Datum: 27.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bekanntgaben
2.1 Haushaltszwischenbericht 2020
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2020
4 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 1. Finanz- und Personalausschuss 27.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Finanz- und Personalausschuss,      . Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Personalausschuss beschlussfähig ist.

Dokumente
Download Chef-Info des Bayerischen Städtetags vom 13.07.2020 - Corona-Pandemie sorgt für Absturz der Gewerbesteuer im zweiten Jahresquartal 2020.pdf
Download FPA_27.07.2020_Corona_Einsparungsmöglichkeiten.pdf

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 1. Finanz- und Personalausschuss 27.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Kein Anfall.

zum Seitenanfang

2.1. Haushaltszwischenbericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 1. Finanz- und Personalausschuss 27.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Gewerbesteuer (siehe Veröffentlichungen des Bayerischen Städtetages im RIS):
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie schlagen sich auch auf die kommunalen Steuereinnahmen nieder. Bei den Gewerbesteuereinnahmen waren ab dem zweiten Kalendervierteljahr teilweise massive Rückgänge zu verzeichnen. Viele Betriebe und Unternehmen stellten aufgrund der durch die Bundesregierung vereinfachten Regelung, Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr. Hinzu kamen eingehende Anträge auf zinslose Stundung bei Steuerveranlagungen für zurückliegende Zeiträume. In diesem Zuge musste das Anfang April 2020 erreichte Anordnungssoll von ca. 10,357 Mio. € (ein ähnlich sehr guter Wert wie in den beiden Vorjahren) um ca. 2. Mio. € reduziert werden. Entsprechenden Telefonaten mit den Unternehmen ist zu entnehmen, dass die Ende April/Anfang Mai befürchteten Umsatzeinbrüchen, Stand heute, nicht ganz in dem befürchteten dramatischen Ausmaß zur Realität werden. Die jeweiligen Unternehmensleitungen schließen jedoch nicht aus, dass mit einer weiteren Anpassung nach unten zu rechnen ist, was zu weiteren Rückerstattungen der Vorauszahlungen führen würde. Stand heute erscheint der Kämmerei ein Erreichen des Haushaltsansatzes von 8,8 Mio. € als möglich, jedoch nicht als gesichert.

Beteiligungsbeträge (siehe Aufstellung im RIS):
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist von dem Konjunktureinbruch ebenfalls nicht unwesentlich betroffen (Kurzarbeit!). So reduzierte sich die Zuweisung von 1.293.228 € im I. Quartal um 17,25 % oder 230.000 €. Weitere Reduzierungen für die Quartale III und IV sind nicht auszuschließen.

Bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird ebenfalls mit weiteren Mindereinnahmen gerechnet. So reduzierte sich die Zuweisung von 226.053 € im I. Quartal um knapp 11 % auf 202.843 €. Aufgrund des ab 01.07.2020 reduzierten Umsatzsteuersatzes wird das Aufkommen an Umsatzsteuer für die beiden restlichen Quartale in 2020 mit geringeren Zuweisungen prognostiziert.

Insgesamt rechnet die Kämmerei im Bereich der Beteiligungszuweisungen mit einem Einnahmeausfall in Höhe von ca. 720.000 €. 

Zur Kompensation dieser Einnahmeausfälle hat die Verwaltung eine Vorschlagsliste zur Einsparung erstellt (siehe Anlage im RIS).

Fazit:
Aus Sicht der Momentaufnahme der Kämmerei ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 aus finanztechnischer Sicht nicht erforderlich, da sowohl der HH-Ansatz im Bereich der Gewerbesteuer erreicht werden kann, als auch die zu erwartenden, jedoch ungewissen Mindereinnahmen bei den Beteiligungsbeträgen durch Einsparungen ausgeglichen werden können.
Die Bundesregierung hat aus Gründen der Ungewissheit eine weitere Corona-Sondersteuerschätzung in der Zeit vom 08. bis 10.09. geplant. Nach Vorliegen dieser Erkenntnisse, kann heruntergebrochen auf die Stadt Herrieden, wahrscheinlich Näheres hierzu geäußert werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Stadt Herrieden durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit nicht so stark betroffen ist, wie der Durchschnitt der bayerischen Kommunen.

Parallel wird derzeit geprüft, ob durch die angestrebten Veränderungen im Stellenplan (Kita) evtl. doch ein Nachtragshaushalt für diesen Bereich zu erstellen ist.

