Datum: 16.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Städtische Musikschule; Abrechnung 2017
3.2 Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte Rauenzell - Zuwendungsbescheide
4 Änderungen im Gebührentarif der städtischen Musikschulen
5 Feststellung der Jahresrechnung 2016
6 Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2016
7 Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Vergabe zur Anschaffung von 23 Mountainbikes
8 Optimierung Nahwärmenetz - Vergabe Verteiler und Steuerung
9 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Außenanlagen
10 Neubau einer Kinderkrippe in Rauenzell - Vergabe Generalunternehmen
11 Erschließung Baugebiet Nr. 6 "Weidenweg" in Rauenzell
12 Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt
13 Vergabe Erneuerung Beschilderung an historischen Gebäuden
14 Fortschreibung des Verkehrskonzeptes für die Stadt Herrieden
15 Anfragen
15.1 Anfrage von Michael Gögelein - Leerstand in der Altstadt
15.2 Anfrage von Michael Weis - Spielplätze in Rauenzell
16 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Ulrike Nüßlein, Leiterin der Städtischen Musikschulen Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden und Wassertrüdingen , sowie 14 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2018  wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 12.04.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 3
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3.1. Städtische Musikschule; Abrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Die Abrechnung der gemeinsamen Kosten für das Haushaltsjahr 2017 der „Städtischen Musikschule Dinkelsbühl – Feuchtwangen – Herrieden – Wassertrüdingen“ liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Aus der Abrechnung ergibt sich eine Nachforderung von 8.318,23 €. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich für das Jahr 2017 auf 50,36 % (Vorjahr: 47,96 %) bei ca. 178 zahlenden Schülern. Die 12 Zwergenmusikkurskinder werden ebenso wie die 15 Chorkinder, welche in Kooperation mit der katholischen Kirche unterrichtet werden, gesondert abgerechnet.  Nicht enthalten in der Schülerzahlenstatistik sind die 119 Kinder in den Kindertagesstätten (Musikalische Früherziehung) für die die Stadt eine interne Verrechnung durchführt (25.916,00 €). Der Gesamtaufwand im Jahr 2017 belief sich für die Stadt Herrieden auf 208.318,23 € (Vorjahr: 199.516,33 €), wovon 106.868,60 € ungedeckt sind.

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3.2. Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte Rauenzell - Zuwendungsbescheide

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl berichtet, dass die Förderbescheide zur Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte Rauenzell von der Regierung von Mittelfranken bei der Stadt Herrieden eingegangen sind. Es sind Zuweisungen nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG in Höhe von 211.000,00 € und nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ in Höhe von 168.000,00 € genehmigt worden. Die Förderbescheide gehen in Umlauf.

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4. Änderungen im Gebührentarif der städtischen Musikschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Über den Betrieb und die Verwaltung der Musikschule zwischen der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und der Stadt Feuchtwangen, der Stadt Herrieden und der Stadt Wassertrüdingen wurde im Rahmen der Neuorganisation eine neue Zweckvereinbarung entworfen. Ziele der Neuorganisation sind die Verwaltungsvereinfachung, die Kostenreduzierung sowie die Kostentransparenz. Des Weiteren wurden die Satzung, die Schulordnung, die Gebührensatzung sowie der Gebührentarif überarbeitet. Herr Greth, Geschäftsführer des Verbandes bayerischer Sing- und Musikschulen, war hier maßgebend beteiligt. Änderungen des Gebührentarifes kann künftig nur auf Vorschlag der eingebundenen Kommunen durch den Rat der Stadt Dinkelsbühl erfolgen. Mit einer Einführung der neuen Gebührensatzung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 würde man somit auch ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2019 umgehen. Die neue Gebührensatzung im Entwurf und der neue Gebührentarif sind im RIS hinterlegt. Die Leitung der Musikschule, Frau Nüßlein, erläutert in der Sitzung den Entwurf der neuen Gebührensatzung und des neuen Gebührentarifs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einführung der Gebührensatzung sowie des neuen Gebührentarifs unter Herausnahme des § 1 Abs. 3 mit Wirkung zum 01.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entwurf_Gebührensatzung _01.09.2018.pdf
Download Entwurf_Gebührentarife_01.09.2018.pdf

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 14.09.2017 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2016 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt acht Sitzungen abgehalten.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 05.02.2018 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2016 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*        23.391.327,24 €    (20.019.144,07 €)
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*        9.706.215,49 €      (7.631.643,98 €)
  3. Gesamthaushalt                                33.097.542,73    (27.648.288,46 €)

