Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Außengastronomie
3.2 Weitere Planungen für die Erschließung des Schrotfeldes
3.3 Neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrundstücken
3.4 Radverkehrskonzept
3.5 Breitbandanschluss der Schulen in Herrieden
3.6 Bau weiterer PV-Anlagen auf städtischen Dächern
3.7 "Fairpachten" als Grundlage für die zukünftige Verpachtung städtischer Flächen
3.8 Stadtratsklausur zum Nägelein-Areal
3.9 Lasershow statt Feuerwerk
3.10 Neues von den Jugendbeauftragten
3.11 Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
3.12 Start der Freibadsaison 2021
3.13 Chronik 2021 der Stadt Herrieden
4 Vergabe Straßenbezeichnung in Neunstetten
5 Beschluss über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.07.2020 zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden
6 Überprüfung der Aufteilung der Themen auf den Bau- und Verkehrsausschuss und den Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss
7 Änderung der Geschäftsordnung - § 20 a - Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Aufnahme
8 Anfragen
8.1 Jürgen Leis - Öffnung städtischer Anlagen
8.2 Christian Enz - Zukunftswald
8.3 Michael Trottler - Stadtbegrünung
8.4 Wolfgang Strauß - Nägelein-Areal
8.5 Wolfgang Strauß - Bekanntgaben
8.6 Wolfgang Strauß - Schrotfeld
8.7 Siegfried Heller - Denkmal in Stadel
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herr Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Frau Jechnerer weist darauf hin, dass über die luca-App eingecheckt werden kann und beim Verlassen der Checkout zu machen ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021 wird in der nächsten Sitzung am 16.06.2021 zur Genehmigung vorgelegt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3
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3.1. Außengastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Auch heuer wird die Stadt Herrieden über gaststättenrechtliche Anträge für die Vergrößerung der Außenflächen von Gastronomiebetrieben rasch und antragstellerfreundlich entscheiden. Die gesetzlichen Vorschriften werden entsprechend wohlwollend ausgelegt, so wie es der Bayerische Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, in seinem Schreiben vom 6. Mai 2021 empfiehlt. 

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3.2. Weitere Planungen für die Erschließung des Schrotfeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 14. April 2021 hat der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma Bayerngrund für das Baugebiet Schrotfeld abzuschließen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Grunderwerb den Handlungsspielraum des kommunalen Haushaltes nicht einschränken. Gleichzeitig entstehen zukünftigen Bauwerbern dadurch nicht zwangsläufig höhere Grunderwerbskosten. Die Grundstückspreise setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Kosten für den Grunderwerb und den Erschließungskosten. Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über Grundstückspreise getroffen werden, vor allem weil sich die Kostenentwicklung für die Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Erschließung derzeit nicht verlässlich abschätzen lässt. 
In einer der nächsten Sitzungen wird der Stadtrat über eine Erschließungsträgerschaft beraten. Parallel dazu gehen die Beratungen zum Bebauungsplan weiter. In der Juni-Sitzung des Stadtrates ist vorgesehen, dass über den Entwurf des Bebauungsplans beraten wird. Wird der Entwurf verabschiedet, wird er anschließend mit der Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt. Mindestens eine Woche vor der Auslegung wird im Amtsblatt darüber informiert werden. Die Informationen werden auch im Internet veröffentlicht. In dieser Zeit können sich alle Bürgerinnen und Bürger detailliert informieren und ggf. Einwände zu den Planungen erheben. Diese Einwände müssen schriftlich eingereicht werden, bedürfen aber keiner besonderen Form. Neben der öffentlichen Auslegung holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und seiner Begründung ein. Nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung prüft die Gemeinde die Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange. In diesem Verfahrensschritt wägt der Stadtrat die betroffenen Belange untereinander und gegeneinander ab und entscheidet, ob er an der beabsichtigten Bauleitplanung festhält oder diese gegebenenfalls auf Grund von Anregungen und Bedenken ändert oder aufgibt. Auch die Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Erst wenn der Stadtrat einen Satzungsbeschluss gefasst hat, kann in die konkrete Umsetzungsplanung gegangen werden. Erst nach Vorliegen des Zeitplanes für die Erschließungsmaßnahmen kann eine verlässliche Auskunft über einen Zeitpunkt zum Grundstücksverkauf getroffen werden. Auch über das Vergabeverfahren kann erst informiert werden, wenn das Gremium hierfür einen Beschluss dazu gefasst hat. Der Bau- und Verkehrsausschuss wird sich mit dieser Frage in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen. Die Fraktionen wurden bereits im März 2021 aufgefordert, Vorschläge für Vergaberichtlinien bei der Verwaltung einzureichen. Dazu wurden den Fraktionen eine umfassende Sammlung von verschiedenen Vergabemodellen und Erläuterungen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

