Datum: 25.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Karl Buckel, Leiter der Volkshochschule, sowie 14 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Stadtratsmitglied Wolfang Strauß stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt „Ersatzprogramm Weihnachtsmarkt“ zu ergänzen. Die Bürgermeisterin hat das Thema als Bekanntgabe vorgesehen.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.10.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2020 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 28.10.2020.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3 |
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3.1. Jährlicher Bericht zur Volkshochschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Karl Buckel, der Leiter der Volkshochschule, trägt seinen jährlichen Bericht zur Volkshochschule vor und blickt auf die Zeit unter seiner Leitung zurück. Die Präsentation ist im RIS hinterlegt.
Karl Buckel legt nun die Leitung der vhs Herrieden nieder. Als Nachfolgerin konnte Anke Heuschkel gewonnen werden.
Dokumente
Download Jahresbericht Volkshochschule Herrieden 2019/2020.pdf
Download Rückblick "36 Jahre Volkshochschule Herrieden 1984 - 2020".pdf
Download Statistik "Hörer Volkshochschule Herrieden 1984 - 2020".pdf
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3.2. Verleihung einer Bürgermedaille
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin verleiht Herrn Karl Buckel die Bürgermedaille in Silber. Die Laudatio ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Laudatio anlässlich der Verleihung der Bürgermedaille in Silber an Herrn Karl Buckel.pdf
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3.3. Neues aus der Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbH (ERH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.3 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin berichtet von der 70. Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbH (ERH) am 19.11.2020.
Folgende Punkte wurden beraten:
- Beitritt der Gemeinde Burgoberbach
- Änderung der Satzung
- Haushalt 2021
- Pläne für neue Förderperiode auf der Homepage
Dokumente
Download Dokumentation_Workshop_Förderperiode RM 21-24.pdf
Download Präsentation_Workshop_Förderperiode RM 21-24.pdf
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3.4. Förderbescheid für die Fränkische Moststraße e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.4 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Fränkische Moststraße e.V. eine Förderung von über 336.000 € aus dem Finanz- und Heimatministerium erhält. Der Förderbescheid ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Pressemitteilung Förderbescheid für die Fränkische Moststraße.pdf
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3.5. Städtische Musikschule: Haushalt 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.5 |
Sachverhalt
Der von der Leiterin der Musikschule DKB-FEU-HER-WAT erstellte Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde der Stadt Herrieden übersandt. Er ist mit entsprechenden Erläuterungen im RIS hinterlegt. Frau Nüßlein wird den Haushaltsplan in der FPA-Sitzung am 07.12.2020 vorstellen.
Dokumente
Download Erläuterungen - TOP 6 Haushaltsplan 2021.pdf
Download HH Plan 2021.pdf
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3.6. Antwort des Landrats zur Förderung der Stoffwindeln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.6 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Antwort des Landrats zur Förderung der Stoffwindeln mit Schreiben vom 04.11.2020 am 12.11.2020 bei der Stadt Herrieden eingegangen ist. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Zuschuss für Stoffwindel.pdf
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3.7. Verleihung des Prädikats "Seniorenfreundliche Kommune"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.7 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Stadt Herrieden vom Landrat des Landkreises Ansbach das Prädikat „Seniorenfreundliche Kommune“ verliehen wurde. Das Anschreiben und die Urkunde sind im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Anschreiben.pdf
Download Urkunde.pdf
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3.8. Alleepflanzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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3.8 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Alleepflanzung abgeschlossen ist. Die Presseinformation dazu ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Alleepflanzungen.pdf
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3.9. Herrieder Adventskalender
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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3.9 |
Sachverhalt
Derzeit deutet sich aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen an, dass der „Herrieder Adventskalender“ am 1. Dezember 2020 noch nicht starten kann. Aber die Verwaltung beobachtet das Pandemiegeschehen genau und will nicht ausschließen, dass möglicherweise im Lauf des Dezember doch noch das eine oder andere Türchen geöffnet werden kann. Über die Homepage der Stadt Herrieden können Sie sich kurzfristig informieren, ob bzw. ab wann Aktionen im Rahmen des „Herrieder Adventskalenders“ stattfinden. Der Stadtmanager wird sich mit den Ausführenden ggf. rechtzeitig in Verbindung setzen.
