Datum: 17.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Ehrung der Jahrgangsbesten
3.2 Bekanntgabe der Schülerzahlen der GMS Herrieden für das Schuljahr 2018/2019
3.3 Bekanntgabe der vorläufigen Steuerkraftzahlen für das Jahr 2019
3.4 Freitagsmarkt - Aufgabe eines Standes
3.5 Beschluss des Stadtrates über die Plakatierungsverordnung in der Altstadt
3.6 Stiftsbasilikakonzert am Sonntag, 21.10.2018
3.7 "Zeitreisen" Buchvorstellung am 04. November 2018 um 15.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Herrieden
4 Inklusionsbeirat
5 Anschaffung Server Rathaus und Client-PC´s
6 Neukalkulierte Verrechnungssätze der städtischen Bauhofbediensteten
7 Behandlung der geänderten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"
8 Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"
9 Anfragen
9.1 Anfrage Gaby Rauch - Teilnahme an nö. Ausschusssitzungen
10 Bürgeranfragen
10.1 Anfrage Frau Beck-Schwarz - Errichtung der Schallschutzwand

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang, Herrn Rechtsanwalt Tiede von der Anwaltskanzlei Waldmann-Kohler, Herrn Tasch vom Sachverständigenbüro Tasch, Herrn Norbert Haug, Vertreter des Bauherrn und Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 31 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2018 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Folgende Punkte müssen ergänzt bzw. ausgebessert werden. TOP 4 muss heißen „…beschließt die drei Gruppen …“ anstatt „ …beschließt die beiden Gruppen….“, TOP 6 Kosten Stadtschloss müssen noch ins RIS eingestellt werden und bei TOP 9 fehlt bei der Auflistung Sonderrückzahlung eine Zahl. Das Protokoll wird dementsprechend abgeändert. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine weiteren Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Die heutige Tagesordnung wird um die Bekanntgabe TOP 3.7 ergänzt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 26.09.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3
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3.1. Ehrung der Jahrgangsbesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl ehrt nachfolgende Personen für besondere schulische Leistungen im Abschlussjahr 2018:

  1. Max Distler, Windmühlstr. 10, 91567 Herrieden – Neunstetten, legte die beste Gesellenprüfung als Metallbauer ab.
  2. Meike Gögelein, Brünst 17, 91567 Herrieden, ist Prüfungsbeste an der BOS Ansbach in der Ausbildungsrichtung Technik.
  3. Florian Pfahler, An den Gärten 16, 91567 Herrieden – Hohenberg, ist Prüfungsbester an der FOS Ansbach in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen.
  4. Moritz Gümpelein, Böckau 3, 91567 Herrieden, ist Innungsbester aus dem Maurerhandwerk mit einer Praktischen Note von 1,3.
  5. Fabian Goth, Schönau 5, 91567 Herrieden, wurde als Innungssieger der Schreiner-Innung im Bereich Praxis und beim Wettbewerb „Die gute Form“ freigesprochen.



Der Erste Bürgermeister gratuliert zu den hervorragenden Leistungen und überreicht je eine Rose und einen Buchgutschein im Wert von 20,00 €. Herr Florian Pfahler ist persönlich nicht anwesend. Seine Ehrung wird vorgelesen.

Er weist daraufhin, dass diejenigen, welche sich dazu bereit erklären sich fotografieren zu lassen, das Einverständnis für die Verwendung von Fotos und Texten entsprechend der DSG-VO erklären.  

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3.2. Bekanntgabe der Schülerzahlen der GMS Herrieden für das Schuljahr 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Schuljahr:
Gesamtschüleranzahl
Verbandsschüler
Aurach
Burgoberbach
Herrieden:*
2018/2019
597
531
35
64
432
2017/2018
583
533
36
60
437
2016/2017
555
513
32
54
427
2015/2016
550
514
33
57
424
2014/2015
539
504
35
63
406
(*incl.GS-Schüler)






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3.3. Bekanntgabe der vorläufigen Steuerkraftzahlen für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik wurden die voraussichtlichen Umlagegrundlagen (im Fall der Stadt Herrieden entspricht dies der vorläufigen Steuerkraft) bekanntgegeben. Danach beträgt für das Haushaltsjahr 2019 die vorläufige Steuerkraft je Einwohner 1.628,35 € (Vorjahr: 1.633,04 €). Bezogen auf den Landkreis bedeutet dieser Wert Platz 2, den Regierungsbezirk Platz 6 und auf das Land Bayern Platz 100.

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3.4. Freitagsmarkt - Aufgabe eines Standes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö informativ 3.4

Sachverhalt

Familie Hörauf, Wiesenstraße 5, 91578 Leutershausen OT Neunkirchen, hat mitgeteilt, dass sie Ihren Marktstand (Eier, Wurst und regionale Produkte) aufgeben. Sie werden am 12.10.2018 das letzte Mal am Herrieder Freitagsmarkt teilnehmen.

