Datum: 16.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Geburtstagsgeschenke für den Stadtrat 2019
3.2 Bericht des Geschichtsbeauftragten
3.3 Jahresbericht zur Volkshochschule
3.4 Spende der VR-Bank Mittelfranken West eG für die Renovierung vom Bürgerhaus in Stadel
3.5 Workshop am 08.02.2019
3.6 Kreisverkehr auf der St 2249 "Herrieden - Burgoberbach"
4 Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt
5 Grundsatzbeschluss zur Zweckverbands-Gründung Altmühlland A6
6 Anbau einer Cateringküche an einem Gasthof und Abbruch einer Scheune und eines Nebengebäudes
7 Neubau einer Werkstatt mit angebautem Sozialgebäude
8 Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer
9 Errichtung einer Zeltlagerhalle
10 Optimierung Nahwärmenetz - 2. Nachtrag - primärseitige Anbindung der Grund- und Mittelschule
11 Anfragen
11.1 Anfrage von Armin Jechnerer - Volksbegehren Artenvielfalt
12 Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Karl Buckel, Geschichtsbeauftragter und Verantwortlicher für die Volkshochschule,  sowie 10 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2018 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Geburtstagsgeschenke für den Stadtrat 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl übergibt den Gremiumsmitgliedern in der heutigen Sitzung das Geburtstagsgeschenk für das Jahr 2019. Es handelt sich um eine Tageskarte für die Landesgartenschau Wassertrüdingen, die vom 24. Mai bis 08. September 2019 geöffnet hat.

zum Seitenanfang

3.2. Bericht des Geschichtsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Karl Buckel, Geschichtsbeauftragter der Stadt Herrieden, stellt seine bisherigen Arbeitsergebnisse und Planungen vor. Der aktuelle Sachstandsbericht ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Stadtrat_20190116Geschichtsbeauftragter.pdf
Download Vorschlag des Geschichtsbeauftragten zur Benennung der Räume im Stadtschloss.pdf

zum Seitenanfang

3.3. Jahresbericht zur Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Herr Buckel gibt einen Rückblick zum abgelaufenen Semester der Volkshochschule Herrieden, welcher im RIS hinterlegt ist.

Dokumente
Download Stadtrat20190116_Bk_vhs2017_2018.pdf
Download Stadtrat20190116_Bk_vhs2019_1.pdf

zum Seitenanfang

3.4. Spende der VR-Bank Mittelfranken West eG für die Renovierung vom Bürgerhaus in Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat von der VR-Bank Mittelfranken West eG eine Spende in Höhe von 250,00 € aus Mitteln des Gewinnsparvereines für die Renovierung des Bürgerhauses in Stadel erhalten.

zum Seitenanfang

3.5. Workshop am 08.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass der Workshop zum Thema „Nutzungskonzept Stadtschloss“ am Freitag, 08.02.2019, um 15:00 Uhr, in der Galerie des Rathauses stattfindet.

zum Seitenanfang

3.6. Kreisverkehr auf der St 2249 "Herrieden - Burgoberbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 3.6

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl berichtet, dass das Staatliche Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 10.12.2018 der Anlage eines Kreisverkehrs im Zuge der Betriebserweiterung der Firma Schüller in Herrieden zugestimmt hat. Herr Brandl verliest das Schreiben.

zum Seitenanfang

4. Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 10
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.11.2018 beraten:

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2018 über eine mögliche Plakatierungsverordnung für das Sanierungsgebiet der Altstadt beraten. Der Sachverhalt war folgender:
„Der Kulturausschuss kam in seiner Sitzung vom 13.02.2017 zum Ergebnis, dass eine Plakatierungsverordnung für das Stadtgebiet Herrieden nicht notwendig sei.
Allerdings zeigten Vorkommnisse bei der Bundestagswahl 2017, dass es für den Bereich der Altstadt in Herrieden einer klaren Regelung bedarf. So war die Meinung einiger Stadtratsmitglieder, dass sich das Ordnungsamt mit den Fraktionsvorsitzenden zur Erstellung solch einer Regelung zusammensetzen soll.
Mit der neuen Plakatierungsverordnung sollen Werbungen in der Altstadt untersagt werden. Die einzige Ausnahme wären ortsfeste Werbeanlagen nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung, die gemäß §1 Abs. 3 des Vorschlags zur Plakatierungsverordnung nicht unter den Regelungsbereich fallen.
Das Anbringen von Wahlplakaten ist an der eigens dafür herzustellenden Plakatwand an einem zentralen Ort am Marktplatz möglich (über §1 Abs. 3 der Verordnung).



Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden

Auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Stadtmauern.

  2. Anschläge in der Öffentlichkeit im Sinne dieser Verordnung sind Plakate, Zettel oder Tafeln, Aufkleber und sonstige schriftliche oder bildliche Druckerzeugnisse, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Wartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, Briefkästen, Lichtmasten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ferner Verteiler- und Schaltkästen oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern und Fahrzeuganhängern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge, insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wahrgenommen werden können. Hierunter fallen nicht Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind.

  3. Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Werbeanlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.


§ 2
Beschränkung von Anschlägen

Innerhalb des Geltungsbereiches (vgl. § 1 Abs. 1 dieser VO), ist das Anbringen von Anschlägen als Wahlwerbung aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes untersagt.


§ 3
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme

  1. Die Stadt Herrieden kann zum Vollzug dieser Anordnung Auflagen oder Beseitigungsanordnungen für den Einzelfall treffen.

  2. Kommt ein Verpflichteter einer Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt Herrieden die versäumte Handlung im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung richtet sich nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.


§ 4
Ordnungswidrigkeiten, Bewehrung

  1. Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 einen Anschlag als Wahlwerbung im Sanierungsgebiet der Altstadt anbringt, anbringen lässt oder auf seinem Besitz oder Eigentum duldet, obwohl er zur Entfernung in der Lage wäre.

§ 5
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

  2. Die Verordnung gilt 20 Jahre.




Stadt Herrieden, xx.xx.2018


Alfons Brandl                                                        Siegel
Erster Bürgermeister

Rechtliche Würdigung

Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
Öffentliche Anschläge
(1) 1Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals können die Gemeinden durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken. 2Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.
(2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, kann mit Geldbuße belegt werden.
(3) Die Gemeinde kann die Beseitigung von Anschlägen, insbesondere Plakaten, und von Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit anordnen, wenn sie Rechtsgüter im Sinn des Absatzes 1 beeinträchtigen.“

Der Stadtrat hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden nicht. Der Sachverhalt wird nochmal im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften beraten.“

Wie in der Stadtratssitzung vom 17.10.2018 bekannt gegeben liegt die Organzuständigkeit gemäß der gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates beim BUL-Ausschuss. Der BUL-Ausschuss soll nun darüber beraten, ob aus seiner Sicht überhaupt eine Verordnung notwendig ist und über die Fragestellung wie in Zukunft mit Plakatierungen umzugehen ist.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der vorgestellten Plakatierungsverordnung in Bezug auf die Wahlwerbung zuzustimmen.“

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, an den Ortseingängen ein Schild anzubringen, das auf die Plakatierungsverordnung hinweist.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

5. Grundsatzbeschluss zur Zweckverbands-Gründung Altmühlland A6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Die in der ILE Arbeitsgemeinschaft geführte kommunale Zusammenarbeit soll in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) übergeführt werden.  Hierzu ist ein Grundsatzbeschluss, über den Beitritt zu diesem Verband, zu fassen.
Eine Auflistung der bisherigen Meilensteine der Arbeitsgemeinschaft ist im RIS hinterlegt.  

Beschluss

Der Stadtrat Herrieden stimmt zu, den bisher als Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit geführten Zusammenschluss in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) zu überführen und beschließt, den Beitritt zu diesem Verband.

Die noch zu erarbeitende Verbandssatzung ist vorzulegen und bedarf einer gesonderten Beschlussfassung.