Geplante Aktionen im Rahmen des Herrieder Adventskalenders 2020 vom 1. bis zum 24. Dezember
(Änderungen vorbehalten! Ob die geplanten Aktionen stattfinden, und wenn ja zu welcher Uhrzeit, wird auf der Homepage der Stadt Herrieden, per Aushang am Stadtschloss und im Rathaus bekanntgemacht.)
1 | Kinderweihnacht der Kath. KiTa St. Salvator/Schloss
2 | Stadt Herrieden & Förderverein GMS Herrieden präsentieren: KINO & ZUCKERWATTE - Pettersson und Findus, Das schönste Weihnachten überhaupt, Start 17:00 Uhr/Schloss
3 | Lebkuchen bei Sonjas Augenblick
4 | Weihnachtliche Geschichten mit Adventsgeschenk und Tanz mit dem Seniorenkreis der Ev. Christuskirchengemein-de/Schloss
5 | Leckereien & Rabatte bei SL Photodesign Fotostudio und Geschichten und Gedichte mit dem Nikolaus und adventliche Lieder mit dem kath. Pfarrgemeinderat/Schloss
6 | Geschichten und Gedichte mit dem Nikolaus und adventliche Lieder mit dem kath. Pfarrgemeinderat/Schloss
7 | Platzkonzert des ev. Posaunenchors „Jubilate“/Schloss
8 | Musik & Genuss mit dem Gesangverein 1925 Neunstetten/ Schloss
9 | Stadt Herrieden & Förderverein GMS Herrieden präsentieren: KINO & ZUCKERWATTE - Niko - Ein Rentier hebt ab, Start 17:00 Uhr/Schloss
10 | Fitness & Glühwein mit den Herrieder Aquathleten/Schloss
11 | Bilderbuchkino & Christkind mit dem Team der Stadtbücherei und Glühwein, Punsch, Zimtschnecken mit der JU/ Schloss
12 | Bockauer Spezialitäten – Adventliche Grüße aus Herriedens Partnergemeinde
13 | Adventskalenderaktion mit dem BürgerForumHerrieden/ Schloss
14 | Gemeinsames Adventssingen mit Chorisma/Schloss
15 | Schoko-Nikolaus zum Menü bei Toni‘s Döner
16 | Stadt Herrieden & Förderverein GMS Herrieden präsentieren: KINO & ZUCKERWATTE - Die Legende vom Weihnachtsstern, Start 17:00 Uhr/Schloss
17 | Adventskalenderaktion im Restaurant Bambusgarten
18 | Bewegungslieder & Glühwein mit der Gymnastikabteilung der SG Herrieden, Start 17:00 Uhr/Schloss und Adventskalenderaktion in der Anthemis-Apotheke
19 | Konzert & Genuss mit der Kleinkunstbühne „Alte Seilerei“/ Schloss
20 | Adventskalenderaktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN/ Schloss
21 | Adventlicher Stadtrundgang mit Martina Witteck/Treff-punkt am Schloss
22 | Adventskalenderaktion/Schloss
23 | Saxofon & Kunsthandwerk mit Benjamin Wagner & Marco Keßler
24 | Saxofon & Kunsthandwerk mit Benjamin Wagner & Marco Keßler
Unabhängig vom „Herrieder Adventskalender“ sind die Vorbereitungen für die Vorweihnachtszeit in den Straßen und Gassen schon weitgehend abgeschlossen. Vielen Dank an die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Weihnachtsbeleuchtung angebracht und die Christbäume aufgestellt haben. Ab dem kommenden Adventswochenende werden die Straßen, Plätze und Gassen dann in vorweihnachtlicher Atmosphäre offiziell erleuchtet. Auch an den 24 Fenstern des Rathauses wird in diesem Jahr übrigens etwas zu entdecken sein.
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4. Neubau eines BHKW-Motorenhauses und Wärmepufferspeicher
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 10.11.2020 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines BHKW-Motorenhauses und Wärmepufferspeicher von Markus Appold auf Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, in Seebronn, Seebronn 10, Biogasanlage.
