Datum: 13.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Anfrage von Gaby Rauch vom 24.01.2018 - Einreichung von Anträgen per E-Mail möglich?
3.2 Gewerbeverein umstrukturiert zum Gewerbe- und Stadtmarketing Herrieden 3000 e.V.
3.3 Schreiben vom Stadtplaner Architekt Jechnerer zu ISEK und Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Herrieden
3.4 Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - LEADER-Förderbescheid
3.5 Anerkennung des ILEK Altmühlland A6
3.6 Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Herrieden
4 Haushalt 2018
5 16. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
6 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 16.1 "Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan
7 Vorstellung Neugestaltung Kirchplatz Neunstetten
8 Sanierung und Nachnutzung - Stadtschloss Herrieden - Vergabe Landschaftsbauarbeiten
9 Sanierung und Nachnutzung - Stadtschloss Herrieden - Nachtrag Nr. 2 Rohbau Gebäude C+K (Landesförderteil)
10 Erweiterung Feuerwehrgerätehaus FFW Elbersroth - Vergabe der Hallenholzbaukonstruktion
11 Kläranlage Herrieden - Ersatzbeschaffung Drehkolbengebläse
12 Preiserhöhung Bauschuttdeponie
13 Anfragen
13.1 Anfrage von Gaby Rauch - Zeitungsbericht vom 08.03.2018
14 Bürgeranfragen
14.1 Bürgeranfrage - Gerichtstermin am 08.03.2018
14.2 Anfrage von Werner Jung - Beschwerde
14.3 Bürgeranfrage - Bürgerinformation am 20.03.2018

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Grabner, Ing.-Büro Heller Herrieden, und Herrn Rechtsanwalt Kohler (Fa. Playmobil) sowie 39 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Aus dem Gremium wird der Antrag gestellt, die Tagesordnungspunkte 5 „ 16. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan“ und  6 „3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan“ von der Tagesordnung zu nehmen.  Das Gremium stimmt darüber mit 5 : 11 Stimmen ab. Die Tagesordnungspunkte bleiben somit auf der Tagesordnung.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2018 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Im Protokoll wird bei TOP 5 „Neufestsetzung des Kindergarten- und Krippenbeitrags für Kindertagesstätten in Herrieden“ im Sachverhalt folgender Satz ergänzt: „Der Bürgermeister teilt mit, dass die Erhöhung der Elternbeiträge im Vorfeld mit den anderen Trägern der Kindertagesstätten abgesprochen wurde.“. Mit dieser Ergänzung ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 21.02.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3
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3.1. Anfrage von Gaby Rauch vom 24.01.2018 - Einreichung von Anträgen per E-Mail möglich?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Anträge zur Aufnahme von bestimmten Themen auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung können per E-Mail eingereicht werden. Bei Themen mit finanzieller Auswirkung muss darauf geachtet werden, dass Kostendeckungsvorschläge gemäß der Geschäftsordnung mit aufgeführt sind.

Diskussionsverlauf

Die gesendete E-Mail gilt als zugestellt. Auf der E-Mail ist der Zeitpunkt des Eingangs vermerkt.

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3.2. Gewerbeverein umstrukturiert zum Gewerbe- und Stadtmarketing Herrieden 3000 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Der „Gewerbeverein Herrieden 3000 e.V. Unternehmen und mehr“ hat in seiner Jahreshauptversammlung am 20.02.2018 seine Satzung geändert. Der Verein firmiert künftig unter „Gewerbe- und Stadtmarketing Herrieden 3000 e.V.“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 dieser Satzung ebenfalls zugestimmt und hat mit gleichem Beschluss die Mitgliedschaft der Stadt Herrieden in diesem Verein erklärt.

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3.3. Schreiben vom Stadtplaner Architekt Jechnerer zu ISEK und Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Brandl gibt das Schreiben vom Stadtplaner, Herrn Architekt Jechnerer, vom 18.02.2018 – ISEK und Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Herrieden bekannt. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.


Dokumente
Download Stadtplaner Jechnerer Brief FNP.pdf

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3.4. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - LEADER-Förderbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Am 12.03.2018 ist der LEADER-Förderbescheid zum Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch eingegangen.

