Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2020
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht von Baumaßnahmen
4.2 Mitfahrerbänke
4.3 Ergebnisse der Verkehrsschau vom 6. August 2020
4.4 Neuer Flucht- und Rettungsweg für die Wolfhard-Schule
4.5 Anfrage Integrierte Leitstelle Ansbach (ILS)
4.6 Stellplatzverordnung
4.7 Beratungsstelle Barrierefreiheit
4.8 Tempoüberwachung
4.9 Straßenlampe Richtung Stegbruck - Beleuchtungstest
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Ausstellungsgebäudes
5.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
5.3 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
5.4 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
5.5 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung "Erweiterung Biogasanlage am Standort Leibelbach"
5.6 Antrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt zur späteren Errichtung eines Carports
6 Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzes im Bebauungsplangebiet Nr. 10 "Am Mühlfeld"
7 Antrag der Fischerfreunde Neunstetten
8 Barrierefreier Angelplatz
9 Zufahrt- und Parksituation am Alten Schulhaus Neunstetten
10 Lüftungsanlagen in Schule und Kitas
11 Anfragen
11.1 Gaby Rauch: Wasserschieberdeckel in der Fronveststraße
11.2 Gaby Rauch: Geschotterter Weg zum Gänssteg
11.3 Matthias Rank: Kanaldeckel in der Münchener Straße
11.4 Allgemeine verkehrliche Anfragen
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll14.07.2020.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf
Download Buswarte Neunstetten.pdf

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4.2. Mitfahrerbänke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Jechnerer gibt bekannt, dass die fünf Mitfahrerbänke an den festgelegten Orten durch den Bauhof aufgestellt werden. Die Testphase läuft an. Nach einem Jahr soll ermittelt werden, ob sich die Mitfahrbänke bewährt haben. Im Amtsblatt werden die Nutzungsbedingungen veröffentlicht.

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4.3. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 6. August 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Zusammenfassung aus der Verkehrsschau vom 06.08.2020:
Teilnehmer:
Herr Leisner (LRA), Herr Hasenmüller (Polizei AN), Herr Reule (Staatliches Bauamt), Herr Schneeberger (Stadt Herrieden), Herr Baumgärtner (2. BGM Stadt Herrieden)

1.) Bauliche Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße
Grundsätzlich auf Höhe Weidenweg möglich. Es wird eine Fahrbahnbreite von ca. 11 Meter benötigt. Kosten müssen von Stadt Herrieden getragen werden, auch wenn es eine Staatsstraße ist. Herr Baumgärtner sagte zu, zwei Möglichkeiten durch das Ing.-Büro Heller skizzieren und die Kosten schätzen zu lassen. Diese werden dann gemeinsam bei einem neuen Termin erörtert.

Hier: OE BV-Sitzung am 29.09.2020 mit Unterlagen Büro Heller.

2.) Kindergarten Neunstetten - Staatsstraße
Auf Höhe des Kindergartens wird eine zeitlich befristete Temporeduzierung (06.30-17.00 Uhr) auf 30 km/h durch die Verkehrsbehörde angeordnet. Zudem werden ein Geschwindigkeitstrichter von Leutershausen herkommend vor dem Ortseingang eingerichtet und Straßenmarkierungen innerorts auf Höhe des Kindergartens ergänzt.
Die Temporeduzierung begründet sich allein auf der Einrichtung des Kindergartens. Sobald dieser verlegt werden sollte, wird die Temporeduzierung wieder entfernt.

Als Zufahrt zu den Parkplätzen wird der vorhandene landwirtschaftliche Weg am Ortsausgang genutzt, hier muss von städtischer Seite die Beschilderung entsprechend geändert werden. Die Ausgestaltung des landwirtschaftlichen Weges als Zufahrt sowie der Parkplätze liegt allein im Zuständigkeitsbereich der Stadt Herrieden und wurde daher nicht im Detail bei der Verkehrsschau behandelt.
Wichtig war der Polizei nur, dass nicht das vorhandene Tor im nördlichen Bereich des Gartens als Ausfahrt genutzt wird, da dieses zu nah an der Staatsstraße liegt.

Hier: Beginn: Mitte Oktober. Parkplätze separater TOP.

