Datum: 06.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Zwischenbericht zum Haushalt 2019
3.2 Kommunale Auftragsvergaben - Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten
3.3 Sitzungstermine 2020
3.4 Stadtratsklausur am 16.11.2019 im CETPM
3.5 Renaturierung Altmühl - barrierefreie Angelplätze
3.6 Leitungswasser
4 Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019
5 Strobel´sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019
6 Stadtstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019
7 Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen in der Europäischen Metropolregion Nürnberg
8 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“
9 Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Altstadt - Vordere Gasse
10 Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés
11 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - Erweiterung der bestehenden Lackieranlage
12 Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße St2249
13 Anfragen
13.1 Robert Buckel - Parkkontrolle in der Altstadt
14 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung, von Susanne Ortenreiter und Herrn Ralph Meyer von der Verwaltung der Stadt Herrieden sowie 18 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der TOP 3.1 „Vorstellung des staatlich geförderten FTTH Masterplanes (Breitbandausbau) der Stadt Herrieden“ kann heute nicht behandelt werden, da der Sachverständige erkrankt ist. Der TOP wird in der nächsten Sitzung vorgestellt.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 16.10.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3
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3.1. Zwischenbericht zum Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der Kämmerer, Herr Meyer, stellt den Zwischenbericht zum Haushalt 2019 vor. Die Auswertung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes sind stichtagbezogen im RIS hinterlegt. Eine komprimierte verbale Darstellung wird am 04.11.2019  im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download HH2019_Zwischenbericht_Text.pdf
Download HH2019_Zwischenbericht_VermHH_Ausgaben.pdf
Download HH2019_Zwischenbericht_VermHH_Einnahmen.pdf
Download HH2019_Zwischenbericht_VerwHH_Ausgaben.pdf
Download HH2019_Zwischenbericht_VerwHH_Einnahmen.pdf

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3.2. Kommunale Auftragsvergaben - Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Der Bayerischen Gemeindetag verweist mit einem Schreiben vom 02.10.2019 auf das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hin, dass es für die Vergabe von Bauaufträgen im Zuge der letztjährigen Vergabereform folgende Handlungsanweisung gibt:

„…… Abweichend von der früheren Rechtslage sind demnach künftig sowohl Vergaben von Bauleistungen als auch Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen und Konzessionen tendenziell in nichöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Dies gilt auch für freiberufliche Leistungen …….“

Somit sind in den zukünftigen Sitzungen alle Vergaben nichtöffentlich durchzuführen. Die öffentliche Bekanntgabe des wirtschaftlichsten Bieters ohne Angabe der Vergabesumme hat dann in der öffentlichen Sitzung zu erfolgen.

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3.3. Sitzungstermine 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl gibt die Sitzungstermine 2020 bekannt. Der Sitzungsplan ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Sitzungsplan-2020-ohne Einladungstermine.pdf

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3.4. Stadtratsklausur am 16.11.2019 im CETPM

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl teilt mit, dass am 16.11.2019 die Stadtratsklausur im CETPM stattfindet. Die Teilnahmeliste geht in Umlauf.

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3.5. Renaturierung Altmühl - barrierefreie Angelplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Buckel berichtet, dass im Rahmen der Renaturierung der Altmühl barrierefreie Angelplätze eingerichtet werden. Die Anlage von barrierefreien Angelplätzen wird mit 90 % der Investitionskosten bezuschusst. Es haben bereits Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden. Als Standort wurde das Umfeld des alten Badhauses ausgewählt. Der Antrag ist bis Ende November an das Wasserwirtschaftsamt zu stellen.