Der Förderbescheid beinhaltet folgende Finanzierung:

Brutto-Investition:                                168.260,01 €
Zuwendungsfähig:                                141.394,95 €
Förderung 70% aus den Nettokosten:        98.976,47 €

Die Förderung wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten identisch dem Antrag der Verwaltung genehmigt.        

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3.5. Anerkennung des ILEK Altmühlland A6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.5

Sachverhalt

L aut Verfügung des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 21.02.2018 erfüllt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) Altmühlland A6 die Voraussetzungen i.S.d. § 1 Abs. 2 GAKG als Vorplanung zur Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Die Fördersätze für Maßnahmen, die der Umsetzung des ILEK dienen, können daher auf der Grundlage der Regelungen der FinR-LE 2014, Nr. 5.6 (2) bzw. der DorfR 2017, Nr. 5.4.2 Satz 3 erhöht werden. Bezüglich der Umsetzung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Festsetzungen bezüglich Umfang und Höhe der Förderung einer gesonderten Regelung im Rahmen der verfügbaren Fördermittel vorbehalten bleiben.

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3.6. Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 3.6

Sachverhalt

Der Bürgermeister verliest das Schreiben des Katholischen Pfarramtes Herrieden vom 01.03.2018. Das Schreiben mit Anlage ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Schreiben der Katholischen Kirchenverwaltung wegen Erhöhung Elternbeiträge.pdf

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4. Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2018 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 20.11., 07.12.2017, 16.01., 14.02. und 13.03.2018 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2018 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Erster Bürgermeister Brandl erläutert den Haushalt 2018.

Die Fraktionsvorsitzenden geben ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2018 ab.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamthaushaltsvolumen: 34.642.797 € (Vorjahr: 30.905.430 €)

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2018 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen:

Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        23.428.040 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.214.757 €
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
1.666.504 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)              365 %
       b) für die Grundstücke (B)          365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                305 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2017 - 2021 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2018.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Herrieden, den 13.03.2018  
Stadt Herrieden



Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download HH2018_Satzung.pdf
Download HH2018_Stellenplan.pdf
Download HH_2018-Vorbericht.pdf
Download HH2018_Darlehensübersicht.pdf
Download HH2018_Graphiken.pdf
Download HH2018_Gesamtplan.pdf
Download HH2018_Verwaltungshaushalt.pdf
Download HH2018_Vermögenshaushalt.pdf
Download HH2018_Gruppierungsübersicht.pdf
Download HH2018_HaushaltsquerschnittEP0-8.pdf
Download HH2018_HaushaltsquerschnittEP9.pdf
Download HH2018_KommunaleFiPLa_Arten.pdf
Download HH2018_KommunaleFiPla_Aufgaben.pdf
Download HH2018-Bauprojektliste_08.01.2018.pdf
Download Haushaltsrede 2018.pdf
Download HH2018_DauerndeLeistungsfähigkeit.pdf

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5. 16. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG hat sich im Jahre 2013 dazu entschieden, ein Logistikzentrum im Gewerbegebiet „Esbach“ der Stadt Herrieden zu errichten.
Die Kapazität der Palettenplätze am derzeitigen Logistikstandort ist erschöpft. Aus diesem Grund plant die Firma die Errichtung eines Hochregallagers im Westen sowie weitere Lagerhallen im Nordosten des Plangebietes.

Die 16. Änderung umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der Sonderbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Logistik. Die Erweiterungsflächen entsprechen der Darstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird.

Die Sonderbaufläche mit den beiden Erweiterungsflächen der 16. Flächennutzungsplanänderung befindet sich nördlich der Bundesautobahn A6 mit der Anschlussstelle “Herrieden“ und unmittelbar westlich der Staatsstraße 2248, zwischen Herrieden und Elpersdorf.

Diskussionsverlauf

Während der Diskussion wurde besprochen, ob der bestehende Feldweg wieder ertüchtigt werden kann, oder ob der Feldweg verlegt wird. Bei einer Verlegung sind Grundstücksverhandlungen notwendig. Dieser Sachverhalt ist noch nicht abschließend geklärt.
Ursprünglich ging man bei dem Projekt davon aus, dass die Stadt Herrieden Ausgleichsflächen zur Verfügung stellt. Rechtsanwalt Kohler sagt dazu, dass Privatleute der Fa. Playmobil Ausgleichsflächen zum Kauf angeboten haben. Dazu laufen zur Zeit Gespräche.

