Datum: 13.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Umnutzung Schulhaus Elbersroth
3.2 Vorstellung neue Tourismus Flyer
3.3 Workshop zum Flächennutzungsplan
3.4 Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
3.5 Bericht des Asylbeauftragten vom Jahr 2018
4 Haushalt 2019
5 Feststellung der Jahresrechnung 2017
6 Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit örtlicher Rechnungsprüfung 2017
7 Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" mit integriertem Grünordnungsplan
8 Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte " mit Begründung
9 Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 "Regmannsdorf II" mit Grünordnungsplan
10 Erlass einer Veränderungssperre Nr. 2 zur Sicherung der Bauleitplanung im Bebauungsplan Nr. 14 "Regmannsdorf II"
11 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Schreiner Innentüren
12 Umbau und Sanierung Wasserwerk Rauenzell - Vorstellung Kosten und Ausführungsplanung
13 Erweiterung eines Bürogebäudes
14 Neubau einer Produkt- und Holzlagerhalle
15 Erweiterung von Lagerräumen
16 Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Änderung/den Umbau der bestehenden Kreuzung der St 2249 und der Gemeinedeverbindungsstraße (Straße nach Roth) zu einem Kreisverkehr
17 Sturzflut-Risikomanagement Stadt Herrieden - Informationen zum Projektstand und zur weiteren Vorgehensweise
18 Anfragen
18.1 Anfrage von Robert Buckel - Bürgerbegehren "Rettet die Bienen"
18.2 Anfrage von Johann Heller - Blühwiese für Bienen
19 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Tobias Altmann, Büro Vogelsang, Herrn Reinhard Brodrecht und Herrn Matthias Falk, Fa. Spekter, und Herrn Christoph Schmoll, Ing.-Büro PFK Ansbach, sowie 11 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 11 „Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth“ und 11 „Teichschlammverwertung Schönungsteich Kläranlage Elbersroth“ von der Tagesordnung zu nehmen. Über die beiden Tagesordnungspunkte entscheidet das Gremium. Beim TOP 11 „Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth“ hat das Gremium mit 13 : 4 abgestimmt. Über den TOP 11 „Teichschlammverwertung Schönungsteich Kläranlage Elbersroth“ wurde mit 17 : 0 gestimmt. Somit werden beide Punkte von der Tagesordnung genommen. Zugleich wird die Tagesordnung um die beiden Bekanntgaben TOP 3.3 „Workshop zum Flächennutzungsplan“ und TOP 3.4 „Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht“ ergänzt.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Frau Rauch bittet darum bei TOP 3.2 „Jahresbericht Musikschule“ und bei TOP 3.3 „Bericht des Jugendbeauftragten“ jeweils den vorgetragenen Bericht als Anlage zum Tagesordnungspunkt ins RIS zu stellen. Mit dieser Ergänzung ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.02.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3
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3.1. Umnutzung Schulhaus Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Am 15.02.2019 fand im Rathaus ein Gesprächstermin zwischen der Diakonie Neuendettelsau Herrn Pfarrer Weigart und Frau Britting und der Stadt Herrieden Herrn Bürgermeister Brandl, Stadtrat Johann Heller, Marco Jechnerer und Rainer Winterott statt. In diesem Gespräch wurde nochmals das Thema Standortverlagerung der SVE von Neunstetten nach Elbersroth thematisiert.
Die Diakonie stuft die Verlagerung aus folgenden Gründen als nicht praktikabel ein:
  • Längere Beförderungszeiten und Akzeptanz durch die Eltern.
  • Schwierigkeiten geeignetes Personal zu finden und weniger Präsenzzeit durch die Leitung vor Ort.
  • Gebäude zu groß für zwei SVE Gruppen und zusätzliche alternative Nutzung aus Finanzierungsgründen nicht möglich.


Herr Pfarrer Weigart stellte noch zwei mögliche Alternativen zur Diskussion:
  1. Angliederung der zwei SVE Gruppen an die geplante neue 5-gruppige  Kindertagesstätte in Herrieden evtl. möglich?
  2. Erweiterung des Standortes Schulhaus Neunstetten in Zusammenhang mit der Umsiedelung der Städtischen Kindertagesstätte.

Herr Pfarrer Weigart lässt der Verwaltung bis spätesten Mitte März ein Grobkonzept für beide Varianten zukommen, damit es in den Gremien diskutiert werden kann.

