Datum: 21.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bekanntgaben
2.1 Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)
2.2 Beteiligungsbericht Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Feuchtwangen eG
2.3 Vorläufige Steuerkraft 2020
3 Haushalt 2020
4 Strategische Aufnahme eines Darlehens im rentierlichen Bereich
5 Grundsatzdiskussion über die künftige Entwicklung des städtischen Haushalts
6 Anfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer begrüßt die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 2
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2.1. Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde die Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand neu geregelt (Anpassung an die Mehrwertsteuersystem-richtlinie der EU). Bis 31.12.2020 müssen alle Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ihre Finanzwirtschaft auf die neue Umsatzsteuersystematik umstellen. Die bisherige Systematik, die auf das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art abstellt, wird in Zukunft umsatzsteuerrechtlich keine Rolle mehr spielen. Für die Steuerbarkeit nach dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz sind die BgA´s jedoch weiterhin relevant. Nach § 2b UStG sind Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln. Dies ist im Vergleich zur alten Rechtssituation schon systematisch ein erheblicher Unterschied.

Die Kämmerei prüft derzeit sämtliche von der Stadt/Schulverband zu erbringenden Dienstleistungen nach den Kriterien

  • Unternehmereigenschaft
  • Hoheitliche Tätigkeit
  • Wettbewerbsverzerrungen und
  • Interkommunale Zusammenarbeit.

Durchgeführte Vergleiche des Bayerischen Gemeindetages zeigen, dass in Zukunft erheblich mehr Umsätze der Gemeinden dem unternehmerischen und damit steuerbaren Bereich der Gemeinden zuzuordnen sind. Insbesondere in folgenden Bereichen wird sich die neue Systematik in besonderem Maße auswirken:

  • Die Vermögensverwaltung wird in der Regel steuerbar.
  • Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage, deren Jahresumsatz unter 35.000 € liegt, werden in Zukunft regelmäßig ab dem ersten Euro der Steuer unterfallen, da das Kriterium der „wirtschaftlichen Bedeutsamkeit“ in Zukunft im Umsatzsteuerrecht irrelevant ist.
  • Die interkommunale Zusammenarbeit wird in größerem Umfang steuerbar, weil es nicht mehr auf das Vorliegen einer Beistandsleistung ankommt.

Der Bayerische Gemeindetag hat einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerrechtlichen Tätigkeiten einer kreisangehörigen Gemeinde erstellt. Danach sind in folgenden Bereichen (nicht abschließend) die Umsätze auf steuerbare Sachverhalte zu überprüfen und sämtliche davon betroffenen Vereinbarungen anzupassen (Vertragsscreening).

  1. Hauptverwaltung
  2. Bauhof
  3. Kindertagesstätte
  4. Schulen
  5. Feuerwehr
  6. Friedhofswesen
  7. Märkte und Feste
  8. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
  9. Forst-, Landwirtschaft und Fischerei
  10. Büchereien, Musikschulen
  11. Wasserversorgung
  12. Abwasserentsorgung
  13. Energieerzeugung
  14. Konzessionsverträge
  15. Straßen und Verkehr
  16. Tourismus
  17. Vermietung und Verpachtung
  18. Vermietung von Sporthallen
  19. Grundstücksverkäufe
  20. Reisetätigkeiten, z.B. Besuch der Partnergemeinde
  21. Fundwesen

Die sich aus dem Vertragsscreening ergebenden Anpassungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ihren Niederschlag im HKR-Programm finden. Dem zu Folge findet der steuerliche Aspekt im städtischen Haushalt künftig einen weit größeren Niederschlag als bisher.       