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3.3. Neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 5. Mai 2021 beschlossen, ein neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrundstücken einzurichten. Mit der Online-Plattform „Baupilot“ wird eine transparente und rechtssichere Abwicklung der Vergabe bzw. Zuteilung von Bauplätzen der kommenden Baugebiete der Stadt Herrieden sichergestellt. Außerdem werden dadurch die Kommunikation (Schnelligkeit, Kontrolle des E-Mail-Versandes) mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Service (alle Dokumente auf eine Plattform, auch für Planer, Architekten und Bauunternehmen) weiter verbessert. Auch gewerbliche Flächen, Immobilien, Baulücken und Leerstände können zukünftig über das digitale Serviceangebot verwaltet und vermarktet werden.

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3.4. Radverkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Um eine Grundlage für die Bewerbung um das Bundesförderprogramm zur Stärkung des Radverkehrs zu erhalten, ist der Stadtrat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 5. Mai 2021 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat aus dem Auftrag zum Verkehrskonzept den Bereich des Radverkehrs ausgelagert. Stattdessen wurde dem Verkehrsplanungsbüro „stadtlandverkehr“ der Auftrag erteilt, ein separates Radverkehrskonzept zu erarbeiten. Die bisherigen Vorarbeiten aus der Steuerungsgruppe und aus den einzelnen Fraktionen werden dabei berücksichtigt. Aufgrund der Corona bedingt noch ausstehenden Verkehrserhebungen wird sich die Erarbeitung des gesamten Verkehrskonzeptes weiter verschieben. Der Teilaspekt zum Radverkehr kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt erarbeitet werden.

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3.5. Breitbandanschluss der Schulen in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde eine Bürgeranfrage zum Thema „Breitband im Steinweg“ gestellt. Die vollständige Antwort findet sich im Sitzungsprotokoll.

In derselben Sitzung wurde nach der Bürgeranfrage in nicht-öffentlicher Sitzung folgender Sachverhalt beraten:
Ursprünglich war geplant, die Schulen in Herrieden (also auch für diejenigen, für die der Landkreis Sachaufwandsträger ist) im Rahmen einer Kombination zweier Förderverfahren (Bund + Land) höhere Bandbreiten zu ermöglichen. Ziel war es, diese Anbindung im Betreibermodell der „Herrieder Breitband BgA“ zu realisieren. Die im Herbst durchgeführte Tiefbauausschreibung musste aber aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit (ein Anbieter, unwirtschaftliche Preise im Vergleich zu Kostenschätzung) aufgehoben werden. Die Arbeitsgruppe „Breitband“ befasste sich daraufhin in zwei Sitzungen, letztmalig am 15.04.2021, mit der vorliegenden Problematik. Zur Entscheidung standen eine nochmalige Ausschreibung im Rahmen des Betreibermodels oder ein Wechsel des Förderverfahrens (Förderverfahren entsprechend der bayerischen „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen Plankrankenhäuser und Rathäuser“). Aus Sicht des Bauamtes kann bei einer erneuten Ausschreibung aktuell weder sicher damit gerechnet werden, dass eine größere Anzahl von Angeboten eingeht, noch dass günstigere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden können. Außerdem läuft das Bayerische Förderprogramm am 31.12.2021 aus. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass unter den genannten Umständen der Anschluss der Schulen ans Breitband auf dem Weg über die Bayerische Förderung zügiger umgesetzt werden kann. 
Der Stadtrat folgte daher der Empfehlung der Arbeitsgruppe „Breitband“ und stimmte dem Wechsel des Förderverfahrens entsprechend der bayerischen „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen Plankrankenhäuser und Rathäuser“ zu.

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3.6. Bau weiterer PV-Anlagen auf städtischen Dächern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Auf dem neuen Dach der Schlammpresse an der Zentralkläranlage in Herrieden wurde die Erweiterung der PV-Anlage (Anlagengröße: 32,5 KWp) beauftragt. Außerdem hat die Mittelschulverbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2021 den Bau einer weiteren PV-Anlage (Anlagengröße: 99,5 KWp) auf dem neuen Schwimmhallendach beschlossen.