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3.2. Vorstellung neue Tourismus Flyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Die ersten vier neugestalteten Tourismus-Flyer sind da und werden in der Sitzung in Umlauf gegeben.
Das neue Logo CD/CI (Corporate Design/Corporate Identity) der Stadt Herrieden ist ja bereits in mehreren Bereichen umgesetzt worden. Nachdem nun nahezu alle Flyer aufgebraucht worden sind, sind auch die Flyer für den Tourismus vom Büro25 in Ansbach umgestaltet worden und erstrahlen im neuen Layout.
Die neuen Flyer Parkbad, Führungen, Museum auf dem Weg und Parken sind ab sofort im Rathaus und in der Tourismusstelle Decima kostenlos erhältlich.
In Arbeit und demnächst verfügbar sind noch weitere Themenbereiche wie der Kräuterlehrgarten, der Zimmernachweis und der Spaziergang durch Herrieden sowie die Neubürgermappe.

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3.3. Workshop zum Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Mittwoch, 10.04.2019 um 18:00 Uhr, ein Workshop zum Flächennutzungsplan in der Galerie des Rathauses stattfindet. Es folgt noch eine schriftliche Einladung.

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3.4. Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2018, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden hält die Beschäftigungsquote sehr gut ein und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.

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3.5. Bericht des Asylbeauftragten vom Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Der Asylbeauftragte, Stadtratsmitglied Dieter Bunsen, gibt einen kurzen Rückblick über die Asylarbeit im Jahr 2018.

Dokumente
Download Bericht des Asybeauftragten vom 13.03.2019.pdf

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4. Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2019 wurde in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 22.11., 13.12.2018, 22.01., 13.02. und 13.03.2019 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2019 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2019 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Erster Bürgermeister Brandl erläutert den Haushalt 2019.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamthaushaltsvolumen: 31.585.060 €

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen:




Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          23.101.310 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                           8.533.250 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
                                                                    1.330.740 €  

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)       365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                              365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                 305 %





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                    1.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2019.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.


Herrieden, den 13.03.2019  
Stadt Herrieden



Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download HH2019_Haushaltsrede.pdf
Download HH2019_Satzung.pdf
Download HH2019_Vorbericht.pdf
Download HH2019_Stellenplan.pdf
Download HH2019_Darlehensübersicht.pdf
Download HH2019_GrafikVerwHH.pdf
Download HH2019_GrafikVermHH.pdf
Download HH2019_GrafikSchulden.pdf
Download HH2019_GrafikKreisumlage.pdf
Download HH2019_Gesamtplan.pdf
Download HH2019_VerwHH.pdf
Download HH2019_VermHH.pdf
Download HH2019_Gruppierungsübersicht.pdf
Download HH2019_Querschnitt0-8.pdf
Download HH2019_HHQuerschnitt9.pdf
Download HH2019_FiPla_Arten.pdf
Download HH2019_FiPla_Aufgaben.pdf
Download HH2019_DauerndeLeistungsfähigkeit.pdf
Download HH2019_Bauprojektliste_15.01..pdf

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 13.09.2018 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2017 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt acht Sitzungen abgehalten.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 22.01.2019 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2017 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*                24.073.965,23 €           (23.391.327,24 €)
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*                     10.698.065,08 €             (9.706.215,49 €)
  3. Gesamthaushalt                                        34.772.030,31           (33.097.542,73 €)

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)         

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2017 festzustellen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2017.
  2. Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2017 mit allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Prüfungsbericht 2017.pdf

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6. Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit örtlicher Rechnungsprüfung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2017 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2017 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

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7. Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stärkung der Innenentwicklung durch die Schaffung von Wohnbaufläche. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.02.2018 nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Für die Bebauungsplanaufstellung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.
Um eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.

Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe erarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 21.02.2018 lag in der Zeit vom 16.03.2018 bis 16.04.2018 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Mit Schreiben vom 14.03.2018 und Frist bis 16.04.2018 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Sowohl die Öffentlichkeit / Bürger als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) zur Planung schriftlich vorzubringen. Im Rahmen dieser Beteiligungen kam es zu Anregungen und Einwendungen. Diese wurden zusammengefasst und Abwägungsvorschläge formuliert.

Beschluss

Der Stadtrat erhebt die vorliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 13.03.2019) zu den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP_7 Rauenzell Mitte_Abwägung_VE.pdf

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8. Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte " mit Begründung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Das Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ mit integriertem Grünordnungsplan (Stand vom 13.03.2019) ausgearbeitet. In diesem wurden insbesondere die Anregungen und Hinweise  aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingearbeitet.
Da das Verfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, ist keine Umweltprüfung erforderlich.

