Datum: 23.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 24.09.2019 und vom 01.10.2019
3 Außenbesichtigungen
3.1 Kläranlage Elbersroth
3.2 Elbersroth - Verkehrssituation Wiesethstraße
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
4.2 Kommunale Auftragsvergaben - Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten
4.3 FFW Herrieden Baureinigung
5 Bauanträge
5.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnheimes
5.2 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
5.3 Neubau einer Terrassenüberdachung
5.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Zusatzgarage
5.5 Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus
5.6 Treppenanbau und Umbau Garage zum Carport
5.7 Teilabriss der bestehenden Scheune
5.8 Umbau einer bestehenden Garage zu Garage und Büro
5.9 Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Garagen
5.10 Nutzungsänderung Gewerbefläche zu zwei Wohnungen
5.11 Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés
5.12 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - Erweiterung der bestehenden Lackieranlage
5.13 Verbreiterung und Erhöhung eines Erdwalls
6 Weitere Vorgehensweise beim Baugebiet Nr. 15.4 "Schrotfeld"
7 Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße St2249
8 Kirchliche Beschilderung der Ortseingänge der Kernstadt
9 Mitfahrerbänke und Bürgerbus
10 Anfragen
10.1 Johann Heller Weiher in Birkach
10.2 Johann Heller Bäume im Graben Nähe "Dentscher"
10.3 Johann Heller Erschließung Teilabschnitt Am Kräuterlehrgarten
10.4 Dieter Bunsen Übergang Rad- und Fußwegverbindung bei der Rother Straße
10.5 Dieter Bunsen Veranstaltungshinweisschilder am Ortsein- und Ausgang von Rauenzell
10.6 Max Heller Anbringung Parkverbotsschild Am Burgerfeld
10.7 Robert Buckel und Dieter Bunsen Parkplätze an der Evangelischen und Katholischen Kirche
11 Bürgeranfragen
11.1 Gaby Rauch Ausweisung eines Behindertenparkplatzes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses . Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 24.09.2019 und vom 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Außenbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 3
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3.1. Kläranlage Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der BUL-Ausschuss besichtigt die weitgehend fertiggestellte Kläranlage Elbersroth. Der Klärwärter, Herr Ziegler, stellt dem Ausschuss die umgebauten Abwasserteiche vor.

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3.2. Elbersroth - Verkehrssituation Wiesethstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung wurden mehrere Beschwerden bzgl. der Parksituation in der Wiesethstraße in Elbersroth vorgetragen. Auf Grund der Beschwerden hat die Verwaltung beim Landratsamt Ansbach angefragt, ob das Parkverbotsschild bereits ab der Ausfahrt/Einfahrt „Am Steinbuck“ aufgestellt werden könnte, da in der Wiesethstraße des Öfteren ein LKW mit Anhänger parkt und dadurch landwirtschaftliche Maschinen und andere LKW´s nur sehr schwer an dem Parkenden vorbeikommen.
Folgende Stellungnahme wurde vom Landratsamt Ansbach hierzu abgegeben:
„Hallo Herr Baumgärtner,
zur untenstehenden Anfrage darf ich auf § 12 Abs. 3a StVO verweisen. Demnach ist ein Parken von Schwerverkehr u.a. in reinen oder allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr schon gesetzlich verboten. Außerdem hat nach ständiger Rechtsprechung eine Restfahrbahnbreite von 3 m Durchfahrbreite zu verbleiben.

Sofern sich aufgrund vorstehender Ausführungen ein gesetzliches Parkverbot ergibt, empfehle ich die Polizei als zuständige Stelle für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu kontaktieren.“

Folgende Stellungnahme wurde von der Polizei abgegeben:
„….,
ich habe mir die Situation in Elbersroth/Wiesenstraße am Nachmittag, 14.08.2019, einmal angesehen.

Feststellungen:
  • an der beschriebenen Örtlichkeit beträgt die Straßenbreite ca. 5,60 m;
  • ortseinwärts verläuft die Straße in einer durchgehenden leichten Rechtskurve;
  • im westlichen Bereich der Wiesenstr. – zw. Ortseingang und der „taktilen Querungshilfe“ – befindet sich keinerlei Bebauung (= landwirtschaftliche Fläche);
  • das „absolute Halteverbot“ beginnt ortseinwärts ca. 2 m vor dem Wechsel des Gehwegs auf die andere Straßenseite mit der vorgenannten „Querungshilfe“;
  • vor der Hs.-Nr. 15 war der „Baubus“ eines Anwohners abgestellt.