Kämmerer Meyer erläutert die Situation. Er verweist darauf, dass die aufgezeigten Zahlen eine Momentaufnahme sind. Die Prognose für das zweite Halbjahr ist in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung als vorsichtig geschätzt, aber nicht gesichert anzusehen. Er ergänzt den Sachverhalt dahingehend, dass bei einem Spitzengespräch am 22.07.2020 (Datum der Ladung: 21.07.2020) zwischen den kommunalen Spitzenverbänden Bayerns und dem Freistaat Bayern, Regelungen hinsichtlich der Kompensation von Gewerbesteuerausfällen getroffen wurden. Danach wird in Aussicht gestellt, dass u.a. ein Ausgleich der Differenz Stand 20.11.2020 Gewerbesteuer-Ist zu dem Durchschnitt Gewerbesteuer-Ist 2017 – 2019 (brutto), unter Abzug einer fiktiven Gewerbesteuerumlage erfolgt. Dieser Durchschnitt beläuft sich bei der Stadt Herrieden auf ca. 10,3 Mio. € brutto. Bei der angedachten Kompensation handelt es sich um eine pauschale Zuweisung ohne Anspruch auf Vollerstattung. Bei Aufbrauchen des zur Verfügung stehenden Betrages von ca. 2,3 Mrd. € erfolgt eine anteilige Aufteilung auf die bayerischen Gemeinden. Diese Erstattung könnte zu einer Kompensationszahlung von derzeit ca. mehreren Hunderttausend Euro führen. Die Kompensation des Gewerbesteuerausfalls ist also von zwei Variablen abhängig: erstens, von dem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen nach dem Herbst-Steuertermin (15.11.2020) und zweitens von dem Gesamtkompensationsbetrag, der sich aus dem Ausfall der Gewerbesteuer sämtlicher Bayerischer Kommunen ergibt. Der Freistaat arbeitet derzeit an einer Vollzugsrichtlinie. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor.

Sollten somit die, Stand Tag der Sitzung, prognostizierten und erwarteten Zahlen für das zweite Halbjahr eintreten, kann der Haushalt 2020 in der ursprünglich geplanten Form abgearbeitet werden und zu erwartende Einnahmeausfälle im Bereich der Steuerbeteiligung überwiegend durch die Kompensationszahlung im Bereich der Gewerbesteuer ausgeglichen werden.

Das Gremium diskutiert ausgiebig die zu erwartende Haushaltsentwicklung des zweiten Halbjahres und vertritt mehrheitlich die Auffassung, den bestehenden Haushalt planmäßig, ohne Einschränkungen, abzuarbeiten. Auf das antizyklische Verhalten der öffentlichen Hand in Zeiten wirtschaftlicher Beeinträchtigung wird hierbei verwiesen.          
     

Dokumente
Download FPA_27.07.2020-Arbeitskreis-steuerschaetzung (002).pdf
Download Chef-Info des Bayerischen Städtetags vom 13.07.2020 - Corona-Pandemie sorgt für Absturz der Gewerbesteuer im zweiten Jahresquartal 2020.pdf
Download FPA_27.07.2020_Corona_Einsparungsmöglichkeiten.pdf
Download FPA_27.07.2020_Beteiligungsbeträge.pdf

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 1. Finanz- und Personalausschuss 27.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Den Gremiumsmitgliedern wurde mit der Ladung das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2020 zur Verfügung gestellt und zeitgleich im RIS hinterlegt. Gegen das Protokoll bestehen keine Einwände. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download FPA_29.04.2020_Protokoll_ö.pdf

zum Seitenanfang

4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 1. Finanz- und Personalausschuss 27.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Gremiumsmitglied Enz fragt an, ob für das Ausbildungsjahr 2021/2020 die Möglichkeit besteht, einen weiteren Ausbildungsplatz mit in den Stellenplan aufzunehmen. Die Geschäftsleitung, Frau Schwander, weist darauf hin, dass bereits in der Sitzung des Stadtrates am 08.07.2020 das Gremium der Erweiterung des Stellenplanes ab 01.09.2020 um eine Ausbildungsstelle im Verwaltungsbereich zu gestimmt hat. Eine darüber hinaus gehende Schaffung weiterer Stellen im Ausbildungsbereich erscheint aufgrund der Größe der Stadtverwaltung als nicht praktikabel.

Stadtratsmitglied Niederauer bittet im Hinblick auf die derzeitig unklare Situation bezogen auf die  
Corona-Pandemie, die erste FPA-Sitzung zur Haushaltsplanerstellung bereits frühzeitig anzusetzen. Frau Jechnerer sagt zu, diese bereits im Oktober zu terminieren.

Stadtrat Brumberger verweist auf die relativ kleinen Gruppen in den städtischen KiTa´s und fragt an, ob aufgrund plötzlicher Ausfallsituationen der Beschäftigten, die Installation einer Springerstelle für eventuelle Ausfälle sinnvoll erscheint. Frau Schwander verweist auf die Kenntnis der KiTa-Geschäftsführung. So konnte Herr Rank bereits mehrfach in der Vergangenheit durch Umsetzung bzw. Erweiterung von Arbeitskontingenten kurzfristige Engpässe überwinden.

Ausschussmitglied Heller bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Bauprojektliste um eine Spalte „Status“ ergänzt werden kann, um einen besseren Überblick über die jeweilige Maßnahme zu ermöglichen.  

Datenstand vom 23.03.2021 10:19 Uhr