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3.7. "Fairpachten" als Grundlage für die zukünftige Verpachtung städtischer Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.7

Sachverhalt

In seiner vergangenen Sitzung hat sich der Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss mit einem neuen Konzept für die Verpachtung städtischer Flächen beschäftigt. Dabei orientierte man sich am Projekt „fairpachten“ (www.fairpachten.org) der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, das vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt gefördert wird. Ziel dieser Initiative ist es, die Artenvielfalt auf städtischen Flächen im Einvernehmen mit den Pächtern zu fördern. In der Stadtratssitzung vom 25. November 2020 hat der Stadtrat einen Klimaschutzfahrplan verabschiedet. Der Klimaschutzfahrplan verfolgt unter anderem folgende Ziele: Förderung und Schutz der Biodiversität unter Beteiligung der Bevölkerung, Unternehmen, Landwirtschaft sowie weiterer Akteure. Eine Verpachtung städtischer Grün- und Ackerflächen nach den Prinzipien von „fairpachten“ wird diesen beiden Zielen gerecht. Einerseits wird ein Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Biodiversität geleistet. Andererseits geschieht dies im Schulterschluss mit der Landwirtschaft. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass künftig die Pachtpreise für städtische Grün- und Ackerflächen um 15% reduziert werden sollen. Im Gegenzug verpflichten sich die Pächter je nach Maschinenausstattung, Betriebszweig, usw. eine artenschutzrelevante Maßnahme aus einem Maßnahmenkatalog umzusetzen. Dieser Maßnahmenkatalog soll gemeinsam mit den Pächtern im Rahmen von Pächterversammlungen erarbeitet werden. Für die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs soll neben dem Projektbeauftragten von „fairpachten“, Herrn Goedecke, auch Kontakt mit dem Projektleiter des Naturschutzprojektes "Lebensraum Altmühltal" (www.lebensraum-altmuehltal.de), Herrn Herold, aufgenommen werden.

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3.8. Stadtratsklausur zum Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Jechnerer lädt den Stadtrat am 14. Juni 2021 um 17:30 Uhr zu einer Klausur zum Thema „Reaktivierung des Nägelein-Areals“ ein. 

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3.9. Lasershow statt Feuerwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.9

Sachverhalt

In seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 14. April 2021 ist der Stadtrat der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales gefolgt und hat beschlossen, dass bei der diesjährigen Kirchweih eine Lasershow anstelle eines Feuerwerks stattfinden soll. 

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3.10. Neues von den Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.10

Sachverhalt

Nach Auskunft von Johanna Serban und Jakob Hörauf, den beiden Jugendbeauftragten, fand am Freitag, dem 14. Mai 2021, ein erstes Treffen mit einigen Jugendlichen der Altmühlstadt im Online-Modus statt. Im Rahmen der Videokonferenz sammelten die Jugendlichen Projektideen für mögliche Veranstaltungen. Außerdem wurde der Wunsch nach mehr Freizeitmöglichkeiten geäußert. Ob bereits bestehende Bauwagen als Jugendtreffs von der Stadt Herrieden finanziell unterstützt werden sollten oder ein neuer Jugendtreff wiederbelebt werden sollte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Betrieb des Jugendzentrums der Stadt Herrieden wurde 2016 per Stadtratsbeschluss eingestellt, nachdem über eine längere Zeit das Angebot bei Jugendlichen keinen Zuspruch mehr gefunden hatte. Dass es einen niederschwelligen Treffpunkt mit Gestaltungsmöglichkeiten für Jugendliche gibt, ist wünschenswert und sollte auch von Seiten der Stadt unterstützt werden. Darüber hatten sich die Jugendbeauftragten und Bürgermeisterin Jechnerer in einem Gespräch im August 2020 ausgetauscht. Dazu braucht es im Vorfeld ein tragfähiges Konzept und klare Verantwortlichkeiten. Wie die Erfahrungen aus der Arbeit im ehemaligen JUZ gezeigt haben, ist es ganz entscheidend, dass diese konzeptionelle Vorarbeit zusammen mit den Jugendlichen erfolgt. Dieser Prozess soll von den Jugendbeauftragten der Stadt Herrieden begleitet werden.
Vorbereitungen für die Gründung einer Jugendversammlung oder eines Jugendparlaments wurden noch nicht getroffen. Das nächste Treffen findet am 18. Juni 2021 ab 18 Uhr statt. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig folgen und werden dieses Mal auch im Amtsblatt veröffentlicht.

