Datum: 21.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 17.01. und vom 24.01.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Jahresbericht der Städtischen Musikschule
4 Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten 2018/19
5 Neufestsetzung des Kindergarten- und Krippenbeitrags für Kindertagesstätten in Herrieden
6 Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"
7 Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg", Herrieden
8 Neubau Kinderkrippe Rauenzell - Änderung in Holzbauweise
9 Antrag auf immissionschutzsrechtliche Genehmigung
10 Tekturplan für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
11 Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung von Lager und Büroräumen in "Mehrgenerationen Wohnen"
12 Antrag auf Streichung der Ostumgehung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans
13 Anfragen
13.1 Anfrage von Gaby Rauch - Anträge
14 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Nüßlein (Städtische Musikschule Dinkelsbühl), Herrn Johann Buckel (Gewerbeverein Herrieden) und Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 26 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 17.01. und vom 24.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 17.01. und vom 24.01.2018 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Das Protokoll vom 17.01.2018 wurde genehmigt. Das Protokoll vom 24.01.2018 wurde im TOP 1 „Begrüßung“ mit folgender Änderung genehmigt. Der Satz „Somit ist der Antrag abgelehnt.“ wird entfernt und durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Da es sich nicht um eine dringliche Angelegenheit handelt, hätte der Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen werden müssen. Dies ist nicht der Fall, daher wird die Tagesordnung nicht erweitert.“

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 17.01.2018.pdf
Download Niederschrift ö vom 24.01.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 3
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3.1. Jahresbericht der Städtischen Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Die Leiterin der Städtischen Musikschule, Frau Nüßlein, stellt den Jahresbericht 2017 vor.

Dokumente
Download Jahresbericht 2017 Herrieden.pdf

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4. Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten 2018/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 wird in den Herrieder Kindertagesstätten für alle Mittelkinder und Vorschulkinder Musikalische Früherziehung (MFE) angeboten. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden. Die Gebühren werden nach der Pro-Kopf-Berechnung erhoben. Im laufenden Kindergartenjahr nehmen 118 Kinder an der MFE teil. Lt. Mitteilung von Frau Nüßlein konnte aufgrund der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Städtischen Musikschule Dinkelsbühl und der Stadt Herrieden bzw. den Trägern der kirchlichen Einrichtungen für das Schuljahr 2016/17 ein Zuschuss für die MFE vom Verband bayerischer Musikschulen in Höhe von 2.902,48 € vereinnahmt werden. Für das Schuljahr 2017/18 ist der Zuschussantrag noch durch die Städtische Musikschule Dinkelsbühl zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 4641.7018; 25.707,00 € (Ausgabe)
HHSt. 3330.1100; 25.707,00 € (Einnahme)