3.) Bauliche Querungshilfe Neunstetten - Staatsstraße 1066 - ehemalige Bundesstraße
Eine Querungshilfe in der Nähe beim Anwesen Christ in Höhe Zufahrt Kreuzstraße hält die Verkehrsbehörde sowie die Polizei für nicht angebracht, da hier vermutlich nur wenige Kindergarteneltern die Überquerung nutzen. Das hat einmal den Grund, dass die Verbindung über die alten Maschinenhalle ins Eulersfeld nicht der kürzeste Weg ist, dass der Weg nicht beleuchtet ist und auch im Winter nicht geräumt wird.
Die kürzeste Verbindung vom Eulersfeld zum neuen Kindergarten ist über die Mühlstraße in die Hauptstraße sowie die Leutershausener Straße.
Auf Höhe der alten Gaststätte ist eine Querungshilfe bereits vorhanden, allerdings sind bei der alten Gaststätte zwei Engstellen im Gehwegbereich, die die Nutzung mit einem breiten Kinderwagen bzw. mit einem Fahrradanhänger unmöglich machen. Mit einem einfachen Kinderwagen ist der Platz ausreichend.
Hinweis der Polizei: Eltern, die ihre Kinder mit dem Kinderwagen in den Kindergarten fahren, sollen im Bereich der Staatsstraße 1066 (ehemalige Bundesstraße) bewusst vom Gehweg-Radfahrer frei auf die Straße wechseln und den Abbiegestreifen auf der Staatsstraße 1066 in Richtung Leutershausen nutzen.
Eine provisorische Ampelanlage, wie es sie in Aurach gegeben hat, wird von Seiten der Verkehrsbehörde und der Polizei wegen der relativ wenigen Nutzung für nicht notwendig erachtet.

4.) Altstadt Herrieden
Geschwindigkeitsreduzierung wurde wie bei jedem Ortstermin angesprochen.
Parksituation / Gehwegsituation wurde angesprochen, liegt aber vollkommen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Herrieden.
Bei der baulichen Kennzeichnung der Gehwege ist darauf zu achten, dass mindestens 30 cm Abstand zum Fahrbahnrand eingehalten werden und mindestens 1 m Lichte Restbreite für den Gehweg bleiben.


Andreas Baumgärtner 
Zweiter Bürgermeister
Stadt Herrieden

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4.4. Neuer Flucht- und Rettungsweg für die Wolfhard-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Anfrage des Landratsamtes vom 28. August 2020:

Sehr geehrte Frau Jechnerer,
sehr geehrter Herr Hauf,

baurechtlich hat die Aufnahme der SVE in die Wolfhardschule eine Nutzungsänderung zur Folge. Dementsprechend ist das aktuelle Baurecht anzuwenden. Gemäß den aktuellen Bestimmungen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. In der Anlage sehen Sie unseren Vorschlag zur Umsetzung. Letztlich muss des Amtes für Denkmalschutz diesem Vorschlag noch zuzustimmen.
Alternative Überlegungen mittels Treppenturm im Innenhof halten wie für nicht geeignet. Derzeit steht ein provisorischer Treppenturm im Innenhof. Die Treppe befindet sich im Bereich des angrenzenden Kindergarten auf dem Grundstück der Stadt Herrieden.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Zustimmung zur dargestellten Lösung

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lößlein


Anhang:

Diskussionsverlauf

Der BV-Ausschuss nimmt die Skizze zur Kenntnis. Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer gibt bekannt, dass die Stellungnahme des Stadtplaners negativ ausgefallen ist. Mit dem Landratsamt sollen noch Gespräche über die weiteren Möglichkeiten einer Fluchttreppe gesprochen werden. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor, daher ist eine Beschlussfassung noch nicht erforderlich.

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4.5. Anfrage Integrierte Leitstelle Ansbach (ILS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.5

Sachverhalt

Die integrierte Leitstelle Ansbach erkundigt sich nach einem freien Grundstück mit einer ca. Gesamtgröße von 4.000 m² für den beschlossenen ILS-Ersatzneubau. Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer gibt dies ans Gremium weiter.

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4.6. Stellplatzverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.6

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer weist darauf hin, dass in einer der nächsten Sitzungen über den Erlass einer Stellplatzverordnung beraten werden soll.

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4.7. Beratungsstelle Barrierefreiheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.7

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer stellt die Broschüre „Beratungsstelle Barrierefreiheit“ vor.
Dieses Informationspaket liegt im Rathaus Herrieden aus. Die Mitarbeiter werden gebeten, darauf hinzuweisen, wenn Bedarf gesehen wird bzw. Nachfragen gestellt werden. Zusätzlich soll im Amtsblatt darauf hingewiesen werden.

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4.8. Tempoüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.8

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer gibt bekannt, dass bisher die Geschwindigkeitsmessungen an bestimmten Stellen im Amtsblatt angekündigt wurden. Zukünftig sollen stattdessen die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen bekannt gemacht werden.

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4.9. Straßenlampe Richtung Stegbruck - Beleuchtungstest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 4.9

Sachverhalt

Hier ist eine Solarstraßenlampe aufgestellt werden, um zu testen, ob dieses Licht für den Schulweg ausreicht bzw. wie viele Solarstraßenlampen für die gesamte Ausleuchtung benötigt werden.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5
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5.1. Neubau eines Ausstellungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Ausstellungsgebäudes von Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. KG Groß- und Einzelhandels KG auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich, im Flächennutzungsplan als GE ausgewiesen und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
(2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Absatz 1, im Übrigen ist § 31 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
(3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung
1. einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:
a) der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs,
b) der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes oder
c) der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung,
2. städtebaulich vertretbar ist und
3. auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Satz 1 findet keine Anwendung auf Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 behandelt:

„Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Stefan Seiß und Anna Schuster auf einer Teilfläche des Flst. 579, Gemarkung Neunstetten.

