Datum: 11.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Übersicht der Zuschüsse an Vereine, welche im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden
3.2 Förderung neue Kindertagesstätte
3.3 Raiffeisen-Crosslauf am 14.12.2019
3.4 Gratulation an die Herrieder Aquathleten zum Sieg
4 Musikschule Herrieden; Vorstellung des Haushaltsplanes 2020
5 Auftragsvergabe zur Lieferung von Erdgas
6 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2020
7 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2020
8 Kommunalwahl 2020 - Berufung eines Wahlleiters
9 Anfragen
9.1 Dieter Bunsen - Asylkreis
10 Bürgeranfragen
10.1 Norbert Brumberger - Klausurtagung zum Stadtschloss
10.2 Norbert Brumberger - Beleuchtung am Altmühlhaag
10.3 Norbert Brumberger - Insektenschutz

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Nüßlein, Städtische Musikschule, sowie 24  Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2019 wird in der Sitzung am 15.01.2020 zur Genehmigung vorgelegt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 3
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3.1. Übersicht der Zuschüsse an Vereine, welche im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat über die Zuschussgewährung an die Vereine, welche im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden.
Die Aufstellung ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Übersicht Zuschussanträge über die Zuschussrichtlinie.pdf

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3.2. Förderung neue Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Erfreulicherweise kann ich heute bekanntgeben, dass sich die gemeinsamen Bemühungen aller Fraktionen ausgezahlt haben.
Der Freistaat Bayern hat ein Sonderförderprogramm Kinderkrippen aufgelegt. Das Sonderförderprogramm war befristet bis 31.08.2019 und wurde sehr stark nachgefragt, so dass es überzeichnet war. Wir haben zusammen mit den Planern und dem Träger über mehrere einstimmige Beschlüsse des Stadtrates die Planung so weit vorangetrieben, dass uns die Antragstellung bis 31.08. 2019 gelungen ist. Vorerst enttäuschend war, dass wir aufgrund der Überzeichnung nicht mehr zum Zuge gekommen sind. Aufgrund unseres politischen Druckes konnte erreicht werden, dass der Kindergarten doch noch in die Förderung gekommen ist. Wir sprechen hier über knapp eine Million Euro, die wir zusätzlich bekommen für den geplanten Kindergarten in der Nürnberger Straße.
Über einen mehrjährigen Prozess der Standortsuche mit vielen Alternativen hat sich der Standort an der Nürnberger Straße als bester Standort herausgestellt, weil er das Stadtgebiet in alle Richtungen der Siedlungsentwicklung gleichermaßen bedient. Unsere Kindergärten arbeiten ja solidarisch, das heißt, alle Kinder des Gemeindegebietes können jeden Kindergarten buchen, mit dem Ergebnis, dass die Kinder aus allen Himmelsrichtungen kommen. Das Spannende ist dabei, dass der Standort fahrradtechnisch sowohl nach Osten über den ehemaligen Bahndamm und nach Westen über Flurbereinigungswege fast „autofrei“ angebunden ist und zudem die Altstadt, das Freibad und die Schulen auf kurzem Wege erreichbar sind.
Schön ist, dass wir jetzt nicht mehr unter Zeitdruck stehen. Das hat zwei Gründe, der Träger, die evangelische Christuskirche hat signalisiert, dass der Kindergarten vorerst weiter genutzt werden kann. Bisher war die Begründung, dass er nur noch bis Ende 2020 spätestens bis 31.08.2021 zur Verfügung steht, weil der Sakralbau erweitert werden muss. Das fällt vorerst weg, da sich im unmittelbaren Bereich der Christuskirche neue Möglichkeiten aufgetan haben. Des Weiteren gibt es noch Abstimmungsbedarf bezüglich weiterer Standorte. Das wollen wir verantwortlich abwarten und vor allem die überaus großzügige Förderung des Freistaates Bayern nicht aufs Spiel setzen.
Zudem läuft der provisorische Kindergarten im Schulzentrum nahezu problemlos und kann unter Umständen nochmal um eine Gruppe erweitert werden.

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3.3. Raiffeisen-Crosslauf am 14.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Armin Jechnerer lädt zum Raiffeisen-Crosslauf im Freibad Herrieden am Samstag, 14.12.2019, ein. Gleichzeitig gibt er bekannt, dass das Eisschwimmen am 01.01.2020 nicht in der Altmühl, sondern im Freibad Herrieden,  stattfindet.

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3.4. Gratulation an die Herrieder Aquathleten zum Sieg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen gratuliert als Vorsitzender des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) für den Bezirk Mittelfanken den Herrieder Aquathleten zum 1. Platz beim Wettbewerb „Quantensprung“.

