Datum: 16.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2019
3 Bekanntgaben
4 Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
5 Turnhalle Herrieden
6 Breitbandausbau Wieseth
7 Integrierte ländliche Entwicklung-Gründung eines Zweckverbandes Altmühlland A6 - Verbandssatzung
8 Ersatzbe- und Neuanschaffung Spielgeräte
9 Antrag BürgerForum Herrieden - Beschluss über die Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau
10 Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden
11 Anfragen
11.1 Gabi Rauch - Wasserqualität Herrieden
11.2 Dieter Bunsen - Buswärterhäuschen in Roth
11.3 Dieter Bunsen - Umbau Rathaus
12 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Peter Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 25 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Bei TOP 5 „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan“ ist im Diskussionsverlauf folgender Satz aufzunehmen: „Der Stadtrat war sich einig, dass der Bebauungsplan auch dem Verkehrsplaner zur Prüfung vorgelegt werden soll.“ Mit dieser Ergänzung ist das Protokoll  genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 25.09.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Heute, am 16. Oktober 2019 fand ein Termin - Masterplan Breitbandausbau – statt. Hier wurde mitgeteilt, dass der Bewilligungsbescheid für den Anschluss all unserer Schulen erteilt ist.

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4. Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Beschluss des ergänzten Entwurfs
Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
In der Stadtratssitzung vom 26.06.2019 wurde die Abwägung der Stellungnahmen, welche im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, abgewogen.
In Folge dieser Abwägung und aktueller Entwicklungen ergeben sich sechs Änderungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan:
    • 1. Änderungsbereich: OT Herrieden – Nördlich der Nürnberger Straße
      • Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche zur Ansiedlung einer KiTa
    • 2. Änderungsbereich: OT Esbach – Playmobil
      • Herausnahme eines Teils der Sonderbaufläche – ehemalige Planung „Hochregallager“
    • 3. Änderungsbereich: OT Steinbach – Humuslager
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Humuslager“ > entsprechend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
    • 4. Änderungsbereich: OT Birkach – Östlich Weinfeld
      • Herausnahme der Wohnbaufläche
    • 5. Änderungsbereich: OT Herrieden – Westlich des Freibads
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“
    • 6. Änderungsbereich: zwischen Herrieden und Rauenzell
      • Aufnahme einer neuen Darstellung „punktuell schmale Auwaldstreifen entwickeln“
      • Anpassung von verschiedenen landschaftsplanerischen Planaussagen in Teilbereichen („linearen Gehölzpflanzung“, „Biotopverbund anlegen“, „Hecken und Baumreihen, Bestand“)
      • Ergänzung von geplanten Wander- und Radwegen

Diese Änderungen sollen in der Sitzung beschlossen werden. Weiterhin ist dann eine erneute Beteiligung der Behörden/TöB sowie der Öffentlichkeit hierzu erforderlich. Diese Beteiligung soll beschränkt werden, dass nur zu diesen Änderungsbereichen Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.
Weiter war die Vorgabe des Gremiums bis zu dieser Sitzung abzuwarten, damit die bis dahin vorliegenden Erkenntnisse aus dem Verkehrsgutachten im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden können. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, die man berücksichtigen könnte.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den geänderten Planentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (Stand: 16.10.2019) mit Begründung und Umweltbericht.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des geänderten Planentwurfs (Stand: 16.10.2019) die Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu Beteiligung. Diese erneute Beteiligung soll auf die geänderten Teilbereiche begrenzt und auf eine Frist von 3 Wochen verkürzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

  1. Die festgestellten Ergebnisse aus dem Verkehrskonzept, werden in den FNP über entsprechende FNP-Änderungen eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Download Her_FNP_Entwurf2_Änderungsplan (002).pdf

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5. Turnhalle Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Mittelschulverbandsausschusssitzung am 23.07.2019 beraten:
„Frau Christine Pfister stellt in der Sitzung das Untersuchungsergebnis zur Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden vor. Untersucht wurde der Sanierungsaufwand der Grundleitungen, Tragwerk und Turnhallenboden in Verbindung mit den Austausch der Turngeräte.
Die Fördervoraussetzungen werden in der Sitzung erläutert.“

