Datum: 28.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2020
3 Bekanntgaben
3.1 Verleihung einer Bürgermedaille
3.2 Stadtratsklausur zum Stadtschloss
3.3 Einladung des Initiativkreises Stadtschloss
3.4 Festplatz - Müllablagerungen
3.5 Irritationen um Vorkaufsrecht der Stadt Herrieden
3.6 KiTa Neunstetten
3.7 Nägelein-Areal
3.8 Verkehrskonzept
3.9 Adventskalender statt Weihnachtsmarkt
3.10 Aktuelles zu Corona
4 Bestellung der Beauftragten für die Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
5 Beschluss für Bewerbung zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
6 Interkommunale Zusammenarbeit: Bestellung eines gemeinschaftlichen Datenschutzbeauftragten
7 Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung
8 Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 "Steinweg"
9 Nutzungsänderung vom Einzelhandel zur Gastronomie
10 ILE Altmühlland A6 - Potentialflächenanalyse zum Interkommunalen Gewerbegebiet
11 Neubau Kita Nürnberger Straße
12 Anfragen
12.1 Matthias Rank - Videoaufzeichnung der Stadtratssitzung
12.2 Franziska Wurzinger - Corona-Bonus
12.3 Wolfgang Strauß - Automat für regionale Produkte
12.4 Andreas Baumgärtner - Corona-Bonus
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 21 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Da keine Einwände zur Tagesordnung geäußert werden, beginnt die Sitzung.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.10. 2020 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 07.10.2020.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3
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3.1. Verleihung einer Bürgermedaille

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer verleiht Herrn Norbert Schüller die Bürgermedaille in Gold. Die Laudatio ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Bürgermedaille in Gold Laudatio Norbert Schüller.pdf

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3.2. Stadtratsklausur zum Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet, dass am Samstag, dem  17.10.2020, der Stadtrat zu einer ganztägigen Klausur zur Thema „Stadtschloss“ zusammen kam. Vormittags stand eine Besichtigung der noch nicht renovierten Gebäudeteile auf dem Programm und eine Auseinandersetzung mit der Entwicklung der bisherigen Planungen. Am Nachmittag wurde über das empfohlene Nutzungskonzept von 2015 und die anschließend beauftragten Variantenplanungen diskutiert. Bis zum 30.10.2020 erarbeiten nun die einzelnen Fraktionen Vorschläge für weitere Nutzungsvarianten. In der Novembersitzung des Stadtrates soll dann über eine mögliche weitere Variantenplanung beraten werden. Auf der Homepage der Stadt Herrieden (unter: https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/stadtschloss/als-naechstes.php) finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter anderem folgende Informationen:
  • Übersicht über die bisherigen Variantenplanungen (Stadtschloss Herrieden – Varianten Bauteile ABC)
  • Zusammenstellung über die Entwicklung der bisherigen Nutzungsideen (Stadtschloss Herrieden – Nutzungen vom 08.07.2015)
  • Präsentation aus den Stadtratsklausuren zum Stadtschloss 2019 und 2020 (Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung, Stadtratsklausuren vom 16.11.2019 und 17.10.2020)
  • Schlussbericht zum Bundesförderteil (Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung, Schlussbericht vom 08.04.2020)

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3.3. Einladung des Initiativkreises Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet, dass 2021 der Umbau des Stadtschlosses weitergehen soll. Vor der Landesförderung des Hauptgebäudes steht aber die Einigung auf ein schlüssiges Nutzungskonzept. Dazu soll die schon bei der Bundesförderung bewährte Bürgerbeteiligung wieder aufgenommen werden. Es wird zu einer öffentlichen Diskussion über das Nutzungskonzept für die noch nicht renovierten Teile des Stadtschlosses eingeladen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Termin: Samstag, 14.11.2020, 16:00 Uhr, Ratssaal des Stadtschlosses. Anmeldung über  das Vorzimmer.

