Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2019
3 Außenbesichtigungen
3.1 Fronveststraße 11 - Alte Post
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
4.2 Liegenschaften Steinweg - Alte Post
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
5.2 Neubau eines Kälberstalles
5.3 Tekturplan für die Erweiterung der bestehenden Rinderliegehalle
5.4 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage
6 Außenspielplatz gfi Kindergarten
7 Asphaltierungsarbeiten Stadt Herrieden 2020
8 Naturschutzfreundliche Mäharbeiten Straßengraben
9 Anfragen
9.1 Johann Heller allfra Laden in der Industriestraße
9.2 Robert Buckel Stadtplan im Wartehäuschen am Marktplatz
9.3 Max Heller Ausleuchtung entlang des Altmühlhaags
9.4 Robert Buckel Neugestaltung des Altmühluferbereiches am alten Badhaus
9.5 Max Heller Standort der PV-Lichtanlage
10 Bürgeranfragen - Keine

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie einen Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Außenbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 3
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3.1. Fronveststraße 11 - Alte Post

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Der BUL-Ausschuss besichtigt das Anwesen Fronveststraße 11 - ehemalige Post, um sich einen Gesamteindruck zu verschaffen.

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 4
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 4.1

Rechtliche Würdigung

       

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4.2. Liegenschaften Steinweg - Alte Post

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Für die nicht bewohnten städtischen Anwesen „Steinweg“ und „Fronveststraße 11 - Alte Post“ werden folgende Wintersicherungsmaßnahmen betrieben:

„Steinweg“: Heizung ist abgeschaltet und Heizkreislauf wird mit Frostschutz gefüllt damit keine Schäden und Korrosion auftreten. Wasser wird abgesperrt.

„Fronveststraße 11 - Alte Post“: Heizungsanlage wird stillgelegt und entleert. Die Heizungsanlage ist in einem äußerst schlechten Zustand. Wasser wird abgesperrt.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 behandelt:

„Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Stefan Seiß und Anna Schuster auf einer Teilfläche des Flst. 579, Gemarkung Neunstetten.

Herr Seiß und Frau Schuster würden zum Zwecke des Neubaus vom jetzigen Eigentümer eine Teilfläche käuflich erwerben.
Eine vorab eingeholte Stellungnahme beim Landratsamt hat folgendes ergeben:
Der Standort wäre möglich, wenn die Erschließung mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht über die gleiche Zufahrt wie beim Bauvorhaben Rank erfolgen könnte. Die lange Zufahrt über den Weg Flst. 573, Gemarkung Neunstetten wird kritisch gesehen.  

Für die Verwaltung ist die Bebauung an der Stelle aus städtebaulicher Sicht als Ortsabrundung denkbar. Ein Baugrundstück ist bebaubar wenn es mit einer ausreichenden Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt oder über eine dingliche Sicherung an dieser anliegt.

Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung führte der erste Bürgermeister Alfons Brandl mit dem Bauherrn Herrn Seiß und seinem Vater ein Gespräch. Die Stadt Herrieden kann sich eine verkehrstechnische Erschließung über den öffentlichen Wirtschaftsweg vorstellen, wenn die Bauherren in einer Vereinbarung erklären, dass Sie, im Falle eines Ausbaues des Wirtschaftswegs, die anfallenden Kosten übernehmen und akzeptieren, dass kein Winterdienst erfolgt. Der Kanal- und Wasseranschluss erfolgt, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 62, Gemarkung Neunstetten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Mit den Bauherren soll die Verwaltung detaillierte Gespräche über die Erschließung des vorgesehenen Baugrundstückes führen. Generell sieht der BUL-Ausschuss eine verkehrstechnische Erschließung, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 579/2, Gemarkung Neunstetten. Bei einer verkehrstechnischen Erschließung über den Wirtschaftsweg ist von den Bauherren vorzulegen, wie sie sich den Ausbau des Wirtschaftsweges vorstellen. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Kostenvereinbarung mit den Bauherren zu erstellen.“

Gespräche seitens der Verwaltung mit dem Antragsteller haben stattgefunden:

Die Erschließung des Baugrundstückes mit Schmutzwasser-, Regenwasserkanal, Wasserleitung, Strom- und Telefon erfolgt über das Nachbargrundstück Flst. 62, Gemarkung Neunstetten. Eine verkehrstechnische Erschließung über das vorgenannte Nachbargrundstück wird von den Eigentümern abgelehnt. Mit den Bauherren wurden die Probleme hinsichtlich einer verkehrstechnischen Erschließung über den Wirtschaftsweg besprochen. Die Bauherren würden sich verpflichten, nach Fertigstellung der Baumaßnahme den Wirtschaftsweg instand zu setzen und mit einer Tränkdecke auf ihre Kosten zu befestigen. Des Weiteren wurden die Bauherren darauf hingewiesen, dass die Stadt Herrieden allenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilen kann. Die letztendliche Entscheidung über eine Genehmigungsfähigkeit liegt beim Landratsamt Ansbach.
 