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2.2. Beteiligungsbericht Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Feuchtwangen eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden besitzt an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Feuchtwangen eG Geschäftsanteile im Wert in Höhe von insgesamt 50.000 €, welches einem Anteil an der Gesamtsumme der Geschäftsanteile der Baugenossenschaft von insgesamt  ca. 7 – 8 Prozent und damit mehr als einem Zwanzigstel entspricht. Im Entwurf des Prüfungsberichtes der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 – 2018 durch den BKPV wurde festgehalten, dass entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO ein Beteiligungsbericht zu erstellten ist. Auf Nachfrage bei der Stadt Feuchtwangen liegt in dieser Kommune die absolut gleiche Situation vor. Dort wurde im Jahr 2018 mit einem anderen Prüfer des BKPV´s vereinbart, dass ein Beteiligungsbericht nicht zu erfolgen hat, da nach der Satzung der Baugenossenschaft (§ 30) jedes Mitglied nur eine Stimme hat, d.h. der bestimmende Einfluss der Stadt weit unter einem Zwanzigstel liegt. In den letzten Jahren betrug die Anzahl der Mitglieder alternierend rund um die Zahl von 400. Die gesamten Geschäftsanteile der Baugenossenschaft betrugen zum 31.12.2018 674.050 €. Die Baugenossenschaft verfügt in Herrieden über 11 Häuser mit insgesamt 30 Wohnungen. Diese verteilen sich auf Schlesierstraße, Karlsbader Straße, Ungarndeutsche Straße und Königsberger Straße. Es wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, die gleiche Lösung wie sie die Stadt Feuchtwangen mit dem BKPV getroffen hat, aufzugreifen.    

Rechtliche Würdigung

Art. 94 Abs. 3 GO

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2.3. Vorläufige Steuerkraft 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Statistik teilte mit Schreiben vom 24.09.2019 die vorläufige Steuerkraft 2020 und die endgültige Steuerkraft 2019 mit:




 
Rangzahl
 
 
Absolut:
Pro Einw.:
Lkr.
RBZ
Land
Vorläufige Steuerkraft 2020:
15.733.314 €    
1.966,91 €
2
5
64

Endgültige Steuerkraft 2019:
12.950.298 €
       1.628,35 €
2

6

100


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3. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Haushaltsplanung 2020 ist signifikant durch die beiden Ausgaben

  1. Kreisumlage ca. 7.200.000 € im Verwaltungshaushalt und
  2. Erwerb/Erschließung ca. 4.500.000 € im Vermögenshaushalt

geprägt. Auch die Finanzplanung ist durch diese Positionen überaus stark geprägt.

Diskussionsverlauf

Zu der größten Position des Haushaltes 2020 Erwerb und Erschließungsaufwand „Schrotfeld 15.4“ mit einer Gesamtsumme von ca. 4,5 Mio. € erläutert die Verwaltung, dass hier in Abweichung von der Vermarktung der Maßnahme des Baugebietes „Schrotfeld 15.3“ die Aufwendungen für Erwerb und Erschließung nicht durch Einnahmen aus dem Verkauf im selben Haushaltsjahr erzielt werden können. Auf TOP 6 der Bauausschusssitzung vom 23.10.2019 w ird verwiesen. Im Rahmen der Haushaltsplanerstellung 2020 muss zur Deckung der Ausgaben für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren eine Zwischenfinanzierung in Form eines zinsgünstigen Kassenkredits (Kontokorrent) angestrebt werden.
Aus der Mitte des Gremiums wurde der Hinweis gegeben, dass im Vorfeld der Vergabe der Bauparzellen, das Vergabeverfahren im Stadtrat zu reglementieren ist. Hierzu sollte die Verwaltung im Vorfeld das Verhältnis zwischen „Herrieder“ und „Nicht-Herrieder“ für das Baugebiet „Schrotfeld 15.3“ ermitteln. Das Ergebnis sollte als Grundlage zur Entscheidungsfindung dienen.    