Mein Eindruck:
  • ein geparktes Fahrzeuge sind eigentlich ideal, um die Geschwindigkeit ortseinwärts zu „regulieren“;  
  • die Fahrbahnbreite ist - zwar im gesetzlichen Grenzbereich, aber – ausreichend, um einen Lkw auf der Fahrbahn parken zu können;
  • aufgrund der einseitigen Bebauung kann nicht von einem reinem Siedlungsgebiet - mit der sich daraus ergebenden besonderen Parkvorschriften-  ausgegangen werden.

Ich hab auch mit einem Anwohner gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass ein Lkw-Fahrer aus dem östlichem Siedlungsgebiet („Am Kräuterlehrgarten“) alle zwei bis drei Wochen seinen Lkw in der Wiesenstraße abstellt.
Er würde den Fahrer zwar nur „vom Sehen her“ kennen, sicherte mir aber zu, diesen anzusprechen und ihn zu bitten, beim Parken zumindest seinen linken Spiegel einzuklappen (ist bei allen größeren Lkw problemlos möglich).
Aus dem Anwohnergespräch ging klar hervor, dass keine Erweiterung des Halteverbotes gewünscht wird.         

Eine Erweiterung des Halteverbots wäre nach meiner Ansicht höchstens im Zusammenhang mit der „taktilen Querungshilfe“ im Hinblick auf ein besseres Sichtfeld zw. Fahrzeugführer und Fußgänger möglich.“
 
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit mit mehreren Elbersrother Bürger gesprochen. Die Situation in diesem Bereich habe sich verbessert, es parkt auch kein LKW mehr in der Wiesethstraße.
 

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt, nach Besichtigung der Engstelle in der Wiesethstraße , dass die Verwaltung beim Landratsamt Ansbach, als Träger der Kreisstraße, ein eingeschränktes Halteverbot, ca. 35 m nördlich und ca. 35 m südlich der Engstelle, beantragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 4
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Der Sachstandsbericht wird in der nächsten BUL-Sitzung vorgestellt.

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4.2. Kommunale Auftragsvergaben - Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Der Bayerischen Gemeindetag verweist mit einem Schreiben vom 02.10.2019 auf das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hin, dass es für die Vergabe von Bauaufträgen im Zuge der letztjährigen Vergabereform   folgende Handlungsanweisung gibt:

„……Abweichend von der früheren Rechtslage sind demnach künftig sowohl Vergaben von Bauleistungen als auch Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen und Konzessionen tendenziell in nichöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Dies gilt auch für freiberufliche Leistungen…….“

Somit sind in den zukünftigen Sitzungen alle Vergaben nichtöffentlich durchzuführen. Die öffentliche Bekanntgabe des wirtschaftlichsten Bieters ohne Angabe der Vergabesumme hat dann in der öffentlicher Sitzung zu erfolgen.

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4.3. FFW Herrieden Baureinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö informativ 4.3

Sachverhalt

In der BUL-Ausschusssitzung vom 10.09.2019 wurde unter Top 5 folgendes beschlossen:
„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Herr Bürgermeister Brandl wird diesbezüglich noch Gespräche mit dem ersten Vorstand der FFW-Herrieden führen.“

Erster Bürgermeister Herr Alfons Brandl vereinbarte mit dem Vorsitzenden Herrn Thomas Buchmann, dass mit der Zusage vom Feuerwehrverein über die Beiste uerung von 35.000 € Eigenkapital zur Baumaßnahme, die Baureinigungskosten von 6.900,23 € brutto für die Firma Milo aus Nürnberg bezahlt werden.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5
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5.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnheimes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Die Lebenshilfe Ansbach e.V., Hardtstraße 1, 91522 Ansbach plant die Errichtung eines neuen Wohnheims in Herrieden. Das Arch.-Büro HEF aus Ansbach zeigt hierzu erste Planungen auf dem Flst. 660, Gemarkung Herrieden an der Nürnberger Straße.

Rechtliche Würdigung

Derzeit ist die vorgesehene Baufläche unbeplanter Bereich. Zurzeit befindet sich ein Bebauungsplan für den neuen Kindergarten an der Stelle im Verfahren, dieser muss dann um die Wohnheimfläche erweitert werden.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss steht der Planung positiv gegenüber und empfiehlt dem Stadtrat sich dieser Einschätzung anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Stefan Seiß und Anna Schuster auf einer Teilfläche des Flst. 579, Gemarkung Neunstetten.