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3.4. Festplatz - Müllablagerungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Frau Jechnerer berichtet, dass die Entsorgungsfirma bereits mit einer Sonderabholung beauftragt ist. Da nicht vorschriftsmäßig nur in Restmüllsäcken entsorgt wurde und auch die Abwasserbeseitigung nicht ordnungsgemäß erfolgte, wird der Gruppe für das kommende Jahr ein Platzverweis ausgesprochen.

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3.5. Irritationen um Vorkaufsrecht der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich über 1200 Jahre das Leben unserer Stadt in unserer Altstadt konzentriert hat.  Dieses wertvolle historische Erbe bringt besondere Herausforderungen mit sich. Wohnen, Leben, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Kultur auf engem Raum in historischem Bestand in Einklang zu bringen und zu erhalten ist daher eine zentrale Aufgabe einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Die Stadt Herrieden hat hierfür von 2009 – 2015 mit ihren Bürgerinnen und Bürgern ein integriertes städtisches Entwicklungskonzept (ISEK) auf den Weg gebracht. Dadurch wurde der notwendige Rahmen geschaffen, um in der Kernstadt die Qualität der sozialen, kulturellen und technischen Infrastruktur zu sichern und zu verbessern. Das heißt zum Beispiel ganz konkret: Denkmäler schützen, Leerstand beseitigen oder die Daseinsvorsorge in der Altstadt sicherstellen. Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet hat die Stadt Herrieden 2017 eine Satzung erlassen. Damit besteht für die Kommune kraft Gesetzes ein Vorkaufsrecht innerhalb des festgelegten Sanierungsgebietes. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde bedeutet, dass sie als Käuferin in den bestehenden Kaufvertrag zu denselben Bedingungen eintritt. Dafür braucht es in jedem Einzelfall immer einen Gremiumsbeschluss. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist für den Verkäufer finanziell ohne Nachteil, weil gemäß § 28 Baugesetzbuch (BauGB) die Kommune grundsätzlich den ausgehnadelten Kaufpreis bezahlen muss. Im Einzelfall ist es allerdings für den potentiellen Käufer sehr bedauerlich, wenn die Wunschimmobilie dann doch nicht erworben werden kann. Sollten sie selbst eine Immobilie in der Altstadt erwerben wollen, empfiehlt es sich daher dringend, frühzeitig mit der Stadt Kontakt aufzunehmen. Bevor sie als potentieller Käufer in der Altstadt mit Planungen beginnen oder gar Geld investieren, klären sie bitte unbedingt ab, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht geltend machen will! Sie dürfen hier stets Offenheit und Ehrlichkeit erwarten.

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3.6. KiTa Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Frau Jechnerer berichtet, dass der Umzug nicht - wie im Mai angekündigt - im Oktober erfolgte. Trotz komplizierter Verhandlungen konnte zwar erfreulicherweise ein vorzeitiger Auszug der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) erreicht werden, sodass derzeit Abbruch und Umbaumaßnahmen in vollem Gange und im Zeitplan sind. Küche, Möbel, Türen wurden frühzeitig bestellt, doch leider verzögert sich die Lieferung, vor allem bei den dringend notwendigen Brandschutz-Türen. Da aus Sicherheitsgründen der Umzug erst erfolgen kann, wenn diese Türen eingebaut sind, kann der Umzug erst Ende November erfolgen. In Rücksprache mit der KiTa-Leitung soll der Umzug aber erst in der ersten Januarwoche 2021 stattfinden, da aus pädagogischer Sicht ein Umzug in der Vorweihnachtszeit als nicht ideal angesehen wird.
Am Montag, dem 04.01.2021, soll mit Unterstützung des Bauhofs der Umzug erfolgen. Die bisherige Leiterin der Einrichtung, Frau M. Schmidt, hat signalisiert, dass von Seiten der Eltern die Bereitschaft zur Mitarbeit besteht. Darüber freut sich die Stadt sehr und wird sich bei allen, die helfen, mit einem Essen bedanken.
Für die Regelkinder hat der verzögerte Umzug weiter keine Auswirkungen, weil der Betrieb bis zum Umzug regulär am bisherigen Standort erfolgt. Für die Eltern der Krippenkinder, die im Oktober und November mit der Eingewöhnung beginnen sollten, bringt die Verzögerung nachvollziehbare Probleme mit sich. Daher wurden zwischenzeitlich Gespräche mit der Fachaufsicht und den Eltern geführt, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Die beiden Familien, die sich für einen frühen Eingewöhnungstermin gemeldet hatten, haben sich zwischenzeitlich jedoch entschieden, bis zum Januar zu warten.