Bürgermeister Brandl verliest Ausschnitte aus dem Protokoll der Bürgerversammlung am 25.09.2017 zu diesem Thema. Er informiert auch darüber, dass am 20.03.2018, um 19:00 Uhr, in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden, eine Bürgerinformation stattfindet. Die Fa. Playmobil lädt dazu ein.

Beschluss

Der Stadtrat Herrieden beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern und um eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Logistik zu erweitern.
Die Erweiterung im Norden hat eine Größe von ca. 1,31 ha und beinhaltet die südliche Teilfläche des Flurstücks 816, Gemarkung Neunstetten. Die Erweiterungsfläche im Westen hat eine Größe von ca. 1,05 ha und beinhaltet die nördliche Teilfläche des Flurstücks 853, Gemarkung Neunstetten.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 13.03.2018 und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behörden beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Dokumente
Download Bürgerversammlung Neunstetten2017 - aktualisiertes Veranstaltungsdatum.pdf
Download Playmobil01_Flächennutzungsplan.pdf
Download Playmobil02_Begründung FNP.pdf

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6. 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 16.1 "Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG hat sich im Jahre 2013 dazu entschieden, ein Logistikzentrum in dem Gewerbegebiet „Esbach“ der Stadt Herrieden zu errichten.
Die Kapazität der Palettenplätze am derzeitigen Logistikstandort ist erschöpft. Aus diesem Grund plant die Firma die Errichtung eines Hochregallagers im Westen sowie weitere Lagerhallen im Nordosten des Plangebietes, die eine Bebauungsplanerweiterung und -änderung im Bereich der angrenzenden westlichen Erweiterung sowie eine Flächennutzungsplanänderung erfordern.
Durch die Änderung der westlichen Teilfläche kann die bauliche Erweiterung in direkter Verbindung / Anschluss an den Bestand ermöglicht werden.

Die 16. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die Erweiterung im Norden hat eine Größe von ca. 1,31 ha und beinhaltet die südliche Teilfläche des Flurstücks 816, Gemarkung Neunstetten. Die Erweiterungsfläche im Westen hat eine Größe von ca. 1,05 ha und beinhaltet die nördliche Teilfläche des Flurstücks 853, Gemarkung Neunstetten.
Von der Änderung im Anschlussbereich der westlichen Erweiterungsfläche ist das Flurstück 852, Gemarkung Neunstetten sowie eine kleine westliche Teilfläche des Flurstücks 847/1, Gemarkung Neunstetten betroffen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan befindet sich nördlich der Bundesautobahn A6 mit der Anschlussstelle “Herrieden“ und unmittelbar westlich der Staatsstraße 2248, zwischen Herrieden und Elpersdorf und wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:

Norden:        Landwirtschaftlich genutzte Flächen und in einer Entfernung von ca. 550 m der Ortsteil Mittelbach der Stadt Ansbach.
Süden:        Landwirtschaftlich genutzte Flächen und in einer Entfernung von ca. 100 m der Ortsteil Esbach.
       Esbach liegt in einer Kessellage. Der Blick Richtung Norden ist durch eine
       4 - 5 m hohe Böschung und Bewuchs eingeschränkt.
Osten:        Staatsstraße St 2248, sowie Auf- und Abfahrtsrampen der Autobahn BAB 6, Autobahnmeisterei und eine Ferkelerzeugergemeinschaft.
Westen:        Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Kleingartenanlagen und in einer Entfernung von ca. 480 m der Ortsteil Steinbach der Stadt Herrieden.