Der Mittelschulverbandsausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Mittelschulverbandsausschuss beschließt aufgrund der vorgestellten aufwendigen Sanierung den Neubau einer Turnhalle durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Es soll überprüft werden, ob die bisherige Halle als sogenannte Kalthalle weiterverwendet werden kann. Bei der Planung für die neue Turnhalle soll eine Passivhaus-Variante mit einfließen, weil man gute Erfahrungen bei der Realschulturnhalle, die auch im Passivhausstandard gebaut ist, gemacht hat.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Neubau der vorgestellten Einfach-Turnhalle für die Grund- und Mittelschule zu und regt an, dass die Turnhalle so gebaut wird, dass sie modular erweiterbar und barrierefrei ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Blatt 1_Rückblick.pdf
Download Blatt 2_Sanierungsaufwand.pdf
Download Blatt 3 Übersicht Entwässerung GP.pdf
Download Blatt 4 Entwässerung GP Sporthallen.pdf
Download Blatt 5 Kanalplan mit Eintragung.pdf
Download Blatt 6_Fotos Kanalbefahrung.pdf
Download Blatt 7_Kostenprognose Sanierung.pdf
Download Blatt 8_Kostenprognose Neubau.pdf

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6. Breitbandausbau Wieseth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Das Unternehmen Bisping hat die Erschließung von Wieseth (ca. 380 Haushalte) übernommen. Nachdem dies über den POP Herrieden realisiert wurde, hat Bisping eine Gebührenbeteiligung vorgeschlagen. Der mit dem Unternehmen abgeschlossene Pachtvertrag beinhaltet dazu keine Regelung. In § 1 I des Pachtvertrages „Vertragszweck“ ist geregelt, dass die Stadt ein passives Glasfasernetz im Stadtgebiet errichtet. Der Pachtgegenstand bezieht sich ausschließlich auf ein passives Glasfasernetz § 3 III des Pachtvertrages. Im Falle Wieseth wurde die Verbindungsleitung und das passive Glasfasernetz im Ortsbereich Wieseth von Bisping selbst gebaut. Unter diesen Umständen muss eine vertragliche Vergütungsregelung außerhalb des Pachtvertrages gefunden werden.
Folgenden Vorschlag haben wir zusammen mit dem Unternehmen erarbeitet:
Bei insgesamt 380 Haushalten und einer Penetrationsrate von 70 Prozent ergeben sich 266 Anschlüsse. Bei einer Beteiligung von 0,80 Euro pro Anschluss und Monat ergibt sich eine Vergütung im Jahr von 2.554 Euro und in 20 Jahren von 51.072 Euro.
Im Verhältnis dazu wurde der anteilige technische Aufwand für den Anschluss monetarisiert:

  • Tiefbaukosten von Herrieden nach Limbach pro Faser 812,50 Euro, bei benötigten 8,4 Fasernpaare = 6.825,00 Euro
  • POP anteilig (1.000 Anschlüsse Herrieden Bechhofen, 266 Anschlüsse Wieseth) 15.895,00 Euro
  • Leerrohr Limbach Richtung Zirndorf 380,00 Euro
  • Glasfasermontage 1.029,59 Euro
  • ________________________________
  • Gesamtkosten       24.061,59 Euro

Alternative war noch nach Glasfaserpaaren abzurechnen. Das ergäbe bei der gleichen Penetrationsrate einen Erlös von 48.878 Euro oder Wieseth hätte einen eigenen POP gebaut, dann wären über zwei Glasfaserpaare (49 Euro pro) Erlöse von 23.520 Euro zu erzielen.

Im Ergebnis ist der 1. genannte Vorschlag der mit dem besten ROI.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gebührenvereinbarung in der Form zu, dass die Breitbandversorgung Wieseth pro Anschluss mit 0,80 Euro pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Integrierte ländliche Entwicklung-Gründung eines Zweckverbandes Altmühlland A6 - Verbandssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung vom 16.01.2019 behandelt:
„„Die in der ILE Arbeitsgemeinschaft geführte kommunale Zusammenarbeit soll in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) übergeführt werden.  Hierzu ist ein Grundsatzbeschluss, über den Beitritt zu diesem Verband, zu fassen.
Eine Auflistung der bisherigen Meilensteine der Arbeitsgemeinschaft ist im RIS hinterlegt.“  

Folgender Beschluss wurde in der Sitzung vom 16.01.2019 gefasst:
„Der Stadtrat Herrieden stimmt zu, den bisher als Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit geführten Zusammenschluss in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) zu überführen und beschließt, den Beitritt zu diesem Verband.

Die noch zu erarbeitende Verbandssatzung ist vorzulegen und bedarf einer gesonderten Beschlussfassung.““

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde gemeinsam erarbeitet und mit dem Landratsamt Ansbach als Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Zur Entstehung des Zweckverbandes ist es jetzt notwendig, dass alle beteiligten Gemeinden dem vorliegenden Satzungsentwurf zustimmen.

Der Entwurf einer Verbandssatzung des Zweckverbandes Altmühlland A6 vom 06.08.2019/MM ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Altmühlland A6.

Dem Landratsamt Ansbach ist eine Ausfertigung dieses Beschlusses, samt dem ursprünglichen Beschluss zur Gründung des Zweckverbandes vorzulegen.