Verkehrssituation
Nach einer Verkehrsschau im August stimmte das Straßenbauamt und Landratsamt der Forderung nach Tempo 30 vor der Einrichtung zu. Die notwendigen Vorbereitungen werden bis zum Umzug der KiTa abgeschlossen sein. Leider teilen die genehmigende Behörde und die Polizei nicht die Auffassung, dass eine zusätzliche Querungshilfe oder Ampel auf Höhe der Kreuzstraße für die Sicherheit der Eltern und Kinder, die mit dem Rad oder zu Fuß in die KiTa kommen, notwendig ist. Die Begründung: Der schnellste und sicherste Weg (auch im Winter beleuchtet) vom Osten Neunstettens zum Alten Schulhaus führt entlang der Hauptstraße zum Dorfplatz. Die Querung der Windmühlstraße kann mithilfe der vorhandenen Querungshilfe erfolgen und anschließend sollen die Eltern und Kinder der Leutershausener Straße folgen.
Bedauerlicherweise können hier von Seiten der Stadt aktuell keine anderen Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Aber man wird  die Situation genau beobachten und ggf. auch entsprechende Elterninitiativen unterstützen.
Um für die Eltern und Kinder, die mit dem Auto oder dem Fahrrad zur KiTa kommen, sichere Parkmöglichkeiten zu schaffen, werden bis zum Umzug folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Im Buswartehäuschen entstehen überdachte Fahrradparkplätze.
  • Im rückwärtigen Bereich des Außengeländes (südwestlich in Richtung Altmühl) entlang des Zaunes werden Stellplätze zwischen den hohen Bäumen entstehen.
  • Vom bestehenden Türchen aus wird ein gepflasterter Weg über das Außenspielgelände zur Eingangstüre angelegt.
  • Die Parkplätze werden über den bestehenden Weg am Ortsausgang angefahren.
  • An den Tagen, an denen die KiTa geöffnet ist, wird ein Winterdienst erfolgen.

Perspektive
Aktuell laufen Grundstücksverhandlungen mit der Kirche. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen werden können, soll im Laufe des Jahres 2021 die Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung eines Konzepts zur Neugestaltung des Geländes angestoßen werden. Ziel ist es, im Rahmen dieses Konzeptes mittelfristig die Kindertagesstätte wieder zurück in die Dorfmitte zu holen.

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3.7. Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.7

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Stadt Herrieden in der Zwischenzeit eine Verzichtserklärung vorgelegt wurde. Die Planungen am Steinweg zur Errichtung eines Supermarktes werden nicht mehr weiterverfolgt. In der vergangen Bau- und Verkehrs-Ausschuss-Sitzung stellte Herr Kehrberger zusammen mit Architektenehepaar Schmidt ein Konzept für das Areal vor, das Wohnbebauung und die Errichtung einer Kindertagesstätte vorsieht. Mit den Anwohnern und den Vertretern der Fraktionen soll es im November einen Runden Tisch geben, um sich über das Vorhaben auszutauschen. Die Verwaltung bereitet das Treffen vor und lädt dazu ein.