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im Jahr 2018/19 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden. Der Zuschuss wird im Rahmen der jährlichen Musikschulabrechnung verrechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neufestsetzung des Kindergarten- und Krippenbeitrags für Kindertagesstätten in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.03.2015 wurden die Elternbeiträge ab 01.09.2015 zuletzt angepasst. Alle Kindertageseinrichtungen in Herrieden erheben einheitliche Elternbeiträge. Zusätzlich zum Elternbeitrag werden noch pauschal 13,00 €/Monat für Nebenkosten (z. B. Spiel- und Bastelmaterial, Kopiergeld, Portfolio, Getränke usw.) erhoben. Für die Anschlussbetreuung am Nachmittag betragen die Nebengebühren 6,00 €/Monat. Der Elternbeitrag wird für 12 Monate berechnet. Die Geschwisterermäßigungen (15,00 € für das 2. Kind, das die Einrichtung gleichzeitig besucht und 50 % Ermäßigung, wenn 3 Kinder in der Einrichtung sind) bleiben in gewohnter Weise in Kraft, ebenso die Beitragsfreiheit ab dem 4. Kind einer Familie. Hier übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag und die Nebenkosten.
Bei 20 Kindertagesstätten im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach wurden die Elternbeiträge recherchiert. Die Aufstellung ist im RIS hinterlegt. Auch der Elternbeitrag für qualifizierte Tagespflege im Landkreis Ansbach befindet sich darunter. Der Landkreis Ansbach erhöht den Elternbeitrag ab 01.04.2018 um 10 % und ab 01.01.2019 um 5 %. Bei einer täglichen Betreuungszeit von 4 bis 5 Stunden/täglich fällt ein Elternbeitrag von bisher 108,00 € an, dieser erhöht sich auf 118,80 € und ab 01.01.2019 auf 124,75 €.
Im Durchschnitt werden für 4 bis 5 Stunden tägliche Betreuungszeit im Kindergarten 82,55 € und in der Krippe 110,61 € erhoben. Mit Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 01.08.2005 haben sich die Rahmenbedingungen rund um die Kindertagesbetreuung in erheblichem Maße verändert. Für die Finanzierung der Kindertagesstätten wurde die kindbezogene Förderung eingeführt. Die kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG war und ist nicht als Vollkostenfinanzierung konzipiert, sondern deckt nur einen Teil der Gesamtbetriebskosten. Bei Umstellung auf das BayKiBiG lag die Vorstellung zugrunde, dass die Finanzierung der Betriebskosten zu 1/3 staatlich, 1/3 kommunal und zu 1/3 über Elternbeiträge erfolgt.
Das Bayerische Sozialministerium legt jedes Jahr den Basiswert für die Berechnung der Förderung fest. Für das Jahr 2018 liegt er bei 1.130,38 €/Jahr (für 3-4 Stunden/täglich). Für eine Betreuung von 4-5 Stunden/täglich ergibt sich ein Wert von 1.412,98 €/Jahr, das sind 117,75 €/Monat.
Für Kinder unter 3 Jahren gilt der Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind (nicht vor dem 1. Oktober) 3 Jahre alt wird. Hier liegt ein Wert von 235,50 €/Monat für eine 4-5-stündige Betreuung vor. Die Vorgabe des Bayerischen Sozialministeriums, Kinder unter 3 Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 zu berücksichtigen, bildet die Grundlage den Elternbeitrag in der Krippe höher anzusetzen. Nicht nur der Förderbeitrag wird durch den Gewichtungsfaktor erhöht, sondern auch die Personalstunden sind in etwa doppelt so hoch wie im Regelkindergarten. Dies gewährleistet eine gute Betreuung der Kinder, lässt jedoch auch höhere Personalausgaben entstehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beiträge für Kindergartenkinder um 2,00 €/Monat und in der Krippe um 10 % zu erhöhen.

Vorschulkinder erhalten einen Zuschuss zum Elternbeitrag vom Staat in Höhe von 100,00 €/Monat.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Erhöhung der Elternbeiträge im Vorfeld mit den anderen Trägern der Kindertagesstätten abgesprochen wurde.

Finanzielle Auswirkungen

Geschätzte Mehreinnahmen bei den städtischen Kindertagesstätten:
  1. Kindergarten ca. 1.200,00 €/Jahr
  2. Kinderkrippe ca. 1.500,00 €/Jahr

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab dem 01.09.2018 wie vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Vergleich im Landkreis.pdf

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6. Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 8/1 (TF), 194, 194/3, 195/2, 196, 197, 199 (TF), 201/14 (TF) - alle Gemarkung Rauenzell und weist eine Gesamtgröße von etwa 1,1 ha auf.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stärkung der Innenentwicklung durch die Schaffung von Wohnbaufläche. Das bisher unbebaute und vollständig von Bebauung umgebene Plangebiet soll städtebaulich entwickelt werden und in die vorhandene Bebauungsstruktur integriert werden. Des Weiteren soll der vorhandene Gehölzbestand im Geltungsbereich planungsrechtlich gesichert werden. Das Erfordernis der Planung liegt in der Schaffung von benötigten Wohnbauflächen bzw. Wohnraum und der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Grundlage zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine (andere) Maßnahme der Innenentwicklung handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanaufstellung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Das Planungsbüro Vogelsang hat in Zusammenarbeit mit Landschaftsplanung Klebe den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ (Stand: 21.02.2018) bestehend aus Plan und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung erstellt.