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)         

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2016 festzustellen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2016.
  2. Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2016 mit allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2016 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2016 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Vergabe zur Anschaffung von 23 Mountainbikes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Für die Anschaffung von insgesamt 23 Fahrrädern für das LEADER-Förderprojekt „Mountainbike Parcours Bärenloch“ wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt wurden fünf Firmen angeschrieben. Es wurden zwei gültige Angebote abgegeben.
Das als wirtschaftlichste zu wertende Angebot wurde von der Firma Maicher aus Ansbach mit einer Angebotssumme von 16.394,63 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung belief sich auf 15.000 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5500.9350
Ansatz: 125.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vergabe an die Firma Maicher aus Ansbach mit der Angebotssumme von 16.394,63 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Optimierung Nahwärmenetz - Vergabe Verteiler und Steuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 08.05.2018 beraten:

„Für die Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum Herrieden wurde eine beschränkt öffentliche Ausschreibung über Heizungsarbeiten und Steuerungstechnik durchgeführt. Zur Submission am 17.04.2018 sind zwei Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Tobias Ulfig aus Aurach mit einer Angebotssumme von 100.113,83 € netto abgegeben. Die Kostenberechnung des Ing.-Büros Bautz aus Ansbach lag für diese Maßnahme bei 110.780,80 € netto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Angebot der Fa. Tobias Ulfig aus Aurach über 100.113,83 € netto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.:8160.9500 netto 100.113,83 €
Im Haushalt 2018 veranschlagt 230.000,00 € netto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Rauch war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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9. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 08.05.2018 beraten.

„Für die Außenanlagen am Bauhof Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 26.04.2018 sind 4 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. HBG Pflasterbau GmbH aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 104.246,15 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Arch.-Büros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 99.890,00 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Fa. HGB Pflasterbau GmbH aus Feuchtwangen mit einem Aufwand von 104.246,15 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9401 brutto 104.246,15 €
Im Haushalt 2018 veranschlagt 500.000,00 € brutto
davon 100.000,00 € brutto für Außenanlagen

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Neubau einer Kinderkrippe in Rauenzell - Vergabe Generalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 08.05.2018 beraten:

„Für die Generalunternehmerarbeiten Neubau einer Kinderkrippe in Rauenzell wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 26.04.2018 sind 2 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Mohr aus Leutershausen mit einer Angebotssumme von 377.638,17 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Häberlein für dieses Gewerk lag bei 345.335,00 € brutto.“

Der Beschluss-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Angebot der Fa. Mohr aus Leutershausen mit der Angebotssumme von 377.638,17 € zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 4641.9882 brutto 377.638,17 €
Im Haushalt 2018 veranschlagt 560.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Erschließung Baugebiet Nr. 6 "Weidenweg" in Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 08.05.2018 beraten.

„Eine öffentliche Ausschreibung für Tief- und Straßenbau, Abwasserbeseitigung und Wasserleitung für die Erschließung Baugebiet Nr. 6 BA 2 „Weidenweg“ in Rauenzell wurde durchgeführt. Sechs Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Neureiter GmbH aus Fremdingen mit einer Angebotssumme von 488.349,08 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Ing.-Büros Heller Schernberg lag bei 440.406,46 € brutto.“


Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Neureiter GmbH aus Fremdingen mit der Angebotssumme von 488.349,08 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9514 brutto 488.349,08 €
Im Haushalt 2018 370.000,00 € veranschlagt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, alle betreffenden Haushaltsstellen für die Baumaßnahme zu benennen .

Beschluss

Der Stadtrat schließt der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 12

Sachverhalt

Der Kulturausschuss kam in seiner Sitzung vom 13.02.2017 zum Ergebnis, dass eine Plakatierungsverordnung für das Stadtgebiet Herrieden nicht notwendig sei.
Allerdings zeigten Vorkommnisse bei der Bundestagswahl 2017, dass es für den Bereich der Altstadt in Herrieden einer klaren Regelung bedarf. So war die Meinung einiger Stadtratsmitglieder, dass sich das Ordnungsamt mit den Fraktionsvorsitzenden zur Erstellung solch einer Regelung zusammensetzen soll.
Mit der neuen Plakatierungsverordnung sollen Werbungen in der Altstadt untersagt werden. Die einzige Ausnahme wären ortsfeste Werbeanlagen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung, die gemäß §1 Abs. 3 des Vorschlags zur Plakatierungsverordnung nicht unter den Regelungsbereich fallen.
Das Anbringen von Wahlplakaten ist an der eigens dafür herzustellenden Plakatwand an einem zentralen Ort am Marktplatz möglich (über §1 Abs. 3 der Verordnung).



Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden

Auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Stadtmauern.

  2. Anschläge in der Öffentlichkeit im Sinne dieser Verordnung sind Plakate, Zettel oder Tafeln, Aufkleber und sonstige schriftliche oder bildliche Druckerzeugnisse, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Wartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, Briefkästen, Lichtmasten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ferner Verteiler- und Schaltkästen oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern und Fahrzeuganhängern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge, insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wahrgenommen werden können. Hierunter fallen nicht Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind.

  3. Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Werbeanlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.


§ 2
Beschränkung von Anschlägen

Innerhalb des Geltungsbereiches (vgl. § 1 Abs. 1 dieser VO), ist das Anbringen von Anschlägen aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes untersagt.


§ 3
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme

  1. Die Stadt Herrieden kann zum Vollzug dieser Anordnung Auflagen oder Beseitigungsanordnungen für den Einzelfall treffen.

  2. Kommt ein Verpflichteter einer Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt Herrieden die versäumte Handlung im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung richtet sich nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.


§ 4
Ordnungswidrigkeiten, Bewehrung

  1. Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §§ 1 und 2 einen Anschlag im Sanierungsgebiet der Altstadt anbringt, anbringen lässt oder auf seinem Besitz oder Eigentum duldet, obwohl er zur Entfernung in der Lage wäre.

§ 5
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

  2. Die Verordnung gilt 20 Jahre.




Stadt Herrieden, xx.xx.2018


Alfons Brandl                                                        Siegel
Erster Bürgermeister

Rechtliche Würdigung

Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
Öffentliche Anschläge
(1) 1Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals können die Gemeinden durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken. 2Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
(2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, kann mit Geldbuße belegt werden.
(3) Die Gemeinde kann die Beseitigung von Anschlägen, insbesondere Plakaten, und von Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit anordnen, wenn sie Rechtsgüter im Sinn des Absatzes 1 beeinträchtigen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden nicht. Der Sachverhalt wird nochmal im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Vergabe Erneuerung Beschilderung an historischen Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften am 07.05.2018 beraten:
„Für die Erneuerung der Beschilderung an den historischen Gebäuden mit Montage und Errichtung einer Stele am ehemaligen Freibad in Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Eingegangen sind beim Submissionstermin am 07.05.2018 um 14 Uhr 5 Angebote, diese werden rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Grass aus Pegnitz mit einer Angebotssumme von 13.087,62 € brutto abgegeben.“

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Auftrag für die Erneuerung der Beschilderung an den historischen Gebäuden mit Montage und Errichtung einer Stele am ehemaligen Freibad in Herrieden an die Firma Graß in Pegnitz für die Angebotssumme von 13.087,62 € brutto zu vergeben.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Fortschreibung des Verkehrskonzeptes für die Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 14

Sachverhalt

Das Verkehrskonzept für die Kernstadt wurde bis 2009 entwickelt und sollte nach einer gewissen Zeit fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung wurde wegen der Sanierung der Staatsstraße in Richtung Wieseth ausgesetzt.

Die Sanierung der Staatsstraße in Richtung Wieseth ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man an sich auch die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes auf den Weg bringen kann.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Hinweis, das Verkehrskonzept nicht nur unter dem Aspekt des Autoverkehrs, sondern auch unter Berücksichtigung der Fahrradfahrer, Fußgänger, behinderter Personen, der E-Mobilität und der Parkplatzsituation zu erstellen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Angebote von Fachbüros zur Entwicklung eines Verkehrskonzeptes einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 15
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15.1. Anfrage von Michael Gögelein - Leerstand in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 15.1

Sachverhalt

Herr Gögelein erkundigt sich, nach dem Leerstand in der Altstadt und fragt an, ob hier eine Mitteilung an die Stadtratsmitglieder möglich ist. Bürgermeister Brandl antwortet, dass dies durch  das Leerstandsmanagement der Wirtschaftsförderung beim Landratsamt Ansbach dargestellt werden kann.

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15.2. Anfrage von Michael Weis - Spielplätze in Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 15.2

Sachverhalt

Herr Weis berichtet, dass die Spielplätze in Rauenzell in die Jahre gekommen sind und saniert werden müssen. Der Spielplatz am Sportplatz in Rauenzell benötigt dringend eine Sanierung. Zusammen mit den Eltern sollen Vorschläge erarbeitet werden.

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16. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 16

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 21.06.2018 10:40 Uhr