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3.8. Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.8

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet, dass sich die Mitglieder der Steuerungsgruppe Verkehr am 26.10.2020 trafen, die sich besonders um Lösungen für die Altstadt bemühen. Folgende Problemfelder wurden ausgemacht:
  • Sicherheit der Fußgänger
  • Regelung des ruhenden Verkehrs (unterschiedliche Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Kunden
  • Verbesserungsbedarf in Hinblick auf Verkehrsberuhigung und Verkehrslenkung
  • Situation der Fahrradfahrer
Nach langer Diskussion und intensivem Gedankenaustausch wurde folgende Vorgehensweise vereinbart:
  • Es soll an einem Samstag im November eine Altstadtbegehung stattfinden. Zur Altstadtbegehung werden neben Mitgliedern der Steuerungsgruppe auch die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses eingeladen. Bei der Altstadtbegehung werden mögliche Standorte für Pfosten zur Verbesserung der Fußgängersicherheit festgelegt. Außerdem wird überlegt, an welchen Stellen zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Darüber hinaus wird nach Verbesserungsmöglichkeiten für querende Fußgänger gesucht, ggf. auch Stellen in Augenschein genommen, wo durch eine Verbreiterung des Fußgängerweges oder die Neuschaffung eines Fuß- und Radweges, der entlang des Altmühlhaags über einen Durchbruch durch die Stadtmauer auf der Höhe der Bäckerei Beck auf die Vordere Gasse stößt, die Sicherheit für Fußgänger erhöht werden. Die Ergebnisse der Altstadtbegehung werden von der Verwaltung in Absprache mit dem Verkehrs- und Stadtplaner so aufbereitet, dass sie zeitnah im Bau und Verkehrsausschuss bzw. im Stadtrat beraten werden können. Einzelne Maßnahmen könnten damit zeitnah beschlossen und umgesetzt werden.
  • Der Verkehrsplaner wird verschiedene Konzepte für die Organisation des ruhenden Verkehrs in der Altstadt erarbeiten. In der Steuerungsgruppe soll im Januar darüber erneut diskutiert werden und dann eine Empfehlung für den Stadtrat formuliert werden. Anwohnerparkausweise, Kurzzeitparkzonen und Quartiergaragen sollen dabei besonders in den Blick genommen werden.
  • In der Dezembersitzung der Steuerungsgruppe, in der das Thema „intelligente Verkehrslenkung“ auf der Tagesordnung steht, wird die Altstadt mit einbezogen.
  • Wenn über die Organisation der ruhenden Verkehrs und über die Verkehrslenkung in der Altstadt beraten wurde und sich abzeichnet, in welche Richtung sich hier das Verkehrskonzept entwickelt, wird über den Radverkehr gesprochen.

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3.9. Adventskalender statt Weihnachtsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.9

Sachverhalt

Frau Jechnerer teilt mit, dass wie im letzten Amtsblatt angekündigt, es heuer anstelle eines Weihnachtsmarktes den „Herrieder Adventskalender“ geben soll. Jeden Tag im Advent soll mindestens eine Aktion stattfinden. Dies können spezielle Aktionen der Wirte oder des Einzelhandels sein, es können aber auch Aktionen/Verkäufe/Auftritte von Vereinen und/oder Musizierenden/Singenden im Innenhof des Stadtschlosses sein. Die Stadt Herrieden und der Gewerbeverein wollen hierzu eine Hütte mit Stromanschluss, Deko, Stehtischen, Glühweintassen usw. über die gesamte Zeitdauer zur Verfügung stellen. Die Aktionen im Schlosshof sollen mindestens von 18 – 20 Uhr, gerne auch früher stattfinden (Gastronomie und Einzelhandel natürlich gerne ganztägig), aber nicht über 20 Uhr hinaus. Nach Abschluss der Aktion kann der Geschirrspüler in der Teeküche des Stadtschlosses genutzt werden, als Toiletten werden die Biergartentoiletten zur Verfügung gestellt. Der Hausmeister des Stadtschlosses prüft jeden Morgen die Sauberkeit aller Gerätschaften und übergibt alles am späten Nachmittag dem nachfolgenden Verein. Ob am 01.12.2020 gestartet wird, wird am 23.11.2020 entschieden. Sollten aufgrund der Infektionszahlen keine Veranstaltungen möglich sein, sich die Lage im Laufe des Dezembers aber so entwickeln, dass Adventskalender-Aktionen möglich sind, wird kurzfristig über die Durchführung entschieden.