Herr Seiß und Frau Schuster würden zum Zwecke des Neubaus vom jetzigen Eigentümer eine Teilfläche käuflich erwerben.
Eine vorab eingeholte Stellungnahme beim Landratsamt hat folgendes ergeben:
Der Standort wäre möglich, wenn die Erschließung mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht über die gleiche Zufahrt wie beim Bauvorhaben Rank erfolgen könnte. Die lange Zufahrt über den Weg Flst. 573, Gemarkung Neunstetten wird kritisch gesehen.  

Für die Verwaltung ist die Bebauung an der Stelle aus städtebaulicher Sicht als Ortsabrundung denkbar. Ein Baugrundstück ist bebaubar wenn es mit einer ausreichenden Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt oder über eine dingliche Sicherung an dieser anliegt.

Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung führte der erste Bürgermeister Alfons Brandl mit dem Bauherrn Herrn Seiß und seinem Vater ein Gespräch. Die Stadt Herrieden kann sich eine verkehrstechnische Erschließung über den öffentlichen Wirtschaftsweg vorstellen, wenn die Bauherren in einer Vereinbarung erklären, dass Sie, im Falle eines Ausbaues des Wirtschaftswegs, die anfallenden Kosten übernehmen und akzeptieren, dass kein Winterdienst erfolgt. Der Kanal- und Wasseranschluss erfolgt, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 62, Gemarkung Neunstetten.

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb der HQ 100 Hochwasserlinie und außerhalb der derzeitigen Abgrenzung im Entwurf des Flächennutzungsplanes und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Bebauung des vorgesehenen Baugrundstückes kann als Ortsabrundung angesehen werden.
Nach Art. 4 BayBO Abs. 1 Nr.2 dürfen Gebäude nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: „Das Grundstück muss mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen.“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Mit den Bauherren soll die Verwaltung detaillierte Gespräche über die Erschließung des vorgesehenen Baugrundstückes führen. Generell sieht der BUL-Ausschuss eine verkehrstechnische Erschließung, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 579/2, Gemarkung Neunstetten. Bei einer verkehrstechnischen Erschließung über den Wirtschaftsweg ist von den Bauherren vorzulegen, wie sie sich den Ausbau des Wirtschaftsweges vorstellen. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Kostenvereinbarung mit den Bauherren zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Neubau einer Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Terrassenüberdachung von Sabrina und Klaus Gößwein auf Flst. 682/43, Gemarkung Herrieden, Zellerwegfeld 9 im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“.

Folgende Befreiung wird beantragt:
Überschreitung der Baugrenze mit ca. 0,40 m – 1,00 m.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt vor.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Zusatzgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und einer Zusatzgarage von Selina und Johannes Binder, auf Flst 220/5, Gemarkung Neunstetten, im Bebauungsplan Nr.5 „Eulersfeld“, Am Eulersfeld 56.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Errichtung der Garage auf der Südgrenze des Grundstückes, außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen.
  • Überschreitung der Baugrenze nach Nordosten von 0,975 m mit dem Wohngebäude und Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Garage um 1,97 m.
  • Abstand Zwerchhaus zum First anstatt 2,00 m nunmehr 1,05 m.

Für die Überschreitung der Baugrenzen gibt es bereits Bezugsfälle. Für die Errichtung der Garage an anderer Stelle gibt es noch keine. Familie Binder hat mit dem angrenzenden Nachbarn gesprochen und es besteht mit diesem neuen Standort Einverständnis. Die Skizzen werden in der Sitzung gezeigt.

Die Zustimmung für das Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen für die Errichtung der Garage außerhalb der vorgesehenen Fläche sowie der Überschreitung der Baugrenze wurden in der BUL-Sitzung am 19.03.2019 bereits in Aussicht gestellt. Der Abstand des Zwerchhauses wird  zusätzlich beantragt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Nr. 5 „Eulersfeld“ § 30 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für alle o.g. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.5. Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.5

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus von Susanne und Peter Späth auf Flst. 682/25, Gemarkung Herrieden, Schlossbergweg 9 im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“.


Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Die Erhöhung der Traufe anstatt 4,60 m nunmehr 4,90 m
  • Überschreitung der Baugrenze nach Norden um die Tiefe des Anbaus 3,68 m.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Unterschriften Nachbarn liegen vor.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.6. Treppenanbau und Umbau Garage zum Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.6

Sachverhalt

Bauantrag für einen Treppenanbau und Umbau der Garage zum Carport von Vasile und Ioana Andreica auf Flst. 201, Gemarkung Herrieden, Turmstraße 13.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Stadtplaners.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.7. Teilabriss der bestehenden Scheune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.7

Sachverhalt

Bauantrag für den Teilabriss einer bestehenden Scheune von Edgar Tischer auf Flst.  767, Gemarkung Heuberg, Stegbruck 2.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.8. Umbau einer bestehenden Garage zu Garage und Büro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.8

Sachverhalt

Bauantrag – Umbau bestehende Garage zur Garage und Büro von Mirjeta Shpati auf Flst. 866, Gemarkung Hohenber g, Roth 17.

Der Bauantrag wurde in der BUL-Sitzung am 25.06.2019 behandelt. Die gemeindliche Einvernahme wurde nicht erteilt. Nunmehr bittet das Landratsamt Ansbach über diese Angelegenheit noch einmal zu beraten und um Vorlage dieses neuen Beschlusses.

Das Landratsamt weist ebenfalls in dem Schreiben darauf hin, dass aus Ihrer Sicht einer Genehmigung nach § 34 BauGB nichts entgegen steht. Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. Die Abstandsflächen liegen teilweise auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Dies ist daher nicht zu beanstanden.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss hält an seinem Beschluss vom 25.06.2019 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.9. Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Garagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.9

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Garagen von Jechnerer Immobilien GmbH & Co. KG auf Flst. 922, Gemarkung Herrieden, Memelweg 1

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines unüberplanten Gebietes nach § 34 BauGB und  ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.10. Nutzungsänderung Gewerbefläche zu zwei Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.10

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in zwei Wohnungen von RK Projekt GmbH auf Flst. 88, Gemarkung Herrieden, Altstadtbereich Herrieden, Fronveststraße 1.

Rücksprache mit dem Stadtplaner hat von Seiten der Verwaltung stattgefunden. Da jedoch die Außenfassade nicht geändert wird, wird von einer Stellungnahme abgesehen.

Ein Stellplatznachweis liegt nicht vor.  Die fehlenden Nachbarunterschriften werden vom Antragsteller noch nachgereicht.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.11. Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.11

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Nutzungsänderung bestehender Büroräume in eine Cocktailbar und eines Cafés von Vrakas GmbH u. Co.KG, Herrn Christos Vrakas auf Flst. 1222, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 4 im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“.


Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.12. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - Erweiterung der bestehenden Lackieranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.12

Sachverhalt

Die Firma Schüller Möbelwerk KG, Rother Str. 1, 91567 Herrieden beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung der bestehenden Lackieranlage um eine vierte Lackierstraße auf dem Grundstück Flur Nr. 764 der Gemarkung Herrieden, Gemeinde Herrieden.  

Rechtliche Würdigung

Die Anlage ist nach der Nr. 5.1.1.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen, zur immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung,  zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.13. Verbreiterung und Erhöhung eines Erdwalls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.13

Sachverhalt

Bauantrag der Firma Schüller Möbelwerk KG, Rother Str. 1, 91567 Herrieden zur Verbreiterung und Erhöhung des Erdwalls. Mit der Erhöhung des Erdwalls sollen die Lichtemissionen aus dem Werksgelände eingedämmt werden. Dies war das Ergebnis aus den Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung prüft bis zur Sitzung, ob Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Weitere Vorgehensweise beim Baugebiet Nr. 15.4 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Nachstehend die weiteren zeitlichen Abläufe für das Baugebiet Nr. 15.4 „Schrotfeld“:

Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Zeit vom 25.10. – 25.11.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB´s aus. Sollten sich die Einwände im Rahmen halten ist eine Behandlung dieser in der Stadtratssitzung am 11.12.2019 vorgesehen. Eine weitere Auslegung kann dann von Mitte /Ende Januar bis Mitte/Ende Februar erfolgen. Die Behandlung der Stellungnahmen und Abwägung einschl. Satzungsbeschluss kann in der März- bzw. Aprilsitzung 2020 des Stadtrats erfolgen.
Die Beauftragung eines Ing.-Büro mit der Erschließungsplanung ist für Mai 2020 vorgesehen. Im Vorfeld sollte ein Ing.-Büro mit einem Erschließungsvorentwurf beauftragt werden um auf evtl. technische Probleme noch im B-Plan reagieren zu können. Als Planungszeit für die Erschließungsplanung sieht die Verwaltung hier ca. 3 Monate. Somit kann eine Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten im August/September 2020 erfolgen. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden wie der Auftragsbestand der Baufirmen in diesem Zeitraum ist und ob annehmbare Angebote eingehen. Ob ein Ausführungsbeginn im Herbst 2020 oder erst im Frühjahr 2021 erfolgen kann ist von den jeweiligen Angeboten abhängig. Die Verwaltung empfiehlt aus der Erfahrung der letzten Bauvorhaben (Schrotfeld 15.3 und Wasserwerk Rauenzell) heraus einen längeren Zeitraum für den Ausführungsbeginn anzugeben. Für eine Erschließung des ersten Bauabschnittes schätzt die Verwaltung einen Zeitraum von 5 – 6 Monate je nach Witterung. Nach der Fertigstellung der Erschließung muss die Vermessung der Grundstücke noch erfolgen. Je nach Ausführungsbeginn können dann frühestens Ende Juli die ersten Grundstücke zum Verkauf angeboten werden. Bei einem Baubeginn erst im Frühjahr 2021, kann die Vermarktung erst im Herbst 2021 erfolgen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem dargestellten Zeitrahmen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße St2249

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung hat beim Staatlichen Bauamt in Ansbach nach der Möglichkeit einer Querungshilfe in Rauenzell über die Staatsstraße 2249 angefragt und dazu folgende Stellungnahme erhalten:

„Sehr geehrter Herr Baumgärtner,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2019. Darin fragen Sie an, ob eine Querungshilfe im Zuge der Staatsstraße 2249 in der Ortsdurchfahrt Rauenzell in Höhe der Einmündung der Straße Am Weidenweg grundsätzlich möglich ist.
 
Zur allgemeinen Definition des Begriffs Querungshilfe möchten wir voranstellen, dass wir zwei Arten von Querungshilfen unterscheiden.
 
Dies ist zum einen eine bauliche Querungshilfe. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsinsel in Fahrbahnmitte, die mindestens eine Breite von 2,50 m und beim Neubau eine Länge von 4 m aufweist. Neben der 2,50 m breiten Mittelinsel ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Platzbedarf von 3,75 m erforderlich, damit der Schneepflug im Winter zwischen den Borden räumen kann. Durch den Bau einer baulichen Querungshilfe ergibt sich insgesamt eine Verbreiterung der Fahrbahn um rd. 4 m mit entsprechender Verschwenkung der Straße auf großer Länge. Auch der Gehweg wäre hierdurch auf großer Länge neu zu errichten. Der Bau derartiger Querungshilfen ist daher in der Regel nur vorgesehen, wenn ohnehin ein umfangreicher Ausbau einer Ortsdurchfahrt erforderlich ist. Dies ist im Falle der Ortsdurchfahrt Rauenzell nicht der Fall.
 
Die andere Möglichkeit des Baus einer Querungshilfe ist die Nachrüstung einer Fußgängerampel. Hierzu sind vorwiegend bauliche Maßnahmen im Gehwegbereich erforderlich, um den Ansprüchen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Auch ein Stromanschlusses ist erforderlich. Wie Ihnen sicherlich selbst noch aus der damaligen Abstimmung zur Fußgängerampel am Herriedener Marktplatz bekannt ist, sind die Vorgaben hinsichtlich der Verkehrszahlen und der erforderlichen Fußgängerströme relativ hoch, damit die diesbezüglichen Aufwendungen vom Straßenbaulastträger übernommen werden können.
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus technischer Sicht der Einbau einer Fußgängerampel sicherlich möglich sein dürfte, jedoch eine Kostentragung durch den Baulastträger der Staatsstraße ausscheidet.
 