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3.6. Leitungswasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 3.6

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl berichtet, dass das Leitungswasser in Herrieden nach der Trinkwasserverordnung in Ordnung ist. Die vorgegebenen Grenzwerte werden eingehalten. Er führt weiter aus, dass der Wasserwart, Herr Ortenreiter, mit E-Mails zugehäuft wird. Auffällig ist eine E-Mail-Adresse, die seinen Namen enthält, jedoch in keinem Zusammenhang mit der gültigen E-Mail-Adresse von Herrn Brandl ist. Der Vorfall wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

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4. Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.655,55 € und im Vermögenshaushalt mit 22.760,33 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „… Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke ...“).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2019 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2018 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Strobel´sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 750,00 € und im Vermögenshaushalt mit 6.229,30 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 615,00 € und im Vermögenshaushalt auf 5.770,00 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2019 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2018 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Stadtstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2018 und Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2018 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 1.474,19 € und im Vermögenshaushalt mit 98.134,77 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.000,00 € und im Vermögenshaushalt auf 8 .123,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2019 für die Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2018 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen in der Europäischen Metropolregion Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Ratssitzung am 19.07.2019 in Weiden beschloss der Rat der Europäischen Metropolregion Nürnberg einen „Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Metropolregion Nürnberg“. In diesem sprechen sich die Ratsmitglieder für Beschlussfassungen zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen, einer Steigerung des Anteils nachhaltiger Produkte in der kommunalen Beschaffung sowie einer strukturierten Erfassung nachhaltiger Produkte in der kommunalen Beschaffungspraxis der Metropolregion aus.

Der Pakt wurde am 01.10.2019 im Rahmen des 1. Fairtrade Gipfels der Metropolregion in Bamberg von insgesamt 37 Kommunen und Landkreisen unterzeichnet.

Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
Die Stadt Herrieden unterstützt die Umsetzung des Paktes zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Metropolregion. Im Rahmen der Unterstützung des Paktes durch die Stadt Herrieden wird die Verwaltung beauftragt, folgende erste Maßnahmen durchzuführen:
- Erstellung eines Maßnahmenplanes zur Umsetzung des Paktes im Rahmen eines Folgeprojekts „Koordination kommunale Entwicklungspolitik“
- Prüfung des Sachstandes bzgl. einer Beschlussfassung zur nachhaltigen Beschaffung bzw. der Einbindung von Handlungsleitlinien zur nachhaltigen Beschaffung sowie der Unterbreitung von diesbezüglichen Handlungsvorschlägen und Berichterstattung an das Gremium.
- Teilnahme an den 2-jährigen Umfragen zu Bestandsaufnahme kommunaler Beschaffungspraxis der Metropolregion Nürnberg.

Bürgermeister Brandl wird beauftragt, die für die Stadt Herrieden erforderliche öffentliche Beitrittsbekundung durch seine Unterschrift abzugeben.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise voll umfänglich an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25.-27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte Agenda 2030 knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die Agenda 2030 umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab 2015 bis 2030. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft, die der Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung.

Kommunen haben für die Umsetzung der in der Agenda 2030 formulierten Ziele eine besondere Bedeutung. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front.

Das für Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“, 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ oder 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ sind sehr kommunalrelevant.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 vor Ort laufen bereits im Rahmen der Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik, etwa der im April veranstaltete Flurputz im Stadtgebiet und die „Fairstrickte Geocache“-Ferienspaßaktion.

Beschluss

Die Stadt Herrieden schließt sich der anliegenden Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an.

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 in Herrieden sollen Teil eines zu beantragenden Folgeprojekts „Koordination kommunale Entwicklungspolitik“ sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Musterresolution_2030-Agenda.pdf

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9. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Altstadt - Vordere Gasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 9

Sachverhalt

Um die Sicherung des Fahrradverkehrs zu erweitern, führt die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern e.V. (AGFK Bayern) gemeinsam mit der Technischen Hochschule in Nürnberg im Zeitraum 2018 – 2020 ein Forschungsprojekt durch.
So werden in verschiedenen Straßenabschnitten in bayerischen Kommunen unterschiedliche Maßnahmen und deren Wirkung auf die Sicherheit des Radverkehrs untersucht und sie werden dabei vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr finanziell sowie beratend unterstützt.
Bei diesem Modellversuch werden folgende Maßnahmen untersucht:
  • Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen
  • Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn
  • Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht
  • Einseitige Schutzstreifen innerorts