Das Planwerk wurde bereits in der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 14.11.2017 vorgestellt. Auf den dortigen Beschluss wird verwiesen. Alle Korrekturen sind im nun vorliegenden Plan berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Stadtratsgremiums kam folgender Vorschlag. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf an der höchsten Stelle nicht mehr als 30 cm über der bestehenden Geländeoberfläche bzw. über der Fahrbahnoberkante liegen. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen sind dabei einzuhalten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ in der Fassung vom 21.02.2018 mit den vorgetragenen Änderungen.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Vorentwurfes des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP Rauenzell_Plan_VORE.pdf
Download BBP Rauenzell_TextlFest_VORE.pdf

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7. Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg", Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 265 (TF), 951/15 (TF), 959/5, 959/6, 961/4, 1000/36 (TF), 1000/37 (TF), 1667/175, 1667/27 (TF), 1919/2, 1920, 1920/3, 1921/3, 1921/4 und 1930 (TF), alle Gemarkung Herrieden. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es erfolgt somit keine Entwicklung bisher unbebauter Bereiche, sondern es soll durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich, da die vorgesehenen Nutzungsanpassungen und -änderungen nur bedingt mit den aktuellen planungsrechtlichen Regelungen möglich sind. Für das Gebiet ist eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen. Die geplante Nutzung wurde im vorliegenden Rahmenplan (Stand: 21.02.2018) schematisch dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor, da es sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Nach Vorgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Bebauungsplanänderung jedoch eine „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ nach §7 UVPG durchzuführen, da Vorhaben nach Anlage 1 des UVPG Nr. 18.8 i.V.m. Nr. 18.6
(= Bau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes) im Plangebiet zugelassen werden sollen. Diese Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wurde durch das Büro Landschaftsplanung Klebe erstellt und die Ergebnisse mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass nach Einschätzung der zuständigen Behörde durch das Neuvorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt werden kann.
Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Kurzerläuterung zum Rahmenplan (Stand: 21.02.2018) sowie dem Rahmenplan entnommen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans wird auf Grundlage dieses Rahmenplans erstellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Her_BBP20_Steinweg_Geltungsbereich.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Rahmenplan_Kurzerläuterung_180221.pdf
Download Her_Edeka_Rahmenplan_180202.pdf

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8. Neubau Kinderkrippe Rauenzell - Änderung in Holzbauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach dem Ergebnis der geotechnischen Untersuchung erscheint eine Holzmodulmodulbauweise nicht mehr als wirtschaftlich sinnvoll. In der geplanten Modulbauweise wären fertige Module aneinandergereiht auf Fertigstreifenfundamente gesetzt worden. Im geotechnischen Gutachten scheidet diese Art von Gründung jedoch auf Grund des Grundwasserspiegels und den Bodenverhältnissen aus. Eine setzungsfreie und wirtschaftliche Gründung kann nur über eingetriebene Pfähle und darüber aufgelagerte Betonbodenplatte erreicht werden. In der Holzmodulbauweise wäre der Boden auch aus Holzelementen ausgeführt worden. Da man jetzt eine Massivbodenplatte ausführen muss, ist es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll noch einmal Holzelemente darüber zu legen. Mit der Änderung der Bauweise in klassischen Holzrahmenbau, würde man in der Ausschreibung auch eine größere Resonanz bekommen, da diese Bauweise auch bei heimischen und umliegenden Holzbauern geläufig ist. Es ändert sich an dem aktuellen Planstand und Ansichten nichts. Der Unterschied der beiden Bauweisen liegt lediglich im Vorfertigungsgrad. In der Holzrahmenbauweise verlagert sich dieser eben etwas mehr auf die Baustelle. Bei einer Änderung der Bauweise könnte der Zeitplan noch eingehalten werden. Die vorgesehenen Gesamtkosten werden sich um den Gründungsmehraufwand in jetzt noch nicht bekannter Höhe erhöhen. Ebenso erhöhen sich die Kosten für den Statiker. Im Lieferauftrag der Module wären die Statischen Berechnungen enthalten gewesen. Nun aber muss der Statiker separat beauftragt werden. Das bedeutet insgesamt, dass sich die Statikerkosten um die für die neue Gründung erforderlichen Mehrberechnungen erhöhen. Hierzu verweisen wir auf die nichtöffentliche Sitzung.

