Datum: 13.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2018
3 Außenbesichtigungen
3.1 Vorstellung von zwei Problemlösungsvarianten Biberbau in Birkach
3.2 Fahrbahnbelag Münchener Straße
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
4.2 Vergabe Bepflanzungen BG 15.1 und 15.2 "Schrotfeld"
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
5.2 Formlose Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Gastronomie
5.3 Wiederaufbau des ehem. Stallgebäudes zur Lagerhalle nach Brandschaden
5.4 Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten
5.5 Erweiterung einer Halle
5.6 Tekturplan für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
5.7 Tekturplan für Neubau einer Doppelgarage
6 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Vergabe Trockenbauarbeiten (Bundesförderteil)
7 Erweiterung FFW Elbersroth - Vergabe der Betonpflastersteinlieferung
8 Geschlossene Kanalsanierung Neunstetten / Rauenzell
9 Beschilderung Gewerbegebiet Sandfeld, Schernberg
10 Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt
11 Anfragen
11.1 Robert Buckel Barrierefreiheit im Schloss
11.2 Robert Buckel Beleuchtung Verbindungsweg Stadtschloss zum Gewerbegebiet
11.3 Jürgen Leis Abfälle Friedhof Elbersroth
12 Bürgeranfragen
12.1 Gaby Rauch Leuchtreklame in der Altstadt

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses . Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Außenbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 3
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3.1. Vorstellung von zwei Problemlösungsvarianten Biberbau in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Vor Ort stellen Stadtratsmitglied Johann Heller und Georg Wostratzky vom technischen Bauamt zwei Problemlösungsvarianten hinsichtlich des Biberbaus in Birkach vor.

Variante 1: Ableitung des Wassers durch einen Graben neben dem öffentlichen Weg. Dieser würde aber aufgrund der Gefällesituation sehr tief werden und muss auch gepflegt werden. Stadtratsmitglied Johann Heller betont, dass dies die favorisierte Variante der Unteren Naturschutzbehörde wäre, da zusätzlicher Lebensraum geschaffen wird.

Variante 2: Verlegung einer Teilsickerleitung mit Schotterpackung im Flurweg um das Wasser aus den betroffenen Bereichen und das Hangwasser besser abzuleiten. Auch würde hier der Weg durch die Drainageleitung schneller abtrocknen und länger benutzbar bleiben. Das Gefälle im Gelände ist bei dieser Variante besser zu überwinden und es entstehen keine Unterhaltskosten.

Bei beiden Maßnahmen würde der Flurweg, als „Wiesenweg“ in der ursprünglichen Breite wiederhergestellt werden. Die Herstellungskosten der Varianten würden sich auf je ca. 3.500 € brutto belaufen.

Herr Dietrich stimmt  vor Ort der Entfernung des Biberdammes (Genehmigung liegt vor) auf seinem Grundstück durch die Stadt Herrieden zu.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Variante 2 zu und beauftragt die Verwaltung ein Angebot erstellen zu lassen. Der Graben soll im weiteren Verlauf durch den Bauhof punktuell gereinigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Fahrbahnbelag Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Besichtigung des Fahrbahnbelages in der Münchener Straße.

Herr Pöschko (Anwohner Münchener Straße 10) erläutert, durch leere LKW`s verursachte Lärmproblem nochmals vor Ort. Wie in seiner E-Mail an Herrn Bürgermeister Brandl schon erwähnt soll das „donnern“ vor allem in den Abendstunden durch das Überfahren der Straßenunebenheiten (Ausbes serungen) entstehen. Der BUL-Ausschuss begutachtet diese Stellen vor Ort. Auch der Pflasterbelag zur besseren Sichtbarkeit der Ampelquerung würde eine Unebenheit darstellen. Dieser könnte dann mit taktilen Elementen nach aktueller Norm angepasst werden.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt die Asphaltdeckschicht über die komplette Straßenbreite ab Mitte Buswendeschleife (Realschule) bis kurz nach der Ampelanlage (Höhe Kapelle) einschl. einer behindertengerechter Ampelquerung (siehe Plan) zu erneuern. Die Kosten hierfür sind in die Haushaltsberatungen 2019 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 4
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 4.1

Rechtliche Würdigung

       

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4.2. Vergabe Bepflanzungen BG 15.1 und 15.2 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Der Auftrag für die Bepflanzungen im Baugebiet 15.1 und 15.2 „Schrotfeld“ ging an die Firma Karl Schlegel, Riedlingen mit dem günstigsten Angebot von 3.222,31 € brutto.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5
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5.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Eva und Roland Schneider auf Flst. 524/1, Gemarkung Stadel, in Schönau.

