Berechnungen abgeschlossen haben.

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20.5. Bürgeranfrage von Helmut Ludwig - Bushaltestelle in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.5

Sachverhalt

Herr Ludwig schildert, dass in Birkach die Bushaltestelle verlegt wird, obwohl nur 1.900 Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Ist es möglich, dass andere Bushaltestellen überprüft werden, an denen ein höheres Verkehrsaufkommen gegeben ist. Der Bürgermeister sagt zu, dies im BUL-Ausschuss zu beraten.

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20.6. Bürgeranfrage von Helmut Ludwig - Investitionen bei der Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 20.6

Sachverhalt

Herr Ludwig fragt an, ob es bei der Feuerwehr einen Bedarfsplan gibt. Bürgermeister Brandl bejaht dies. Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer erläutert, dass die Erweiterung notwendig ist, weil mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze zur Verfügung stehen.

Datenstand vom 22.02.2018 10:43 Uhr