Beschluss

a)        Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung in der Fassung vom 13.03.2019.
b)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
d)        Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 18-084-01 Herrieden BPlan Nr.7 Rauenzell-Mitte.pdf
Download BBP Rauenzell_Begr_ENTW.pdf
Download BBP Rauenzell_Planblatt_EW.pdf
Download BBP Rauenzell_TextlFest_ENTW.pdf

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9. Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 "Regmannsdorf II" mit Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 9

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 03.05.2017 hat der Stadtrat Herrieden die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan (Grundstück mit der Flst. Nr. 193/1 der Gemarkung Hohenberg sowie die Flst. Nrn. 837, 843, 843/1, 843/2 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten) beschlossen. Das bedeutet, der Bebauungsplan Nr. 18 beinhaltet alle Flächen der Bebauungspläne Nr. 9 und 14.

Das Ziel dieser Bebauungsplanneuaufstellung war, die vorhandenen Bebauungspläne (Nr. 9 und 14) in einem zu vereinen, die Grundstücksflächen und überbaubaren Bauflächen neu zu ordnen, die Nutzungen zu konkretisieren und die alten Bebauungspläne an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Seit diesem Aufstellungsbeschluss wurden verschiedene Gespräche mit den unterschiedlichen Grundstückseigentümern geführt, in welchen deren konkrete Planungsabsichten erörtert wurden. Im Ergebnis stellt sich die angestrebte Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Regemannsdorf I+II“ als nicht kurzfristig umsetzbar dar, so dass von dieser vorerst abgesehen wird.

Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 sollte insbesondere eine Feinsteuerung bzw. Konkretisierung der zulässigen Nutzungen im festgesetzten Gewerbegebiet des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ vorgesehen werden. Dieses Planungserfordernis besteht aufgrund verschiedener Nutzungsanfragen weiterhin, so dass eine Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ (für die Grundstücke mit den Flurnummern 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5 der der Gemarkung Neunstetten) beschlossen werden soll.

Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist der Ausschluss von Betrieben mit sexuellem Hintergrund und die Konkretisierung der Werbeanlagen im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Hierdurch soll der Gebietscharakter des bestehenden Gewerbegebietes erhalten und die hier vorhandenen Nutzungen (insbesondere die vorhandenen hochwertigen Einzelhandelsnutzungen) geschützt und gesichert werden. Die Behandlung dieser Bebauungsplanergänzung mit Beschluss eines Entwurfsstandes ist für die Stadtratssitzung am 03. April 2019 vorgesehen.

Da durch die angestrebte Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, ist diese Ergänzung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit Grünordnungsplan im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
  2. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanergänzung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.
  3. Das Plangebiet befindet sich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Staatsstraße 2248 und dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ergänzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download HER_Reg_Ergz_BBP14_Geltungsbereich (00000002).pdf

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10. Erlass einer Veränderungssperre Nr. 2 zur Sicherung der Bauleitplanung im Bebauungsplan Nr. 14 "Regmannsdorf II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 10

Sachverhalt

Zur Sicherung der Bauleitplanung zur Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“ mit integriertem Grünordnungsplan, ist für die Grundstücke Fl. Nrn. 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten eine Veränderungssperre mit nachstehenden Satzungstext zu erlassen:

Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl., S. 335), folgende

S a t z u n g


§ 1

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 13.03.2019 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Herrieden den Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“ mit integriertem Grünordnungsplan zu ergänzen.

Zur Sicherung dieser Planung wird die Veränderungssperre Nr. 2 erlassen.


§ 2

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl. Nrn. 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5, Gemarkung Neunstetten.

Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem Lageplan (Umgrenzung) und befindet sich im Bereich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Staatsstraße 2248 und dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“.


§ 3

In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:

1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:


a)
Vorhaben welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird.


b)
Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind;

2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.


§ 4

Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Herrieden in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr – vom Tag der Bekanntmachung gerechnet – außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bebauungsplanergänzung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.


Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.



Herrieden, den 13.03.2019
Stadt Herrieden



Alfons Brandl
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die im Lageplan farbig markierten Grundstücke Fl. Nrn. 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5, Gemarkung Neunstetten. eine Veränderungssperre Nr. 2 (§§ 14 und 16 BauGB) als Satzung. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zur Veränderungssperre Nr. 2. Diese Satzung mit Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Curt Bauer war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download HER_Reg_Ergz_BBP14_Geltungsbereich_V-Sperre.pdf

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11. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Schreiner Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:

„Für die Innentüren zum Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Angebotsöffnung am 14.02.2019 sind 5 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Menath aus Oberdachstetten mit einer Angebotssumme von 21.426,59 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 15.470,00 € brutto. Das Angebot spiegelt die derzeitige Marktlage“

Der BUL-Ausschuss faste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Menath, Oberdachstetten mit einem Aufwand von 21.426,59 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401 21.426,59 € brutto
Im Haushalt 2019 mit Überhang aus 2018; 1.200.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Umbau und Sanierung Wasserwerk Rauenzell - Vorstellung Kosten und Ausführungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 12

