Datum: 05.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Termin für die Stadtratsklausur zum Thema Verkehrskonzept
3.2 Stadtschloss Herrieden - der Initiativkreis tagt
3.3 Erneute Beantragung von Tempo 30 in der Altstadt
3.4 Virtueller Marktplatz
4 Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden
5 Bestellung von Notkommandanten und Notstellvertretern für die Feuerwehren der Stadt Herrieden aufgrund der Corona-Pandemie
6 Interessensbekundung Landesgartenschau
7 Anfragen
7.1 Fritz Oberfichtner - Corona-Maßnahmen
7.2 Matthias Rank - Förderung von Verkaufsautomaten in den Außenorten
7.3 Norbert Brumberger - Versammlung der AfD in Herrieden
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
8.1 Bürgeranfrage von Adam Mechel - Breitbandversorgung

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Sie schlägt vor, den TOP 7 „Kriterien der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen“ zu vertagen. Der UEL-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Kriterien weitgehend ausgearbeitet. Für einzelne Details ist allerdings noch das Ergebnis der Potentialflächenanalyse erforderlich. Nach Beratung im UEL-Ausschuss über den Kriterienkatalog und die Potentialflächenanalyse empfiehlt sich die Beratung in einer Stadtratssitzung. Das Gremium ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 14.04.2021.pdf

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Termin für die Stadtratsklausur zum Thema Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die Stadtratsklausur zum Thema Verkehrskonzept findet am 21.05.2021 um 16.00 Uhr statt. Sie wird für die Dauer von 3 Stunden angesetzt. Der Online-Zugang wird den Stadtratsmitgliedern per E-Mail übersandt. 

zum Seitenanfang

3.2. Stadtschloss Herrieden - der Initiativkreis tagt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Der Initiativkreis trifft sich am Donnerstag, den 10.06.2021, um 18:30 Uhr. Die Veranstaltung ist öffentlich. Nähere Informationen erteilt Josef Göppel, MdB a.D..

zum Seitenanfang

3.3. Erneute Beantragung von Tempo 30 in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Nachdem mit dem Schreiben vom 7. Oktober 2020 der Antrag der Stadt Herrieden auf Tempo 30 in der Altstadt abgelehnt wurde, beantragte Erste Bürgermeisterin erneut Tempo 30 für die Altstadt von Herrieden mit folgendem Schreiben: 

Antrag einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf einen
Teilbereich der Altstadt

Sehr geehrte Frau Clausen,

in Ihrem Schreiben vom 7. Oktober 2020 teilen Sie uns mit, dass Sie keine entsprechende Rechtsgrundlage sehen, um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung in der Innenstadt von Herrieden anzuordnen. 

Die Stadt Herrieden erarbeitet derzeit zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Planungsbüro stadtlandverkehr ein Verkehrsentwicklungskonzept. Im Zuge dieser konzeptionellen Erarbeitung werden Gefahrenstellen für Radfahrer und Fußgänger in den Blick genommen. 
Alle am Prozess Beteiligten sind sich darin einig, dass für die Innenstadt von Herrieden aus Sicherheitsgründen zwingend Tempo 30 angeordnet werden muss. Die einzelnen Gründe möchte ich Ihnen noch einmal aufzeigen: 
Erfreulicherweise finden sich in der Altstadt von Herrieden noch eine Vielzahl von Geschäften, eine Apotheke, eine Postfiliale, zwei Banken, ein Fitnessstudio, ein Optiker, ein Hörgeräteakustiker, eine physiotherapeutische Praxis, sieben gastronomische Betriebe, ein Therapiezentrum, ein Ärztehaus, eine Buchhandlung, ein Reisebüro, eine Steuerkanzlei die Stadt-und Pfarrbücherei, sowie jeden Freitag der gutbesuchte Wochenmarkt. Diese Frequenzbringer haben zur Folge, dass es einen regen Querungsverkehr von Fußgängern in der Vorderen Gasse, am Marktplatz und in der Fortsetzung der Vorderen Gasse Richtung Bahnhofstraße gibt. Auch die Stiftsbasilika am Marktplatz und das Rathaus am Herrnhof werden von vielen Fußgängern besucht, was eine Überquerung der Straße erforderlich macht. Hinzu kommt, dass drei sensible Einrichtungen im direkten Umgriff angesiedelt sind: die Wolfhard-Schule, wo mittlerweile nicht nur ein Sonderpädagogisches Förderzentrum, sondern auch eine SVE untergebracht ist, das Gabrielihaus, ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung, und das Marienheim, ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit angeschlossenem Betreuten Wohnen. In allen drei Einrichtungen werden Menschen betreut, die als Fußgänger besonders gefährdet sind. In gleicher Weise gilt dies auch für die Kinder, die die KiTa St. Deocar besuchen, welche sich am Deocarplatz befindet. 

In einer Ortsbegehung mit dem Senioren- und Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden wurde aus Sicht der Senioren und Menschen mit Behinderung nachdrücklich auf die Probleme hingewiesen, die sich ergeben, wenn man als Fußgänger in der Herrieder Altstadt unterwegs ist: Die zum Teil schmalen Gehwege zwingen die Passanten immer wieder auf die Straße. Vor allem an der Stadt- und Pfarrbücherei, an der Stadtmauer- sowohl von der Neunstetterstr. kommend als auch in die Bahnhofstraße ausfahrend – im Bereich der Stiftsbasilika und am Rathaus ergibt sich eine besondere Gefahrensituation, da die Fußgänger an den genannten Stellen mangels ausreichender Breite des Gehweges auf die Straße ausweichen müssen.

Durch die Kurve in der Vorderen Gasse ergibt sich eine unübersichtliche Gesamtsituation, die für Fußgänger mit Handicap die Überquerung der Straße besonders schwierig macht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass sich durch aus- und einparkende Fahrzeuge entlang der Straße die Situation für Fußgänger zusätzlich verschärft.
Nachdem die Altstadtfreunde Herrieden e.V. mehrmals gefährliche Situationen für Fußgänger in der Vorderen Gasse dokumentiert haben, hat der Vorsitzende des Vereins mittlerweile eine Gefährdungsanzeige erstattet. 

Auch der Stadtrat von Herrieden ist sich der Gefahrensituation bewusst und hat sich in seiner Sitzung vom 6. 11. 2019 einstimmig für Tempo 30 in der Herrieder Innenstadt ausgesprochen. Dieses Votum wurde durch den Bau- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 9. 3. 2021 einstimmig bestätigt. 

Es ist allgemein bekannt, dass Temporeduzierungen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Unfallzahl und Unfallschwere nehmen schon wegen der physikalischen Zusammenhänge grundsätzlich mit steigenden Geschwindigkeiten zu. Der Anhalteweg eines Fahrzeugs setzt sich bekanntlich aus zwei Faktoren zusammen, dem Reaktionsweg und dem Bremsweg. Üblicherweise wird eine menschliche Reaktionszeit zwischen der Wahrnehmung einer Gefahr (z. B. Person auf der Fahrbahn) und der Einleitung entsprechender Maßnahmen (z. B. Bremsen) von 1 Sekunde angenommen. Ein Fahrzeug mit 30 km/h legt in dieser Sekunde rund 8,3 Meter zurück, bei einem Fahrzeug mit 50 km/h sind es 13,9 Meter. Physikalisch gesehen muss die kinetische Energie (1/2*m*v²) eines Körpers umgewandelt werden, um ihn zum Stillstand zu bringen. Da die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs quadratisch mit der Fahrzeuggeschwindigkeit wächst, erfordert dies bei einem Fahrzeug mit 50 km/h im Vergleich zu 30 km/h einen etwa 2,8-fachen Aufwand (50²/30² = 2,78). Bei gleicher Bremsleistung ist der Bremsweg mit 50 km/h daher fast dreimal so lang wie bei Tempo 30. 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragen wir daher für den stark frequentierten Bereich der Altstadt, in der gesamten Vorderen Gasse und vom Anwesen der Flurnummer 210, Gemarkung Herrieden (Marktplatz 10), bis zur Einfahrt der Wolfhard-Schule, Flurnummer 14, Gemarkung Herrieden (Herrenhof 13) sowie vom Marktplatz bis zur Altmühlbrücke eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h. 

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes fand im September 2020 eine Verkehrserhebung statt. Diese Zählung erbrachte den Nachweis, dass der Bereich, für den wir die Anordnung von Tempo 30 beantragen, die am stärksten befahrenen Straßen in Herrieden aufweist. Das hohe Verkehrsaufkommen von 5.500 Fahrzeugen am Tag verdeutlicht hoffentlich in ausreichendem Maße den Handlungsbedarf. 


Da die baulichen Gegebenheiten in der Altstadt keinen separaten Radweg zulassen, sind auch Fahrradfahrer im fließenden Verkehr bei einer Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer von 50 km/h einer höheren Gefährdung ausgesetzt, als dies bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 der Fall ist.  Auf die Gefahrenlage der Fahrradfahrer hinzuweisen, ist in diesem Zusammenhang deshalb wichtig, da Herrieden als Stadt am Altmühlradweg vor allem zwischen März und Oktober ein hohes Fahrradaufkommen durch ortsunkundige Radtouristen aufweist.
Außerdem liegt der Anteil des Rad- und Fußgängerverkehrs in Herrieden bei über 40%, wenn es um den Binnenverkehr innerhalb der Kernstadt geht, wie die Haushaltsbefragung vom 5. 11. 2019 ergeben hat. 


Aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragen wir daher für den stark frequentierten Bereich der Altstadt, in der gesamten Vorderen Gasse und vom Anwesen der Flurnummer 210, Gemarkung Herrieden (Marktplatz 10), bis zur Einfahrt der Wolfhard-Schule, Flurnummer 14, Gemarkung Herrieden (Herrenhof 13) sowie vom Marktplatz bis zur Altmühlbrücke eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h. 

Ihr Hinweis auf die Auswertung der Unfallzahl kann als Begründung gegen eine Temporeduzierung nicht akzeptiert werden, denn dies würde bedeuten, dass man erst handelt, wenn ein folgenschwerer Unfall geschehen ist. Genauso wenig greift die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung. Vernünftige Verkehrsteilnehmer passen natürlich ihr Fahrverhalten der unübersichtlichen Situation an und nehmen Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer. Aber es sind ja genau die anderen Verkehrsteilnehmer, die die Radfahrer und Fußgänger durch eine zu hohe Geschwindigkeit gefährden. Diese Verkehrsteilnehmer müssen verpflichtet werden, ihr Tempo zu reduzieren, da sie es ja erwiesenermaßen nicht wie die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer freiwillig tun. Nur wenn Tempo 30 angeordnet ist und Verstöße dagegen auch geahndet werden können, kann man auch weniger rücksichtsvolle Kraftfahrer zu einer der Situation angemessenen Fahrweise bewegen. 

Dieses Argument kann aus unserer Sicht nicht entkräftet werden, da auf derselbe Staatsstraße wenige Kilometer westlich Richtung Leutershausen im Ortsteil Niederdombach Tempo 30 angeordnet wurde. An dieser Engstelle herrscht im Vergleich zur Herrieder Altstadt verhältnismäßig wenig Kreuzungsverkehr durch Fußgänger und Radfahrer und jeder vernünftige Kraftfahrer passiert die Engstelle nicht mit mehr als 30 km/h. Dennoch wurde vollkommen zu Recht an dieser Stelle Tempo 30 angeordnet, da es eben auch einzelne Verkehrsteilnehmer gibt, die ihr Fahrverhalten nicht freiwillig an die besondere Situation anpassen. Mit der Anordnung von Tempo 30 wurde die rechtliche Grundlage für eine Tempoüberwachung gegeben, die unsere kommunale Verkehrsüberwachung auch regelmäßig nutzt. So werden die Kraftfahrer, die ihr Fahrverhalten nicht von selbst an die Situation anpassen, sensibilisiert und zu einer niedrigeren Geschwindigkeit gezwungen. 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragen wir daher für den stark frequentierten Bereich der Altstadt, in der gesamten Vorderen Gasse und vom Anwesen der Flurnummer 210, Gemarkung Herrieden (Marktplatz 10), bis zur Einfahrt der Wolfhard-Schule, Flurnummer 14, Gemarkung Herrieden (Herrenhof 13) sowie vom Marktplatz bis zur Altmühlbrücke eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h. 

Wir sehen uns in dieser Forderung auch nicht als Ausnahmekommune, sondern verweisen auf eine Reihe ähnlicher Fälle. Auch in nachfolgenden Kommunen verläuft eine Staatsstraße durch die Altstadt, auf der Tempo 30 angeordnet wurde:

  • Markt Hengersberg (LK DEG), St2126, DEG7 und DEG10)
  • Gemeinde Schönberg (LK FRG), FRG 35
  • Stadt Bad Berneck (LK BT), BT48, früher B2
  • Markt Stammbach (LK HO), HO 21
  • Gemeinde Thurnau (LK KU), St2189
  • Gemeinde Kleinostheim (LK AB), B8
  • Gemeinde Hösbach (LK AB), B26
  • Stadt Neustadt a. d. Waldnaab (LK NEW), B15
  • Stadt Wolfratshausen (LK TÖL), B11, 
  • Markt Isen (LK ED), St2332




Ich erneuere daher den Antrag der Stadt Herrieden und beantrage für den stark frequentierten Bereich der Altstadt, in der gesamten Vorderen Gasse und vom Anwesen der Flurnummer 210, Gemarkung Herrieden (Marktplatz 10), bis zur Einfahrt der Wolfhard-Schule, Flurnummer 14, Gemarkung Herrieden (Herrenhof 13) sowie vom Marktplatz bis zur Altmühlbrücke eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h. 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen



Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Dokumente
Download Vollzug der StVO - LRA Ansbach - Tempo 30 Innenstadt - Schreiben vom 07.10.2020.pdf

zum Seitenanfang

3.4. Virtueller Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin trägt vor, dass die Stadt Herrieden eine neue Plattform eingerichtet hat, um die heimischen Betriebe zu unterstützen. Zukünftig können Herrieder Gewerbetreibende, Dienstleister oder Unternehmen kostenlos Angebote und aktuelle Informationen auf der Homepage der Stadt Herrieden https://marktplatz.herrieden.de veröffentlichen. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger dadurch gezielt auf das breitgefächerte Sortiment vor Ort aufmerksam gemacht und dazu motiviert werden, bewusst lokal einzukaufen.

zum Seitenanfang

4. Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales am 16.03.2021 beraten:
„Die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden wurde aufgrund des Auftrages aus der Stadtratssitzung vom 13.01.2021 überarbeitet. Die bisherige Zuschussrichtlinie war zu sehr auf die Förderung der Sportvereine ausgerichtet. Dem im RIS hinterlegten Entwurf wurde dies abgeändert, so dass nun alle Vereine Zuschussanträge entsprechend der Zuschussrichtlinie stellen können. 
Die vorgenommenen Veränderungen sind im Text der Zuschussrichtlinie mit roter Farbe hinterlegt. 

Darüber hinaus regt die Verwaltung folgende Ergänzung der Zuschussrichtlinie an:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten in einem Ortsteil bis zu 50% jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss den Marktautomaten in Anbetracht der Anzahl der bereits vorhandenen Automaten im jeweiligen Ortsteil und den gewählten Standort für sinnvoll erachtet. 
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Wegen der unerlaubten Wirtschaftsförderung bei der Bezuschussung von Verkaufsautomaten wurde Herr Ekkehard Schwarz, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Ansbach, kontaktiert.
Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine unerlaubte Wirtschaftsförderung handeln könnte, hat er dies mit der Begründung verneint, dass die maximale Förderung so gering ist und weit unter einer ihm nicht bekannten Bagatellgrenze liegt.
Bei einer von ihm besuchten Veranstaltung wurden hier immer Summen im mehrstelligen Millionenbereich genannt.
Somit hat Herr Ekkehard Schwarz keine Bedenken, diesen Punkt in die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden aufzunehmen. 
Der Entwurf der Zuschussrichtlinie vom 16.03.2021 ist im RIS hinterlegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales fasste folgende Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, unter Vorbehalt der Prüfung der unerlaubten Wirtschaftsförderung, folgende Ergänzung in die Zuschussrichtlinie aufzunehmen:

               Marktautomat für regionale und/oder faire Lebensmittel:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Jedoch muss der Antragsteller im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Außerdem muss der Automat 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Beschluss 2:
Der KSS-Ausschuss stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden zu und empfiehlt dem Stadtrat, diesen ebenfalls zuzustimmen.“

Beschluss 1

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses (siehe Beschluss 2), jedoch ohne Aufnahme der Förderung für Marktautomaten, an. Über die Förderung für Marktautomaten wird gesondert abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses (siehe Beschluss 1) an. Folgender Satz soll noch aufgenommen werden: „Eine Gewährung der Förderung erfolgt im jeweiligen Ortsteil vorrangig an Vereine.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Beschlussvorschlag ist abgelehnt.

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die Bewilligung des Zuschusses für die Errichtung eines Marktautomaten ohne Vorrang an Vereine.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Dokumente
Download Entwurf Neue Zuschussrichtlinei 22.04.2021-1.pdf

zum Seitenanfang

5. Bestellung von Notkommandanten und Notstellvertretern für die Feuerwehren der Stadt Herrieden aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Feuerwehren. Trotz aller Einschränkungen halten sie die Einsatzfähigkeit aufrecht. Ihrem Einsatz verdankt die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger ihre Sicherheit. Sie spricht an dieser Stelle ihren aufrichtigen Dank an alle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus.
Da aufgrund der aktuellen Corona-Situation keine ordentlichen Kommandantenwahlen stattfinden können, werden gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 5 BayFwG für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt folgende Notkommandanten und Notstellvertreter bestellt: 
FFW Herrieden – Bayer Norbert, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter 
FFW Hohenberg – Pfahler Thomas, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Stadel – Allabar Kurt, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Stadel – Allabar Martin, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter
FFW Roth – Beckler Jürgen, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Roth – Bayer Stefan, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter
Die Zustimmung zur Ausübung dieser Ämter wurde von allen telefonisch eingeholt. 
Die Amtszeit als Notkommandant und Notstellvertreter endet automatisch, sobald der in einer ordentlichen Kommandantenwahl neu gewählte Kommandant bzw. Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt wurde. 
Die ordentliche Kommandantenwahl ist unverzüglich durchzuführen, sobald dies pandemiebedingt wieder zulässig ist.

Rechtliche Würdigung

Art. 8 BayFwG
Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienstleistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt zu, die im Sachverhalt genannten Personen zum Notkommandanten bzw. Notstellvertreter für die Feuerwehren zu bestellen. Die Amtszeit als Notkommandant bzw. Notstellvertreter endet, sobald der in einer ordentlichen Kommandantenversammlung neu gewählte Kommandant bzw. Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt wurde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Armin Jechnerer war bei der Abstimmung nicht im Saal

zum Seitenanfang

6. Interessensbekundung Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Interessensbekundung für die Landesgartenschau. Siehe hierzu den Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2019. Mit Schreiben vom 06.04.2021 informierte die Bayerische Landesgartenschau GmbH, dass zwischenzeitlich die Ausdehnung des Vergabezeitraumes auf das Jahr 2032 ermöglicht wurde. Somit werden im aktuellen Verfahren die Landesgartenschauen für die Jahre 2028 bis 2032 vergeben. Die Frist für die Abgabe der Interessensbekundung wurde dadurch verlängert bis 30.06.2021. 
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung über https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/landesgartenschau.php möglich ist.
Im Rahmen der Interessensbekundung ist ein Gremiumsbeschluss erforderlich, durch den bestätigt wird, dass die Stadt Herrieden bei einer erfolgreichen Interessensbekundung auch in Phase 2 des Verfahrens eintreten wird, d.h. die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 08.04.2022 einreichen wird.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Herrieden im Falle einer erfolgreichen Interessensbekundung für die Ausschreibung der Landesgartenschauen von 2028 bis 2032 in Phase 2 eintritt und die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Abgabetermin 08.04.2022 einreichen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Fritz Oberfichtner - Corona-Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Oberfichtner fragt an, ob es noch notwendig ist Masken zu tragen, obwohl bei allen Teilnehmern ein negatives Testergebnis ermittelt wurde?
Die Bürgermeisterin bestätigt, dass es nach wie vor notwendig ist die Masken zu tragen, auch zum Schutz von Risikogruppen.

zum Seitenanfang

7.2. Matthias Rank - Förderung von Verkaufsautomaten in den Außenorten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob die Förderung für Verkaufsautomaten in den Außenorten noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden kann?

zum Seitenanfang

7.3. Norbert Brumberger - Versammlung der AfD in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, wann die Stadt Herrieden von der AfD-Versammlung Kenntnis erhalten hat und ob es noch weitere Anfragen von dieser Patei gibt?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass am Freitag vormittag die Info bei der Stadt Herrieden einging und am Montag vormittag, unmittelbar nachdem sie davon in Kenntnis gesetzt wurde, die Stadtratsmitglieder informiert wurden. Daraufhin wurden die Stadtratsmitglieder informiert. Als Veranstalter war die AfD Bayern genannt worden. 

zum Seitenanfang

8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Bürgeranfrage von Adam Mechel - Breitbandversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Adam Mechel, eingegangen am 5. Mai 2021 per E-Mail

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Liebe Dorina, 
bis Ende 2020 sollte das städtische Breitband angeschlossen und funktionsbereit für die Herrieder sein. Doch leider ist bis heute nichts passiert. Nun soll zum zweiten Mal ein städtisches Breitband bestellt werden, was im Zuge der zunehmenden Digitalisierung richtig und wichtig ist.
Das heute im Steinweg zur Verfügung stehende Internet ist in seiner Verbindungsqualität und Geschwindigkeit inakzeptabel und wirklich nicht mehr Zeit gemäß. Die Netzgeschwindigkeit besonders bei Up- und Download von Daten ist langsam und die Verbindung bricht ständig zusammen. Online-Vorlesungen und Home-Office-Arbeitsplatz in unserem Haushalt sind mit derzeitigem Internetanschluss nervenaufreibend und nicht mehr tragbar.
Mit dem vorgesehenen Bau weiterer Wohnungen und Kindergarten auf dem ehemaligen Nägelein-Anwesen und Elektro Beck ist eine noch schlechtere Verbindungsqualität infolge steigender Internetteilnehmer zu erwarten.
Man kann sich schwer vorstellen, dass bei derart schlechter Internetverbindung Interesse am Kauf der Wohnungen besteht, denn Online-Arbeitsplätze oder abendliches Streaming gehören mittlerweile zu einem normalen Alltag in einem Haushalt.
Wir würden uns sehr wünschen, wenn es in dieser Angelegenheit zügig weitergeht und auch der Steinweg mit seinen wichtigen schulischen Einrichtungen sowie den Haushalten durch den Ausbau des städtischen Breitbands ein stabileres, leistungsfähigeres Internet bekommen würden.
Frage: Wann wird der städtische Breitbandanschluss für die Anwohner im Steinweg zur Verfügung stehen.

Die Bürgermeisterin antwortet, dass ursprünglich geplant war, die Anlieger im Steinweg im Zuge des Anschlusses der Schulen mit Glasfaser zu versorgen und das Herrieder Breitbandnetz weiter auszubauen. Dafür wurde im Herbst 2020 die Tiefbauausschreibung durchgeführt. Diese musste allerdings aufgehoben werden, da nur ein Anbieter abgegeben hat und das Angebot wegen der Kosten unwirtschaftlich war.
Die Arbeitsgruppe „Breitband“ befasste sich daraufhin in zwei Sitzungen, letztmalig am 15.04.2021, mit dem Problem. Zur Entscheidung steht nun eine nochmalige Ausschreibung im Rahmen des Betreibermodels oder ein Wechsel des Förderverfahrens (rein bayerische Förderung).
Einen raschen Anschluss der Schulen mit Glasfaser wird man wohl über einen Wechsel des Förderverfahrens erreichen. In diesem Fall kann sich auch die Versorgung der Anwohner des Steinwegs mit schnellem Breitband verbessern. Eine Garantie für einzelne Haushalte gibt es allerdings dafür zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da dies abhängig vom Trassenverlauf ist.
Entscheidet sich der Stadtrat für einen Anschluss der Schulen inklusive der Anwohner entlang der Trasse, indem er das eigene Glasfasernetz ausbaut, riskiert man derzeit eine erneute Ausschreibung ohne wirtschaftliches Ergebnis. Außerdem wird sich der Anschluss der Schulen auf alle Fälle zeitlich nach hinten schieben. 
Um hier zu einem fairen Interessensausgleich zu gelangen, erscheint es sinnvoll, aktuell dem Anschluss der Schulen Priorität einzuräumen. Sollte sich dadurch die Anschlusssituation der Anwohner nicht verbessern, kann der Stadtrat beschließen, parallel dazu das eigene Netz auszubauen. In diesem Fall entstünde der Nachteil, dass die Straße zweimal aufgemacht werden müsste. Allerdings ist davon auszugehen, dass mit der Reaktivierung des Nägelein-Areals sowieso Tiefbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. 

Datenstand vom 08.07.2021 08:13 Uhr