Insofern wäre zu klären, ob von Seiten der Stadt die grundsätzliche Bereitschaft besteht, die entsprechenden Bau- und Unterhaltsmehraufwendungen zu tragen. Gleiches gilt auch für die planerischen Aufwendungen. Sofern diese Bereitschaft besteht, bitten wir Sie sich wieder bei uns zu melden. Dann wäre in einem nächsten Schritt bei einem gemeinsamen Termin zwischen Stadt, Polizei, unterer Verkehrsbehörde und Staatlichem Bauamt ein geeigneter Standort vor Ort festzulegen.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Aus Sicht der Verwaltung ist nun grundsätzlich zu klären, ob von Seiten der Stadt Herrieden eine Querungshilfe in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges Am Weidenweg notwendig ist. Sämtliche Bau-, Unterhalts- und Planungskosten wären von uns zu tragen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine bauliche Querungshilfe (Insel) in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges „Am Weidenweg“ zu realisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Kirchliche Beschilderung der Ortseingänge der Kernstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Kath. Kirche wünscht sich eine Änderung und Ergänzung der bestehenden kirchlichen Ortseingangsbeschilderungen. So sollen an allen Ortseingängen kirchliche Schilder mit den Maßen 70 x 70 cm aufgestellt werden.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufstellen der Beschilderung entstehen, werden von der Kath. Kirche getragen.
Ein Plan mit den geplanten Örtlichkeiten sowie ein Musterschild sind im RIS hinterlegt .

Rechtliche Würdigung

Bei den kirchlichen Hinweisschildern handelt es sich um keine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Daher ist auch keine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der kirchlichen Beschilderung der Ortseingänge zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Mitfahrerbänke und Bürgerbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Ausgangslage:
Es liegt ein Antrag vor, Mitfahrerbänke zu installieren. Hierfür wurde ein Betrag im Haushalt eingestellt.
Die Fragestellung wurde an den Inklusionsbeirat weitergegeben. In der Zwischenzeit hatte Herr Stümmler angeregt, einen Bürgerbus zu installieren. Deshalb hat der Inklusionsbeirat die Frage an „Bürger helfen Bürgern“ weitergegeben, da diese auch Fahrdienste anbieten. Von dort kam aber die Antwort, dass sie mit einem Bürgerbus überfordert werden.
Deshalb war angedacht, die Angelegenheit wieder in die Politik zurück zu geben.
Herr Brandl bat die Geschäftsleitung, mit den Beteiligten das Thema noch einmal zu besprechen. Es sei zu kostbar, um es nun von einer Gruppierung in die nächste zu tragen.
Aus diesem Grunde fand also am 08.10.2019 ein Gespräch mit
Robert Buckel
Curt Bauer
Johann Heller
Marc Stümmler
 statt.

Ergebnis:
Kurzfristiges Aufstellen von zwei Mitfahrerbänken. Eine in der Industriestraße auf der Fläche Lidl oder vor dem Imbiss vor der Norma und eine im Herrnhof vor Haus Nr. 4/5. Hier müsste ein kurzes Stück der Hecke entfernt werden. Dann können die mitnehmenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen kurzfristig anhalten, um Mitfahrende einsteigen zu lassen.

Zeitgleich mit dem Aufstellen in etwa wollen wir einen Artikel im Amtsblatt veröffentlichen, in welchem das System der Mitfahrerbänke erklärt wird.

Im darauffolgenden Amtsblatt erfolgt ein Aufruf, dass die Stadt Herrieden ehrenamtliche Fahrer für einen Bürgerbus sucht. Wenn sich hier Leute melden, schlagen wir dem SR die Bewilligung für die Anschaffung eines Bürgerbusses vor. Dieser sollte eine Rollstuhlrampe haben und einen absenkbaren Einstieg. Sodass auch Menschen mit Einschränkungen und Rollstuhlfahrer / Mütter mit Kinderwagen transportiert werden können.

Zu Beginn soll der Bürgerbus auf Anmeldung laufen. Bis 20 Uhr am Vorabend muss die Fahrt angemeldet werden.

Er soll auch für Fahrten der Jugendlichen nach „Dauten“ und zurück angeboten werden. Hierfür erfolgt die Bewerbung über social media.

Das Gesamtkonzept Mobilität (Mitfahrerbänke, Bürgerbus und ggf. weitere Maßnahmen) wird mit den Erkenntnissen aus dem Verkehrskonzept weiterentwickelt.

Herr Winterott soll folgende Förderungen bis zur Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 prüfen
  1. Anschaffung des Bürgerbusses
  2. Wie lange beträgt die Zeitbindung. Ab wann darf man den Bus mit Werbeträgern bekleben?
  3. Werden die Führerscheine gefördert?
  4. Wenn ja, darf für den Transport Geld verlangt werden (zur Deckung des Personalaufwandes der Fahrer und des Unterhaltes für den Bus)?
Rainer Winterott erhielt den Prüfungsauftrag am 11.10.2019 und hat angeboten, auch noch zu prüfen, ob sich bei den Mitfahrerbänken hinsichtlich einer Förderung etwas getan hat. Hier hatte er vor einiger Zeit schon einmal geprüft und es gab keine Förderung dafür. Vielleicht gibt es mittlerweile doch Fördermittel.