Beschluss

Der Änderung in Holzrahmenbauweise wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag auf immissionschutzsrechtliche Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 30.01.2018 beraten:

„Fa. Natura GmbH & Co.KG, hat beim Landratsamt Ansbach einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Austausch eines Blockheizkraftwerkes in einem Container mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.301 kW durch ein leistungsstärkeres Modul mit 2.834 kWL , auf Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 10, gestellt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Tekturplan für den Neubau eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 30.01.2018 beraten:
„Tekturantrag für den Bauantrag für den Neubau eines Lebensmittelmarktes von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co.KG auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.
Der Planer wird die Änderungen des Bauantrages in der Sitzung erläutern.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gremiums kam der Vorschlag, die Pläne ins Ratsinformationssystem (RIS) zu stellen

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung von Lager und Büroräumen in "Mehrgenerationen Wohnen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 11

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung von Lager und Büroräumen in ein „Mehrgenerationen Wohnen“, Einbau von ca. 27 Wohnungen mit Tiefgarage von Kehrberger Kreativbau GmbH Wohnen Plus auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 - 5.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem MI-Gebiet.

Kurzbeschreibung des Projekts:
Geplant ist, die bisherigen Büro- und Lagerräume zu erwerben und zu Wohnräumen im Sinne eines „Mehrgenerationen Wohnprojektes“ umzuwidmen. Das Grundstück würde hierfür neu geteilt werden (ca. 3.000 m²), der momentan asphaltierte Innenhof würde begrünt. Alle Wohnräume sind barrierefrei vorgesehen. Es handelt sich um einen Teilbereich des Gesamtgebäudes. Der östlich eingeschossige Anbau soll weiterhin als Büro nutzbar bleiben. Das Untergeschoss soll zum größten Teil als Tiefgarage genutzt werden.

Eine formlose Bauvoranfrage wurde diesbezüglich bereits in der BUL-Sitzung am 21.02. und am 14.03.2017 inklusive Ortseinsicht behandelt.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für das o.g. Bauvorhaben für den noch bei der Stadt Herrieden einzureichenden Bauantrag zu erteilen. Der BUL-Ausschuss ist der Meinung, dass das zusätzlich geplante Geschoss sich in das Gesamtbild einfügt und der Nachverdichtung dient.“

Der eingereichte Antrag auf Vorbescheid kann nach Genehmigung durch das Landratsamt zum Bauantrag umgeändert werden.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt. Dem Antrag auf Vorbescheid ohne die beiden Penthouse-Wohnungen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 16 : 3

Dokumente
Download Mehrgenerationenwohnen Nägeleingelände.pdf

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12. Antrag auf Streichung der Ostumgehung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 12

Sachverhalt

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CSU, Fortschrittliche Bürger und SPD auf Streichung der Ostumgehung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Brandl verliest den Stadtratsbeschluss vom 25.11.2009 (TOP 6 „Antrag der CSU Fraktion und der Fraktion der Fortschrittlichen Bürger (FoB) zum Verkehrskonzept der Stadt Herrieden) .

Beschluss

Der Stadtrat von Herrieden beschließt die im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthaltene östliche Umgehung, um die Stadt Herrieden, aus dem Entwurf zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag CSU Umgehung Ost.pdf

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 13
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13.1. Anfrage von Gaby Rauch - Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 13.1

Sachverhalt

Frau Rauch fragt nochmal nach, ob Anträge auch per E-Mail eingereicht werden können. Frau Schwander berichtet, dass eine Antwort noch aussteht.

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14. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 14

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 29.03.2018 07:31 Uhr