Herr Seiß und Frau Schuster würden zum Zwecke des Neubaus vom jetzigen Eigentümer eine Teilfläche käuflich erwerben.
Eine vorab eingeholte Stellungnahme beim Landratsamt hat folgendes ergeben:
Der Standort wäre möglich, wenn die Erschließung mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht über die gleiche Zufahrt wie beim Bauvorhaben Rank erfolgen könnte. Die lange Zufahrt über den Weg Flst. 573, Gemarkung Neunstetten wird kritisch gesehen.  

Für die Verwaltung ist die Bebauung an der Stelle aus städtebaulicher Sicht als Ortsabrundung denkbar. Ein Baugrundstück ist bebaubar wenn es mit einer ausreichenden Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt oder über eine dingliche Sicherung an dieser anliegt.

Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung führte der erste Bürgermeister Alfons Brandl mit dem Bauherrn Herrn Seiß und seinem Vater ein Gespräch. Die Stadt Herrieden kann sich eine verkehrstechnische Erschließung über den öffentlichen Wirtschaftsweg vorstellen, wenn die Bauherren in einer Vereinbarung erklären, dass Sie, im Falle eines Ausbaues des Wirtschaftswegs, die anfallenden Kosten übernehmen und akzeptieren, dass kein Winterdienst erfolgt. Der Kanal- und Wasseranschluss erfolgt, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 62, Gemarkung Neunstetten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Mit den Bauherren soll die Verwaltung detaillierte Gespräche über die Erschließung des vorgesehenen Baugrundstückes führen. Generell sieht der BUL-Ausschuss eine verkehrstechnische Erschließung, im Rahmen einer dinglichen Sicherung, über das Flst. 579/2, Gemarkung Neunstetten. Bei einer verkehrstechnischen Erschließung über den Wirtschaftsweg ist von den Bauherren vorzulegen, wie sie sich den Ausbau des Wirtschaftsweges vorstellen. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Kostenvereinbarung mit den Bauherren zu erstellen.“

Gespräche seitens der Verwaltung mit dem Antragsteller haben stattgefunden:

Die Erschließung des Baugrundstückes mit Schmutzwasser-, Regenwasserkanal, Wasserleitung, Strom- und Telefon erfolgt über das Nachbargrundstück Flst. 62, Gemarkung Neunstetten. Eine verkehrstechnische Erschließung über das vorgenannte Nachbargrundstück wird von den Eigentümern abgelehnt. Mit den Bauherren wurden die Probleme hinsichtlich einer verkehrstechnischen Erschließung über den Wirtschaftsweg besprochen. Die Bauherren würden sich verpflichten, nach Fertigstellung der Baumaßnahme den Wirtschaftsweg instand zu setzen und mit einer Tränkdecke auf ihre Kosten zu befestigen. Des Weiteren wurden die Bauherren darauf hingewiesen, dass die Stadt Herrieden allenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilen kann. Die letztendliche Entscheidung über eine Genehmigungsfähigkeit liegt beim Landratsamt Ansbach.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme mit der Voraussetzung, dass eine Erschließungsvereinbarung vorab, wie im Sachverhalt dargestellt, abgeschlossen wird.“

Am 16.01.2020 erhielten Herr Seiß und Frau Schuster ein Schreiben vom Landratsamt, in dem es heißt: „Wenn die Erschließung gesichert ist, steht einer Genehmigung nichts entgegen.“
Folgende Unterlagen werden gefordert: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach Maßgabe der Bay. Kompensationsverordnung einschließlich Flächen- und Maßnahmenvorschlage in Text- und Planform sowie ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan einschließlich Pflanzplan, der Art und Umfang der versiegelten Flächen, Einfriedungen und geplante Eingrünungs-sowie ggf. erforderliche Kompensationsmaßnahmen darstellt. Vorgesehene Gehölze sind auf Artniveau zu konkretisieren. Die angedachte Pflanzqualität sowie die Anzahl und die Anordnung der Gehölze sind aufzuzeigen.

Der Standort des Wohnhauses im jetzigen Bauantrag ist geringfügig abweichend von dem Standort in der Bauvoranfrage.

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb der HQ 100 Hochwasserlinie, außerhalb der derzeitigen Abgrenzung im Entwurf des Flächennutzungsplanes, es ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die Bebauung des vorgesehenen Baugrundstückes kann als Ortsabrundung angesehen werden.
Nach Art. 4 BayBO Abs. 1 Nr.2 dürfen Gebäude nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: „Das Grundstück muss mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen.“

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme mit der Voraussetzung, dass eine Erschließungsvereinbarung vorab, wie im Sachverhalt dargestellt, abgeschlossen wird. Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen über die Aufstellung einer Ortsabrundungs- bzw. Einbeziehungssatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Franziska und Christian Biller auf einer Teilfläche des Flst. 596, Gemarkung Oberschönbronn, am Rande des Ortsteiles Lattenbuch.

