Datum: 09.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020
3 Bekanntgaben
3.1 Marohn'sche Förderstiftung
3.2 Übersicht der Zuschüsse an Vereine, welche im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden.
3.3 Einkauf Amazon
4 Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024
5 Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2021 - 2024
6 Anpassung der Kostensätze in der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren
7 Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune in eine Schreinerwerkstatt
8 Verschiedene Anbauten an bestehende Werkstatt u. Lagerhalle
9 Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung - Entkernung Gebäude ABC
10 Windkümmerer
11 Anfragen
11.1 Matthias Rank - Videoaufzeichnung der Stadtratssitzungen
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
12.1 Willi Hirneiß und Michael Strohal - Steinweg

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 16 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass die heutige Sitzung sehr gründlich zwischen den Fraktionen vorberaten wurde, mit dem Ziel einer pandemietauglichen Sitzungsdauer. Wortmeldungen der Stadtratsmitglieder sind nach wie vor möglich. Nachdem am Wochenende erneut der Katastrophenfall ausgerufen wurde, hat die Bürgermeisterin mit den Fraktionen über die Einrichtung eines Corona „Sonderausschusses“ beraten. In der Sitzung im Januar 2021 wird möglicherweise über einen Sonderausschuss beraten. In diesem Zusammenhang weist Sie darauf hin, dass die Rahmenbedingungen und Durchführung der Herrieder Sitzungen unter Corona-Vorzeichen vom Landratsamt ausdrücklich positiv beurteilt werden. Da bei den vorbereitenden Gesprächen zur Stadtratssitzung deutlich wurde, dass die Tagesordnungspunkte 11 „Bebauungsplan Schrotfeld 15.4 – Verkehrserschließung“ und TOP 12 „Aufnahme von Geflüchteten in Herrieden“ einer intensiven Diskussion bedürfen, beantragt die Bürgermeisterin die Vertagung der vorgenannten Tagesordnungspunkte. Das Gremium stimmt diesem Vorschlag zu.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2020 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 25.11.2020.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 3
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3.1. Marohn'sche Förderstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Die Übergabe der Zuwendungen aus der Marohn’schen Förderstiftung an die Vereine entsprechend des Stiftungszwecks aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen findet nicht wie gewohnt statt. Pandemiebedingt werden heuer keine Schecks übergeben, die Stadtkasse veranlasst die Auszahlungen in Kürze unbar auf die bekannten Konten.

Dokumente
Download HH2020_Ausschüttung_Rede_Herzog.pdf

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3.2. Übersicht der Zuschüsse an Vereine, welche im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat über die Zuschussgewährung an die Vereine, welche von den Vereinen 2020 für den Haushalt 2021 im Rahmen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden gewährt wurden.

Die Aufstellung ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Übersicht Zuschussanträge 2020.pdf

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3.3. Einkauf Amazon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Nachdem in der vergangenen Woche Pakete von amazon im Flur des Rathauses standen, wurden alle Mitarbeiter nochmals an die Kriterien für nachhaltige Beschaffung erinnert.

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4. Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2021 bis 2024) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Wasser. Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt. Die Gebührenerhöhung hätte bereits zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Der bis 31.12.2020 geltende Bezugspreis beträgt 1,89 € netto.  

Aufgrund der unter TOP 4 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004  
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:

Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2015) wird wie folgt geändert:

                          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2021  2,00 € pro Kubikmeter und
ab 01.01.2023 2,09 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.

                                                         Art. 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

Herrieden, den 9. Dezember 2020

Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024

a) ab 01.01.2021 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,00 €, netto (ohne Ausgleich der     Unterdeckung der vorangegangenen Jahre)
b) ab 01.01.23 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,09 €, netto, (teilweiser Ausgleich der vorangegangenen Jahre)

und die im Sachverhalt stehende Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herrieden_GBK-WV-2021-2024_3-12-2020.pdf
Download Präsentation_GBK_Abwasser_2021-2024.pdf

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5. Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2021 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren, zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2021 bis 2024) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Abwasser (Schmutz- und Regenwasser). Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt. Die Gebührenerhöhung hätte bereits zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Der bis 31.12.2020 geltende Abwasserpreis pro Kubikmeter beträgt 3,17 €.



Aufgrund der unter TOP 5 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004  
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 10.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2015 wird wie folgt geändert:
                       
       § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
     
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2021         3,22 € pro Kubikmeter Abwasser,
ab 01.01.2023         3,26 € pro Kubikmeter Abwasser.

Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

Herrieden, den 9. Dezember 2020
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024

  1. ab 01.01.2021 einen Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,22 € (ohne Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre),
  2. ab 01.01.2023 einen Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,26 € (mit teilweisem Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre)

und die im Sachverhalt stehende Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herrieden_GBK-AW-2021-2024_3-12-2020.pdf

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6. Anpassung der Kostensätze in der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.09.2020 ist bei der Stadt Herrieden vom Bayerischen Gemeinde- und Städtetag eine aktualisierte Mustersatzung mit überarbeitetem Pauschalansätzeverzeichnis über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren eingegangen.
In der aktuell gültigen Satzung vom 01.01.2014 wurden in der Anlage „Verzeichnis der Pauschalansätze“ die Verrechnungssätze pro Ausrückstunde und pro Kilometer der Feuerwehrfahrzeuge und die Personalkosten der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden an die Beiträge der Mustersatzung vom Bayerischen Gemeinde- und Städtetag angepasst.
Des Weiteren wurden die Gebühren für die Schlauchwaschanlage und die der Atemschutzwerkstatt an das aktuelle Preisniveau der Nachbarkommunen angeglichen.

Die neuen Kostensätze im Verzeichnis der Pauschalansätze über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren finden ab 01.01.2021 Anwendung. 

Die Satzung vom 01.01.2014 und die Anlage mit dem aktualisierten Verzeichnis der Pauschalsätze sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem neuen Verzeichnis der Pauschalansätze über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderen Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, gültig ab dem 01.01.2021, zu. Die Satzung vom 01.01.2014 behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung vom 01.01.2014.pdf
Download Verzeichnis Pauschalsätze ab 01.01.2021.pdf

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7. Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune in eine Schreinerwerkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 01.12.2020 beraten:
„Bauantrag – Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune in eine Schreinereiwerkstatt von Thomas Pfahler auf Flst. 924, Gemarkung Rauenzell, Rös 5.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Verschiedene Anbauten an bestehende Werkstatt u. Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 01.12.2020 beraten:
„Bauantrag für verschiedene Anbauten an bestehende Werkstatt u. Lagerhalle von Markus Appold auf Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, in Seebronn, Seebronn 10.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Die geplante Baumaßnahme liegt im überplanten Bereich des V+E Plans „Bioenergie Seebronn“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20201202_NATURA Präsentation BauA_1. Dez. 2020_ed3.2.pdf

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9. Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung - Entkernung Gebäude ABC

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 01.12.2020 beraten:
Um Planungssicherheit für zweiten Abschnitt am Stadtschloss Herrieden (Gebäude ABC) zu erhalten, ist eine Entkernung der Gebäude nötig. Für die Entkernung ist mit Kosten von ca. 100.000 - 150.000 € zu rechnen. Die Ausschreibung soll so sobald wie möglich erstellt und auf den Markt gebracht werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
"Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Arch.-Büro Bau-Consult Hermsdorf mit der Erstellung der Entkernungsausschreibung zu beauftragen und diese auf den Weg zu bringen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530: 100.000 – 150.000 € brutto
Im Haushalt 2020: 800.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Windkümmerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 10

Sachverhalt

In der Sitzung des UEL-Ausschusses vom 24.11.2020 beriet das Gremium u.a. über die Bewerbung der Stadt Herrieden um einen „Windkümmerer“.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem RIS aus der entsprechenden Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Kostenneutral

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bewerbung für einen Windkümmerer in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 11
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11.1. Matthias Rank - Videoaufzeichnung der Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Rank berichtet, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, die Geschäftsordnung zu ändern und die Videoaufzeichnung bis zur nächsten Sitzung online zu stellen und fragt dazu an, ob deshalb Mehrkosten angefallen sind?
Frau Jechnerer verneint dies.
Er fragt an, ob deshalb mehr Kilometer gefahren werden?
Die Bürgermeisterin verneint dies.
Weiter fragt er nach, ob es richtig ist, dass dadurch mehr Transparenz gegeben ist?
Dies bejaht die Bürgermeisterin.
Des Weiteren fragt er an, ob es stimmt, dass die Entscheidung darüber im Stadtrat nicht einstimmig gefallen ist?
Frau Jechnerer erwidert, dass die Abstimmung nicht einstimmig erfolgt ist.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 12
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12.1. Willi Hirneiß und Michael Strohal - Steinweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 12.1

Sachverhalt

Die Herren Hirneiß und Strohal fragen an,
  1. ob die Stadt weiterhin zu ihrer vertraglichen Zusage steht, dass der Schulweg am Steinweg nur als Fuß- und Radweg genutzt wird?
  2. ob sie es richtig verstehen, dass sich die neue Bauplanung an der Höhe des ursprünglichen Firmengebäudes (vor Abriss) orientieren muss, damit die Schattenbildung nicht größer ausfällt?
Die Bürgermeisterin antwortet
zu 1:
  • dass sich die Stadt Herrieden selbstverständlich an notariell beurkundete Vereinbarungen gebunden sieht. Welche Rechte und Pflichten sich aus der Urkunde ergeben, wird derzeit juristisch geprüft.
zu 2:
  • dass nach ihrem Eindruck Konsens über die Fraktionen hinweg besteht, dass sich die Schattensituation für die Anwohner durch den neuen Gebäudekomplex im Vergleich zu früher, als das Firmengelände noch stand, nicht merklich verschlechtern darf.

Datenstand vom 14.01.2021 09:10 Uhr