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3.5. Beschluss des Stadtrates über die Plakatierungsverordnung in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2018 folgenden Beschluss über die Plakatierungsverordnung in der Altstadt gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden nicht. Der Sachverhalt wird nochmal im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften beraten.“

Die Verwaltung hat festgestellt, dass dieser Beschluss gemäß der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates formell rechtswidrig ist. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates ist für grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen, Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts der Bau-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss zuständig. Daher wird der Sachverhalt von der Verwaltung für den zuständigen Ausschuss vorbereitet.

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3.6. Stiftsbasilikakonzert am Sonntag, 21.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.6

Sachverhalt

Am Sonntag, den 21.10.2018 findet das nächste Stiftsbasilikakonzert statt.
Über 100 Beteiligte – der Kirchenchor St. Ludwig aus Ansbach, der Stiftsbasilikachor Herrieden, ein Studentenchor aus Triesdorf, ein Orchester und Solisten werden das vom Ansbacher Kantor Johannes Rauh komponierte Oratorium zum Leben Jesu am 21.10.2018 um 18:00 Uhr aufführen.
Zuvor wird in kleinerem Rahmen um 16:30 Uhr ein Kinderkonzert stattfinden. Hier werden Auszüge des Oratoriums mit erläuternden Texten dargeboten.

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3.7. "Zeitreisen" Buchvorstellung am 04. November 2018 um 15.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 3.7

Sachverhalt

Herr Bürgerme ister Brandl gibt bekannt, dass von den Altstadtfreunden am Sonntag, den 04. November 2018 um 15.00 Uhr, bei Kaffee und Kuchen, das neue „Zeitreisen“ Buch im Ev. Gemeindehaus Herrieden vorgestellt wird. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

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4. Inklusionsbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeauftragte kamen immer wieder zur Feststellung, dass sich die Themenbereiche beider Interessensgruppen oft überschneiden. Deshalb kam die Idee auf, einen beide Interessengruppen vertretenden Inklusionsbeirat zu gründen. Beide Beauftragte haben dies auch schon innerhalb ihrer Interessensgruppe besprochen. Weiter haben sie zusammen mit der Geschäftsleitung einen Satzungsentwurf ausgearbeitet, der im RIS hinterlegt ist.
Wichtig ist, dass die Amtszeit des Inklusionsrates identisch sein soll mit der Amtszeit des Stadtrates. Der erste Inklusionsbeirat soll Anfang 2019 gewählt werden. Die nächste Kommunalwahl findet 2020 statt. Da die restliche Amtszeit des Inklusionsbeirates demnach dann weniger als 2 Jahre betragen würde, soll die Amtszeit des ersten Inklusionsbeirates ab der Wahl Anfang 2019 bis zum Ablauf der nächsten Amtsperiode des Stadtrates, also bis 2026 laufen. Dieser Vorschlag ist angelehnt an die Regelungen zu vorgezogenen Bürgermeisterwahlen.

Diskussionsverlauf

In der im RIS eingestellten Satzung soll im ersten Satz m/w durch m/w/d ersetzt werden.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Installation eines Inklusionsbeirates zu. Die Amtszeit des ersten Inklusionsbeirates soll bis 2026 laufen und von da an immer angelehnt an die Amtszeiten des Stadtrates. Des Weiteren stimmt der Stadtrat der im RIS hinterlegten Satzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzungsentwurf vom 15.02.2018 -final.pdf

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5. Anschaffung Server Rathaus und Client-PC´s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 20.06.2018 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung zur Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung der EDV-Hard- und Software im Rathaus. Die beschränkte Ausschreibung für die Anschaffung von Server, Client PC`s und Softwarelizenzen ergab folgendes Ergebnis:

Es wurden insgesamt drei Angebote für die Hardware, aufgeteilt in die drei Lose Server, Netzwerkkomponenten und PC-Arbeitsplätze und zwei Angebote für die Softwarelizenzen abgegeben.

Für die Hardware hat die Firma Reitzner AG aus Ingolstadt das wirtschaftlichste und günstigste Angebot für die Lose 1 – 3 zu einem Angebotspreis von 38.998,92 € brutto abgegeben. Optional kommen noch ca. 1.000 € hinzu. Die Kostenschätzung für die Hardware lag bei 47.300 € brutto.

Für die Softwarelizenzen hat die Firma CANCOM aus Leipzig das wirtschaftlichste und günstigste Angebot zu einem Angebotspreis von 13.379,40 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung für die Software lag bei 13.200 € brutto.