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4. Musikschule Herrieden; Vorstellung des Haushaltsplanes 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Leiterin der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden und Wassertrüdingen, Ulrike Nüßlein, stellt den Haushaltsplan 2020 vor. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem (RIS) hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Herr Brandl lobt Frau Nüßlein für die geleistete Arbeit bei der Gründung des Musikschulvereins. Stadtratsmitglied Dieter Bunsen lobt Frau Nüßlein für die gute Zusammenarbeit.
Bürgermeister Brandl erkundigt sich bei Frau Nüßlein, ob an der Grund- und Mittelschule Herrieden wieder eine Bläserklasse eingeführt wird? Frau Nüßlein sagt zu, dass sie dies als nächstes Projekt angehen wird.

Dokumente
Download Städt. Musikschule Präsentation Haushalt 2020.pdf

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5. Auftragsvergabe zur Lieferung von Erdgas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der mit der N-ERGIE geschlossene Erdgasliefervertrag „Erdgas Kommune“ läuft nach einjähriger Laufzeit zum 31.12.2019 aus (Realisierung Nahwärmenetz). Bereits mit Beschluss vom 02.05.2019 stimmte der Stadtrat dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zur Teilnahme an der Bündelausschreibung zu. Der Regellieferturnus dieser Ausschreibung dauert drei Jahre und beginnt zum 01.01.2022. Um den Belieferungszeitraum bis zu diesem Termin sicherzustellen wurde ein Angebot des bisherigen Lieferanten, der N-ERGIE, Nürnberg,  eingeholt. Der Arbeitspreis (einzig variable Konstante im Erdgasbezugspreis) wird zum 19.11.2019 mit 2,040 ct/kWh (derzeit gültiger Vertrag: 2,590 ct/kWH), angeboten.    

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand für den Bezug von Erdgas für städtische Liegenschaften beträgt pro Jahr ca. 70.000 € incl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Über den abzuschließenden Erdgasvertrag sind davon 40 % variabel, ca. 60 % sind durch staatliche Umlagen und Abgaben fix und somit nicht beeinflussbar.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Erdgasliefervertag für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zu einem Bezugspreis von 2,040 ct/kWh mit der N-ERGIE, Nürnberg, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des VGH zu den verkaufsoffenen Sonntagen der Stadt Ansbach wurde die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen in Herrieden, in zwei unterschiedliche Verordnungen festgesetzt. Diese Verordnung gilt nur für das Gewerbegebiet an der Autobahn A6.

Im Rahmen der vom Stadtrat zu treffenden Ermessensentscheidung, ob und wie eine Verordnung nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen wird, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sachgerechte und nachvollziehbare Prognose:
    Damit ist gemeint, dass die anlassbildende Veranstaltung (hier: Märkte) einem im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird und die Anzahl der Besucher des Marktes höher ist also die Anzahl der Besucher, die ausschließlich wegen der Sonntagsladenöffnung kommen.
    Am Trödelmarkt vom 25.11.2018 (termingleich mit Kathreinmarkt) wurde eine Prognose durch die Verwaltung erhoben. Dabei haben den Trödelmarkt im Aral-Autohof zwischen 1.500 und 2.500 Besucher besucht. Ca. 500 Besucher waren auf Grund der Ladenöffnung der Unternehmer im Gewerbegebiet an der Autobahn A6 vor Ort. Diese Prognose ist genauso für den Trödelmarkt im Frühjahr, am Altstadtfest sowie an der Kirchweih repräsentativ.
    Auf Grund der von der Verwaltung geschätzten Prognose ist ersichtlich, dass die Besucher der anlassgebenden Veranstaltung deutlich die Anzahl der Besucher der Unternehmer übersteigen.

  1. Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung:
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dass die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes zu begrenzen ist, da nur insoweit der Bezug zum Marktgeschehen erkennbar ist. Je größer die Ausstrahlwirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird.
    Auf Basis dieses Urteils sowie des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gegen die Stadt Ansbach musste die räumliche Begrenzung dieser Verordnung neu geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausstrahlwirkung des Marktes bis zu den Outlets am Piazza Outlet (direkte Fußwegverbindung zu Tamaris, Barutti, usw.) gegeben. Daher ist in der Verordnung für 2020 dieses Gebiet begründet und berücksichtigt.


§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass

  1. des Jahrmarktes am 22.03.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr

  1. des Jahrmarktes am 19.07.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

  1. des Jahrmarktes am 20.09.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

  1. des Jahrmarktes am 22.11.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.



Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2020

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Gewerbegebiet an der Autobahn A6 unter Berücksichtigung der dargelegten Ermessensentscheidung für das Jahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Autobahn Herrieden.pdf

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7. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu den verkaufsoffenen Sonntagen der Stadt Ansbach soll die Öffnung von Verkaufsstellen in Herrieden in zwei unterschiedliche Verordnungen festgesetzt werden. Die Verordnung für das Stadtgebiet Herrieden 2020 gilt nur für den Bereich Altstadt und Industriestraße.