Frau und Herr Biller würden zum Zwecke des Neubaus vom elterlichen Flurstück eine Teilfläche bekommen und separat herausmessen lassen. Die ursprünglich geplante Fläche von 1.500 m² wurde auf 900 m² reduziert. Die Fläche liegt im Außenbereich. Hinsichtlich der Erschließung des Grundstückes liegen die Wasserleitung und der Regenwasserkanal im öffentlichen Straßengrund Flst. 49, Gemarkung Oberschönbronn, in unmittelbarer Nähe. Die Anschlussmöglichkeit für den Schmutzwasserkanal liegt in ca. 30 m Entfernung in der Gemeindeverbindungsstraße.

Die Baugenehmigungsbehörde hat nach einer vorab gestellten Nachfrage seitens der Verwaltung geäußert, dass eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann.

Im Falle einer Genehmigung des geplanten Bauvorhabens müssten vom Bauherrn sämtliche Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge übernommen werden.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt lt. § 35 BauGB im Außenbereich.

§ 35 Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
  2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
  3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
  4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, es sei denn, es handelt sich um die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer baulichen Anlage zur Tierhaltung, die dem Anwendungsbereich der Nummer 1 nicht unterfällt und die einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, wobei bei kumulierenden Vorhaben für die Annahme eines engen Zusammenhangs diejenigen Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen sind, die auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind,
  5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,
  6. der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebs nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, unter folgenden Voraussetzungen:
  1. das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb,
  2. die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, soweit letzterer Tierhaltung betreibt,
  3. es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und
  4. die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr, die Feuerungswärmeleistung anderer Anlagen überschreitet nicht 2,0 Megawatt,
  1. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient, mit Ausnahme der Neuerrichtung von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, oder
  2. der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist.
(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
  1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,
  2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
  3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
  4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
  5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,
  7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
  8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.

Beschluss

Der BV-Ausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Reduzierung der beabsichtigten Baufläche von 1.500 m² auf 900 m² wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vor einer endgültigen Beschlussfassung soll die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die Flächen innerhalb der Ortschaft ermitteln, die zu einer Bebauung herangezogen werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johannes Ortenreiter auf einer Teilfläche des Flst. 575, Gemarkung Elbersroth, am Rande des Ortsteiles Sickersdorf.

Herr Ortenreiter würde zum Zwecke des Neubaus vom Flurstück 575 eine Teilfläche von ca. 4.000 m² bekommen und separat herausmessen lassen. Die Fläche liegt im Außenbereich. Das Haus soll zukünftig als Betriebsleiterwohnung genutzt werden. Hinsichtlich der Erschließung des Grundstückes liegen die Wasserleitung und der Schmutz- und Regenwasserkanal im Flurstück 575, Gemarkung Elbersroth, unmittelbare Nähe des geplanten Neubaus. Die Leitungen würden nicht überbaut werden. Diese wurden damals verlegt, um die ursprüngliche gebaute Maschinenhalle auf Flst. 544/1, Gemarkung Elbersroth anzuschließen, damit diese als Ausstellungsgebäude und als Betriebsleiterwohnung genutzt werden konnte. Die bebaute Fläche ist lt. Flächennutzungsplan als Außenbereich eingestuft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer Genehmigung des geplanten Bauvorhabens sämtliche Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge vom Bauherrn zu übernehmen sind.

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb des Starkregen-Sturzflutbereiches und außerhalb der derzeitigen Abgrenzung im Entwurf des Flächennutzungsplanes und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Nach Art. 4 BayBO Abs. 1 Nr.2 dürfen Gebäude nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: „Das Grundstück muss mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen.“
Das Bauvorhaben liegt lt. § 35 BauGB im Außenbereich.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurde auf das Starkregenkonzept sowie auf die Möglichkeit genau an der Stelle einen größeren Durchlass für das Wasser einzubauen, hingewiesen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Erschließungsmöglichkeiten sind vorhanden. Vor einer endgültigen Beschlussfassung soll die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die Flächen innerhalb der Ortschaft ermitteln, die zu einer Bebauung herangezogen werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.5. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung "Erweiterung Biogasanlage am Standort Leibelbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5.5

Sachverhalt

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage am Standort Leibelach von Energiehof Heller, Leibelbach 7 auf 49, 49/1, Gemarkung Lammelbach.


Der Energiehof Heller beantragt die Erweiterung seiner Biogasanlage. Die Gärreste werden durch einen Separator in feste und flüssige Teile aufgeteilt. Die flüssigen Gärresten werden im Rahmen einer Vakuumverdampfung eingedickt und die ASL (Ammoniumsulfatlösung) entzogen, diese wird als mineralischer Flüssigdünger auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht oder geht in den Handel.
Im Zuge der geplanten Erweiterung der Biogasanlage werden keine Änderungen an den genehmigten Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Somit kommt es zu keiner Änderung der Rohbiogasproduktion und der anfallenden Rohgärrestmengen.    