Hinzu kommen noch die Installationsarbeiten vor Ort und per Fernwartung durch die Firma komuna und Fremdfirmen (z. B. die Fa. AKDB, die Firma Kutter) von ca. 38.000 € brutto sowie Kosten in Bezug auf die Datenbankumstellung auf SQL-Datenbank in der Kämmerei/Kasse und im Einwohnermeldeamt von ca. 7.000 €.

Im gesamten liegt die Kostenschätzung bei rund 115.000 € brutto, wobei durch die aktuelle Ausschreibung der Gesamtaufwand bei rund 100.000 € brutto liegt.

Finanzielle Auswirkungen

HH-Ansatz 2018: 120.000 €
HHSt.: 0600.9350

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Auftragsvergabe für
  1. die Hardware an die Firma Reitzner AG aus Ingolstadt i.H.v. ca. 40.000 € sowie
  2. für die Software an die Firma CANCOM aus Leipzig i.H.v. 13.379,40 €,
  3. den  dafür erforderlichen Installationsaufwand i.H.v. ca. 38.000 € und
  4. die Migration der bestehenden Datenbank nach SQL i.H.v. ca. 7.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Neukalkulierte Verrechnungssätze der städtischen Bauhofbediensteten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat bei seiner letzten überörtlichen Prüfung moniert, dass die Bauhofleistungen unvollständig verrechnet werden sollen.
Der städtische Bauhof erbringt Leistungen als Hilfsbetrieb der Verwaltung unter anderem für die kostenrechnenden Einrichtungen i.S. des § 12 KommHV-Kameralistik (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung) und gelegentlich auch für kostenerstattungspflichtige Dritte (z.B. Reparaturen nach Sachbeschädigungen). Grundsätzlich sollen Bauhofleistungen zu Selbstkosten weiterverrechnet werden. Auf die von der Personalstelle gemeldeten Bruttopersonalkosten ist gemäß einem Hinweises des BKPV´s ein pauschalierter Gemeinkostenzuschlag von 18 %, der insbesondere die Kosten der Verwaltung des Bauhofs, die Kosten für Betrieb, Unterhalt und die kalkulatorischen Gebäudekosten abdecken soll, einzukalkuli eren.
Der bisherige Verrechnungssatz beträgt 31,00 €/h. Die Durchschnitts-Bruttopersonalkosten je Stunde aller Bauhofbeschäftigten für 2017 betrugen 33,03 €/h. Hierzu ist der vom BKPV geforderte 18 %ige Gemeinkostenzuschlag i.H.v. 5,95 € hinzuzurechnen, so dass sich ein neuer Verrechnungssatz von 38,98 €/h, gerundet 39,00 €/h, ergibt.

Rechtliche Würdigung

§ 12 KommHV-Kameralistik

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verrechnungssatz für Leistungen der Mitarbeiter des städtischen Bauhofes ab dem 01.01.2019 auf 39,00 €/ h festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Behandlung der geänderten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.09.2018 wurde über folgenden Sachverhalt beraten.

„Herr Klebe trägt den Sachverhalt vor. Behandlung der geänderten Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung.

In der Stadtratssitzung am 11.07.2018 wurden die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ behandelt und abgewogen. Im Zuge weiterer Gespräche, hinsichtlich einer Anlieferung vor 7.00 Uhr, wurde das Schallschutzgutachten überarbeitet und eine geänderte Abwägung vorgenommen.
Das geänderte Schallschutzgutachten und die geänderte Abwägung sind im RIs hinterlegt.“

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Stadtrat beschließt, den TOP 7 „Behandlung der geänderten Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen – Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ und den TOP 8 „Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ zurückzustellen. Es sollte der Schallschutzgutachter zur nächsten Stadtratssitzung eingeladen werden, und die offenen Fragen zum Schallschutz zu beantworten. Es ist auch noch die Vereinbarung zwischen der und den Eigentümer zu verhandeln.

Abstimmung: 17:0

In der heutigen Sitzung ist nach Anhörung des Schallschutzgutachters, Herrn Rechtsanwalt Tasch, und des rechtlichen Vertreters des Bauherrn, Herrn Tiede, und der Planerin des Bebauungsplanes, Frau Vogelsang, und des allgemeinen Bauherrnvertreters, Herrn Nobert Haug über den Sachverhalt zu beraten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den ge änderten Abwägungsvorschlag (Stand: 25.09.2018) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 18-018-05 EDEKA Herrieden lärmschutzgutachten.pdf
Download 18-018-06 EDEKA Herrieden IMMI AK 2018-09-13 Schallschutzwand Ost 1.pdf
Download BBP20_Steinweg_Vorentwurf_Abwägung_180925.pdf

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8. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 8

Sachverhalt

Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


In der Sitzung vom 11.07.2018 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ behandelt und abgewogen. Weiterhin wurde der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 11.07.2018 sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Als Bedingung zur Durchführung dieser Beteiligungen wurde beschlossen, dass zuvor eine Vereinbarung über eine Zugangsregelung des Grundstücks (elektronische Schranke) zwischen Stadt und Eigentümer getroffen wird. Erst dann sollten die Beteiligungen durchgeführt werden.