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3.10. Aktuelles zu Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.10

Sachverhalt

Frau Jechnerer berichtet, dass sich auf der Homepage der Stadt Herrieden ein Link zur bayerischen Corona-Ampel und zur Übersichtskarte des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Diese Karte wird täglich um 15:00 Uhr aktualisiert. Hier kann man also immer aktuell sehen, welche Stufe für den Landkreis Ansbach gilt. Aktuell steckt im Landkreis Ansbach jeder Infizierte 16,4 Personen an. Die Lage ist also sehr ernst. Reduzieren Sie alle privaten Kontakte auf ein Minimum, auch wenn derzeit Versammlungen noch möglich sind. Das Totengedenken zum Volkstrauertag soll unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Masken stattfinden, eine kurzfristige Absage kann nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die nächste Bürgerversammlung, die am Dienstag, den 17.11.2020, für die Altgemeinde Elbersroth in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden stattfinden soll und für das erste Treffen der Herrieder Jugendversammlung, die für den 07.11.2020, terminiert ist.

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4. Bestellung der Beauftragten für die Koordination kommunaler Entwicklungspolitik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen, Frau Franziska Wurzinger und Herrn Andreas Baumgärtner als Beauftragte für die Koordination kommunaler Entwicklungspolitik zu bestellen.

Beschluss

Der Stadtrat bestellt Frau Franziska Wurzinger und Herrn Andreas Baumgärtner als Beauftragte für die Koordination kommunaler Entwicklungspolitik.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beschluss für Bewerbung zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 5

Sachverhalt

In der KW 33 wurde der Projektaufruf zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Hier werden unter anderem Ersatzneubauten von Turnhallen mit einem Fördersatz von 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung. Die Stadtverwaltung schlägt vor, sich für dieses Bundesförderprogramm zu bewerben.  Für die Teilnahme an diesem Bundesförderprogramm muss eine sogenannte Projektskizze bis zum 30.10.2020 beim Projektträger Jülich in Berlin über das Förderportal des Bundes online eingereicht werden. Neben der Projektskizze muss ein Beschluss des Stadtrates vorgelegt werden, woraus der Teilnahme am Projektaufruf zum Bundesförderprogramm zugestimmt wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden stimmt der Teilnahme am Projektaufruf des Bundesförderprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu. Die Stadtverwaltung hat bis zum 30.10.2020 eine Projektskizze über das Förderportal des Bundes ei nzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Interkommunale Zusammenarbeit: Bestellung eines gemeinschaftlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Kreisverband Ansbach des Bayerischen Gemeindetages hat 2018 angeregt eine interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit mit dem Landkreis Ansbach einzugehen. Die Stadt Herrieden hat seit Inkrafttreten der DSGVO (25.05.2018) bereits zahlreiche von der Richtlinie geforderten Maßnahmen umgesetzt. Aufgrund der Vielzahl der Erfordernisse besteht vor allem im rechtlicher Hinsicht noch Handlungsbedarf, welcher nicht „nebenbei“ geleistet werden kann. Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich deshalb, der interkommunalen Zusammenarbeit beizutreten. Ein Beitreten der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Informationssicherheit erscheint dagegen aufgrund der sehr heterogenen Serverstrukturen und Anbindungen als nicht zielgerichtet. Hier ist geplant, nächstes Jahr das bestehende Informationssicherheitskonzept zu überarbeiten und mit externer Unterstützung auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen.      