Wenn der BUL-Ausschuss in der heutigen Sitzung mit der Vorgehensweise einverstanden ist, dann erfolgt eine
  • Veröffentlichung System Mitfahrerbänke im Amtsblatt 44. KW und
  • Aufruf für die ehrenamtlichen Fahrer im Amtsblatt 46. KW

Wenn sich beim Aufruf für die ehrenamtlichen Fahrer tatsächlich Personen finden, die Fahrdienste übernehmen, dann plant der Anfangs genannte Personenkreis an dieser Sache weiter und stellt dem Gremium die nächsten Schritte vor.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der vorgestellten Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung, die fünf Mitfahrerbänke (zwei in Herrieden zzgl. die drei Außenorte) zu beschaffen und an den vorgeschlagenen Plätzen zu installieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10
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10.1. Johann Heller Weiher in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller weist darauf hin, dass aufgrund der Biberschäden Nähe des Birkachers Weihers , dieser aufgemacht und abgesenkt gehört. Die Verwaltung wird dies veranlassen.

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10.2. Johann Heller Bäume im Graben Nähe "Dentscher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller bittet um Beseitigung der Bäume im Graben in der Nähe der Lagebezeichnung „Dentscher“ . Dadurch ist eine Säuberung bzw. Mähen des Grabens nicht mehr möglich. Dies wird an die Stadtgärtnerei weitergegeben.

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10.3. Johann Heller Erschließung Teilabschnitt Am Kräuterlehrgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller erkundigt sich, bis wann die Erschließung des Teilabschnittes Am Kräuterlehrgarten geplant ist. Die Verwaltung erläutert, dass in den vorhergehenden Abschnitten noch Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung stehen. Die Mittel für die weitere Erschließung ist im nächsten Haushaltsplan eingeplant.

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10.4. Dieter Bunsen Übergang Rad- und Fußwegverbindung bei der Rother Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen bittet um Anbringung einer Markierung (weißer Strich) beim Übergang des Rad- und Fußwegverbindung nach Herrieden über die Rother Straße. Hier besteht eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Markierung wird verdeutlich, dass man stoppen muss. Dies wird an Amt 3 weitergegeben.

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10.5. Dieter Bunsen Veranstaltungshinweisschilder am Ortsein- und Ausgang von Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen erkundigt sich nach den noch nicht aufgestellten Rahmen für die Veranstaltungshinweisschilder am Orts ein- und Ausgang von Rauenzell. Er fragt nach, ob dies die Vereine machen müssen. Herr Bürgermeister Brandl erläutert, dass dies zeitnah der Bauhof erledigen wird.

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10.6. Max Heller Anbringung Parkverbotsschild Am Burgerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.6

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller bemängelt die nach wie vor schlechte Verkehrssituation Am Burgerfeld. Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass in der nächsten BUL-Sitzung ein verkehrstechnischer Bericht hierzu sowie im Allgemeinen von Amt 3 erfolgt. Dieser soll in Zukunft einmal im Monat erfolgen.

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10.7. Robert Buckel und Dieter Bunsen Parkplätze an der Evangelischen und Katholischen Kirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 10.7

Sachverhalt

Stadtratsmitglieder Robert Buckel bemängelt, dass die öffentlichen Parkplätze an der Evangelischen Kirche vom neuen Eigentümer des ehemaligen Anwesens Stern mit Sprinterbussen belegt werden. Gleichzeitig bemängelt Stadtratsmitglied Dieter Bunsen, dass der Kirchenvorplatz in der Zwischenzeit auch vermehrt als PKW-Parkplatz benutzt wird. Dies wird an Amt 3 weitergegeben.

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11. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 11
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11.1. Gaby Rauch Ausweisung eines Behindertenparkplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt nach, ob es nicht möglich wäre, einen Behindertenparkplatz bei den städtischen Parkplätzen der ehemaligen Post, Fronveststraße, auszuweisen. Die Parkplätze sollen in das Parkleitsystem der Altstadt (90 Min. Parkdauer) mit aufgenommen werden. Die Verwaltung gibt dies an Amt 3 weiter.

Datenstand vom 18.12.2019 11:29 Uhr