Sachverhalt

Herr Schmoll, Ing.-Büro PFK aus Ansbach, stellt die Kosten und die Ausführungsplanung für den Umbau und die Sanierung des Wasserwerks Rauenzell vor.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:
„Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer begrüßt hierzu Herrn Schmoll und Herrn Croner sowie Herrn Ortenreiter. Die Herren Schmoll und Croner vom Ing.-Büro PFK aus Ansbach stellen in der Sitzung die aktuelle Ausführungsplanung und die dazugehörige Kostenberechnung vor. Ebenso werden die weiteren Schritte und der angedachte Inbetriebnahme-Termin erläutert.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL–Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den vorgestellten Planungen und der Kostenberechnung zuzustimmen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2013_263_2019_03_13_Vorstellung Enwurfsplanung.pdf

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13. Erweiterung eines Bürogebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:
„Bauantrag für die Erweiterung eines Bürogebäudes von der Firma GIMA, Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. KG auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11.“


Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Neubau einer Produkt- und Holzlagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 14

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Produkt- und Holzlagerhalle von Markus Appold auf Flst. 386/1, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 10.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im V+E Plan „Biogas Seebronn“ und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Erweiterung von Lagerräumen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:
„Bauantrag für die Erweiterung von Lagerräumen von Max Schneider auf Flst. 114, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Änderung/den Umbau der bestehenden Kreuzung der St 2249 und der Gemeinedeverbindungsstraße (Straße nach Roth) zu einem Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 16

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden und die Straßenbauverwaltung kommen in Abstimmung mit der Firma Schüller Möbelwerke KG überein, wegen der Betriebserweiterung der Firma Schüller und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, die bestehende Kreuzung der Staatsstraße 2249 mit der Gemeindeverbindungsstraße (Straße nach Roth) zu einem Kreisverkehr umzubauen.
Die Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der bestehenden Kreuzung Staatsstraße 2249 mit der Gemeindeverbindungsstraße (Straße nach Roth) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Vereinbarung Kreisverkehr.pdf

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17. Sturzflut-Risikomanagement Stadt Herrieden - Informationen zum Projektstand und zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 17

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden lässt aktuell mit Fördermitteln des Freistaates Bayern Starkregengefahren- und Risikokarten erstellen um gefährdete Gebiete durch Überschwemmung aus Vorflutern, Überflutung durch wild abfließendes Wasser sowie Einstau in Mulden und Senken zu ermitteln. Die Erkenntnisse sind Grundlage für Planung kommunaler und privater Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen. Die Ergebnisse sind ferner Voraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in der Bauleitplanung sowie in der Unterhalts- und Ausbaupflicht der im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegenden Gewässer III. Ordnung. Konkrete Nutzen aus Erstellung von Starkregengefahrenkarten haben sich bereits durch Nachweise in der Bauleitplanung der Firma Schüller sowie mit Planung von Überflutungsschutzmaßnahmen für den Stadtteil Roth ergeben.

Die Ergebnisse aus der laufenden Projektbearbeitung werden vom Büro SPEKTER vorgestellt und die weitere Vorgehensweise erläutert. Die vorliegenden Erkenntnisse sollen mit den Erfahrungen des Stadtrats und der Verwaltung als auch mit Bürgern in den Ortsteilen im Dialog abgeglichen werden. Der Dialog mit Bürgern ist nach den Förderrichtlinien erwünscht und zuwendungsfähig.
Die Ergebnisse der Bearbeitung von SPEKTER werden Verwaltung und Stadtrat in einem Webviewer zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bearbeitungsstand und billigt die weitere Vorgehensweise mit Bürgerbeteiligung im Rahmen der im Mai anstehenden Bürgersammlungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herrieden_Stadtrat_Mrz_19_Top1_SRGK (00000002).pdf

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18. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 18
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18.1. Anfrage von Robert Buckel - Bürgerbegehren "Rettet die Bienen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 18.1

Sachverhalt

Herr Buckel berichtet, dass vom Bürgerbegehren „Rettet die Bienen“ noch immer Plakate im Stadtgebiet zu finden sind. Er bittet darum, die Verantwortlichen darauf aufmerksam zu machen, die Plakate zu entfernen.

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18.2. Anfrage von Johann Heller - Blühwiese für Bienen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 18.2

Sachverhalt

Nachdem viele nicht wissen, was zu dem Thema schon alles getan wurde fragt Herr Heller an, ob die Verwaltung gegenüber dem Stadtrat darstellen kann, was in den letzten 5 Jahren in Herrieden für die Natur getan wurde.  Er berichtet von einem Projekt, wo Bürger sich eine Fläche pachten können, auf der eine Blühwiese angelegt werden kann. Für das Projekt stehen 3 Hektar zur Verfügung.

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19. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 19

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr