Datum: 17.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.02.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Jahresbericht des Stadtmanagers
3.2 Informationen zum Stand Jobbike
3.3 Nachfolge Geschirr- und Pavillonausgabe
3.4 Absage: Bundesförderprogramm für Schulturnhallenneubau
4 Aufnahme eines Kommunalkredits bei der LfA Förderbank Bayern
5 Haushalt 2021
6 Antrag intelligente Verkehrsführung
7 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates - § 9 geändert
8 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates - § 20 a neu eingefügt
9 Weitere Vorgehensweise beim Nägelein-Areal
10 Bauantrag - Neubau einer Überdachung im Anlieferbereich
11 Anfragen
11.1 Michael Weis - Wasserwerk Rauenzell
11.2 Alfons Brandl - Mobilfunkmasten
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
12.1 Bürgeranfrage von Josef Leichs - Steuerungsgruppe Verkehr

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 21 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Frau Jechnerer berichtet, dass das Corona-Schnelltestzentrum, Anthemis-Apotheke Herrieden, kostenlose Schnelltests vor der Stadtratssitzung anbietet. Dazu geht eine Liste in Umlauf. Bei Interesse von mindestens 20 Personen wird der Test angeboten. Dabei besteht auch für die Besucher die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Sie schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 11 „Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straße und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ von der Tagesordnung zu nehmen, da es noch offene rechtliche Fragen gibt. Das Gremium nimmt den Vorschlag einstimmig an.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 24.02.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3
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3.1. Jahresbericht des Stadtmanagers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Der Stadtmanager gibt seinen Jahresbericht ab. Der Bericht ist im RIS hinterlegt. Der Stadtmanager stellt sich in der Sitzung den Fragen aus dem Gremium.

Dokumente
Download 2021-02-08 Jahresbericht Stadtmanager.pdf

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3.2. Informationen zum Stand Jobbike

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Der Kommunale Arbeitgeberverband (VKA) informierte über die Kurznachrichten Nr. 2/2021 vom 12.3.2021:
„Mit KAV-Rundschreiben KN 1/2021 haben wir darüber informiert, dass die Redaktionsverhandlungen immer noch nicht abgeschlossen werden konnten. Hauptstreitpunkt waren die Regelungen zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings. ….
In der Redaktionsverhandlung vom 11.03.2021 konnten alle noch offenen Punkte mit den Gewerkschaften geklärt werden, so dass nunmehr alle materiell-rechtlichen Themen zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 geeint sind.
….
Eine Einigung war zuvor insbesondere wegen neu erhobener Forderungen der Gewerkschaften zur Entgeltumwandlung für Zweck des Fahrradleasings verhindert worden. Abweichend von der Tarifeinigung vom 25.10.2020, die die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung vorsieht, forderten die Gewerkschaften u.a. einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten. Zudem sollte nach dem Willen der Gewerkschaften durch den Tarifvertrag der Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer (Arbeitgeber) durch weitreichende Regelungen hierzu vorgegeben werden.
Im Rahme der Einigung vom 1.03.2021 konnte die VKA durchsetzen, dass es bei der freiwilligen einzelvertraglichen Vereinbarung bleibt. Die zahlreichen Forderungen zu Rahmenbedingungen konnten auf ein Minimum reduziert werden. So wird die Nutzungsdauer auf die in den gängigen Jobrad-verträgen üblichen 36 Monate und der Wert des Fahrrads auf 7.000 Euro begrenzt; zudem wird geregelt, dass jeder/jedem Beschäftigen jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden kann. Der TV-Fahrradleasing wird nur für Beschäftigte gelten, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des TVöD oder des TV-V fallen. Zu dem TV-Fahrradleasing wie auch zu den alternativen Verwendungsmöglichkeiten des Leistungsentgeltvolumens werden wir gesonderte Rundschreiben erstellen. Wir empfehlen wegen der komplexen Materien vorher keine Umsetzungsschritte vorzunehmen.“

Die Verwaltung kann die Umsetzung demzufolge erst durchführen, wenn die abschließenden Durchführungshinweise vom KAV vorliegen.

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3.3. Nachfolge Geschirr- und Pavillonausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Frau Julia Rothenberger aus Herrieden tritt am 01.07.2021 die Nachfolge von Philipp Weiß bei der Geschirrausgabe der Stadt Herrieden an. Die Pavillonausgabe übernimmt sie ab 01.10.2021.

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3.4. Absage: Bundesförderprogramm für Schulturnhallenneubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Folgendes Schreiben erreichte die Stadt am 5. März 2021:
„Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie auf den Förderaufruf 2020 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Projektskizze eingereicht haben. Insgesamt sind rund 1.300 Skizzen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 2,8 Milliarden Euro eingegangen. Damit war das Programm mehrfach überzeichnet.
Am Mittwoch, den 3. März 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Projekte beschlossen, die eine Förderung aus dem Bundesprogramm erhalten sollen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter folgendem Link.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/03/projektfoerderung-sport-jugend-kultur.html 
Die Kommunen der beschlossenen Projekte erhalten von uns in Kürze weitere Informationen zum sich nun anschließenden Antragsverfahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei der starken Überzeichnung des Programms nicht alle Projekte gefördert werden können und bitten Sie, von diesbezüglichen Rückfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Forschungszentrum Jülich GmbH“ 

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4. Aufnahme eines Kommunalkredits bei der LfA Förderbank Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Zu dem im Haushalt 2020 vorgesehenen investiven Maßnahmen im Abwasserbereich (u.a. Bau einer Druckleitung vom Ortsteil Neunstetten zur Zentralkläranlage sowie die Sanierung des Klärbeckens der Zentralkläranlage) wurde eine Darlehensaufnahme von 2.477.681 € eingeplant. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach hierzu wurde erteilt. Hiervon wurde eine Summe in Höhe von 1,2 Mio. € für die Sanierung des Wasserwerks Rauenzell in Anspruch genommen. Für die noch nicht realisierte Aufnahme eines Darlehens zur Deckung der Aufwendungen wurde ein Haushaltsrest in Höhe von 1,2 Mio. € gebildet. Die LfA Förderbank Bayern bietet derzeit für Maßnahmen der Infrastruktur das Produkt INFRAKREDIT KOMMUNAL (KIO) mit folgenden Konditionen für eine Darlehenssumme von 1,2 Mio. € an (Stand 04.03.2021)

Infrakredit (KIO); 04.03.2021
Laufzeit:
Zinsbindung:
Zinssatz:
30
10
0,00%
10
10
-0,25%
20
20
0,27%
20
10
-0,12%
Infrakredit (KIO); 17.03.2021 *
Laufzeit:
Zinsbindung:
Zinssatz:
30
10
0,03%
10
10
-0,22%
20
20
0,32%
20
10
-0,08%
*(die tagesaktuellen Konditionen werden in der Sitzung bekanntgegeben)
Eine Anfrage bei der Sparkasse Ansbach nach Abgabe eines weiteren Angebots wurde von dieser bei Nennung der vorstehenden Konditionen abgelehnt. Eine verbindliche Zinsfestlegung durch die LfA erfolgt jedoch erst bei Darlehensabruf.

Rechtliche Würdigung

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten wurde im Rahmen der Haushaltsgenehmigung erteilt.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Erste Bürgermeisterin zum Abschluss eines Darlehensvertrages „Infrakredit Kommunal“ bei der LfA Förderbank 1,2 Mio. € über die Laufzeit von 20 Jahren bei einer Zinsbindung von 20 Jahren ohne tilgungsfreie Jahre zu einem Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abrufs feststeht. Das Darlehen dient der Finanzierung der Sanierung der Schlammpresse und der Erstellung der Abwasserdruckleitung Neunstetten – Zentralkläranlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2021 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 12.10., 16.11., 07.12.2020, 18.01., 08.02. und 17.03.2021 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt (TOP 3 FPA Sitzung 17.03.2021). Der Finanz-, Personal- und Ferienausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2021 mit all seinen Anlagen zu beschließen.

Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2021, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.

Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          23.600.860 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                            8.101.491 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
                                                                    2.662.571 €  

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)              365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                                365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                 305 %



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                    3.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2021.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Herrieden, den 17.03.2021  
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Finanzielle Auswirkungen

Das Volumen des Gesamthaushalts beträgt 31.702.351 €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltsrede 2021.pdf

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6. Antrag intelligente Verkehrsführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Am 15.02.2021 ging folgende E-Mail bei der Bürgermeisterin ein:
„Hallo Dorina,
liebe Fraktionsvorsitzende,

mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Wochen und den Diskussionsverlauf der heutigen Sitzung in der Steuerungsgruppe Verkehr sehen wir es als wichtig an, das Thema "Intelligente Verkehrsführung" künftig im Stadtrat zu behandeln.
Hierzu stellen wir den beigefügten Antrag. Da es ein Thema von großer Wichtigkeit ist, würden wir uns um fraktionsübergreifende Unterstützung für diesen Antrag freuen. Gerne können wir den Antrag auch gemeinsam in die nächste Stadtratssitzung einbringen.
……..
……..
Für Rückfragen könnt Ihr Euch gerne bei mir melden.

Viele Grüße
Christian“


Dieser E-Mail war ein Word Dokument angefügt, das folgenden Inhalt hatte:
Antrag:
Der Stadtrat behält sich die weitere Beratung, die Prüfung und Bewertung über mögliche Trassen für Umgehungsstraßen in Herrieden und seinen Ortsteilen vor, da diese Projekte für die Entwicklung der Stadt Herrieden von großer Bedeutung sind. Damit entfällt der Bedarf, dass sich die Steuerungsgruppe Verkehr mit dieser Thematik weiter beschäftigt.

Begründung:
Die Lebensqualität in Herrieden und seinen Ortsteilen ist aktuell an verschiedenen Stellen durch den Straßenverkehr, insbesondere durch Pendler und Schwerlastverkehr, beeinträchtigt. Deshalb hat sich bereits die Steuerungsgruppe Verkehr mit diesem Thema beschäftigt.
Aufgabe der Steuerungsgruppe Verkehr ist es, dies hat eine Befragung der Bürgermeisterin in der Stadtratssitzung vom 03.02.2021 verdeutlicht, die Anliegen der Bürgerschaft zu dieser Thematik aufzunehmen, zu sammeln und an den Stadtrat zu übergeben.
Dies ist inzwischen ausführlich erfolgt – und über die Erkenntnisse wurde bereits im Amtsblatt berichtet. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Steuerungsgruppe Verkehr bereits eine Debatte über verschiedene Optionen angestoßen hat. Diese hat im Endergebnis zu einer großen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie zu einem vorschnellen Bewerten von möglichen Trassenverläufen geführt.
Die Frage ob, und wenn ja wo, eine Umgehungsstraße zu bauen wäre, ist für die künftige Stadtentwicklung von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund sollte der Stadtrat – analog seinem Beschluss zu Grundstücksgeschäften TOP 4.1 in der Sitzung vom 03.02.2021 – die Thematik intelligente Verkehrsführung an sich ziehen.
Gleichzeitig gilt es der Steuerungsgruppe für die offensichtlich umfassende Vorarbeit und das damit verbundene Engagement zu danken. Weitere Aspekte rund um den Verkehr bleiben von diesem Antrag nicht betroffen und können weiter in der Steuerungsgruppe vorbereitet werden, bspw. kurzfristige Maßnahme zur Entlastung von Anwohnern – bevor sie dann zu Bewertung und Entscheidung analog dieses Beschlusses in den Stadtrat gehen.“

Das Word Dokument ist im RIS hinterlegt.

Folgende Anmerkungen stellt die Bürgermeisterin der Aussprache im Gremium voran:

  • Sie bedauert es sehr, dass der Antragssteller Christian Enz als Vertreter der Freien Wähler nicht Mitglied der Steuerungsgruppe ist. Denn so könnte er seine Kompetenz als Verkehrsexperte gewinnbringend in die Steuerungsgruppe einbringen. Es ist ih wichtig an dieser Stelle in Erinnerung zu rufen, dass die Fraktionen selbst bestimmt haben, wen sie als Vertreter benennen.
  • Im Antrag von Christian Enz werden folgende Aufgaben der Steuerungsgruppe benannt: die Anliegen der Bürgerschaft zur Thematik aufnehmen, sammeln und an den Stadtrat zu übergeben. Eine wichtige Aufgabe ist dabei aber nicht genannt. Die Steuerungsgruppe soll vor allem die inhaltliche Vorarbeit für die Beratungen im Stadtrat leisten. Die inhaltliche Vorarbeit zur Frage möglicher Umfahrungen ist in der Steuerungsgruppe noch nicht abgeschlossen.
  • Klargestellt werden muss, dass nicht die Steuerungsgruppe Verkehr eine Debatte über verschiedene Optionen angestoßen hat. So wird es irrtümlich im Antrag dargestellt. Tatsächlich wurde die Debatte bereits in der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Verkehrskonzepts am 23. Juli 2019 mit den Bürgerinnen und Bürgern begonnen. Diese Auftaktveranstaltung zum Verkehrskonzept leitete der damalige Zweite Bürgermeister Manfred Niederauer. Im Amtsblatt wurde darüber entsprechend berichtet.
  • Eine Bewertung von möglichen Trassenverläufen ist – anders als im Antrag dargestellt – bislang in der Steuerungsgruppe Verkehr noch nicht erfolgt. Dazu sollen die Ergebnisse der Verkehrsbefragung abgewartet werden. Außerdem muss noch eine Bewertungsmatrix erarbeitet werden.
  • Im Antrag heißt es, dass die Frage ob, und wenn ja wo, eine Umgehungsstraße zu bauen wäre, für die künftige Stadtentwicklung von entscheidender Bedeutung ist. Das ist sicher richtig. Im Antrag heißt es weiter, dass aus diesem Grund der Stadtrat – analog seinem Beschluss zu Grundstücksgeschäften TOP 4.1 in der Sitzung vom 03.02.2021 – die Thematik intelligente Verkehrsführung an sich ziehen sollte.
Hier eine Analogie zu konstruieren, ist nicht ganz korrekt. Im Unterschied zum Bau- und Verkehrsausschuss ist die Steuerungsgruppe nämlich kein beschließendes Gremium. Anders der Bau- und Verkehrsausschuss. Er kann Grundstücksgeschäfte beispielsweise eigenständig beschließen. Das ist bei der Steuerungsgruppe ja aber gerade nicht der Fall. Die Steuerungsgruppe leistet ausschließlich inhaltliche Vorarbeit. Beraten und beschließen wird in jedem Fall je nach Zuständigkeit der Bau- und Verkehrsausschuss oder der Stadtrat. Es besteht also keine Notwendigkeit, zu beschließen, dass der Stadtrat über das Thema berät und beschließt. Das geschieht sowieso.
  • Außerdem ist das weitere Verfahren unklar. Wie soll die weitere thematische Erarbeitung zur Frage nach möglichen Umfahrungen sonst gestaltet werden, wenn die Steuerungsgruppe das nicht mehr tun darf?
    • Soll der Stadtrat Klausuren dazu veranstalten? Dann findet die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
    • Soll der Stadtrat darüber in öffentlicher Sitzung beraten?
Die Tagesordnungen sind schon ohne das Verkehrskonzept sehr umfangreich. Wir brauchen also eine Vielzahl von zusätzlichen Sondersitzungen.
    • Am Ende einer Beratung im Stadtrat muss ein Beschluss stehen. Es ist ja nicht vorgesehen, dass man sich in öffentlicher Sitzung zur Diskussion ohne Ergebnis trifft. Legt man dann die Sitzungsdauer im Vorfeld fest und vertagt von Sondersitzung zu Sondersitzung den Beschluss?
    • Wer bereitet dann die geplanten Workshops zu dem Thema vor? Dies ist eine Kernaufgabe der Steuerungsgruppe. Wenn sich die Steuerungsgruppe aber nicht mehr mit möglichen Umfahrungen beschäftigen darf, wie kann sie dann Workshops für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema vorbereiten?
Entzieht man also der Steuerungsgruppe Verkehr die inhaltliche Vorarbeit zur Verkehrsführung, wird eine Entscheidung dazu erst viel später herbeigeführt werden können. Der Abschluss des Verkehrskonzeptes und die Verabschiedung des Flächennutzungsplans werden damit massiv verzögert.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium melden sich die verschiedenen Fraktionsvorsitzende und weitere Mitglieder des Stadtrates zu Wort.
Herr Enz stellt um 21:11 Uhr den Geschäftsordnungsantrag, die Wortmeldungen zu beenden und über den Sachverhalt abzustimmen. Über diesen Antrag stimmt das Gremium mit 15 : 5 Stimmen ab. Somit ist der Antrag zur Geschäftsordnung angenommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Dokumente
Download 2021-02-15-Antrag-Intelligente-Verkehrsführung.pdf

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7. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates - § 9 geändert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Bisher waren Grundstücksangelegenheiten dem Bau- und Verkehrsausschuss vorbehalten. Die Praxis zeigt aber, dass die Grundstücksangelegenheiten analog den Zuständigkeitsbereichen zwischen dem Bau- und Verkehrsausschuss und dem Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss aufgeteilt werden sollten. Der Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung ist im RIS eingestellt. Die Änderungen sind in roter Schriftfarbe eingetragen.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Jürgen Leis teilt mit, dass zu Beginn der Legislaturperiode der bisherige Bau- und Landwirtschaftsausschuss in die beiden Ausschüsse Bau- und Verkehrsausschuss und Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss aufgeteilt wurde. Nach einem Jahr sollte geprüft werden, ob sich dies bewährt hat. Bevor über die Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt wird, sollte beraten werden, ob die Ausschüsse weiterhin Bestand haben. Deshalb stellt er den Antrag, die Beschlussfassung über den Antrag zu vertagen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Dokumente
Download Geschäftsordnung 2020-2026 Stand 17.03.2021.pdf

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8. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates - § 20 a neu eingefügt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 04.03.2021 ein Änderungsgesetz zur Gemeindeordnung beschlossen. Die neue Bestimmung (Art. 47a GO) sieht vor, dass Stadtratsmitglieder an den Sitzungen des Stadtrates mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können, soweit der Stadtrat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat.

Der Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Stadtrates.

Die Verwaltung hat in der Anlage einen Entwurf der geänderten Fassung der Geschäftsordnung beigefügt. Bitte beachten Sie nur die Änderungen in blauer und lila Schriftfarbe (Seite 16, eingefügter § 20a). Der Entwurf ist im RIS eingestellt. Ebenso die vollständigen Unterlagen aus dem Bayerischen Landtag.

Den Unterlagen aus dem Bayerischen Landtag können Sie auch die Möglichkeit eines Ferienausschusses entnehmen, der nun auch für 3 Monate eingerichtet werden könnte. Doch aufgrund der Möglichkeit der Teilnahme an Stadtratssitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung sieht die Verwaltung dies nicht als erforderlich.

Weiter kann der Stadtrat für die Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung an der Stadtratssitzung auch noch Voraussetzungen knüpfen. Diese Voraussetzungen müssten dann in Absatz 1 aufgenommen werden. Z.B. könnte ein Inzidenzwert oder das Vorlegen einer Krankmeldung eine solche Voraussetzung sein.

Bislang liegen noch keine konkreten Empfehlungen zur Umsetzung beispielsweise von den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden vor. Außerdem sind Fragen nach notwendigen Sicherheitsstandards bei der Zuschaltung zu nichtöffentlichen Sitzungen noch ungeklärt. Daher soll die Änderung der Geschäftsordnung zunächst in erster Linie sicherstellen, dass unabhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie der Stadtrat in öffentlicher Sitzung beschlussfähig bleibt. 
Daher wird der Entwurf der geänderten Fassung der Geschäftsordnung weiter präzisiert:

§ 20 a
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

(1) Stadtratsmitglieder können an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Inzidenzwert >100, behördlich angeordnete Quarantäne oder ggf. freiwillige Quarantäne als Kontaktperson 2, Zugehörigkeit zu einer anerkannten Risikogruppe. ²Zugeschaltete Stadtratsmitglieder gelten in diesem Fall als anwesend im Sinn von Art. 47 Abs. 2. Bei einer Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung ist eine Teilnahme an Wahlen nicht möglich. 3Es müssen jedoch mindestens 10 der Stadtratsmitglieder und die Sitzungsleitung persönlich anwesend sein.

(2) Die Erste Bürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder müssen sich in der Sitzung gegenseitig optisch und akustisch wahrnehmen können. ²In öffentlichen Sitzungen müssen per Ton-Bild-Übertragung teilnehmende Stadtratsmitglieder zudem für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbar sein. ³Für die Zwecke der Sätze 1 und 2 ist die Übertragung von Bild und Ton der an der Sitzung teilnehmenden Personen unabhängig davon zulässig, ob sie in die Übertragung einwilligen.

(3) Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für eine Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung während der Sitzung durchgehend bestehen. ²Ist dies nicht der Fall oder steht nicht fest, ob eine Nichtzuschaltung in den Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung oder des Stadtratsmitglieds fällt, darf die Sitzung nicht beginnen oder ist sie unverzüglich zu unterbrechen. ³Ein Verstoß ist unbeachtlich, falls die zunächst nicht zugeschalteten Stadtratsmitglieder rügelos an der Beschlussfassung teilnehmen. 4Kommt eine Zuschaltung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegen, nicht zu Stande oder wird sie unterbrochen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines ohne das betroffene Stadtratsmitglied gefassten Beschlusses. 5Soweit sich eine Stadt darauf beschränkt, die Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung zur Verfügung zu stellen, und entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt.

.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Geschäftsordnung vom 25.11.2020 um folgenden § 20 a ergänzt wird:

§ 20 a
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

(1) Stadtratsmitglieder können ab 18.03.2021 bis 31.12.2022 an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
  • Inzidenzwert >100,
  • behördlich angeordnete Quarantäne oder ggf. freiwillige Quarantäne als Kontaktperson 2,
  • Zugehörigkeit zu einer anerkannten Risikogruppe;
  • Berufliche und private Gründe;
²Zugeschaltete Stadtratsmitglieder gelten in diesem Fall als anwesend im Sinn von Art. 47 Abs. 2. Bei einer Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung ist eine Teilnahme an Wahlen nicht möglich. 3Es müssen jedoch mindestens 10 der Stadtratsmitglieder und die Sitzungsleitung persönlich anwesend sein.

(2) Die Erste Bürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder müssen sich in der Sitzung gegenseitig optisch und akustisch wahrnehmen können. ²In öffentlichen Sitzungen müssen per Ton-Bild-Übertragung teilnehmende Stadtratsmitglieder zudem für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbar sein. ³Für die Zwecke der Sätze 1 und 2 ist die Übertragung von Bild und Ton der an der Sitzung teilnehmenden Personen unabhängig davon zulässig, ob sie in die Übertragung einwilligen.

(3) Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für eine Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung während der Sitzung durchgehend bestehen. ²Ist dies nicht der Fall oder steht nicht fest, ob eine Nichtzuschaltung in den Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung oder des Stadtratsmitglieds fällt, darf die Sitzung nicht beginnen oder ist sie unverzüglich zu unterbrechen. ³Ein Verstoß ist unbeachtlich, falls die zunächst nicht zugeschalteten Stadtratsmitglieder rügelos an der Beschlussfassung teilnehmen. 4Kommt eine Zuschaltung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegen, nicht zu Stande oder wird sie unterbrochen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines ohne das betroffene Stadtratsmitglied gefassten Beschlusses. 5Soweit sich eine Stadt darauf beschränkt, die Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung zur Verfügung zu stellen, und entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download Änd.G. v. 04.03.2021 - Ton- Bild Teilnahme an den SR Sitzungen.pdf
Download Geschäftsordnung 2020-2026 Stand 17.03.2021 mit Änderung § 9 und neuem § 20a.pdf

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9. Weitere Vorgehensweise beim Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 9

Sachverhalt

In einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und einer Videokonferenz mit Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang aus Nürnberg, wurden die Vor- und Nachteile zwischen einem Aufhebungsverfahren und einem Änderungsverfahren zum derzeitigen Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erörtert. Dabei wurden die verschiedenen Vorgehensweisen, ein Verfahren nach § 34 BauBG und ein Bauleitplanverfahren, einander gegenübergestellt.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ nicht weiterzuverfolgen und stattdessen ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ auf den Weg zu bringen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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10. Bauantrag - Neubau einer Überdachung im Anlieferbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 09.03.2021 beraten:

„Bauantrag für den Neubau einer Überdachung im Anlieferbereich von der Firma Norma Lebensmittelfilialbetrieb auf Flst.Nrn. 1220,1221, Gemarkung Herrieden, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Herrieden“, Gewerbegebiet, Industriestraße 6.“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im überplanten Bereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 11
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11.1. Michael Weis - Wasserwerk Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Weis fragt an, wann die Inbetriebnahme des Wasserwerks Rauenzell beginnt?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass der Echtbetrieb in Kürze aufgenommen wird.

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11.2. Alfons Brandl - Mobilfunkmasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Brandl erkundigt sich nach den Mobilfunkmasten, die in der Nähe der Autobahnmeisterei und in Sickersdorf aufgestellt werden sollen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Genehmigung durch das Landratsamt noch aussteht.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 12
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12.1. Bürgeranfrage von Josef Leichs - Steuerungsgruppe Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 12.1

Sachverhalt

Bürgeranfrage zur Stadtratssitzung am 17. März 2021

Sachverhalt: Obwohl jede Gruppierung im Stadtrat mit einer Person in der Steuerungsgruppe Verkehr vertreten ist, werden seit September 2020 in den öffentlichen Stadtratssitzungen beim TO „Anfragen“ wiederholt vorwurfsvolle Fragen zur Steuerungsgruppe und ihre personelle Zusammensetzung gestellt

Fragen:
  • Was hat der Stadtrat im September 2020 beschlossen?
  • Kann das Abstimmungsverhältnis zu diesem Tagesordnungspunkt bekanntgeben werden?
  • Ist es richtig, dass grundsätzlich nur der Stadtrat über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe Verkehr entscheidet?

Die Bürgermeisterin antwortet zu den einzelnen Fragen:
  • Der Stadtrat stimmt dem von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr vorgeschlagenen weiteren Prozedere zu. Das sind im Einzelnen die Verkehrszählung und die Arbeit innerhalb der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des Konzepts, das dann im Stadtrat beraten und verabschiedet wird.
  • Ja, das Abstimmungsergebnis war 20 : 0.
  • Ja, das war vorher schon so und das bleibt auch nach dem heutigen Beschluss noch so.

Datenstand vom 15.04.2021 14:57 Uhr