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3.11. Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.11

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, zunächst die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu beauftragen, da ohne diese Fortschreibung keine Förderung für die Stelle eines Klimaschutzmanagers beantragt werden kann. Der Stadtrat hat zwischenzeitlich den Auftrag zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes an das Arch.-Büro  ING+ARCH Partnerschaft mbB erteilt. Die Stelle des Klimaschutzmanagers wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgeschrieben.

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3.12. Start der Freibadsaison 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.12

Sachverhalt

Aufgrund des gestrigen Kabinettsbeschlusses können ab dem 21. Mai 2021 Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Unter Beachtung der genannten Vorgaben öffnet das Herrieder Parkbad am 21.05.2021 um 14.00 seine Pforten für die diesjährige Freibadsaison. Derzeit wird das Rahmenhygienekonzept den neuerlichen Vorgaben angepasst.  Die dann gültigen Regelungen können ab Freitagmorgen auf der Homepage der Stadt Herrieden nachgelesen werden. 

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3.13. Chronik 2021 der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.13

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer präsentiert die druckfrische Foto-Chronik der Stadt Herrieden und dankt Herrn Günther Holzinger stellvertretend für den Film- und Fotoclub für diesen wertvollen Beitrag.

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4. Vergabe Straßenbezeichnung in Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherrenschaft Seiss/Schuster benötigen für ihren geplanten Wohnhausneubau, auf Flst. 579/1, Gemarkung Neunstetten eine Straßen- und Hausnummernzuweisung.

Die Verwaltung schlägt aufgrund der Lagebezeichnung den Straßennamen „Halmonslache“ vor. Die Flurstücke in diesem Gebiet werden seit jeher mit dem Begriff „Halmonslache“ verortet.
Durch den Straßennamen wird die Erinnerung an eine Jahrhunderte lang übliche Flurbezeichnung bewahrt. Auf diese Weise wird Erinnerungskultur gepflegt und eine Tradition lebendig gehalten.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vergabe der Straßenbezeichnung „Halmonslache“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Beschluss über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.07.2020 zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Burgoberbach hat in der Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 einstimmig den Beschluss gefasst, die Beschlüsse vom 05.09.2019 und vom 23.07.2020 über die Aufhebung der Aufgabenübertragung für das Standesamtswesen an die Stadt Herrieden aufzuheben. Aufgrund der aktuellen Coronalage bittet die Gemeinde Burgoberbach mit Schreiben vom 30.04.2021 um eine Rücknahme der Aufhebung der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden zum 01.01.2022 und um Verlängerung der Kooperation bis auf Weiteres. Somit wird das Standesamt Burgoberbach weiterhin vom Standesamt Herrieden betreut.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Rücknahme der Aufhebung der Aufgabenübertragung der Standesamtsaufgaben (einschließlich Archiv) der Gemeinde Burgoberbach an die Stadt Herrieden bis auf Weiteres zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Überprüfung der Aufteilung der Themen auf den Bau- und Verkehrsausschuss und den Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 wurden die Themen vom bisherigen Ausschuss für Bau- Umwelt und Landwirtschaft aufgeteilt in den Bau- und Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Landwirtschaft. Nach ca. einem Jahr sollte überprüft werden, ob diese Aufteilung sinnvoll und praktikabel ist. Aus Sicht der Verwaltung hat sich diese Aufteilung in den vergangenen Monaten bewährt.

Deshalb schlägt Bürgermeisterin Jechnerer vor, diese Aufteilung zu belassen und gleichzeitig auch dem Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss die Zuständigkeit für Grundstücksangelegenheiten einzuräumen. In den § 9 Abs. 3 Nr. 2 müsste hierzu noch der Buchstabe c aufgenommen werden: 
Grundstücksangelegenheiten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses nach den Buchstaben d bis i dieses Abschnittes.“ Die übrigen Buchstaben rücken dadurch einen Buchstaben weiter.