Im Rahmen der geführten Gespräche zu dieser Vereinbarung ergab sich dann, dass der Einzelhandelsbetreiber eine Anlieferung des geplanten Marktes mit einem LKW/Tag im Zeitraum 6-7 Uhr benötigt. In Folge dieser geänderten Rahmenbedingungen wurde dann gutachterlich geprüft, ob diese Anlieferung im Zeitraum erhöhter Empfindlichkeit (6-7 Uhr) aus schallschutztechnischer Sicht zulässig ist. Im Ergebnis legt der Gutachter dar, dass auch unter Berücksichtigung der angeführten geänderten Rahmenbedingungen im Sinne der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) keine schädlichen Umwelteinwirkungen infolge von Geräuschen verursacht werden. Im Rahmen dieser letzten gutachterlichen Betrachtung wurde neben der Schallschutzwand im Anlieferbereich nach Norden und Süden sowie den drei Wänden auf dem Parkplatz West auch eine Einhausung der Anlieferzone (direkt an das Betriebsgebäude anschließend) vorgesehen. Diese Einhausung sollte dann entsprechend im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rahmenbedingungen ist auch die Anpassung der Abwägung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, da hier bisher von einer Anlieferung ab 7 Uhr ausgegangen wurde.

Wenn die Zugangsbeschränkung des Anlieferbereichs „Ost“ beibehalten werden soll, müsste beschlossen werden, dass hierzu weiterhin eine rechtsverbindliche Vereinbarung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Anlieferung ab 6 Uhr) zwischen Stadt und Eigentümer getroffen wird.

Diskussionsverlauf

Folgende Änderungen müssen im städtebaulichen Vertrag vorgenommen werden:
Punkt 2.2.1 im letzten Satz soll das Wort „hiervon“ durch „von der Regelung in der Zeit von 6.00 – 7.00 Uhr ist….“ ersetzt werden.
Zusätzlich muss ergänzt werden: unter b) im Beschluss: „….und der Lärmschutzwände.“ und unter f) im Beschluss: „….und die Lärmschutzwand im Süd-Osten regelt.“

Außerdem wurde aus der Mitte des Stadtrates angeregt, dass im städtebaulichen Vertrag, Vertragsstrafen gegen etwaigen Verstöße mit aufzunehmen sind

Stadtratsmitglied Michael Gögelein stellt fest, dass weiterhin am Sonntag für die Ev. Kirchengemeinde die Parkmöglichkeiten erhalten bleiben sollen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat erhebt die geänderten Abwägungsvorschläge (Stand: 25.09.2018) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ zum Beschluss.

  1. Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung an das geänderte Lärmgutachten (Bericht-Nr.: 18-018-05; Stand: 10.09.2018) anzupassen (Aufnahme der Einhausung des Anlieferbereichs und der Lärmschutzwände).

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des geänderten Entwurfs (Stand: 25.09.2018) die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die Verwaltung eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Eigentümer treffen soll, welche die Errichtung einer zeitgesteuerten Schranke im Zufahrtsbereich zur Anlieferung „Ost“ und die Lärmschutzwand im Süd-Osten regelt. Die Vereinbarung (mit folgenden Änderungen: Punkt 2.2.1 „hiervon“ durch „von der Regelung in der Zeit von 6.00 – 7.00 Uhr ist….“. Die Lärmschutzwand im Süd-Osten und die Vertragsstraßen gegen etwaigen Verstöße) ist im RIS hinterlegt.

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die Durchführung der Beteiligungen im Sinne von c) erst durchgeführt werden soll, wenn die unter f) angeführte Vereinbarung rechtsverbindlich getroffen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Vereinbarung städt. Vertrag 11.10.18.pdf

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 9
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9.1. Anfrage Gaby Rauch - Teilnahme an nö. Ausschusssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Frau Gaby Rauch fordert die Geschäftsleitung auf, dass die Berichtigung hinsichtlich der Teilnahme an nö.  Ausschusssitzungen von Nichtmitgliedern an alle Stadtratsmitglieder verschickt wird.

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10. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 10
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10.1. Anfrage Frau Beck-Schwarz - Errichtung der Schallschutzwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 10.1

Sachverhalt

Frau Beck-Schwarz spricht nochmals, die Errichtung der Schallschutzwand an der Süd-Ost Seite ihres Grundstückes an.

Datenstand vom 12.03.2019 14:01 Uhr