Datum: 15.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.07.2021
3 Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener
4 Bekanntgaben
4.1 aktuelle Corona-Regeln bei Stadtratssitzungen
4.2 Planungen zum Hallenbadbetrieb
4.3 Vergabe Planungsauftrag - Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg" mit integriertem Grünordnungsplan
4.4 Vergabe des Auftrags für die Videoaufzeichnungen der Stadtratssitzungen
4.5 Antrag von Pfarrer Hauf als Trägervertreter für die KiTa St. Deocar
4.6 Festlegung Bauplatzpreis - Erweiterung Baugebiet "Am Steinbuck 2"
4.7 Neues vom Verkehrskonzept
4.8 aktuelles Programm zur STADT-Kirchweih 2021
5 Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat
6 Fristverlängerung zur Sanierungsdurchführung im Rahmen des Sanierungsgebiets Altstadt Herrieden
7 Städteinitiative Tempo 30 für mehr Lebensqualität
8 Schwimmunterricht - Offensive Lebensrettung
9 Bewertung von Varianten für den Landesförderteil des Stadtschlosses
10 Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
11 Teil-Nutzung der Herrieder Breitbandinfrastruktur durch die Fa. Bisping & Bisping
12 Anfragen
12.1 Michael Weis - Kiosk am Freibad
12.2 Wolfgang Strauß - Online-Angebot
12.3 Armin Jechnerer - Förderung durch den Freistaat beim Eintritt in einen Verein
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 28.07.2021.pdf

zum Seitenanfang

3. Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 3

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung werden die Feldgeschworenen, Herr Karl Scharnagel aus Elbersroth und Herr Alois Sterner aus Neunstetten, für ihre langjährigen Dienste im Feldgeschworenenwesen geehrt.

Seit rund 600 Jahren engagieren sich Bürger als Feldgeschworene, auch Siebener genannt, und tragen als Mittler zwischen Bürger und Vermessungsverwaltung zum nachbarschaftlichen Frieden bei. Zu ihnen gehören bei uns in Herrieden auch Herr Karl Scharnagel aus Elbersroth und Herr Alois Sterner aus Neunstetten.
Trotz der zunehmenden Digitalisierung unserer Welt bleibt die Arbeit der Feldgeschworenen unersetzlich. Als Hüter der Grenzen sind sie mit Ihrer Ortskenntnis ein fester und wichtiger Bestandteil des bayerischen Vermessungswesens.
Der Ursprung des Feldgeschworenenwesens geht zurück auf die alten Mark- und Feldgerichte. Aufgabe der Feldgerichte war es, in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche zu fällen. So wurden die Feldgeschworenen zu Hütern der Grenzen und Abmarkungen. Feldgeschworene bekleiden eines der ältesten kommunalen Ehrenämter; sie werden auf Lebenszeit gewählt und vereidigt. Sie genießen wegen ihrer Erfahrung und ihrer Ortskenntnis bei Bürgerinnen und Bürgern und bei der Vermessungsverwaltung sehr hohes Ansehen. Seit 2016 gehört das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ zum Immateriellen Kulturerbe.

Der Bayerische Staatminister der Finanzen und für Heimat, Herr Albert Füracker, hat Herrn Karl Scharnagel aus Elbersroth für 40 Jahre und Herrn Alois Sterner aus Neunstetten für 60 Jahre verdienstvolles Wirken im Feldgeschworenenwesen eine Ehrenurkunde ausgesprochen. 

Da aufgrund der Corona-Pandemie die jährliche Jahreshauptversammlung der Feldgeschworenenvereinigung Ansbach und Umgebung 2021 nicht stattfinden kann, händigt Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer die Dankurkunde mit Glückwunschschreiben und Präsenten aus. 

Die Geehrten erhalten außerdem eine Anerkennung des Landratsamtes, des Vermessungsamtes und der Stadt Herrieden überreicht.

zum Seitenanfang

4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. aktuelle Corona-Regeln bei Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Aufgrund der Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des Hausrechts gelten folgende Regelungen für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse:

  • Es besteht Maskenpflicht (mindestens OP-Maske). 
  • Es entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.
  • Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Teilnehmer müssen nachweisen, dass sie geimpft oder getestet oder genesen sind.

