Datum: 17.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wolfhardschule Herrieden - Aula
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Antrag nach Art. 46 Abs. 2 Satz 3 BayGO
3 Interkommunales Gewerbegebiet ILEK

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 63. Stadtratssitzung 17.01.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 56 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Antrag nach Art. 46 Abs. 2 Satz 3 BayGO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 63. Stadtratssitzung 17.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Stellungnah me von Bürgermeister Merz per Mail zu diesem Sachverhalt wurde im RIS hinterlegt. Brief

Beschluss

Der Stadtrat Herrieden erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft, ein interkommunales Gewerbegebiet der beiden Kommunen Aurach und Herrieden südlich der Autobahn A6 an der Ausfahrt 50 im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet zu unterstützen, und beauftragt den 1. Bürgermeister unverzüglich die notwendigen Schritte für die Entwicklung des oben genannten interkommunalen Gewerbegebiets einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Dokumente
Download Antrag nach Art. 46 Abs. 2 Satz 3 BayGO08012018.pdf
Download Stellungnahme Merz Interkommunales Gewerbegebiet.pdf

zum Seitenanfang

3. Interkommunales Gewerbegebiet ILEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 63. Stadtratssitzung 17.01.2018 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat von Herrieden steht der Ausweisung von interkommunalen Gewerbegebieten mit den Nachbarkommunen auf bilateralem Weg, oder im Rahmen der ILEK positiv gegenüber.

Die Federführung für die Planung und Ausweisung eines solchen Gewerbegebietes soll jeweils bei der Gemeinde liegen, die den größten Flächenanteil in das interkommunale Gewerbegebiet einbringt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
Download Interkommunales Gewerbegebiet ILEK.pdf

Datenstand vom 22.02.2018 08:08 Uhr