Für das Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor.

Rechtliche Würdigung

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Seit der letzten Novellierung des Baugesetzes wird die Dachform im § 34 BauGB nicht mehr aufgeführt.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Formlose Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Gastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 02.10.2018 ö 5.2
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Für die Nutzungsänderung der Fronveststraße 1 in ein türkisches Restaurant von Familie Simsek wird in der heutigen Sitzung nochmals Entwürfe gezeigt. In der BUL-Sitzung vom 11.09.2018 wurde beschlossen, dass die favorisierte Variante 1 (Schaufensterwerbung sowie Schriftzug) nochmals überarbeitet werden soll.
Frau Simsek erklärte gegenüber der Verwaltung, dass es sich lediglich um ein Restaurant handelt. Es werden keine Spielautomaten aufgestellt. Der Ausschank von Alkohol ist nicht beabsichtigt.
In der Zwischenzeit fand ein Beratungsgespräch mit Frau Simsek, Herrn Ruppert und der Verwaltung statt. Die Entwürfe sowie die Stellungnahme des Stadtplaners werden von der Verwaltung in der Sitzung erläutert und sind im RIS hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt folgende Gestaltung vor:
Brücke in mint (1/3 des Fensters) für alle drei Schaufenster sowie dem Schriftzug „Istanbul“. Die Hinweise über das Angebot der Speisen kann über Stelltafeln erfolgen.
Aus Zeitgründen würde dann die Verwaltung mit dem heutigen Beschluss des BUL-Ausschusses und dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2018 den Bauantrag sofort ans Landratsamt weiterleiten.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die Nutzungsänderung in Aussicht zu stellen und dem gestalterischen Kompromissvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Der noch einzureichende Bauantrag kann von der Verwaltung ohne nochmalige Vorlage an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Wiederaufbau des ehem. Stallgebäudes zur Lagerhalle nach Brandschaden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Wiederaufbau des ehem. Stallgebäudes zur Lagerhalle nach Brandschaden von Alfons Kocher, auf Flst. 498, Gemarkung Herrieden, Mühlbruck 3.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteiles Mühlbruck und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.4. Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten von Thomas Rieder, auf Flst. 1398, Gemarkung Elbersroth, Birkach 42.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteiles Birkach und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.5. Erweiterung einer Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.5

Sachverhalt

Bauantrag für die Erweiterung einer Halle von Siegfried Auer, auf Flst. 501, Gemarkung Herrieden, Mühlbruck 1.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteiles Mühlbruck und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.6. Tekturplan für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.6

Sachverhalt

Bauantrag – Tekturplan für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle von Siegfried Auer, auf Flst. 501, Gemarkung Herrieden, Mühlbruck 1.

Folgende Änderungen werden beantragt:
  • Satteldach anstelle eines Pultdaches
  • Neue Halle wird mit der bereits bestehenden Halle verbunden

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteiles Mühlbruck und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.7. Tekturplan für Neubau einer Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.7

Sachverhalt

Bauantrag – Tekturplan für den Neubau einer Doppelgarage von Katja Steingruber und Uwe Ostertag auf Flst. 59, Gemarkung Hohenberg, An den Gärten 1.


Folgende Änderung wird beantragt:

Flachdach anstelle eines Satteldaches.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Hohenberg und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Vergabe Trockenbauarbeiten (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Für die Trockenbauarbeiten am Bundesförderteil für das Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. 7 Firmen wurden angefragt. 2 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Da beide Angebote weit über der Kostenberechnung lagen, wurde mit den Firmen nachverhandelt. Das verhandelte Angebot der Firma Schreinerei Kugler aus Lehrberg lag bei 33.267,40€ brutto Die Kostenberechnung des Arch.–Büro BauConsult aus Hermsdorf lag bei 18.786,29€ brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530 brutto 33.267,40€
Im Haushalt 2018 brutto 4.100.000,00 €