Im Zuge des Motorentausches ist geplant ein neues Motorenhaus zu errichten. Des Weiteren wird zur besseren Nutzung der Abwärme ein neuer Wärmepufferspeicher errichtet.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Die geplante Baumaßnahme liegt im überplanten Bereich des Bebauungsplans „Bioenergie Seebronn“ und ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschuss an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2019 und Haushalt 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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5 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2019 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.655,54 € und im Vermögenshaushalt mit 22.954,48 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 4.350,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG –Kommunale Stiftung). „… Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke …“).
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2020 für die Armendürftungsstiftung zu und genehmigt die Jahresrechnung 2019 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Stadtstiftung; Jahresrechnung 2019 und Haushalt 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2019 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.970,98 € und im Vermögenshaushalt mit 10.175,05 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 2.900,00 € und im Vermögenshaushalt auf 8.400,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2020 für die Stadtstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2019 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Strobel'sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2019 und Haushalt 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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7 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2019 für die Strobel‘sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 750,00 € und im Vermögenshaushalt mit 6.766,88 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 750,00 € und im Vermögenshaushalt auf 1.845,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2020 für die Strobel‘sche Stipendienstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2019 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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8 |
Sachverhalt
Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2021 bis 2024 muss bis zum 01.12.2020 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Arch.-Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist im RIS hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Wolfgang Strauß regt an, für den Herrnhof 10 (Rathaus) einen höheren Betrag einzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den Maßnahmen und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu. Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bedarfsmitteilung_städtebau2021_18.11..pdf
Download Plan Fortschreibung Herrieden_Altstadt_2021_2020_11_16.pdf
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9. Aufstellung Bayerisches Städtebauförderprogramm "Industrie- und Gewerbebrachen" - Jahresantrag 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms „Industrie- und Gewerbebrachen“ für das Programmjahr 2021 muss bis zum 01.12.2020 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Arch.-Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die durch die Regierung von Mittelfranken bewilligte Maßnahme im Jahresantrag aufgeführt. Die Bedarfsmitteilung ist im RIS hinterlegt. Der Jahresantrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Maßnahme und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu. Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bedarfsmitteilung_bay_städtebau2021neu.pdf
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10. Videomitschnitte von den Sitzungen des Stadtrates - Veröffentlichungsdauer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt
In der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde unter § 21 Abs. 3 festgehalten:
„Die öffentlichen Stadtratssitzungen werden als Mitschnitte unter www.herrieden.de in das Internet übertragen und auf www.herrieden.de anschließend für eine Woche abrufbar gehalten.“
Nach Anregung aus der Stadtratssitzung vom 28.10.2020 schlägt die Verwaltung vor, die Mitschnitte bis zum Tag der nächsten Stadtratssitzung online zu lassen. Stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu, gilt die Geschäftsordnung an dieser Stelle als geändert. Die Verwaltung wird diese neu ausfertigen und auf der Homepage einstellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zu, die Mitschnitte aus den Stadtratssitzungen jeweils bis zum Tag der nächsten Stadtratssitzung auf der Homepage zu veröffentlichen. § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung wird geändert in:
(3) Die öffentlichen Stadtratssitzungen werden als Mitschnitte unter www.herrieden.de in das Internet übertragen und auf www.herrieden.de anschließend bis zum Tag der folgenden Stadtratssitzung abrufbar gehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
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11. Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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11 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 10.11.2020 beraten:
„Die Stadt Herrieden beabsichtigt für den Kernstadtbereich (nicht für das Sanierungsgebiet) der Stadt Herrieden nachstehende Garagen- und Stellplatzsatzung (GaStS) zu erlassen. Ausgenommen hiervon ist das Sanierungsgebiet Altstadt Herrieden und soweit nicht in Bebauungsplänen andere Regelungen bestehen, die Baugebiete mit Bebauungsplänen.