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt im Ortsteil Leibelbach.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller nahm an der Abstimmung aus persönlichen Gründen nicht teil.

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5.6. Antrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt zur späteren Errichtung eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö beschließend 5.6

Sachverhalt

Antrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt zur späteren Errichtung eines Carports über öffentliche städtische Fläche von Shkurta und Bekim Emini auf Flst. 1328/27, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“, Nürnberger Straße 5.

Familie Emini möchte Stellplätze auf eigenem Grund schaffen, um keine öffentliche Parkflächen in Anspruch nehmen zu müssen. Aus diesem Grund stellt sie den Antrag auf Errichtung einer neuen Zufahrt auf der südlichen Seite ihres Grundstückes für die spätere Errichtung eines Carports. Die neue Zufahrt müsste über die öffentliche städtische Fläche an der Nürnberger Straße erfolgen. Für die spätere Errichtung des Carports kann die isolierte Befreiung erteilt werden

Die Zufahrt würde analog der beiden Nachbargrundstücke sein, jedoch mit wasserdurchlässigen Drainpflaster ausgeführt werden. Im ursprünglichen Bebauungsplan war hier die Zufahrt für die Garage vorgesehen.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Zufahrt zugestimmt werden. Der Antragsteller muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auf der restlichen Grünfläche, später einmal Lärmschutzmaßnahmen erfolgen könnten. Wenn durch die Baumaßnahme Schäden an den vorhandenen Bäumen auftreten sollten, müssten Ersatzpflanzungen auf Kosten des Antragstellers vorgenommen werden.

Skizze alter B-Plan ist im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. Hierfür kann die isolierte Befreiung erteilt werden.

§ 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Errichtung der neuen Zufahrt über die städtische Fläche zu, da diese analog der Nachbargrundstücke erfolgt. Die Genehmigung für die spätere Errichtung des Carports kann im Rahmen der isolierten Befreiung erteilt werden. Sämtliche anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Der Antragsteller soll auf die möglichen Lärmschutzmaßnahmen sowie die Vornahme von Ersatzpflanzungen der Bäume bei möglichen Schäden hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download bplan-herrieden-001-00-p.pdf

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6. Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzes im Bebauungsplangebiet Nr. 10 "Am Mühlfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Frau Jutta und Herr Thomas Weiskopf, Auracher Straße 6, 91567 Herrieden, stellen den Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzes auf Flst. 483 entlang der St 2249 auf Höhe des Bebauungsplangebiets Nr. 10 „Am Mühlfeld“. Der Verkehr hat in den letzten 20 Jahren kontinuierlich auf der St. 2249 zugenommen. Zusätzlich kommen die Lärmbelastungen nach der Errichtung des Kreisverkehrs und der Ansiedlung der BayWa Agrar, mit verstärktem landwirtschaftlichen Verkehr, dazu.
Der im letzten Jahr erfolgte Einbau von Lärmschutzfenstern schützt sie zwar bei geschlossenen Fenstern, ein Aufenthalt zur Erholung im Garten ist nicht mehr möglich.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ wurde diese Lärmschutzproblematik für die Anwesen Auracher Straße 5 und 6 erkannt und im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ wurde für die vorgenannten Anwesen ein Lärmschutzwall festgesetzt. Des Weiteren wurde die für den Lärmschutzwall vorgesehene Fläche in die Grundstückspreisermittlung mit einbezogen. Ein Bau des Lärmschutzwalles ist nicht erfolgt.
         

Rechtliche Würdigung

Durch die Festsetzung des Lärmschutzwalles im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ und die Umlegung der Grundstückskosten hierfür entsteht ein Rechtanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Ein Bauantrag ist für die Errichtung eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand erforderlich.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt eine Lärmschutzmaßnahme für diesen Bereich umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und Kosten hierzu zu ermitteln. Durch Messungen soll der Verkehrslärm vorher und nachher ermittelt werden. Die Messungen lassen sich für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen heranziehen. Nach Umsetzung der Lärmschutzmaßnahme und unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Radweges soll eine Bepflanzung soweit möglich, wie im B-Plan verankert, umgesetzt werden. Die Vergabe soll zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBPl. Nr. 10 Am Mühlfeld.pdf
Download Schreiben Fam. Weiskopf.pdf

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7. Antrag der Fischerfreunde Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Folgender Antrag ist eingegangen:

Antrag vom 13. August 2020
Kanal und Wasseranschluss Fischereiheim Neunstetten
 
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jechnerer,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
 
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 24.07.2020, in dem Sie uns, entsprechend des Beschlusses des Bauausschusses vom 08.05.2020 (?), 10 Prozent der Baukosten zusagten.
 