Der vom Ing.-Büro Willi Heller, Herrieden ausgearbeitete Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 "Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.
Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 13.03.2018 und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behörden beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Dokumente
Download Playmobil03_Bebauungsplan.pdf
Download Playmobil04_Begründung.pdf
Download Playmobil05_Umweltbericht.pdf

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7. Vorstellung Neugestaltung Kirchplatz Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 30.01.2018 beraten:
„Herr Heller vom Ing.-Büro Heller stellt die Planungsvarianten für die Neugestaltung des Kirchplatzes in Neunstetten vor.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Neugestaltung des Kirchplatzes in Neunstetten zuzustimmen. Die Kosten sind auf 180.000,00 € gedeckelt (im Haushaltsentwurf 2018 eingestellt). Bei Mithilfe der Neunstetter Bürger kann die größere Variante ausgeführt werden. Daher soll die Neugestaltung in zwei Abschnitten durchgeführt werden. Wird keine Mithilfe geleistet, wird nach Abschnitt I (kleinere Variante) die Maßnahme abgeschlossen.“

Zwischenzeitlich wurden die Planungsvarianten der Bevölkerung in einer Bürgerversammlung am 07.02.2018 vorgestellt. Hier wurde mit großer Mehrheit die große Variante befürwortet und die tatkräftige Mithilfe von den Bürgern bei den Pflasterarbeiten in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Einwand, für die Markierung der Pflasterflächen keine Nägel (wie am Marktplatz in Herrieden) zu verwenden, sondern die Parkflächen farblich zu markieren. Die Nägel können zu Stolperfallen werden.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Download Lageplan200-Kirchplatz-7.01.2018.pdf

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8. Sanierung und Nachnutzung - Stadtschloss Herrieden - Vergabe Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung vom BUL-Ausschusses am 27.02.2018 beraten:
„Für die Landschaftsbauarbeiten am Bundesförderteil für das Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung wurde eine offene Ausschreibung durchgeführt. 5 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Gustav Biedenbacher Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Kammerstein mit einer Angebotssumme von 653.257,85 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Landschaftsarchitekturbüros WLG Wollborn lag bei 661.958,92 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Gustav Biedenbacher Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Kammerstein mit einer Angebotssumme von 653.257,85 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 653.257,85 € brutto
Haushaltsrest 2017 (08.01.18): 1.046.994,57 € brutto
Im Haushalts Entwurf 2018 vorgesehen: 4.100.000,00 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Sanierung und Nachnutzung - Stadtschloss Herrieden - Nachtrag Nr. 2 Rohbau Gebäude C+K (Landesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 27.02.2018 beraten:
„Durch die Firma Bennert GmbH Betrieb für Bauwerkssicherung wurde das Nachtragsangebot Nr. 2 für die Rohbauarbeiten am Gebäude C (Kellergewölbe) und K (Gartenpavillon) erstellt. Die Leistung wurde nicht gesondert ausgeschrieben, da für die meisten Arbeiten im Hauptauftrag Positionen und somit Preise vorhanden sind. Das Nachtragsangebot wurde vom Arch.-Büro BauConsult Hermsdorf fachtechnisch und rechnerisch geprüft.

Der Nachtrag über 156.551,91 € brutto setzt sich wie folgt zusammen:
- Sanierung des Bodens und Erstellung einer Gründung, Fachwerkausfachung erneuern
  Gebäude K.
- Entwässerung, Statische Sicherung Gewölbemauern, Betondecke über Gebäude C.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Nachtragsangebot Nr. 2 der Firma Bennert GmbH Betrieb für Bauwerkssicherung über 156.551,91 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 156.551,91 € brutto
Haushaltsrest 2017 (08.01.18): 1.046.994,57 € brutto
Im Haushaltsentwurf 2018 vorgesehen: 4.100.000,00 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus FFW Elbersroth - Vergabe der Hallenholzbaukonstruktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 27.02.2018 beraten:
„Für die Hallenholzbaukonstruktion, bei der Erweiterung Feuerwehrgerätehaus FFW Elbersroth, wurden Angebot eingeholt. Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Da der Abgabetermin am 21.02.2018 ist, liegen zum Zeitpunkt des Einladungsversandes noch keine Angebote vor. Mit der Hallenholzbaukonstruktion wird die Holzbaustatik vergeben und diese ist für die Erstellung der Fundament- und Bodenplattenstatik vorab notwendig. Eingegangen sind 3 Angebote. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Zimmerei Stark GmbH aus Auhausen mit einer Angebotssumme von 27.473,11 € brutto abgegeben. In der Kostenberechnung für die Hallenholzbaukonstruktion, die Holzkonstruktion Zwischenbau und die Dacheindeckung mit Materiallieferung der Außenwandverkleidung wurden 70.000,00 € brutto veranschlagt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vergabe an die Firma Zimmerei Stark GmbH aus Auhausen mit der Angebotssumme von 27.473,11 € brutto zu vergeben.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9410: 27.473,11 € brutto
Haushaltsrest 2017 (08.01.18): 150.000,00 € brutto
Im Haushaltsentwurf 2018 vorgesehen: 50.000,00 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Kläranlage Herrieden - Ersatzbeschaffung Drehkolbengebläse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses beraten:
„Als Vorbereitung für den Umbau des Belebungsbeckens (siehe Top 7 BUL–Sitzung vom 14.11.2017) wurden die Gebläse vorgezogen und sollten in der ersten Jahreshälfte erneuert werden. Da seit Anfang Februar eines der 22 Jahre alten Gebläse inzwischen starke Geräusche von sich gibt, sollten diese schnellstmöglich ersetzt werden. Die letzte Generalüberholung fand im Jahr 2006 bei 25.000 Betriebsstunden statt. Jetzt haben die Gebläse ca. 66.000 Betriebsstunden. Eine Generalüberholung kostet je nach Aufwand und Verschleiß ca. 5.000-7.000 € brutto. Auf Grund der Zeitknappheit und Angebotsfristen liegen zum Versand der Einladung noch keine geprüften Angebote für die Schraubengebläse vor. Daher wird das wirtschaftlichste Angebot erst in der Sitzung vorgetragen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Augustin GmbH aus Gunzenhausen mit einer Angebotssumme von 77.290,50 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7001.9510: 77.290,50 € brutto
HHSt.: 7001.9510 2017: ca. 100.000 € Haushaltsrest 100.000 € für 2018 (Haushaltsentwurf)
HHSt.: 7001.9510 2018: ca.   50.000 € (Haushaltsentwurf)