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die jeweiligen Verantwortlichen werden gemeinsam (teilnehmende Kommunen des Landkreises) entsprechend der Einwohnerzahl in Abhängigkeit der teilnehmenden Kommunen getragen. Sachaufwendungen – nicht Personalaufwendungen – sind förderfähig.  

Beschluss

Die Stadt Herrieden beschließt für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten und hierfür den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz im Landkreis Ansbach (Stand: 27.10.2020) hinsichtlich Datenschutz einzugehen.
Darüber hinaus werden die (stv.) Vorsitzenden des Bayer. Gemeindetages – Kreisverband Ansbach – beauftragt, die Abstimmungen, die ausweislich des Vertrages notwendig sind, mit dem Landkreis Ansbach zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2020-10-13 Herbstversammlung-DSGV (003).pdf
Download 2020-10-27_Entwurf Zweckvereinbarung mit Gde wg DSB und ISB.pdf

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7. Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge des ressourcenschonenden Umganges mit Flächen beabsichtigt die Stadt Herrieden im Vollzug ihres bestehenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) weiterhin der Innenentwicklung Vorrang zu geben. Dies soll durch eine fortwährende Belebung und Revitalisierung von Kernstadt und Ortsteilen erfolgen.

Der Stadtrat sieht nachstehende Ziele für eine vorrangige Innenentwicklung:
 
  • Grundsätzlich sollen Flächen im Innenbereich vor Freiflächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Hierdurch sollen die Ortskerne der Stadt Herrieden und aller Ortsteile gestärkt, Erschließungs- und Folgekosten eingespart und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie naturbelassene Freiflächen geschützt werden.

  • Im Flächennutzungsplan dargestellte Außenbereichsflächen sollen grundsätzlich nur entwickelt werden, wenn keine geeigneten Innenbereichsflächen zur Verfügung stehen. Demzufolge ist vor der Entwicklung neuer Bauflächen stets zu prüfen, ob durch bestehende Innenentwicklungspotentiale oder die Reaktivierung oder Umnutzung leerstehender Gebäude der Bedarf im Innenbereich gedeckt werden kann. Stellt sich hierbei heraus, dass eine Innenentwicklung nicht möglich ist, kann eine begrenzte und bedarfsgerechte Außenentwicklung unter Berücksichtigung der im Flächennutzungsplan formulierten Entwicklungsziele erfolgen. Im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächenreserven, die mittel- bis langfristig aufgrund gegenläufiger Eigentümerinteressen nicht entwickelt werden können, werden aus dem Flächennutzungsplan zurückgenommen.

  • Private Innenentwicklungsmaßnahmen werden mit einem kommunalen Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile (Stärkung und Entwicklung der Ortsteile) unterstützt.

  • Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden Potentiale der Innenentwicklung (Baulücken im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder im unbeplanten Innenbereich) zukünftig regelmäßig erfasst sowie ein Leerstandskataster aufgebaut und  gepflegt.

Für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Förderprogramme „Innen statt Außen“, die im Rahmen der Städtebauförderung bzw. über das Amt für ländliche Entwicklung abgerufen werden können, ist ein Grundsatzbeschluss eine Voraussetzung.  

Weitere Fördervoraussetzungen sind die Einleitung einfacher Dorferneuerungsverfahren für das Förderprogramm des Amtes für ländliche Entwicklung oder die Festlegung eines Sanierungsgebietes für die Städtebauförderung im Rahmen der einzelnen Projekte.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses die vorgenannten Ziele zur Innenentwicklung und beauftragt die Verwaltung diese voranzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Für das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ ist ein Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden/TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ ist öffentlich bekannt zu machen und den Träger öffentlichen Belange zur Stellungnahme vorzulegen.

