Datum: 03.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.06.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Ehrung Sitzungsteilnahme Robert Buckel
3.2 Ferienbetreuung in den Sommerferien
3.3 Altstadtfestschießen am 12.07.2019
4 Widmung des gesamten Schlossareales zum Traubereich
5 Trauungen im Innen- und Außenbereich des Stadtschlosses
6 Katastrophenschutz - Anschaffung von Hochwasserschutzpumpen
7 Umbau Provisorium Grund- und Mittelschule zur Kindertagesstätte und Kinderkrippe
8 Freibad Herrieden - Vergabe Fliesenarbeiten Kinderbecken
9 Erneuerung Straßenbeleuchtung Industriestraße
10 Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer
11 Sanierung Nachklärteiche Elbersroth - Landwirtschaftliche Ausbringung Teichklärschlamm
12 Anfragen
12.1 Michael Weis - Dorfbach in Rauenzell
12.2 Robert Buckel - neue Kindertagesstätte
12.3 Dieter Bunsen - Zeitplan für neue Kindertagesstätte
12.4 Max Heller - neue Kindertagesstätte - Platzangebot
12.5 Armin Jechnerer - Mitfahrerbänke
13 Bürgeranfragen
13.1 Werner Jung - Antwort auf seine Schreiben

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10  Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05 .06.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 05.06.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 3
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3.1. Ehrung Sitzungsteilnahme Robert Buckel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Mit dem heutigen Tag hat das Stadtratsmitglied Robert Buckel seit seiner Wahl im Jahr 1984 an insgesamt 500 Sitzungen des Stadtrates teilgenommen. Bürgermeister Brandl bedankt sich für die geleistete Arbeit in über 30 Jahren und überreicht als Anerkennung die Silbermedaille zur 1225-Jahr-Feier der Stadt Herrieden und einen Gutschein.

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3.2. Ferienbetreuung in den Sommerferien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) hat sich bereit erklärt, die Ferienbetreuung für Kindergarten- bzw. Grundschulkinder in den Sommerferien 2019 durchzuführen. Im April 2019 wurde über das Amtsblatt und die Homepage der Stadt Herrieden auf die Ferienbetreuung in den Sommerferien 2019 hingewiesen. Die Anmeldefrist war bis 24.05.2019. Bei der Stadt Herrieden hat  sich eine Familie danach erkundigt, jedoch keine Anmeldung abgegeben. Bei der gfi ist keine Anmeldung eingegangen. Mangels Anmeldungen wird die Ferienbetreuung abgesagt.

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3.3. Altstadtfestschießen am 12.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl berichtet, dass das Altstadtfestschießen in Oberdachstetten am Freitag, 12.07.2019, von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfindet. Eine Teilnehmerliste geht in Umlauf.

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4. Widmung des gesamten Schlossareales zum Traubereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden verfügt über einen eigenen Standesamtsbezirk. Trauungen finden bisher ohne Mehrkosten im Trauzimmer im Rathaus statt. In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von den Brautleuten wird häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfindet. Hierfür wäre das gesamte Schlossareal (Flst. 1, Gemarkung Herrieden) denkbar. Dieser Bereich befindet sich im Eigentum der Stadt Herrieden. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Stadt Herrieden, durch Beschluss des Stadtrates, weitere Örtlichkeiten außerhalb des Rathauses als Traumöglichkeit widmen (§ 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG-VwV). Die Örtlichkeit selbst muss sowohl in der Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das gesamte Schlossareal (Flst. 1, Gemarkung Herrieden) ab sofort als Traumöglichkeit zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Trauungen im Innen- und Außenbereich des Stadtschlosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Tourismus und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 folgenden Sachverhalt beraten:
„Die Stadt Herrieden verfügt über ein Trauzimmer im I. OG des Rathauses. Für Menschen mit Gehbehinderung ist dieser Raum kaum erreichbar. Außerdem bietet dieser Raum nur Platz für 16 Gäste der Hochzeitsgesellschaft. Es sollen weitere Möglichkeiten der standesamtlichen Trauung im Innen- und Außenbereich des Stadtschlosses zur Verfügung gestellt werden. Ein Konzept ist im RIS hinterlegt.“

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Konzept für die standesamtlichen Trauungen und den dargestellten Kosten (Punkt 5) zuzustimmen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download Konzept Trauungen im Stadtschloss.pdf