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Preiserhöhung Bauschuttdeponie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 27.02.2018 beraten:
„1 m³ Bauschutt kostet im Moment 7€. Da der neue Radlader auch überwiegend in der Deponie eingesetzt wird, hat sowohl der Fahrzeugarbeitskreis und der Finanz- und Personalausschuss eine Preiserhöhung angeregt.
Durch die Verwaltung wurden die umliegenden Gemeinden mit Bauschuttdeponien abgefragt. Die Preise bewegen sich zwischen 7 € / m³ und 13,50 € / m³. Somit wäre der Durchschnittspreis von 10 € / m³ eine moderate und verträgliche Preiserhöhung.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Preis für die Bauschuttdeponie ab dem 01.04.2018 auf 10 € / m³ zu erhöhen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 13
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13.1. Anfrage von Gaby Rauch - Zeitungsbericht vom 08.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 13.1

Sachverhalt

Frau Rauch fragt nach, was der Grund für den Zeitungsbericht im Zusammenhang mit der KiTa-Leitung war. Der Bürgermeister antwortet, dass die Antwort im nicht-öffentlichen Teil gegeben wird, da es sich um eine Personalangelegenheit handelt.

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14. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 14
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14.1. Bürgeranfrage - Gerichtstermin am 08.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 14.1

Sachverhalt

Ein Bürger fragt an, weshalb der Gerichtstermin am 08.03.2018 unentschuldigt nicht wahrgenommen wurde. Der Bürgermeister antwortet, dass es hierfür einen sachlichen Grund gab und bat um Verständnis, dass er nicht weiter auf das Thema eingehen kann, da Personalangelegenheiten nicht-öffentlich behandelt werden.

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14.2. Anfrage von Werner Jung - Beschwerde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 14.2

Sachverhalt

Herr Jung fragt an, weshalb sich die Stadt Herrieden sich über ihn bei seinem Arbeitgeber beschwert hat. Frau Schwander antwortet, dass sich die Stadt Herrieden nicht beschwert hat, sondern dass das Landratsamt Ansbach die Stadt Herrieden um einen Termin gebeten hat.

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14.3. Bürgeranfrage - Bürgerinformation am 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 14.3

Sachverhalt

Ein Bürger fragt an, wo der Termin für die Bürgerinformation am 20.03.2018 veröffentlicht wurde. Der Bürgermeister antwortet, dass dies heute entschieden und der Stadt Herrieden mitgeteilt wurde. Das ist eine Veranstaltung der Fa. Playmobil.

Datenstand vom 18.04.2018 09:08 Uhr