(Gemeinsamer gleichlautender Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20181004_Beschlussvorschlag Zweckverband.pdf

zum Seitenanfang

6. Anbau einer Cateringküche an einem Gasthof und Abbruch einer Scheune und eines Nebengebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2018 beraten:
„Bauantrag für den Anbau einer Cateringküche an einem Gasthof und Abbruch einer Scheune und eines Nebengebäudes von Peter Birkel auf Flst. 17, Gemarkung Lammelbach, Lammelbach 10.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteiles Lammelbach und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neubau einer Werkstatt mit angebautem Sozialgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2018 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Werkstatt mit angebautem Sozialgebäude von Markus Appold auf Flst. 375, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 10.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten, das Vorhaben ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2018 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (55 m Stahlgittermast) inkl. eines Technikcontainers von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, RV Nürnberg, Bayreuther Straße 1, auf Flst. 847, Gemarkung Neunstetten, Nähe Esbach.
Der Bauantrag wurde direkt am Landratsamt abgegeben. Nun bittet das Landratsamt Ansbach die Stadt Herrieden um ihr gemeindliches Einvernehmen.“

Es wurde im BUL-Ausschuss dagegen gestimmt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Somit empfiehlt der BUL-Ausschuss dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht zu erteilen.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt direkt angrenzend an der Abgrenzung des Bebauungsplans Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung ist und wenn es
„…2. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient (§ 35 BauGB, Abs. 1, Nr.2)…“.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Errichtung einer Zeltlagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2019 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung einer Zeltlagerhalle der Firma GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandls KG auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im überplanten Innenbereich des Ortsteiles Neunstetten und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Optimierung Nahwärmenetz - 2. Nachtrag - primärseitige Anbindung der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 21.02.2017 beraten:

„In der Grund- und Mittelschule, Turnhalle und der Warmwasseraufbereitung des Hallenbades kommt es in der Heizperiode gelegentlich zu einer Unterversorgung der Gebäudeteile bzw. Brauchwassers. Im Bestand werden aktuell Grund- und Mittelschule, Turnhalle und Hallenbad über einen Wärmetauscher vom primärseitig gelagerten Nahwärmenetz mit Wärme versorgt. Der schulverbandsseitige Heizungsverteiler versorgt diese Gebäudeteile entsprechend mit Wärme. Der Heizungsverteiler bzw. das Heizungsnetz der Schule wurde bei der Sanierung 2013 nochmals über einen weiteren Wärmetauscher unterverteilt. Auf Grund der stark unterschiedlichen Heizwasservolumenströme und unterschiedlich starken Pumpen empfiehlt das Ing.- Büro Bautz aus Ansbach, die Versorgung der Grund- und Mittelschule direkt in den Primärkreislauf des Nahwärmenetzes einzubinden. Hierdurch wird der zuständige Sekundärverteiler der Schule hydraulisch entlastet und versorgt dann künftig nur noch Turnhalle und Hallenbad.
Der Nachtrag 2, mit einer Summe von 23.595,42 € netto, umfasst sämtliche heizungstechnischen Arbeiten am Verteiler der Heizzentrale und der Heizungsverteilung in der Grund- und Mittelschule, sowie Anpassungen der Regelung in der bestehenden GLT (Gebäudeleittechnik). Im Wesentlichen handelt es sich um eine Massenmehrung des bestehenden Hauptauftrages für Maßnahmenpa ket 3 (MP 3), sowie teilweise des Auftrags aus MP 2.
Die Preisgestaltung des Nachtrags 2 wurde vom Ing.- Büro Bautz aus Ansbach, geprüft und entspricht der Grundlage des Hauptauftrags.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Nachtrag der Firma Ulfig aus Aurach über 23.595,42 € netto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.:8160.9500
23.595,42 € netto
Im Haushalt 2018 mit Überhang aus 2017; 289.000 € (netto)
Zur Verfügung 89.178,49 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Anfrage von Armin Jechnerer - Volksbegehren Artenvielfalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Jechnerer fragt an, ob für das Volksbegehren „Artenvielfalt“ in Herrieden Eintragungen möglich sind. Bürgermeister Brandl sagt zu, dass die gesetzlichen Vorschriften für Volksbegehren eingehalten werden. Im Bürgerbüro sind die Eintragungen möglich.  Es erscheint hierzu auch ein Artikel im Amtsblatt.

zum Seitenanfang

12. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 79. Stadtratssitzung 16.01.2019 ö 12

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 14.02.2019 08:23 Uhr