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb der HQ 100 Hochwasserlinie und außerhalb der derzeitigen Abgrenzung im Entwurf des Flächennutzungsplanes und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Bebauung des vorgesehenen Baugrundstückes kann als Ortsabrundung angesehen werden.
Nach Art. 4 BayBO Abs. 1 Nr.2 dürfen Gebäude nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: „Das Grundstück muss mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen.“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme mit der Voraussetzung, dass eine Erschließungsvereinbarung vorab, wie im Sachverhalt dargestellt, abgeschlossen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Neubau eines Kälberstalles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Kälberstalles von Andreas Mader auf Flst. 667, Gemarkung Neunstetten, Niederdombach 7.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Tekturplan für die Erweiterung der bestehenden Rinderliegehalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag – Tekturplan für die Erweiterung der bestehenden Rinderliegehalle von Andreas Mader auf Flst. 667, Gemarkung Neunstetten, Niederdombach 7.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage von Bernhard und Christine Bach auf Flst. 909/1, Gemarkung Elbersroth, Buschhof.

Die Erschließung ist folgendermaßen gesichert:
Anschluss an die biologische Gemeinschaftskläranlage. Stromanschluss gewährleistet, da im Buschhof eine Trafostation steht. Die Wasserversorgung ist durch den nur wenige Meter vom Baugrundstück entfernten Abgabeschacht der FFW gewährleistet. Das Baugrundstück ist bereits durch einen öffentlichen Weg erschlossen.

Sämtliche anfallenden Kosten der Erschließung werden vom Antragsteller übernommen.

Für dieses Grundstück wurde im Jahre 1983 bereits ein Bauantrag gestellt. Dieser wurde damals vom Landratsamt genehmigt.

Der Antragsteller möchte jedoch die Gewissheit, ob die Bebauung nach wie vor möglich ist.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, jedoch in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Bebauung.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Außenspielplatz gfi Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bis zur Fertigstellung des Außenbereichs für die gfi Kindertagesstätte wurde von den größeren Regelgruppenkindern das frei zugängliche Spielgerät am unteren Pausenhof genutzt. Frau Pirner (Leitung gfi) stellte sich mit dem neuen Schuljahr bei Herrn Rektor Winter vor, und bat ihn um Benutzung des umzäunten Spielbereichs. Herr Winter bejahte dies, jedoch nicht für die Unterrichtszeit von 8:00-15:30 Uhr. Weil die Kinder dann eigentlich nur in den Schulferien den Bereich nutzen dürfen bzw. können, forderte nun der Elternbeirat der gfi Kindetagesstätte einen altersgerechten Außenbereich für die Regelgruppenkinder. Der mit der Maßnahme geschaffene neue Bereich ist auf Krippenkinder zugeschnitten, größere und ältere Kinder benötigen einen entsprechend anders gestalteten Freibereich. Auf Nachfrage bei Frau Pirner über die derzeitige Nutzung berichtete Sie, dass auch der Außenspielbereich für die Regelkinder umzäunt sein müsste, aus diesem Grund habe Sie eben auch Herrn Rektor Winter um Mitbenutzung gebeten. Die Bauverwaltung teilte der Leitung der gfi, der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Eff und Herrn Rektor Winter mit, dass nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Alfons Brandl künftig der umzäunte Spielplatz auch innerhalb der Unterrichtszeiten nutzbar sei. Der Schulspielplatz war von Seiten der Verwaltung von Anfang an auch als Spielplatz für die Regelkinder vorgesehen um nicht zusätzlichen Kosten zu generieren. Dies wurde vom Mittelschulverbandsvorsitzenden Alfons Brandl gegenüber dem Rektor weit im Vorfeld kommuniziert. Seitens der Grund- und Mittelschule Herrieden bestehen nun wegen Lärm und spielenden Kindern vor den Fenstern große Bedenken zur weiteren Nutzung des umzäunten Außenspielbereichs. Der Spielplatz wird auch während der Schulzeit von anderen Schulklassen als „Ausgleich“ genutzt.

Möglich Lösungsansätze wären:
  • Doppelnutzung mit Sichtschutzwand vor dem betreffenden Klassenzimmer (Grobkosten ca. 2.500 €)
  • die Fensterscheiben mit Folie im unteren Bereich bekleben zu lassen um einen satinierten Effekt zu erzielen (Grobkosten ca. 1.200 €).
  • Ausbau/Anbau an bestehenden Außenbereich der Kinderkrippe für Regelkinder (Grobkosten ca. 8.000 € – 10.000 €).
  • Neueinzäunung des öffentlich zugänglichen Spielbereichs am Verkehrsübungsplatz (Grobkosten für 55 lfm ca. 5.300 €)

Bisher hat die Verwaltung die kostengünstigen Lösungen forciert und sowohl die Beklebung mit Sichtschutzfolie oder die Errichtung eines Sichtschutzzaunes Herrn Rektor Winter vorgeschlagen.
Nach Rücksprache mit seinem Lehrerkollegium wird bisher die Lösung als Sichtschutzwand bevorzugt. Herr Winter hat zugesagt, dass wir diese kostengünstige Lösung erst einmal probieren. Sollte der Lärm doch so stark sein, dass die Schulkinder beeinträchtigt wären, besprechen wir uns noch einmal.