Außerdem müsste § 9 Abs. 3 Nr. 1 f folgendermaßen geändert werden:
Grundstücksangelegenheiten der Stadt einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, ausgenommen sind Grundstücksangelegenheiten nach Nr. 2 Buchstabe c.“


Die geänderte Geschäftsordnung ist im RIS eingestellt.

Diskussionsverlauf

Nach ausgiebiger Diskussion stellt Herr Enz um 19:42 Uhr den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussfassung nochmal zu vertagen. Die Bürgermeisterin teilt hierzu mit, dass es im Aufgabenbereich des Stadtrates liegt, über die Einrichtung eines Ausschusses zu entscheiden. Anschließend wird über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 8 : 10
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Aufteilung der Aufgaben auf den Bau- und Verkehrsausschuss und den Umwelt-, Energie und Landwirtschaftsausschuss bestehen bleibt und stimmt der Änderung der Geschäftsordnung wie dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Dokumente
Download Geschäftsordnung 2020-2026 Stand 19.05.2021 mit neuem § 9 c.pdf

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7. Änderung der Geschäftsordnung - § 20 a - Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Aufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.03.2021 hat der Stadtrat den neuen § 20 a für die Geschäftsordnung beschlossen. 
Nun erreichte die Verwaltung ein gemeinsames Rundschreiben der Kommunalen Spitzenverbände. Dieses Schreiben mit Anlagen ist im RIS hinterlegt.
Nach Auswertung schlägt die Verwaltung deshalb sprachliche Änderungen (markiert durch Durchstreichung) und Ergänzungen (markiert durch rote Schrift und Kursivstellung) des § 20a der Geschäftsordnung vor:

§ 20a 


Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung



(1) Stadtratsmitglieder können ab 18.03.2021 bis 31.12.2022 an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: 
  • Inzidenzwert >100, 
  • behördlich angeordnete Quarantäne oder ggf. freiwillige Quarantäne als Kontaktperson 2, 
  • Zugehörigkeit zu einer anerkannten Risikogruppe;
  • Berufliche und private Gründe;
²Zugeschaltete Stadtratsmitglieder gelten in diesem Fall als anwesend im Sinn von Art. 47 Abs. 2. 
3Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen. 4Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies der Ersten Bürgermeisterin nach Zugang der Ladung spätestens bis 16 Uhr am Sitzungstag schriftlich oder elektronisch mitteilen.
5Bei einer Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung ist eine Teilnahme an Wahlen nicht möglich. 36Es müssen mindestens 10 der Stadtratsmitglieder und die Sitzungsleitung persönlich anwesend sein. 7Die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist damit auf 10 begrenzt. 8Möchten mehr Gemeinderatsmitglieder nach Absatz 1 Satz 3 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
(2) Die Erste Bürgermeisterin und die Stadtratsmitglieder müssen sich in der Sitzung gegenseitig optisch und akustisch wahrnehmen können. ²In öffentlichen Sitzungen müssen per Ton-Bild-Übertragung teilnehmende Stadtratsmitglieder zudem für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbar sein. ³Für die Zwecke der Sätze 1 und 2 ist die Übertragung von Bild und Ton der an der Sitzung teilnehmenden Personen unabhängig davon zulässig, ob sie in die Übertragung einwilligen. 

(3) Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für eine Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung während der Sitzung durchgehend bestehen. ²Ist dies nicht der Fall oder steht nicht fest, ob eine Nichtzuschaltung in den Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung oder des Stadtratsmitglieds fällt, darf die Sitzung nicht beginnen oder ist sie unverzüglich zu unterbrechen. ³Ein Verstoß ist unbeachtlich, falls die zunächst nicht zugeschalteten Stadtratsmitglieder rügelos an der Beschlussfassung teilnehmen. 4Kommt eine Zuschaltung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde Stadt liegen, nicht zustande oder wird sie unterbrochen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines ohne das betroffene Stadtratsmitglied gefassten Beschlusses. 5 Soweit sich eine Stadt darauf beschränkt Da sich die Stadt darauf beschränkt, die Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung zur Verfügung zu stellen, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitgliedes nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt,  wenn und entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied Stadtratsmitglied  zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt

(4) Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.