(Gemeinsamer gleichlautender Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20190806_Satzung der Altmühlland A6 aktuell.pdf

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8. Ersatzbe- und Neuanschaffung Spielgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 01.10.2019 beraten:
„Für die Spielplätze Stadel, Rös und Neunstetten sind Ersatzbe- bzw. Neuanschaffungen von Spielgeräten vorzunehmen. Es liegt ein Angebot der Fa. Eibe zu folgenden Spielgeräten vor:“

Fa. Eibe
Kletteranlage TeenCity „Titan“
9.137,40 € brutto
Fa. Eibe
Kletteranlage TeenCity  „Calypso“
5.026,14 € brutto
Fa. Eibe
Playo Spielanlage
8.984,50 € brutto
Fa. Eibe
Anbaurutsche GFK
690,20 € brutto
Fa. Eibe
Federwippe
757,61 € brutto
Fa. Eibe
Erdanker 2
106,21 € brutto

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Eibe aus Röttingen mit einer Angebotssumme von 24.702,06 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5900.9400 24.702,06 € brutto
Im Haushalt 2019 52.000,00 € eingestellt

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Standort Spielgeräte.pdf

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9. Antrag BürgerForum Herrieden - Beschluss über die Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Am 07.10.2019 ging folgender Antrag bei der Verwaltung ein:

Der Antrag ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich an der Ausrichtung einer Landesgartenschau interessiert zu sein und dieses Interesse umgehend und offiziell zu bekunden. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Gartenschaukomitee einen Termin zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag BürgerForum Herrieden - Landesgartenschau.pdf

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10. Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 10

Sachverhalt

Im Namen aller Stadtratsfraktionen wird der Antrag gestellt, dass folgende Maßnahme in die Zuschussrichtlinie vom 12.04.2018 der Stadt Herrieden aufgenommen wird:
„Die Stadt Herrieden gewährt Vereinen im Gemeindegebiet für Ersatzinvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mehr als 30 % beitragen, eine zusätzliche Förderung von 10 % auf den Teil der Investitionskosten, die nicht durch anderweitige Zuschüsse gedeckt wird.
Die erforderlichen Mittel dafür sind ab 2020 in den städtischen Haushalt einzustellen.“

Die Verwaltung regt an, dass Zuschussvoraussetzung ist, dass von den Vereinen ein Nachweis über die Höhe der Energieeinsparung und der Kosten vorgelegt wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden beschließt, in der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden vom 12.04.2018, folgenden Textbaustein mit aufzunehmen:

Die Stadt Herrieden gewährt Vereinen im Gemeindegebiet für Ersatzinvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mehr als 30 % beitragen, eine zusätzliche Förderung von 10 %, der vom Zuwendungsbescheid festgelegten, förderfähigen Kosten.
Für die Zuschussauszahlung muss von den Vereinen ein Nachweis über die Höhe der Energieeinsparung und der Kosten vorgelegt werden.  
Die erforderlichen Mittel dafür sind ab 2020 in den städtischen Haushalt einzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 11
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11.1. Gabi Rauch - Wasserqualität Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Frau Gabi Rauch stellt die Frage, ob mit der Qualität des Wassers in Herrieden alles in Ordnung sei, weil es hierzu noch immer keinen Artikel im Amtsblatt gegeben hat . Herr Bürgermeister Brandl antwortet, dass der Artikel in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes, in KW 44, auf Seite 3, der Bürgermeister informiert, veröffentlicht wird.

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11.2. Dieter Bunsen - Buswärterhäuschen in Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Dieter Bunsen stellt fest, dass die in 2020 geplante Verlegung des Buswärterhäuschens in Roth nicht in das Verkehrskonzept einfließt. Herr Bürgermeister Brandl, stimmt dem zu und antwortet, dass das abgewartet wird.

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11.3. Dieter Bunsen - Umbau Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Herr Dieter Bunsen stellt fest, dass die Grundlage für die Abstimmung der Stadträte, über den Aufzug, die 80%ige-Förderung war, die der Architekt genannt hat. Er glaubt, dass das nicht stimmen kann. Wenn wir nun mit dem Treppenhaus bis zum Aufzug warten, dann verzögert sich die Angelegenheit erneut. Er schlägt vor, die BUL soll noch einmal prüfen, ob wir nicht doch das Treppenhaus gleich sanieren. Herr Bürgermeister Brandl antwortet, dass die Förderung noch einmal geprüft wurde. Die Aussage war falsch. Das heißt, der Aufzug wird auf „Null“ gesetzt und wir beginnen neu.

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12. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 12

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen gestellt.

Datenstand vom 08.11.2019 11:43 Uhr