Insgesamt nehmen elf bayerische Kommunen am Modellversuch teil. Die „Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen“ werden in Cadolzburg, Fürstenfeldbruck, Gröbenzell und Regensburg untersucht. Erste Erkenntnisse zu den Versuchen erwartet die AGFK für das Frühjahr 2020.
Auf Rückfrage durch die Verwaltung bei der Geschäftsführung der AGFK kann die Stadt Herrieden bei dem für die Altstadt interessanten Modellversuch leider nicht mehr teilnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, auch ohne Teilnahme am Modellversuch, die Maßnahme „Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen“ freiwillig voranzutreiben und mögliche Erkenntnisse nach Abschluss des Modellvorhabens einzupflegen. Daher regt die Verwaltung an, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den Abschnitt der Vorderen Gasse vom Torwärterhaus bis zur Einfahrt der Wolfhard-Schule sowie vom Marktplatz bis zum Storchentor beim Landratsamt Ansbach zu beantragen.

Auch andere Städte haben bereits auf überörtlichen Straßen Temporeduzierungen aus Gründen des Lärmschutzes bzw. Immissionsschutzes oder aus Gründen der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten angeordnet. Hier kann beispielsweise die Stadt Fürth und die Gemeinde Berg im Landkreis Neumarkt genannt werden.

Rechtliche Würdigung

Für die Geschwindigkeitsreduzierung gibt es einerseits die Möglichkeit eine Tempo 30-Zone oder andererseits eine streckenbezogene Temporeduzierung anzuordnen.
Die Tempo 30-Zone scheidet im Bereich der Vorderen Gasse aus, da sich eine Tempo 30-Zone  weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (= Staatsstraße) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (durch Zeichen 306 gekennzeichnet) erstrecken darf.

Anders sieht es bei einer möglichen streckenbezogenen Temporeduzierung aus. Hier liegen nach Einschätzung der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Reduzierung auf 30 km/h im Bereich vom Torwärterhaus bis zur Einfahrt der Wolfhard Schule vor.
Begründung zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Vorderen Gasse:
  • im unmittelbaren Bereich der Vorderen Gasse liegen die Wolfhard-Schule, die Ausfahrt aus der Bushaltestelle am Deocarplatz und die Kindertagesstätte St. Deocar
  • der Straßenzug wird von sehr vielen Fußgängern auf Grund der vorhandenen Geschäfte (z. B. Banken, Metzger, Bäcker, Ärzte usw.) genutzt
  • der Straßenzug wird von vielen Radfahrern (Altmühlradweg) genutzt
  • im Straßenzug gib es sehr häufig besonders gefährliche Situationen, z. B. beim Ausparken von Fahrzeugen aus den Parkplätzen vor den Geschäften oder beim Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger
  • die verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigung liegt mit ca. 7.000 Fahrzeugen täglich über dem ortsüblichen Niveau

Auf Grund der genannten Sicherheits- und Lärmschutzerfordernisse sieht die Verwaltung im Bereich der Zufahrt zur Wolfhard-Schule bis zum Torwärterhaus, sowie vom Marktplatz bis zum Storchentor die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für erforderlich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt diese, die Geschwindigkeitsreduzierung beim Landratsamt Ansbach zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 beraten:
„Bauantrag – Antrag auf Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés von Vrakas GmbH u. Co.KG, Herrn Christos Vrakas auf Flst. 1222, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 4 im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - Erweiterung der bestehenden Lackieranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 beraten:
„Die Firma Schüller Möbelwerk KG, Rother Str. 1, 91567 Herrieden beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung der bestehenden Lackieranlage um eine vierte Lackierstraße auf dem Grundstück Flur Nr. 764 der Gemarkung Herrieden, Gemeinde Herrieden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen, zur immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Die Anlage ist nach der Nr. 5.1.1.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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12. Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße St2249

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 beraten:
„Die Verwaltung hat beim Staatlichen Bauamt in Ansbach nach der Möglichkeit einer Querungshilfe in Rauenzell über die Staatsstraße 2249 angefragt und dazu folgende Stellungnahme erhalten:

„Sehr geehrter Herr Baumgärtner,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2019. Darin fragen Sie an, ob eine Querungshilfe im Zuge der Staatsstraße 2249 in der Ortsdurchfahrt Rauenzell in Höhe der Einmündung der Straße Am Weidenweg grundsätzlich möglich ist.
 
