Datum: 21.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2019
3 Außenbesichtigungen
3.1 Neues Pumpwerk Rother Straße
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
4.2 Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Wartungsverträge
5 Vorstellung - Bürgersolaranlage Limbach
6 Bauanträge
6.1 Neubau Sprinklerbehälter mit Pumpenzentrale
6.2 Errichtung eines Erdwalls im Zuge der Produktionserweiterung
6.3 Neubau eines Wohnhauses mit Garage
6.4 Tekturplan Anbau eines Erkers
6.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
6.6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplatz
6.7 Abbruch alte Garage und Wiederaufbau mit DG-Ausbau
6.8 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
6.9 Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage
7 Anfragen
7.1 Ludwig Bengel Ausleuchtung Fußweg Nürnberger Straße zur Hohenberger Straße im BG 2 "Herrieden"
8 Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie zwei Zuhörer.  Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Außenbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Neues Pumpwerk Rother Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Besichtigung des neuen Pumpwerkes Rother Straße zu Beginn der Sitzung.

zum Seitenanfang

4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der Bericht wird auf die nächste BUL-Sitzung verschoben, da es im Moment aufgrund der Weihnachtsferien, keinen neuen Sachstand zu berichten gibt.

zum Seitenanfang

4.2. Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Wartungsverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Es wurden nach der BUL-Sitzung vom 03.12.2019 Wartungsverträge zur Baumaßnahme „Nachnutzung Stadtschloss Herrieden“ abgeschlossen.


       Raumlufttechnische Anlage        -        Firma Kreipl & Mannert GmbH & Co. KG
       Heizungsanlage                -        Firma Hochdanner
       Brandschutzmeldeanlage        -        Firma GDS Sicherheitstechnik GmbH
       MSR-Steuerungstechnik        -        Firma Sauter-Cumulus GmbH

zum Seitenanfang

5. Vorstellung - Bürgersolaranlage Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage beantragt die HEG ENERGIE GmbH & Co. KG, Lauterbach 10, 91608 Geslau, im Namen der Bürgersolar Limbach GmbH & Co. KG – Herrieden, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flst. 547, Gemarkung Oberschönbronn. Das betreffende Flst. 547 ist in der „Standortanalyse Freiflächen – PV – Anlagen“ der Stadt Herrieden als Fläche vorgesehen.

Rechtliche Würdigung

Freiflächenphotovoltaikanlagen sind seit 2019 in benachteiligten Gebieten wieder zulässig. Die Gemarkung Oberschönbronn ist als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Es ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat für die formlose Bauvoranfrage der Bürgersolar Limbach GmbH & Co. KG – Herrieden die Zustimmung in Aussicht zu stellen. Die Fläche liegt innerhalb der in der PV-Analyse ausgewiesenen Flächen. Eine Bürgerinformationsveranstaltung von Seiten der Vorhabensträger soll vorab durchgeführt werden. Danach kann die Bauvoranfrage mit dem Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung und genaueren Angaben des Vorhabens, wie z. B. die Fläche unterhalb der Anlage genutzt wird usw., im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Neubau Sprinklerbehälter mit Pumpenzentrale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau Sprinklerbehälter mit Pumpenzentrale von der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 730/4 und 901/1, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet, Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“. Für den Neubau Sprinklerbehälter mit Pumpenzentrale, im Bereich des Erdwalls, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen, im Erdwall, erforderlich. Die Grundzüge der Bauleitplanung werden nicht beeinträchtigt, das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Errichtung eines Erdwalls im Zuge der Produktionserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung eines Erdwalls im Zuge der Produktionserweiterung der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 730, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet im Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“. Für die Errichtung der Feuerwehraufstellflächen, am Rande des Erdwalls,  ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage von Michael Böckler auf Flst. 12, Gemarkung Lammelbach, Lammelbach 1 a.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.4. Tekturplan Anbau eines Erkers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Bauantrag – Tekturplan zum bereits genehmigten Bauantrag für den Anbau eines Erkers von Stefan Wenk auf Flst. 460/48, Gemarkung Herrieden, Melker Straße 13 b.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
Überschreitung der Baugrenze und Abweichung der Dachneigung. Diese Befreiungen wurden bereits beim ursprünglichen Bauantrag erteilt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.5

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Michael Beckenbauer auf Flst. 1375/11, Gemarkung Elbersroth, Birkach 65.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Wandhöhe mit 5,50 m anstatt 4,50 m
  • flachgeneigtes Satteldach mit 28 ° anstatt 42 – 45 °.