Bereits in 2018, nachdem wir die Baukosten für unser künftiges Vereinsheim abgeschätzt hatten, machten wir gegenüber der Stadt Herrieden deutlich, dass wir aufgrund der Größe des Vereins diese Mittel nicht werden aufbringen können. Damals entstand, nach Gesprächen mit dem damalig amtierenden Bürgermeister Alfons und der Stadtverwaltung in Herrieden der Vorschlag, dass wir die Baukosten durch Verlegung des Kanals, parallel der Grundstücksgrenze zu Flur Nr. 109 in den Grünstreifen verringern. Zusätzlich sollten die Kosten durch unsere Eigenleistung weiter deutlich gesenkt werden. Wegen der erforderlichen Gewährleistung können wir die Verdichtungs- und Asphaltierungsarbeiten nicht ausführen. Bei den Baggerarbeiten wurde eine Zusammenarbeit mit dem Bauhof angestrebt. Alle anderen anfallenden Arbeiten übernehmen wir gerne.
Diese Punkte bitten wir in einer erneuten Kostenkalkulation zu berücksichtigen. Durch diese Änderung der Kanalführung als auch durch die o.g. Eigenleistung erwarten wir die entscheidende Kostensenkung, um unser Anliegen mit geringem Aufwand umzusetzen. In dieser Kostenaufstellung wäre ein Vergleich mit und ohne Eigenleistung wünschenswert.
Im Übrigen bitten wir auch zu prüfen, ob es nicht angemessen wäre, dass die Stadt die Kanal- und Wasserbauarbeiten übernimmt. Diese Kosten belasten nach unserer Information keineswegs den städtischen Haushalt, weil sie im Kostenrechner Wasser und Abwasser verausgabt werden und über die Abschreibungsdauer der Leitungen über Jahrzehnte refinanziert werden. Diese schlagen sich dann für den Verein in den laufenden Kosten in der Gebühr für Wasser und Abwasser nieder. Diese werden für den Verein tragbar sein.

Als Verein sind wir, entsprechend der, mit Ihrem Amtsvorgänger Alfons Brandl geführten Gespräche, von einer kostengünstigen Umsetzung des Kanalanschlusses durch die Stadt Herrieden ausgegangen. Darauf vertrauend, haben wir als Verein bereits kräftig in unser künftiges Vereinsheim investiert.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass es sich beim Alten Gefrierhaus in Neunstetten, im Unterschied zu anderen Vereinsprojekten wie in Heuberg, Birkach und Velden, bei deren Realisierung die Stadt Herrieden großzügig unterstützt hat, darin besteht, dass wir dieses städtische Gebäude wieder einer Nutzung zuführen. Die von uns durchgeführte, langfristig werterhaltende Sanierung des Gebäudes wird letztlich dem Eigentümer, der Stadt Herrieden zu Gute kommen. Die ursprüngliche Alternative wäre ein vergleichsweise kostenintensiverer Abriss gewesen, der im vollen Umfang das Stadtbudget belastet hätte. Bisher hat die Stadt Herrieden die Eigenleistung des Ehrenamtes immer honoriert, auch weil dies den Zusammenhalt der Ortsteile stärkt. Für eine Fortsetzung dieser Vorgehensweise, insbesondere bei der Umsetzung des Kanalanschlusses, wären wir dankbar.
 
Hiermit richten wir einen Appell an Sie als unsere Bürgermeisterin und vertrauen auf Ihr diplomatisches Geschick, wenn Sie unseren Vorschlag nochmals im Bauausschuss beraten. Durch die oben beschriebenen Änderungen als auch die Eigenleistungen des Vereins, sollten sich die Kosten deutlich geringer darstellen lassen und somit gute Voraussetzungen gegeben sein, unser Anliegen mit möglichst geringen Kosten in unserem Sinne zur Entscheidung zu bringen.
Wir wissen, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Neunstetten, sozusagen unsere Nachbarn, unsere Aktivität zur Erhaltung dieses Gebäudes sehr schätzen und unterstützen. Viele kannten das Alte Gefrierhaus aus Kindertagen und erzählen Geschichten darüber.

Gerne würden wir das für uns ambitionierte Projekt zum eigenen Vereinsheim erfolgreich zum Abschluss bringen. Inzwischen haben wir ca. 2.000 Arbeitsstunden in Eigenleistung erbracht. Der bisherige Umbau war uns nur möglich, da wir bisher 7.000 Euro Vereinskapital eingebracht haben. Darüber hinaus wurden ca. 21.000 Euro durch Geld- und Materialspenden bereits eingesetzt.
Nun bauen wir auf Ihre wohlwollende Unterstützung als auch auf die des Stadtrates Herrieden, um dieses Gebäude entsprechend der im Pachtvertrag festgehaltenen Nutzung als unser Vereinsheim auch nutzen zu können.
Als Verein werden wir zuverlässig zu den Eigenleistungen bei den Kanalarbeiten beitragen. Darauf können Sie sich verlassen.
 