Zur allgemeinen Definition des Begriffs Querungshilfe möchten wir voranstellen, dass wir zwei Arten von Querungshilfen unterscheiden.
 
Dies ist zum einen eine bauliche Querungshilfe. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsinsel in Fahrbahnmitte, die mindestens eine Breite von 2,50 m und beim Neubau eine Länge von 4 m aufweist. Neben der 2,50 m breiten Mittelinsel ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Platzbedarf von 3,75 m erforderlich, damit der Schneepflug im Winter zwischen den Borden räumen kann. Durch den Bau einer baulichen Querungshilfe ergibt sich insgesamt eine Verbreiterung der Fahrbahn um rd. 4 m mit entsprechender Verschwenkung der Straße auf großer Länge. Auch der Gehweg wäre hierdurch auf großer Länge neu zu errichten. Der Bau derartiger Querungshilfen ist daher in der Regel nur vorgesehen, wenn ohnehin ein umfangreicher Ausbau einer Ortsdurchfahrt erforderlich ist. Dies ist im Falle der Ortsdurchfahrt Rauenzell nicht der Fall.
 
Die andere Möglichkeit des Baus einer Querungshilfe ist die Nachrüstung einer Fußgängerampel. Hierzu sind vorwiegend bauliche Maßnahmen im Gehwegbereich erforderlich, um den Ansprüchen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Auch ein Stromanschluss ist erforderlich. Wie Ihnen sicherlich selbst noch aus der damaligen Abstimmung zur Fußgängerampel am Herriedener Marktplatz bekannt ist, sind die Vorgaben hinsichtlich der Verkehrszahlen und der erforderlichen Fußgängerströme relativ hoch, damit die diesbezüglichen Aufwendungen vom Straßenbaulastträger übernommen werden können.
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus technischer Sicht der Einbau einer Fußgängerampel sicherlich möglich sein dürfte, jedoch eine Kostentragung durch den Baulastträger der Staatsstraße ausscheidet.
 
Insofern wäre zu klären, ob von Seiten der Stadt die grundsätzliche Bereitschaft besteht, die entsprechenden Bau- und Unterhaltsmehraufwendungen zu tragen. Gleiches gilt auch für die planerischen Aufwendungen. Sofern diese Bereitschaft besteht, bitten wir Sie sich wieder bei uns zu melden. Dann wäre in einem nächsten Schritt bei einem gemeinsamen Termin zwischen Stadt, Polizei, unterer Verkehrsbehörde und Staatlichem Bauamt ein geeigneter Standort vor Ort festzulegen.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Aus Sicht der Verwaltung ist nun grundsätzlich zu klären, ob von Seiten der Stadt Herrieden eine Querungshilfe in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges „Am Weidenweg“ notwendig ist. Sämtliche Bau-, Unterhalts- und Planungskosten wären von uns zu tragen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine bauliche Querungshilfe (Insel) in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges „Am Weidenweg“ zu realisieren.“

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Robert Goth schlägt vor, mit dem Staatlichen Bauamt nochmal ein Gespräch zu führen und eine Außenbesichtigung vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Kosten für die Querungshilfe und einer Ampel gegenüber zu stellen. Der Sachverhalt wird nochmal im BUL-Ausschuss beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Querungshilfe Rauenzell St2249.pdf

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 13
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13.1. Robert Buckel - Parkkontrolle in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Robert Buckel berichtet, dass in der Altstadt viele Autos abgestellt sind, wo die Halter nur die eingestellte Uhrzeit auf der Parkscheibe verändern und das Auto länger geparkt wird als zulässig ist. Er fragt an, ob die Verkehrsüberwachung verstärkt auf diese Parksünder achten kann?

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14. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 14

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 28.11.2019 08:31 Uhr