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6. Katastrophenschutz - Anschaffung von Hochwasserschutzpumpen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Haushalt 2019 ist die Anschaffung von Hochwasserschutzpumpen mit einem Haushaltsansatz von 13.700 € veranschlagt.
In der Kommandantenversammlung am 29.11.2018 wurde mit den Feuerwehrkommandanten diese Anschaffung besprochen. Hier ist die Versammlung unter Leitung des Dritten Bürgermeisters, Robert Goth, zu dem Ergebnis gekommen, dass für alle Feuerwehren der Stadt Herrieden (insgesamt neun) eine solche Hochwasserschutzpumpe angeschafft werden soll, da bei Hochwasserereignissen oder bei Starkregenereignissen immer mehrere Feuerwehren im Einsatz sind und mit der entsprechenden Ausrüstung auch helfen können.
Für die Anschaffung dieser Pumpen wurde ein Angebot durch die Firma Wolfgang Jahn GmbH abgegeben. Demnach kostet eine Hochwasserschutzpumpe inkl. Zubehör 2.702,07 € brutto. Der Gesamtaufwand für alle neun Pumpen beträgt demnach 24.318,63 € brutto.
Da der Haushaltsansatz von 13.700 € nicht ausreicht, für alle Feuerwehren gleichzeitig diese Pumpe anzuschaffen, empfiehlt die Verwaltung, heuer fünf Sätze an Hochwasserschutzpumpen zu einem Preis von 13.510,35 € brutto anzuschaffen und die restlichen vier Sätze im Haushalt 2020 zu berücksichtigen. Diese Vorgehensweise wurde den Kommandanten bereits in einer Kommandantenversammlung dargelegt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1400.9350        13.510,35 € brutto
Ansatz 13.700 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung von fünf Sätzen an Hochwasserschutzpumpen zu einem Preis von 13.510,35 € brutto über die Firma Wolfgang Jahn GmbH zu. Die restlichen  vier Sätze sollen im Haushalt 2020 berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download Angebot-19001025 vom 22.05.2019fu¨rStadtverwaltungHerriedenHerrnhof1091567.pdf

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7. Umbau Provisorium Grund- und Mittelschule zur Kindertagesstätte und Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.06.2019 beraten.

„Für den Umbau des Provisoriums der Grund- und Mittelschule werden  
Angebote eingeholt, bzw. eine Kostenschätzung erstellt. Auf Grund der zeitlichen Brisanz liegt zum Zeitpunkt der Einladung noch keine Gesamtumbausumme vor. Die Kosten werden von der Verwaltung in der Sitzung einzeln dargestellt.

Für die Umbaukosten/Einrichtung können keine Fördergelder generiert werden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Ersten Bürgermeister Herrn Alfons Brandl zu ermächtigen, die Gewerke bis zur Höhe der dargestellten Gesamtumbaukosten von 70.855,38 € brutto zu vergeben.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 4641.9400        70.855,38 €

Ansatz 2019:                 200.000,-- €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Freibad Herrieden - Vergabe Fliesenarbeiten Kinderbecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.06.2019 beraten:

„In der BUL-Ausschusssitzung vom 04.12.2018 wurde unter Top 8 folgendes beschlossen:
„Der BUL-Ausschuss befürwortet die Generalsanierung des Fliesenbelages und beauftragt die Verwaltung die genannten Kosten über den FPA in den Haushalt einzustellen.“

Für die Sanierung des Kinderbeckens wurden zwei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Schneid aus Merkendorf über 68.365,50 € netto abgegeben.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Firma Schneid aus Merkendorf mit einer Auftragssumme von 68.365,50 € netto zuzustimmen. Der Baubeginn ist bei Auftragsvergabe festzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5700.9403       68.365,50 € netto
Ansatz 2019                hier 85.000 € netto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Erneuerung Straßenbeleuchtung Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.06.2019 beraten:

„Im Zuge der Asphaltierungsarbeiten und des Gehwegausbaus in der Industriestraße wurde für die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung in LED-Ausführung von der Main-Donau-Netzgesellschaft eine Planung mit Kostenangebot vorgelegt. In der Planung sind 10 Leuchten vom Typ Streetlight 10 mini „Power“ in Stahlausführung mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m vorgesehen. Von den 7 bestehenden Peitschenleuchten (RS 8) in der Industriestraße wurde bei den Wartungsarbeiten 2018 festgestellt, dass bei 4 Brennstellen die Masten defekt sind (Bilder im Beleuchtungsplan) und ausgetauscht werden müssen. Die bestehenden sog. Peitschenleuchten (RS 8), werden abgeklemmt, zurückgebaut und entsorgt. In den Gesamtkosten sind die Vorbereitung der Leuchtenstandorte, die Kabelverlegung durch MDN, das Abklemmen und der Anschluss sowie der Rück- und Einbau der Leuchten beinhaltet.
Nach dem Kostenangebot der Main-Donau-Netzgesellschaft betragen die Gesamtkosten 28.240,24 € brutto.
Der Beleuchtungsplan mit Kostenangebot ist im RIS hinterlegt.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Main-Donau-Netzgesellschaft mit einer Angebotssumme von 28.240,24 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.:6700.9600 28.240,24 € brutto
Im Haushalt 2019 153.000,00 € eingestellt

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, die Beleuchtung ab 22:00 Uhr auf 70 %, ab 0:00 Uhr auf 50 % zu reduzieren und ab 1:00 Uhr komplett abzuschalten. Weiter wurde vorgeschlagen, zu prüfen, ob es eine Möglichkeit der Förderung gibt?

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Industriestraße Angebot komplett SL 10 mini Power 49 W Masthöhe 8m Stand 03_2019.pdf
Download Industriestraße Plan Austausch komplette Industriestraße.pdf

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10. Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.06.2019 beraten:

„Folgender Sachverhalt wurde in der Stadtratssitzung am 16.01.2019 beraten:

„Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2019 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (55 m Stahlgittermast) inkl. eines Technikcontainers von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, RV Nürnberg, Bayreuther Straße 1, auf Flst. 847, Gemarkung Neunstetten, Nähe Esbach.
Der Bauantrag wurde direkt am Landratsamt abgegeben. Nun bittet das Landratsamt Ansbach die Stadt Herrieden um ihr gemeindliches Einvernehmen.“

Der BUL-Ausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, die gemeindliche Einvernahme nicht zu erteilen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.01.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.““

Mit Schreiben vom 29.05.2019 teilt uns das Landratsamt Ansbach folgendes mit:

„Aus Sicht des Landratsamtes Ansbach steht einer Genehmigung gem. § 35 BauGB sowohl aus bauplanungsrechtlicher als auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Deshalb beabsichtigen wir, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 67 BayBO zu ersetzen, und geben der Stadt Herrieden hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG.“


Der BUL-Ausschuss und Stadtrat vertraten bei der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Meinung, dass die Bürger aus dem Ortsteil Esbach durch das direkt angrenzende Gewerbegebiet im Norden und durch den Autobahnlärm der BAB A6 schon stark beeinträchtigt sind und nach geeigneten Standorten zu suchen ist. Aus städtebaulicher Sicht wäre der Funkturm im Wald oder an der Waldrandlage gegenüber der Gewerbeansiedlung „Am Eichelberg“ besser angeordnet.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat am gefassten Beschluss vom 16.01.2019 festzuhalten, da durch die Errichtung des Antennenträgers das Orts- und Landschaftsbild zusätzlich sehr beeinträchtigt werden würde und dies den Bürgern von Esbach nicht mehr zugemutet werden kann.“
   

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt direkt angrenzend an der Abgrenzung des Bebauungsplans Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
„…2. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient (§ 35 BauGB, Abs. 1, Nr.2)…“.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, ein Begleitschreiben des Bürgermeisters an das Landratsamt Ansbach zu schicken.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Sanierung Nachklärteiche Elbersroth - Landwirtschaftliche Ausbringung Teichklärschlamm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 25.06.2019 beraten:

„Wie in der BUL - Anfrage vom 09.04.2019 beantwortet wurde bezüglich der landwirtschaftlichen Ausbringung eine Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach   gestellt. Nachfolgende Stellungnahme wurde von der zuständigen Sachgebietsleiterin per E-Mail übermittelt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ziegler,
bezüglich der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen:
Mit der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung, welche im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde, wird festgehalten, dass die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet wird und Phosphor und andere Nährstoffe zukünftig zurück gewonnen werden. Gleichzeit wurden mit der neuen Klärschlammverordnung die Grenzwerte für Klärschlamm verschärft und die Untersuchung neuer Parameter gefordert. Des Weiteren gibt es zukünftig eine Berichts- und Untersuchungspflicht und bis 31.12.2023 muss der Klärschlammerzeuger die zuständige Behörde über geplante Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, das Auf- oder Einbringen von Klärschlamm auf oder in Böden und über sonstige Klärschlammentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz informieren.
Ab dem 1.1.2029 dürfen Kläranlage > 100.000 EW keinen Klärschlamm mehr bodenbezogen verwerten (=landwirtschaftlich ausbringen oder für den Landschaftsbau abgeben). Ab dem 1.1.2032 dürfen dann auch Kläranlage > 50.000 EW keinen Klärschlamm mehr bodenbezogen verwerten.
Für kleinere Kläranlagen, wie Herrieden und Elbersroth, ist nach derzeitigem Recht eine landwirtschaftliche Ausbringung erlaubt. D.h.  Sie können Ihren Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ausbringen, wenn die Klärschlammgrenzwerte eingehalten und Abnehmer vorhanden sind. Letzteres gestaltet sich unserer Erfahrung nach eher schwierig, da sehr viele Landwirte die Ausbringung von Klärschlamm scheuen und immer weniger Flächen dafür zur Verfügung gestellt werden. Auf lange Sicht ist eine landwirtschaftliche Verwertung nicht zu empfehlen, da diese auch immer von der Belastung des Klärschlamms abhängt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Tina Reutelshöfer
Sachgebietsleiterin Wasserversorgung, Grundwasser-,
Boden- und Gewässerschutz, Abwasserentsorgung Lkr. Ansbach (Süd)“

Nach Rückfragen sind der Verwaltung keine Landwirte bekannt, welche den Klärschlamm unentgeltlich annehmen. Die landwirtschaftliche Ausbringung des Klärschlammes wurde im Winter ausgeschrieben und in der BUL-Sitzung vom 26.02.2019 beraten. Die Kosten hierfür betragen einschl. Absaugen mittels Schwimmbagger und Entsorgen laut damaligen Angebot 68.544,00 € brutto. Eine Entsorgung über die Zentralkläranlage würde ca. 71.500 € brutto kosten. Eine landwirtschaftliche Entsorgung wäre aber erst wieder im Frühjahr 2020 möglich.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL – Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Teichklärschlamm über die Zentralkläranlage Herrieden mit einem Aufwand von ca. 71.500 € brutto zu entsorgen.“


 

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7005.9400 71.500 brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss es an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12
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12.1. Michael Weis - Dorfbach in Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Weis berichtet, dass der Dorfbach in Rauenzell in einem schlechten Zustand ist. Die Dorfgemeinschaft hat sich bereit erklärt den Bach  zu säubern. Als Gegenleistung wird eine Brotzeit erwartet. Der Bürgermeister stimmt dem Vorschlag zu.

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12.2. Robert Buckel - neue Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Buckel macht darauf aufmerksam, den Träger der neuen Kindertagesstätte zu fragen, ob er bereit ist eine integrative Gruppe in den Räumen einzurichten und zu prüfen, ob dafür größere Flächen nötig sind?

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12.3. Dieter Bunsen - Zeitplan für neue Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Bunsen fragt an, ob sich die Verzögerung beim Flächennutzungsplan auf die Planung für die neue Kindertagesstätte auswirkt und ob der Zeitverlust wieder aufgeholt werden kann?
Herr Jechnerer antwortet, dass mit dem Landratsamt abgestimmt werden muss, ob ein Bebauungsplan notwendig ist.

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12.4. Max Heller - neue Kindertagesstätte - Platzangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12.4

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob die Größe der neuen Einrichtung im Hinblick auf die Entwicklung der Kinderzahlen in Herrieden ausreichend ist?
Der Bürgermeister antwortet, dass die Bevölkerung in Herrieden wächst. Die demografische Entwicklung ist jedoch auch hier sichtbar. Außerdem bietet die neue KiTa an der Nürnberger Straße Erweiterungsmöglichkeiten.

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12.5. Armin Jechnerer - Mitfahrerbänke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 12.5

Sachverhalt

Herr Jechnerer fragt nach dem Zwischenstand zum Thema „Mitfahrerbänke“.

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13. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 13
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13.1. Werner Jung - Antwort auf seine Schreiben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Jung fragt an, wann er Antwort auf seine 3 Schreiben bekommt. Der Bürgermeister antwortet, dass es sich um Personalangelegenheiten handelt. Diese Themen werden nicht öffentlich behandelt.

Datenstand vom 05.08.2019 14:14 Uhr