Im Voraus danken wir herzlich für Ihre Unterstützung und verbleiben
 
mit freundlichen Grüßen nach Herrieden
 
Ihre Fischerfreunde Neunstetten
 
Seibold Philip             Krug Michael
1.Vorstand                 2. Vorstand


Die Verwaltung hat bei einem Vororttermin folgendes ermittelt:
  • Wenn der Kanal genau nivelliert wird, können die erforderlichen Erdarbeiten reduziert werden.
  • Die Wasserleitung kann nach Rücksprache mit dem Wasserwerk in den Kanalgraben mit verlegt werden.
  • Der Kanal beginnt am Fischerhaus in ca. 60 cm Tiefe und kann mit 1 % Gefälle verlegt und an den Kanal angeschlossen werden.
  • Der Kanal wird als reiner Hausanschluss ausgeführt, sodass 100er bzw. in der Straße 125er Rohre bis zum vorhandenen Schacht verlegt werden.
  • Die gesamte Maßnahme wird vom Bauhof koordiniert und durchgeführt. Eine Unterstützung durch freiwilligen Helfern der Fischerfreunde kann erfolgen.
  • Die Asphaltierungsarbeiten werden im Zuge städtischer Maßnahmen ausgeführt. Diese kann im Rahmen der Asphalt- bzw. Straßenbaumaßnahmen ausgeführt werden.
  • Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: November 2020
  • Für die Wasserleitung muss mit Kosten von 1.000 € gerechnet werden.
  • Die Verwaltung rechnet mit Gesamtkosten von ca. 5.000 € bis 5.500 €

Beschluss

Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung bei der Förderstelle (ILEK – Altmühlland A 6) nochmals nachzufragen, ob ein Zuschuss und in welcher Höhe gewährt wird. Telefonisch wurde eine höhere Bezuschussung genannt. Nach Bewilligung des Förderantrages, kann mit der Maßnahme begonnen werden. Die restlichen Kosten werden von der Stadt Herrieden getragen. Sollte jedoch keine Förderzusage erfolgen, übernimmt die Stadt Herrieden die Gesamtkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Barrierefreier Angelplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Im Zuge der Renaturierung der Altmühl wurde ein barrierefreier Angelplatz vom Fischereiverein Wasserrose Herrieden e.V. beantragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000 € brutto, welche durch den Angelverein getragen werden und seitens der Stadt mit 10 % bezuschusst werden. Zwischen dem barrierefreien Angelplatz und dem alten Schwimmbad ist eine Verbindung mit Anlegestelle für Kanuten geplant. Hierfür wurden zwei Varianten erarbeitet.

Variante 1:
Verbindungsweg als wassergebundener Weg mit Wendemöglichkeit für Rollstuhlfahrer und Quadertreppe für die Kanuten. Die Kostenschätzung für die Umgestaltung (Skizze im RIS hinterlegt) des alten Schwimmbades beläuft sich auf ca. 17.000 € brutto.

Variante 2:
Der Verbindungsweg zwischen Zugang zum barrierefreien Angelplatz bis zur Wendemöglichkeit für Rollstuhlfahrer wird als Holzsteg mit Geländer ausgeführt.
Die Kostenschätzung für die Ausführung wie unter Variante 1 beschrieben, jedoch mit Holzsteg, (Skizze im RIS hinterlegt) beläuft sich auf ca. 34.000 € brutto.
Mit dem WWA Ansbach wurde vor Ort erläutert, dass während der Maßnahme Renaturierung Altmühl 4 auch seitens des WWA Baggerarbeiten mit ausgeführt werden, so dass die Maßnahme für die Stadt Herrieden kostengünstiger ausfallen kann.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2020 sind keine Gelder eingestellt.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums kam die Bitte, dass die historischen Mauern im Weitesten erhalten und sichtbar bleiben sollen, jedoch die störenden Armierungen entfernt werden. Um die Anbindung bzw. die Parkplatzsituation verbessern zu können, soll überprüft werden, ob auf der gegenüberliegenden Seite ein größerer Parkplatz angelegt werden könnte.

Beschluss

Der BV Ausschuss beschließt, dass die Variante 1 mit einer Kostenschätzung in Höhe von 17.000 € brutto in Zusammenarbeit mit dem WWA Ansbach, im Zuge der Renaturierung Altmühl 4, durchgeführt wird. Haushaltsmittel sollen hierfür 2021 eingestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Barrierefreier Angelplatz Fertig.pdf
Download Barrierefreier Angelplatz Holzsteg Geländer Metall.pdf

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9. Zufahrt- und Parksituation am Alten Schulhaus Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die Zufahrt- und die Parkmöglichkeiten am Alten Schulhaus in Neunstetten wurden 3 Varianten der Ausführung erarbeitet und eine Kostenschätzung ermittelt. Diese Maßnahme soll durch den Bauhof ausgeführt werden.

Variante 1.
Die Zufahrt erfolgt über den Flurweg, Flst. 567 auf den Flurweg Flst. 573. Entlang des Flurweges werden zwischen den Bäumen drei Doppelparkplätze a 5 x 5 m und ein Fußweg von der vorhandenen Gartentüre bis zum Kindergartengebäude errichtet (Skizze im RIS hinterlegt).
Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 6.000 € brutto.