Als aufgehoben gilt ein Bebauungsplan dann, wenn nach der Auslegungszeit der Aufhebungsbeschluss durch den Stadtrat gefasst ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – den Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20  „Steinweg“ ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden /Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Nutzungsänderung vom Einzelhandel zur Gastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 20.10.2020 beraten:
„Bauantrag für die Nutzungsänderung vom Einzelhandel zur Gastronomie von Nermin Simsek auf Flst. 141, Gemarkung Herrieden, Hintere Gasse 14, Herrieden.
Die Gestaltung der Schaufenster wird analog des Antrages für die Fronveststraße 1 ausgeführt. Hier lag eine Stellungnahme des Stadtplaners vor. Ein Hinweis ist in der Nutzungsänderung diesbezüglich erhalten. Somit kann auf eine weitere Einholung verzichtet werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben befindet sich im Altstadtbereich Herrieden und ist nach § 34 und § 142 BauGB zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. ILE Altmühlland A6 - Potentialflächenanalyse zum Interkommunalen Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 10

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 7.10.2020 wurde unter TOP 3.3 „Neues von ILE Altmühlland A6“ bekanntgegeben. Die entsprechenden Unterlagen hierzu wurden im RIS zur Verfügung gestellt und hinterlegt. Nach der „Potentialflächenanalyse Interkommunales Gewerbegebiet“ wird die Fläche an der Autobahnanschlussstelle Aurach in Richtung Hilsbach am geeignetsten für ein Interkommunales Gewerbegebiet angesehen. Über die Größe des geplanten Gebiets und über die Art der Zusammenarbeit bedarf es genauerer Untersuchungen. Bürgermeisterin Jechnerer schlägt vor, dass die Stadt Herrieden zukünftig ihre gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan entsprechend der auf sie fallenden Flächengröße aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet reduziert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die in der Standortanalyse dargestellte Fläche an der Autobahnanschlussstelle Aurach in Richtung Hilsbach für ein Interkommunales Gewerbegebiet grundsätzlich als geeignet angesehen wird und dies gegenüber der Gemeinde Aurach und ILE Altmühlland A6 zu kommunizieren ist. Über die Größe des Gebietes und der Art der Zusammenarbeit müssen weitere Untersuchungen angestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Neubau Kita Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 20.10.2020 beraten:
„Der Kindergartenstandort an der Nürnberger Straße wird aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. Die Planungen an diesem Standort enden somit für alle Planer mit dem eingereichten FAG-Antrag auf Entwurfsbasis einschl. Kostenberechnung. Die Pläne des Arch.-Büro Holzinger-Eberl-Fü rhäußer, sowie aller angegliederten Fachplaner sollen im Eigentum der Stadt Herrieden bleiben, da der erstellte Entwurf evtl. an einem anderen Standort umgesetzt werden kann.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Planungen KiTa Neubau am Standort Nürnberger Straße nicht weiter verfolgt werden mit dem Vorbehalt, dass die Planungen an anderer Stelle umgesetzt werden.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlungen des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 12
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12.1. Matthias Rank - Videoaufzeichnung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob die Videoaufzeichnung der Stadtratssitzung bis zur nächsten Sitzung online gestellt werden können?
Frau Jechnerer sagt zu, dies in der nächsten Sitzung zur Beratung zu stellen.

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12.2. Franziska Wurzinger - Corona-Bonus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 12.2

Sachverhalt

Frau Wurzinger fragt an, in welcher Form die Stadt Herrieden die Mitarbeiter in den Kindertagesstätten unterstützt, die während der Corona-Krise Außergewöhnliches geleistet haben?
Die Bürgermeisterin sagt zu, dies zu prüfen.

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12.3. Wolfgang Strauß - Automat für regionale Produkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob noch Bestücker für den Automaten für regionale Produkte aufgenommen werden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Auswahl der Bestücker bereits vor 2 Jahren festgelegt wurde.

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12.4. Andreas Baumgärtner - Corona-Bonus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 12.4

Sachverhalt

Herr Baumgärtner fragt an,  zu prüfen, ob alle Mitarbeiter der Stadt Herrieden einen Corona-Bonus bekommen können?

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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 13

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen eingereicht.

Datenstand vom 26.11.2020 10:29 Uhr