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4. Strategische Aufnahme eines Darlehens im rentierlichen Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat im Haushalt 2019 eine durch die Rechtsaufsicht genehmigte Darlehensaufnahme von 1.330.740 € im laufenden Haushaltsjahr eingeplant. Im Hinblick auf die Sanierung der Wassergewinnungsanlage Rauenzell und die Sanierung der Abwasseranlage (beides kostenrechnende Einrichtungen) wurden von Seiten der Verwaltung bei der LfA Förderbank Bayern die derzeitigen Darlehenskonditionen abgefragt. Die LfA bietet derzeit im Rahmen des Programms „Infrakredit Kommuna“l bei einer Laufzeit von 20 bzw. 30 Jahren und einer Zinsbindung von jeweils 10 Jahren einen Zinssatz von 0,00 % an.
Infrakredit Kommunal (KI0)

Datum
10/2/10 Jahre
20/3/10 Jahre
30/5/10 Jahre














15.10.2019
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 














14.10.2019
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 














11.10.2019
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 














10.10.2019
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 














09.10.2019
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 
0,00
(0,00) 














Alternativ besteht bei der KfW im Rahmen des analogen Programms „208“ die Möglichkeit für die Aufnahme eines Darlehens mit einer Zinsbindung von 20 Jahren. Der Zinssatz bewegt sich derzeit hier zwischen 0,28 % (Laufzeit 20 Jahre) und 0,43 % (Laufzeit 30 Jahre). Bei den Angaben handelt es sich um Tageskonditionen welche sich in den letzten sechs Monaten kaum verändert haben.    

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert die derzeitige Zins-Entwicklung am Markt und kommt zu dem Schluss, dass eine Entwicklung hin bis zu einer negativen Verzinsung nicht auszuschließen ist. Der Markt sollte permanent beobachtet werden und erst bei dem tatsächlichen Erfordernis des Kapitalbedarfs gehandelt werden.  

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5. Grundsatzdiskussion über die künftige Entwicklung des städtischen Haushalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 22.01.2019 hat der FPA die Anregung aus seiner Mitte aufgegriffen, eine separate Ausschusssitzung – unabhängig vom jeweiligen aufzustellenden Haushalt – abzuhalten.
Die Ausschussmitglieder wollten hier, losgelöst von konkreten Projekten und Erfordernissen, ihre Sicht einer künftigen Haushaltsplanung in Abhängigkeit der städtischen Entwicklung darstellen.

Der Ausschussvorsitzende verweist zur besseren Orientierung in diese Thematik auf die im RIS hinterlegten Aufstellungen (Durchschnittliche Investitionssummen, Freie Spannen etc.)

Als Leitfaden sollten der Diskussion nachfolgende Punkte

  • Entwicklungsprognose der Stadt aus Sicht der Ausschussmitglieder
  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Freiwillige kommunale Aufgaben

dienen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert die Deckung des Kapitalbedarfs der künftigen Jahre und ist sich einig, dass Maßnahmen, für welche eine kurz- bis mittelfristige Refinanzierung in Aussicht steht (Erschließung von Baugebieten deren Vermarktung mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Jahren ansteht, Maßnahmen mit zeitverzögerter Förderung) künftig durch eine gesteigerte Inanspruchnahme von günstigen Kassenkrediten zwischenfinanziert werden sollen.

Ausschussmitglied Strauß erkundigt sich nach der Förderung der geplanten Kindertagesstätte. Kämmerer Meyer teilt mit, dass die im Sommer von der Staatsregierung angekündigten zusätzlichen Mittel nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm bereits im September vergriffen waren und nach derzeitigem Stand nur eine FAG-Förderung zur Verfügung steht.
 
Gremiumsmitglied Bunsen fragt an, ob die Stadt Einflussnahme besitzt, auf die Sauberkeit in der Kindertagesstätte Rauenzell einzuwirken, da diese nach seinen Informationen beeinträchtigt ist und entsprechende Räume mit Mobiliar verstellt sind. Frau Schwander teilt mit, dass die Reinigung die Kirche tragen muss und dass die Außenbereichsgestaltung erst nach Vorliegen der unterschriebenen Betriebsträgervereinbarung erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Sauberkeit der Kindertagesstätte einen Hinweis an Frau Roth-Ubl geben soll.       

Dokumente
Download EntwicklungVermHH_2009_2018.pdf
Download Investitionsvolumen_2009_2018.pdf

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 14.01.2020 17:05 Uhr