Ähnliche Befreiungen sind im Bebauungsplan Nr. 13 „Goldfeld“ bereits erteilt worden.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 13 „Goldfeld“  und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.6

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Ekaterina und Erwin Vogel auf Flst. 613/3, Gemarkung Elbersroth, Am Kräuterlehrgarten 3.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Wandhöhe mit 5,50 m anstatt 4,50 m
  • Auffüllung im Bereich der Terrasse.

Ähnliche Befreiungen sind im Bebauungsplan „Am Steinbuck 2“ bereits erteilt worden.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im überplanten Bereich, im Bebauungsplan „Am Steinbuck 2“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.7. Abbruch alte Garage und Wiederaufbau mit DG-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.7

Sachverhalt

Bauantrag für den Abbruch der alten Garage und Wiederaufbau neuer Garage mit DG-Ausbau zum Wellnessbereich, Errichtung einer Lärm-und Sichtschutzmauer im Bereich der Terrasse von André Meier auf Flst. 465/12, Gemarkung Herrieden, Dombühler Straße 21.

Folgende Befreiungen sind erforderlich:
  • Höhe der Lärm- und Sichtschutzmauer von ca. 1,20 bis 1,80 m.

Die Zustimmung der Nachbarn zum Bauantrag liegt vor. Für die Errichtung der Lärm- und Sichtschutzmauer kann die gemeindliche Einvernahme, für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da die Mauer mit einem Abstand von 0,80 m vom öffentlichen Straßengrund errichtet wird und eine Begrünung zur Straßenseite hin erfolgt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im überplanten Bereich, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.8. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.8

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Klaus Nusselt auf Flst. 556, Gemarkung Oberschönbronn, in Limbach.

Die Wasser- und Kanalleitungen liegen unmittelbar an der Grundstücksgrenze des Baugrundstückes.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteils Limbach, am Rande der FNP-Abgrenzung außerhalb dieser, städtebaulich jedoch vertretbar. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche Kosten der Erschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden. Des Weiteren sind die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.9. Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.9

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage von Svenja Schlumprecht und Michael Maurer auf Flst. 95, Gemarkung Hohenberg, in Hohenberg.

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Als Dachform vorgesehen ist ein Walmdach mit anthrazitfarbener Ziegeleindeckung. Der mögliche Anschluss an die vorhandene Wasser- und Kanalleitungen liegt ca. 40 m entfernt. Ein Verlegen der Leitungen im öffentlichen Grund entlang der Gemeindestraße ist möglich. Die anfallenden Kosten sind von den Bauherren zu übernehmen. Des Weiteren sind die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten.  

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteils Hohenberg, der FNP-Plan sieht dort eine gewerbliche Baufläche vor. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben wäre durch ein Heranrücken an die vorhandene Bebauung städtebaulich vertretbar und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die vorhandene Bebauung des Nachbarn wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens (V+E-Plan) genehmigt.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Vor Beschlussfassung sollen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes hinsichtlich einer Gesamtüberplanung geführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Ludwig Bengel Ausleuchtung Fußweg Nürnberger Straße zur Hohenberger Straße im BG 2 "Herrieden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Ludwig Bengel stellt nochmals den Antrag einer besseren Ausleuchtung des Fußweges durch das Baugebiet Nr. 2 „Herrieden“ von der Nürnberger Straße bis zur Hohenberger Straße auf Höhe des Tierarztes Eichelberger. Die Verwaltung überprüft dies und wird eine Lösung herbeiführen.

zum Seitenanfang

8. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Durch einen Bürger aus Limbach wurde der Antrag gestellt, dass der neue Geh- und Radweg für die aus- bzw. einfahrenden PKW an der Kreuzung Staatsstraße / Limbach besser gekennzeichnet wird, damit die Sicherheit für die Radfahrer gegeben ist. Die Verwaltung gibt dies ans Staatliche Straßenbauamt weiter.

Datenstand vom 20.03.2020 11:07 Uhr