Im Rahmen der vom Stadtrat zu treffenden Ermessensentscheidung, ob und wie eine Verordnung nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen wird, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sachgerechte und nachvollziehbare Prognose:
    Damit ist gemeint, dass die anlassbildende Veranstaltung (hier: Märkte) einem im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird und die Anzahl der Besucher des Marktes höher ist also die Anzahl der Besucher, die ausschließlich wegen der Sonntagsladenöffnung kommen.
    Am Kathreinmarkt 2018 wurde eine Prognose durch die Verwaltung erhoben. Dabei haben den Kathreinmarkt in der Altstadt ca. 3.500 Besucher auf Grund des Marktes besucht. Ca. 1.000 Besucher waren auf Grund der Ladenöffnung der Unternehmer in der Altstadt oder in der Industriestraße vor Ort. Diese Prognose ist genauso für den jährlichen Frühjahrsmarkt repräsentativ.
    Für das jährliche Altstadtfest sowie für die Kirchweih fallen diese Prognosen noch deutlicher in Richtung der anlassgebenden Veranstaltung (Altstadtfest und Kirchweih) aus. Für diese beiden Veranstaltungen können allerdings die Besucher nur geschätzt werden, sie liegen jedoch deutlich über die 3.500 Besucher des Frühjahrsmarktes oder Kathreinmarktes.
    Auf Grund der von der Verwaltung geschätzten Prognose ist ersichtlich, dass die Besucher der anlassgebenden Veranstaltung deutlich die Anzahl der Besucher der Unternehmer übersteigen.

  1. Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung:
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dass die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes zu begrenzen ist, da nur insoweit der Bezug zum Marktgeschehen erkennbar ist. Je größer die Ausstrahlwirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird.
    Auf Basis dieses Urteils sowie des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gegen die Stadt Ansbach musste die räumliche Begrenzung dieser Verordnung neu geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausstrahlwirkung des Marktes in der Altstadt zwar bis in die Industriestraße zu bejahen, jedoch ist die Entfernung zum Ortsteil Leibelbach, wo weder ein baulicher Zusammenhang besteht noch die Ausstrahlwirkung begründet werden kann, zu groß. Daher ist in der Verordnung für 2020 ausschließlich die Altstadt Herrieden sowie die Industriestraße begründet und berücksichtigt.


Vorschlag zur Verordnung:

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 541), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:


§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße aus Anlass

  1. des Frühjahrmarktes am 22.03.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr

  1. des Altstadtfestes am 19.07.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

  1. des Jahrmarktes-Kirchweih am 20.09.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

  1. des Kathreinmarktes am 22.11.2020 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.


Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße
für das Jahr 2020

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße unter Berücksichtigung der dargelegten Ermessensentscheidung für das Jahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Stadt Herrieden.pdf

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8. Kommunalwahl 2020 - Berufung eines Wahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 8

Sachverhalt

Für die Kommunalwahl 2020 muss vom Stadtrat ein Wahlleiter sowie ein Stellvertreter berufen werden. Die Verwaltung schlägt als Wahlleiter Herrn Ralph Meyer vor. Als Stellvertretung wird Frau Petra Schuldhaus vorgeschlagen.

Rechtliche Würdigung

Zum Wahlleiter und Stellvertreter dürfen NICHT berufen werden:
  • Bewerber als Bürgermeister
  • Bewerber als Stadtrat
  • Wer für die Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat
  • Wer Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertreter ist

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Kommunalwahl Herrn Ralph Meyer zum Wahlleiter und Frau Petra Schuldhaus zur Stellvertretung des Wahlleiters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 9
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9.1. Dieter Bunsen - Asylkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Bunsen berichtet, dass der Asylkreis über eine Barkasse verfügt, die bei der Evang. Christuskirche geführt wurde. Die Evang. Christuskirche kann die Barkasse nicht weiterführen. Die Katholische Kirche kann die Kasse auch nicht führen. Herr Bunsen fragt an, ob die Barkasse bei der Stadt Herrieden geführt werden kann?

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10. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl erläutert den Sinn und Zweck von Bürgeranfragen. Darin sollen keine politischen Anfragen gestellt werden. Ab der neuen Legislaturperiode, Mai 2020, soll vor je der Stadtratssitzung für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bestehen, Fragen an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu richten.

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10.1. Norbert Brumberger - Klausurtagung zum Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, ob man Informationen aus der Klausurtagung zum Thema Stadtschloss erfahren kann?

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10.2. Norbert Brumberger - Beleuchtung am Altmühlhaag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Brumberger erkundigt sich, ob Laternen am Altmühlhaag aufgestellt werden?

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10.3. Norbert Brumberger - Insektenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 93. Stadtratssitzung 11.12.2019 ö 10.3

Sachverhalt

Herr Brumberger macht darauf aufmerksam, dass im Bereich Altmühlhaag viele Insekten zu finden sind. Er befürchtet in diesem Bereich einen Rückgang der Insekten durch eine Beleuchtung .

Datenstand vom 16.01.2020 14:37 Uhr