Diskussionsverlauf

Herr Strauß schlägt folgende Ergänzung zu Abs. 4 vor: „Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, liegt es im Ermessen der Ersten Bürgermeisterin, ob die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung stattfindet.“

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Änderungen und Ergänzungen des § 20a der Geschäftsordnung wie dargestellt, mit dem Ergänzungsvorschlag von Herrn Strauß, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021.pdf
Download Anlage 2 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021.pdf
Download Anlage 3 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021.pdf
Download GemRDS30042021Hybr.pdf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8
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8.1. Jürgen Leis - Öffnung städtischer Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Herr Leis fragt an, ob die Bolzplätze wieder für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden können, nachdem auch das Freibad öffnen darf?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Stadt Herrieden vom Landratsamt Ansbach eine Handlungsanweisung erhält, an die sich gehalten wird.

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8.2. Christian Enz - Zukunftswald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Herr Enz fragt an, wann die Pflanzung im Rahmen des Zukunftswaldes erfolgen soll?
Frau Jechnerer antwortet, dass dies voraussichtlich im Oktober/November 2021 stattfinden wird.
Herr Enz fragt nach, weshalb die Bepflanzung heuer schon erfolgt, da die Fläche im Korridor einer möglichen Umgehungsstraße liege. 
Die Bürgermeisterin antwortet, dass der Ausschuss dies mehrheitlich so entschieden hat.
Herr Enz fragt an, weshalb das Projekt nicht im Stadtrat behandelt wurde? Seiner Einschätzung nach, sei das Projekt Zukunftswald in Teilvergaben aufgeteilt worden, um unter die Kompetenzgrenze des Ausschusses zu kommen. Der Zukunftswald sei für die Stadt Herrieden ein Gesamtprojekt, für das vom Grunderwerb bis zur Eröffnung Kosten in einer Höhe entstehen, worüber der Stadtrat zu entscheiden hätte. 
Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass entsprechend der Geschäftsordnung die Kosten nicht die Kompetenzgrenze des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses übersteigt. Die Kostenaufstellung zu dem Projekt reicht sie nach.
Herr Enz fragt nach, wie man das dem Bürger erklären soll, dass bei Bedarf der Umgehungsstraße die Bäume evtl. umgepflanzt werden müssen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies sehr spekulativ sei und sie deshalb darauf keine Antwort geben kann.
Herr Enz fragt an, ob tatsächlich im Ausschuss demnächst über ein Förderprogramm für private Lärmschutzmaßnahmen beraten werde, welches in der Umsetzung eine Verschwendung von Steuergeldern bedeute.
Frau Jechnerer antwortet, dass der Bau- und Verkehrsausschuss (BV) in einer Sitzung beschlossen hat, ein Lärmschutzprogramm aufzustellen. Die Verwaltung bereitet hierzu einen Entwurf vor, der dann im BV beraten und diskutiert wird.

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8.3. Michael Trottler - Stadtbegrünung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Herr Trottler fragt an, warum heuer die Blumenampeln nicht bepflanzt werden?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Entscheidung aus dem ISEK gekommen ist. Es sollte ein einheitliches Konzept für die Bepflanzung geben. Dies ist wegen Corona im Jahr 2021 nicht möglich.

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8.4. Wolfgang Strauß - Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.4

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob es möglich ist, auf dem Nägelein-Areal eine Vor-Ortbegehung zu machen?
Die Bürgermeisterin sagt zu, dass dies zu Beginn der Klausurtagung gemacht wird.

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8.5. Wolfgang Strauß - Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.5

Sachverhalt

Herr Strauß fragt nach, ob die heutigen Bekanntgaben noch ins Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt werden?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Bekanntgaben im RIS dargestellt werden.

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8.6. Wolfgang Strauß - Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.6

Sachverhalt

Herr Strauß fragt nach, wann Bauplätze im Schrotfeld verkauft werden können und wann die Erschließung folgt?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass am Bebauungsplanentwurf gearbeitet werde. Im Juni werde das Thema wieder auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung stehen und dann folgt die öffentliche Auslegung. Der zeitlicher Ablauf kann erst genauer abgeschätzt werden, wenn die Erschließungsplanung vorliegt.

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8.7. Siegfried Heller - Denkmal in Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 8.7

Sachverhalt

Ortssprecher Siegfried Heller bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Bauhof bei der Restaurierung des Denkmals in Stadel
Bürgermeisterin Jechnerer bedankt sich bei den Ehrenamtlichen für deren Einsatz zur Restaurierung.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 08.07.2021 07:41 Uhr