Variante 2.
Die Zufahrt erfolgt über den Flurweg Flst. 567 und die Parkplätze sowie die Zufahrtsstraße werden parallel zum Flurweg Flst. 567 auf dem Grundstück des Alten Schulgeländes als Wendehammer angelegt. Hierbei ist es erforderlich, dass entlang der Parkplätze ein neuer Zaun errichtet werden muss. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 12.000 € brutto.

Variante 3.
Die sechs Parkplätze je 3 x 5 m werden parallel zum Flurweg Flst. 567 auf dem Seitenstreifen errichtet. Ein Fußweg wird vom vorhandenen Gartentor zum Kindergarten hochführend errichtet. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 8.000 € brutto.

Die Verwaltung erachtet die Variante 1 als am wirtschaftlichsten und am sinnvollsten.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 4641.9400 6.000 €
Im Haushalt 2020 565.000 €

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der vorgestellten Variante 1 zu. Die Parkplätz sollen so nah wie möglich an das Gebäude gerückt und optimiert werden. Damit verkürzt sich der Fußweg. Wenn nötig, soll zusätzlich ein weiteres Gartentor und Fahrradstellplätze (Fahrräder mit Anhänger) eingebaut bzw. angelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download SVE Neunstetten-2 Varianten Parkplatz.pdf
Download SVE Neunstetten-Parkplätze.pdf

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10. Lüftungsanlagen in Schule und Kitas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für den anstehenden Schulanfang und Kita-Start gibt es einen Rahmenhygieneplan seitens des Landratsamts bzw. Schulamts. Der Hygieneplan bezieht sich in einzelnen Punkten auf ausreichende Frischluft und Lüftungsmaßnahmen während des Unterrichts. Die Grund- und Mittelschule Herrieden ist hier mit Zentral-und Dezentrallüftungsanlagen ausgestattet. Auf Basis der Herstellerempfehlungen werden hier noch Anlagenparameter für den Betrieb in der Pandemie eingestellt. Räume, die nicht mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sind, sollten auf Empfehlung mit CO²-Ampeln ausgestattet werden. Diese dienen als Indikator für die nötige Frischluft und Lüftungsintervalle. Die Anschaffungskosten für eine CO²-Ampel betragen ca. 100 – 150 € brutto.
Raumlufttechnische Anlagen sind in keiner städtischen KiTa eingebaut und in Betrieb, außer im Krippenneubau in Rauenzell. Bei einer Nachrüstung sollte ausgehend von einem Gruppenraum mit einem Rauminhalt von ca. 200 m³ eine Luftwechselrate von 3-5-mal pro Stunde erreicht werden. Die Kosten für Anschaffung und Montage einer dezentralen RLT-Anlage mit der Leistung von ca. 900 m³/h belaufen sich geschätzt auf ca. 10.000 -12.000 € brutto.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Anschaffung der CO²-Ampeln zu. Nach entsprechender Testphase soll über die Anschaffung der Lüftungsanlagen nochmals beraten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 11
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11.1. Gaby Rauch: Wasserschieberdeckel in der Fronveststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 11.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch bittet um Überprüfung der klappernden Wasserschieberdeckel in der Fronveststraße.

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11.2. Gaby Rauch: Geschotterter Weg zum Gänssteg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 11.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch bittet um Ausbesserung des geschotterten Weges zum Gänssteg. Er weist tiefe Rillen auf. Die Verwaltung gibt dies an den Bauhof weiter.

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11.3. Matthias Rank: Kanaldeckel in der Münchener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 11.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank erkundigt sich, ob für die Kanaldeckel einheitliche Marken, insbesondere wegen der Lärmentwicklung in der Münchener Straße genommen werden. Herr Marco Jechnerer erläutert, dass einheitliche Deckel von der Firma HV-Kommunaltechnik, welche sehr niedrige Geräuschemissionen haben, verbaut werden.

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11.4. Allgemeine verkehrliche Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 11.4

Sachverhalt

Folgende Anfragen wurden gestellt:
  • Stefan Beckenbauer: Kanaldeckel in Leibelbach – Staatstraße – daher zuständig Staatliche Straßenbauamt – wird von der Verwaltung weitergeleitet.
  • Armin Jechnerer – Hinweis auf die HotSpots des Lärms in Bezug auf Pflasterungen
  • Max Heller – beschädigte Asphaltdecke an den Fußgängerübergang Nürnberger Straße
  • Max Heller – Anregung Fußgängerüberquerung vom BG Schrotfeld ins BG 2 “Herrieden“
  • Stefan Beckenbauer – Ortsdurchfahrt Sickersdorf


Sämtliche angesprochene verkehrliche Mängel im Stadtgebiet werden im Verkehrskonzept aufgenommen und diskutiert, damit Lösungen erarbeitet werden können.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 12

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen beantwortet.

Datenstand vom 26.04.2021 12:29 Uhr