Entwurf
Satzung über die Herstellung
von Garagen und Stellplätzen
(Garagen-und Stellplatzsatzung – GaStS)
vom xx.xx.2020
Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) Bay RS 2132-1-I), zuletzt geändert worden durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 381) folgende Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen und Stellplatzsatzung GaStS):
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich richtet sich nach Art. 47 BayBO. Insbesondere erfasst er genehmigungspflichtige, genehmigungsfreigestellte und verfahrensfreie Garagen und Stellplätze und deren Nachweis gemäß Art. 47 BayBO für den Kernstadtbereich der Stadt Herrieden, soweit nicht in Bebauungsplänen andere Regelungen bestehen. Ausgenommen ist das Sanierungsgebiet der Stadt Herrieden.
Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) gelten als Garagen.
Für Gewerbebetriebe wird die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Einzelfall gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV vom 30.11.1993 (GVBl. S. 910, BayRS 2132-1-4-I), zuletzt geändert durch V vom 24.7.2020 (GVBl. S. 381) entschieden.
§ 2 Garagen, Carports und Stellplätze
1. Es gelten die in der Anlage zu § 20 GaStellV genannten Richtwerte bzw. deren Mittelwerte, soweit nachstehend keine Konkretisierung erfolgt.
2. Für freistehende Ein-und Zweifamilienhäuser sowie für Doppelhaushälften sind 2,0 Stellplätze je Wohnung bereitzustellen. Einliegerwohnungen sind als eigenständige Wohnungen zu berücksichtigen. Die Stellplatzzahlen für Einliegerwohnungen werden nach Maßgabe der Richtzahlen gemäß dieser Satzung ermittelt.
Für Reihenhäuser, Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen ist die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wie folgt zu ermitteln:
- für Wohnungen bis 50 m² 1 Stellplatz,
- für Wohnungen von 50 bis 80 m² 1,5 Stellplätze und
- für Wohnungen ab 80 m² 2,0 Stellplätze.
Die Berechnung der Nutzfläche richtet sich dabei nach den Regelungen der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung -WoFlV) vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen ab drei Wohneinheiten sind zur ermittelten Zahl der Stellplätze 10 % für Besucher zu addieren.
3. Die Anzahl der erforderlichen Einstellplätze ist zu erhöhen, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalles, nach der besonderen Art der Nutzung oder nach dem Charakter des geschäftlichen Betriebs ein Mehrbedarf zu erwarten ist.
4. Nach der jeweiligen Nutzung ist die Stellplatzzahl rechnerisch auf zwei Stellen hinter dem Komma zu ermitteln und durch arithmetische Auf- bzw. Abrundung auf eine ganze Zahl festzulegen. Die jeweiligen Stellplatzzahlen sind getrennt zu ermitteln und entsprechend zu addieren.
5. Bei Vorhaben mit unterschiedlicher Nutzung ist der Stellplatzbedarf für jede Nutzung getrennt zu ermitteln. Eine gegenseitige Anrechnung ist bei zeitlich getrennter Nutzung möglich.
6. Für Freiflächenbewirtschaftung (im Zusammenhang mit einem gastronomischen Betrieb) wird kein zusätzlicher Stellplatz gefordert, soweit die Fläche für die Freiflächenbewirtschaftung 50 % der Innenbewirtschaftungsfläche nicht übersteigt, da in diesem Fall von einer wechselnden Belegung auszugehen ist. Darüber hinaus wird pro angefangene 20 m² Freiflächenbewirtschaftung 1 Stellplatz gefordert.
§ 3 Gestaltung und Ausstattung von Stellplätzen
1. Stellplätze sind in Abhängigkeit von beabsichtigter Nutzung und gestalterischen Erfordernissen zu befestigen. Eine Versiegelung ist zu vermeiden. Die Stellplätze sowie die Zufahrten zu Stellplätzen, geschlossenen und offenen Garagen sind unversiegelt bzw. ökologisch verträglich mit wassergebundener Decke und breitflächiger Versickerung (z.B. Dränpflaster, Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine, Rasenschotter, Rasenwaben, etc.) anzulegen. Für die Stellplatzflächen ist eine eigene Entwässerung vorzusehen. Die Entwässerung darf nicht über öffentliche Verkehrsflächen erfolgen.