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Vergabe an die Firma Schreinerei Kugler aus Lehrberg mit einer Angebotssumme von 33.267,40€ brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Erweiterung FFW Elbersroth - Vergabe der Betonpflastersteinlieferung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Beauftragung der Betonpflastersteinlieferung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der FFW Elbersroth in Höhe von 4.908,75 € wurde durch den Ersten Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit vergeben.
Im Zuge der Baumaßnahme wurden die 30 Jahre alte Gaszuleitung und der Gastank ersetzt und für diesen ein ordnungsgemäßes Fundament erstellt. Durch diese Maßnahmen war es sinnvoll die vorhandene Hoffläche neu zu pflastern. Des Weiteren wurde vor dem bestehenden Feuerwehrgebäude ein Gehweg neu gepflastert und eine vorgesehene Grünfläche vor der neuen Halle zusätzlich befestigt. Ein Grundstücksstreifen vom Nachbar Erich Ortenreiter, mit ca. 15,00 m², wurde im Zuge der Arbeiten mit befestigt. Die angefallenen Kosten hierzu wird Herr Ortenreiter erstatten (dies macht ca. zwischen 400 und 500 € aus). Die Gesamtkosten für die Lieferung der Betonpflastersteine belaufen sich auf 10.179,86 € brutto. Somit betragen die Mehrkosten zur ursprünglichen Beauftragung 5.271,11 €. Bei beiden Beträgen ist die Kostenerstattung von Herrn Ortenreiter noch nicht enthalten.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss genehmigt nachträglich die Erhöhung der Kosten auf 10.179,86 € brutto (abzüglich der Kostenerstattung von Herrn Ortenreiter).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Geschlossene Kanalsanierung Neunstetten / Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 8
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Für die geschlossene Kanalsanierung Neunstetten (Hauptstraße Teil 2 und Mühlstraße) sowie Rauenzell (Zum Steinbachwald und Röser Str.) wurden 5 Firmen angefragt. Es haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. Diringer & Scheidel aus Röthenbach mit einer Angebotssumme von 159.545,81 € brutto abgegeben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7000.9506, HHSt.:7003.9501 brutto 159.545,81 €
Im Haushalt 2018 hinterlegt:
HHSt.: 7000.9506 128.000,00 € und HHSt.: 7003.9501 85.000,00 €
Gesamt: 213.000,00 €

Beschluss

Der BUL Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vergabe an die Fa. Diringer & Scheidel aus Röthenbach mit einer Angebotssumme von 159.454,81 € brutto zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Beschilderung Gewerbegebiet Sandfeld, Schernberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Die im Mischgebiet Sandfeld ansässigen Firmen haben bei der Verwaltung nach einer Beschilderung des Mischgebietes angefragt.
Dabei soll ein großes Schild zu Beginn des Mischgebietes aufgestellt werden, auf dem alle ansässigen Firmen genannt sind. Die Kosten für das Schild sowie für das Aufstellen tragen die Firmen.
Ein Lageplan mit dem geplanten Standort des Schildes ist dem Tagesordnungspunkt im RIS angefügt.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der beabsichtigten Beschilderung sowie des Standortes in Schernberg zu. Die Kosten sind von den Firmen zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 10
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2018 über eine mögliche Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt beraten. Der Sachverhalt war folgender:
„Der Kulturausschuss kam in seiner Sitzung vom 13.02.2017 zum Ergebnis, dass eine Plakatierungsverordnung für das Stadtgebiet Herrieden nicht notwendig sei.
Allerdings zeigten Vorkommnisse bei der Bundestagswahl 2017, dass es für den Bereich der Altstadt in Herrieden einer klaren Regelung bedarf. So war die Meinung einiger Stadtratsmitglieder, dass sich das Ordnungsamt mit den Fraktionsvorsitzenden zur Erstellung solch einer Regelung zusammensetzen soll.
Mit der neuen Plakatierungsverordnung sollen Werbungen in der Altstadt untersagt werden. Die einzige Ausnahme wären ortsfeste Werbeanlagen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung, die gemäß §1 Abs. 3 des Vorschlags zur Plakatierungsverordnung nicht unter den Regelungsbereich fallen.
Das Anbringen von Wahlplakaten ist an der eigens dafür herzustellenden Plakatwand an einem zentralen Ort am Marktplatz möglich (über §1 Abs. 3 der Verordnung).



Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden

Auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Stadtmauern.

  2. Anschläge in der Öffentlichkeit im Sinne dieser Verordnung sind Plakate, Zettel oder Tafeln, Aufkleber und sonstige schriftliche oder bildliche Druckerzeugnisse, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Wartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, Briefkästen, Lichtmasten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ferner Verteiler- und Schaltkästen oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern und Fahrzeuganhängern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge, insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wahrgenommen werden können. Hierunter fallen nicht Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind.

  3. Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Werbeanlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.


§ 2
Beschränkung von Anschlägen

Innerhalb des Geltungsbereiches (vgl. § 1 Abs. 1 dieser VO), ist das Anbringen von Anschlägen aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes untersagt.


§ 3
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme

  1. Die Stadt Herrieden kann zum Vollzug dieser Anordnung Auflagen oder Beseitigungsanordnungen für den Einzelfall treffen.

  2. Kommt ein Verpflichteter einer Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt Herrieden die versäumte Handlung im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung richtet sich nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.


§ 4
Ordnungswidrigkeiten, Bewehrung

  1. Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §§ 1 und 2 einen Anschlag im Sanierungsgebiet der Altstadt anbringt, anbringen lässt oder auf seinem Besitz oder Eigentum duldet, obwohl er zur Entfernung in der Lage wäre.

§ 5
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

  2. Die Verordnung gilt 20 Jahre.




Stadt Herrieden, xx.xx.2018


Alfons Brandl                                                        Siegel
Erster Bürgermeister

Rechtliche Würdigung

Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
Öffentliche Anschläge
(1) 1Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals können die Gemeinden durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken. 2Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
(2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, kann mit Geldbuße belegt werden.
(3) Die Gemeinde kann die Beseitigung von Anschlägen, insbesondere Plakaten, und von Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit anordnen, wenn sie Rechtsgüter im Sinn des Absatzes 1 beeinträchtigen.“

Der Stadtrat hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden nicht. Der Sachverhalt wird nochmal im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften beraten.“

Wie in der Stadtratssitzung vom 17.10.2018 bekannt gegeben liegt die Organzuständigkeit gemäß der gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates beim BUL-Ausschuss. Der BUL-Ausschuss soll nun darüber beraten, ob aus seiner Sicht überhaupt eine Verordnung notwendig ist und über die Fragestellung wie in Zukunft mit Plakatierungen umzugehen ist.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der vorgestellten Plakatierungsverordnung in Bezug auf die Wahlwerbung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 11
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11.1. Robert Buckel Barrierefreiheit im Schloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Buckel erkundigt sich, ob auch die Barrierefreiheit  für das Hochzeitszimmer im Stadtschloss gegeben ist. Die Verwaltung bejaht dies.

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11.2. Robert Buckel Beleuchtung Verbindungsweg Stadtschloss zum Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Buckel weist darauf hin, dass nach Fertigstellung des Schlossgartens nicht die Beleuchtung des Verbindungsweges zum Gewerbegebiet vergessen wird. Die Verwaltung holt hier bei der N-ERGIE ein Angebot ein.

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11.3. Jürgen Leis Abfälle Friedhof Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 11.3

Sachverhalt

Die Katholischen Kirchenverwaltung, vertreten durch Herrn Peter Dauer, trat an Stadtratsmitglied Jürgen Leis heran, damit er die Bitte hinsichtlich der Entsorgung Ihrer Abfälle des Friedhofes Elbersroth durch die Stadt Herrieden beim BUL-Ausschuss vorbringen kann. Die Verwaltung erläutert, dass dies die Aufgabe des jeweiligen Trägers, in diesem Falle die Katholische Kirchenstiftung Elbersroth, ist. Stadtratsmitglied Johann Heller gibt den Tipp, dass man sich hier an die Firma Tremel aus Waizendorf wenden kann.

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12. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 12
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12.1. Gaby Rauch Leuchtreklame in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch gibt Bedenken an über eine evtl. zu stark leuchtende R eklame an. Die jeweiligen Leuchtreklamen sollen nicht störend sein und sich dem Altstadtbild anpassen.

Datenstand vom 11.12.2018 14:26 Uhr