Nun gab es aber zwischenzeitlich weitere Gespräche, aus denen man vermuten kann, dass auch der Elternbeirat die momentan anvisierte Lösung nicht gutheißt.

Aus Sicht der Verwaltung bleibt nur die Lösung, den Spielbereich zwischen der KiTA und dem Erweiterungsbau, der an die Realschule vermietet ist, entsprechend zu vergrößern und mit Spielgeräten anzureichern, die der Altersgruppe 3-6 Jahre gerecht wird.
Der Spielbereich am Verkehrsübungsplatz ist für einen Kindergartenspielbereich aus verschiedenen Gründen ungeeignet:
  1. nur Fallschutzkies/-splitt – keine Grünfläche
  2. Spielgeräte nur sehr einseitig
  3. keine Sandfläche
  4. der Zaun müsste so nah an die Spielfläche, dass es wie ein Käfig wirken würde
Mit dieser Variante verlagern wir die Lärmbelästigung durch die spielenden KiTa Kindern zwar Richtung Realschule. Die Realschule ist jedoch nur Mieter der Räume und könnte ggf. das Mietverhältnis kündigen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt folgende Spielplatzvariante umzusetzen:
Die Fläche (Fläche 1) in Richtung Westen und  in Richtung der Realschule soll als Spielplatzfläche herangezogen werden, siehe eingestellten Plan im RIS. Mit beiden Rektoren, Herrn Winter und Herrn Knaudt, soll vorab gesprochen werden. Den Herstellungskosten von ca. 15.000 € wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Asphaltierungsarbeiten Stadt Herrieden 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der FPA-Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung beraten, dass für die HHSt.: 6300.9411 (Asphaltierungsprogramm 2020) und HHSt.: 6300.9412 (Straßenausbau Stadt Herrieden 2020) ein Gesamtvolumen von 400.000,00 € brutto für die weiß hinterlegten Einzelpositionen des Asphaltierungs- und Straßenbauprogrammes (Im RIS hinterlegt), veranschlagt werden soll.
Die grau hinterlegten Einzelpositionen werden jeweils als separate Maßnahme ausgeführt.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt alle Asphaltierungs- und Straßenbaumaßnahmen bis auf die Nr. 5 GVS Stegbruck – Stadel durchzuführen. Die Gesamtsumme ist im Haushalt anzupassen. Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem FPA einer Ausschreibung vor Verabschiedung des Haushaltes durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Naturschutzfreundliche Mäharbeiten Straßengraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Stadtrat Johann Heller hat mit Herrn Walter von der Unteren Naturschutzbehörde über die Problematik „Mäharbeiten Straßengräben“ gesprochen und für die Zukunft eine naturschutzfreundliche Grabenbearbeitung vorgeschlagen.
Es soll nur noch das Bankett aus verkehrssicherheitsgründen gemulcht werden und die Gräben selber bleiben unberührt.
Im Bereich der Durchlässe sollte beidseitig je 5 m der gesamte Graben gemulcht werden.
Das Schreiben von Stadtrat Johann Heller im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss schließt sich der Empfehlung des Stadtrates Johann Heller an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9
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9.1. Johann Heller allfra Laden in der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller bittet die Stadt Herrieden um Hilfe für den Einbau eines Verkaufsladens in dem  bestehenden allfra Laden in der Industriestraße, der im Moment aufgrund einer Förderung, nur als Lagerfläche genutzt werden kann. Aus der Mitte des Gremiums kam auch der Vorschlag evtl. ein Café mit zu integrieren. Herr Bürgermeister Brandl nimmt sich der Sache an.

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9.2. Robert Buckel Stadtplan im Wartehäuschen am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Buckel informiert, dass der Stadtplan am Wartehäuschen am Marktplatz sehr stark beschmutzt ist und gesäubert werden. Die Verwaltung gibt dies an den Bauhof weiter.

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9.3. Max Heller Ausleuchtung entlang des Altmühlhaags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller bittet um Prüfung, ob eine Ausleuchtung des Weges entlang des Altmühlhaag möglich ist. Die Verwaltung nimmt dies auf und prüft die Umsetzbarkeit.

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9.4. Robert Buckel Neugestaltung des Altmühluferbereiches am alten Badhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Buckel regt ebenfalls eine Ausleuchtung bis zum alten Badhaus an. Gleichzeitig gibt er an, ob es nicht möglich ist, die Neugestaltung ins ISEK mitaufzunehmen um eine Städtebauliche Förderung zu erhalten. Die Verwaltung nimmt dies mit auf und wird sich diesbezüglich bei der Regierung v. Mittelfranken erkundigen.

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9.5. Max Heller Standort der PV-Lichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 9.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller erkundigt sich nach dem momentanen Standort der PV-Lichtanlage. Diese befindet sich momentan am Kräuterlehrgarten in Elbersroth.

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10. Bürgeranfragen - Keine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 87. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 03.12.2019 ö 10
Datenstand vom 24.01.2020 07:38 Uhr