2. Stellplatzanlagen für mehr als 10 Pkw sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Dabei ist nach jeweils 5 Stellplätzen ein mind. 0,5 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen. Die Vorschriften des AGBGB sind hierbei zum Pflanzabstand zu beachten.
3. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen ist ein offener Stauraum gemäß den Vorgaben der GaStellV einzuhalten. Bei Einhaltung der dort genannten Vorgaben wir der Stauraum als Stellplatz anerkannt. Im Einzelfall kann eine Reduzierung des Stauraums auf 3 Meter ausgesprochen werden, sofern keine Bedenken bezüglich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bestehen. Eine Reduzierung des Stauraums ist insbesondere dann denkbar, wenn die Garage durch ein elektrisches Tor bedienbar ist. Die Entscheidung wird nach den örtlichen individuellen Verhältnissen ausgesprochen.
Der Stauraum darf auf die Breite der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche weder eingefriedet noch sonst abgegrenzt werden und muss ständig zum Abstellen von Kraftfahrzeugen freigehalten werden und darf auch nicht durch Ketten oder andere feste Einrichtungen abgegrenzt werden. Carports dürfen zufahrtsseitig, wenn es die örtliche und verkehrliche Situation zulässt, mit einem Abstand von mindestens 1,00 m vom Gehweg bzw. wenn kein Gehweg vorhanden ist, von der Fahrbahnkante, erstellt werden. Maßgebend für den Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist die vorhandene Breite der Fahrbahn, um ein ordnungsgemäßes Ein- und Ausfahren zu gewährleisten. Sie sind wegen der Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr sowie aus Gründen des Orts-und Straßenbildes, ohne seitliche Verschalung zu erstellen. Ab einer Entfernung von mindestens 3,00 m vom Fahrbahn- bzw. Gehwegrand kann eine seitliche Verschalung vorgenommen werden.
4. Besucherstellplätze müssen leicht und auf kurzem Wege erreichbar sein und müssen nachgewiesen werden.
§ 4 Ablösung der Stellplatz-und Garagenbaupflicht
1. Grundsätzlich hat der Antragsteller die Errichtung des Stellplatzes auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstückes selbst nachzuweisen. Dieser Nachweis muss durch eine Vereinbarung mit der Stadt Herrieden gesichert werden. Diese Vereinbarung geht auf Rechtsnachfolger über. Eine Verpflichtung seitens der Stadt Herrieden auf Ablösung besteht nicht.
2. Eine Ablösung kommt nicht in Frage, wenn:
a) es sich um einen Stellplatznachweis für Wohnungen in einem Wohngebiet gemäß §
30 und 34 BauGB (allgemeines und reines Wohngebiet nach der BauNVO) handelt
oder
b) es sich um Einzelhandelsprojekte mit mehr als 500 m² reiner Verkaufsfläche handelt.
3. Der Ablösungsvertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen.
4. Zur Berechnung der Ablösungssumme wird ein Pauschalbetrag für den Verkehrswert des Grundstückes von 100 €/m² angesetzt. Die Herstellungskosten für Einstellflächen werden mit 135 €/m² angesetzt. Die erforderliche Fläche je Stellplatz wird einschließlich anteiliger Zufahrtsflächen auf 25 m² veranschlagt. Es ergibt sich ein Wert von 5.875 € je Stellplatz.
5. Die zu errechnende Ablösungssumme wird einen Monat nach Vertragsabschluss, vorbehaltlich Baugenehmigung, fällig.
§ 5 Abweichungen
Von den Vorschriften der Satzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Herrieden, in den Fällen des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO durch die Stadt Herrieden erteilt werden.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Nach den Vorschriften des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer als Bauherr vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3 und 4 dieser Satzung zuwiderhandelt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Herrieden, den xx.xx.2020
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Garagen- und Stellplatzsatzung zu verabschieden.“
Diskussionsverlauf
Im Gremium wurde über § 2 Abs. 2 mit 19 : 0 Stimmen abgestimmt, dass
- für Wohnungen bis 50 m² 1 Stellplatz,
- für Wohnungen von 50 bis 80 m² 1,5 Stellplätze und
- für Wohnungen ab 80 m² 2 Stellplätze
erforderlich sind.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses mit der Änderung der Zuordnung der Stellplätze zu den Wohnungsgrößen, wie in § 2 Abs. 2 ausgeführt, an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Klimaschutzfahrplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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12 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung der UEL-Ausschusses am 24.11.2020 beraten:
„In der UEL-Sitzung vom 16.06.2020 fasste das Gremium folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, aus der vorgetragenen Präsentation von Frau Regner heraus, einen Fahrplan zur Umsetzung der vorgestellten Einsparungsmaßnahmen zu erstellen.“
Dieser Fahrplan wird nun vorgelegt und ist im RIS hinterlegt.“
„Der Beschluss des UEL-Ausschusses wird in der Sitzung bekannt gegeben.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Klimaschutzfahrplan für Herrieden ENTWURF.pdf
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13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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13 |
Sachverhalt
Es wird keine Anfrage gestellt.
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14. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Josef Leichs - Baugebiete Schrotfeld 1 bis 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
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ö
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14.1 |
Sachverhalt
Herr Leichs stellte am 07.10.2020 folgende Bürgeranfrage:
- Warum sind keine Anbindungsstraßen im Vorentwurf enthalten, der im November 2019 bekanntgegeben und ausgelegt wurde? Wie begründen sich die plötzlichen Planungsänderungen, die mehr Verkehr für die westlich gelegenen Wohngebiete bedeuten? – Gab es für das gesamte Baugebiet Schrotfeld keine Überlegungen und Konzepte für die Anbindung an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur.
- Gibt es keine intelligenteren Lösungen, als den Verkehr aus den bereits bebauten Baugebieten Schrotfeld 2 und 3 durch das neue Baugebiet Schrotfeld 4 zur Hohenberger Straße zu führen?
- Ist es kein Widerspruch in sich, den sinnbildlich zur Ruhe und Erholung gedachten großflächigen Grünzug entlang der Ostgrenze von Schrotfeld 4 und den in seiner Mitte geplanten schnellen Fahrradweg mit zwei Durchgangsstraßen zu queren?
- Warum wird der vorhandene asphaltierte Wirtschaftsweg entlang des Klingengrabens nicht vollständig bis Hohenberg verbreitert? Wie denkt die Stadt über eine angepasste nördliche Umfahrungsvariante zur Nürnberger Straße, ähnlich wie bereits im Verkehrskonzept 2009 angedacht?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass das Thema Schrotfeld in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung steht.
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14.2. Michael Gögelein - Wertstoffhofoptimierung, Schrotfeld Bauplatzvergabe und Vergabeverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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9. Stadtratssitzung
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25.11.2020
|
ö
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14.2 |
Sachverhalt
Herr Gögelein hat 3 Bürgeranfragen eingereicht.
- Wertstoffhofoptimierung
Im Jahr 2016 wurden einige Optimierungspotentiale durch die Hochschule Ansbach erarbeitet und vorgestellt. Einige kleinere Dinge wurden hierbei bereits umgesetzt. Die große Layoutumstellung wurde bisher nicht gemacht, da damals die Standortfrage noch gestellt wurde.
Frage: Wann ist es angedacht die restlichen Punkte hierbei noch umzustellen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass das Landratsamt Überlegungen anstellt, die Wertstoffhöfe zu optimieren. Diesen Prozess will die Stadt Herrieden abwarten.
- Schrotfeld – Bauplatzvergabe:
Wann ist mit einer Vergabe der ersten Bauplätze im ersten Bauabschnitt des neuen Siedlungsgebietes zu rechnen?
Frau Jechnerer antwortet, dass dies nicht vor Ende 2021 sein wird.
- Schrotfeld – Vergabeverfahren:
Im Wahlkampf haben mehrere Gruppierungen ein Punktesystem bei der Vergabe gefordert. Ist es bereits bekannt, welches Vergabeverfahren zur Anwendung kommt? Falls nicht, wann ist diese Diskussion geplant?
Über das Vergabeverfahren wird rechtzeitig beraten und die Bevölkerung informiert.
Datenstand vom 10.12.2020 07:35 Uhr