In der Sitzung vom 15.09.2021 wird letztmalig eine Testmöglichkeit vor Ort angeboten.

zum Seitenanfang

4.2. Planungen zum Hallenbadbetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start der Hallenbadsaison. Die Öffnung des Hallenbades ist für Mitte Oktober geplant. Im Vorfeld sind Abstimmungsgespräche mit den Schulen und Vereinen erforderlich. Ziel ist es, den großen Bedarf an Schwimmlernkursen bei der Belegung besonders zu berücksichtigen. Die Stadt Herrieden hat daher auch Kontakt mit dem Landratsamt bezüglich der Nutzung des Bewegungsbades in der Sebastian-Strobel-Schule aufgenommen. Über das Amtsblatt und die Homepage der Stadt Herrieden wird die Öffentlichkeit so bald wie möglich über den Start der Hallenbadsaison und Kursangebote informiert. Für den Hallenbadbetrieb gilt aktuell die 3-G-Regelung.

zum Seitenanfang

4.3. Vergabe Planungsauftrag - Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.3

Sachverhalt

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 hat der Stadtrat wie folgt beraten: 

„Das Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsplanungsbüro Klebe aus Nürnberg, hat ein Honorarangebot für die Ausarbeitung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgelegt.
Die Kosten für den Planungsauftrag zur Änderung des Bebauungsplans übernimmt die Firma Kehrberger. Sollte die Umsetzung des Kindergartens durch die Stadt Herrieden erfolgen, werden die Planungskosten flächenmäßig aufgeteilt.“

Der Stadtrat hat der Auftragsvergabe an das Planungsbüro Vogelsang und an das Landschaftsplanungsbüro Klebe zugestimmt. Des Weiteren wurde dem vorgelegten Honorarangebot beider Büros zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung der Fa. Kehrberger den Honorarvertrag abzuschließen.

Dokumente
Download BBP_GOP_Steinweg_Angebot (002).pdf

zum Seitenanfang

4.4. Vergabe des Auftrags für die Videoaufzeichnungen der Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit Beschluss in seiner Sitzung am 16.06.2021 die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung für die Vergabe der Videoaufzeichnungen der Stadtratssitzungen ab September 2021 durchzuführen. Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt vom 01.07.2021 veröffentlicht. Daraufhin sind 4 Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Firma Pix Byte Media abgegeben. Die Regionalität kann bejaht werden. Daher empfahl die Verwaltung in nicht-öffentlicher Sitzung vom 28.07.2021 dem Stadtrat, den Auftrag an die Firma Pix Byte Media zu vergeben. 

Der Stadtrat beschloss, das Angebot an die Firma Pix Byte Media aus Nürnberg für die September-Sitzung 2021 zu vergeben. Ist das Ergebnis zufriedenstellend, wird der Auftrag bis zum 31.07.2023 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten innerhalb dieses Zeitraums vergeben.

Dokumente
Download Engelhardt - 2021-005-2 Angebot Herrieden Stadtratsitzungen.pdf
Download Kinzel - Angebot ab Sept. 2021.pdf
Download Lykos - AngebotStadtHerrieden2021.pdf
Download Pix Byte Media - 210714_W001-SASH-210713_pixbytemedia-angebot_herrieden-stadtratsitzung.pdf
Download Pix Byte Media - 210714_W001-SASH-210713_pixbytemedia-angebot_herrieden-stadtratsitzung - Anlage.pdf

zum Seitenanfang

4.5. Antrag von Pfarrer Hauf als Trägervertreter für die KiTa St. Deocar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.06.2021 hat Pfarrer Hauf als Vertreter des Trägers für die Katholische Kindertagesstätte St. Deocar Antrag auf Weiterführung der Finanzierung einer Zusatzkraft wegen Betreuung von drei Kindern mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 gestellt. Bereits mit Beschluss vom 22.07.2020 stimmte der Stadtrat dem Antrag erstmalig zu. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden bis zur Höhe von 40% (analog des Vorjahresbeschlusses) durch die Stadt getragen. 
Der Stadtrat genehmigte in nicht-öffentlicher Sitzung am 28.07.2021 die Weiterführung der Bezuschussung der im vergangenen Jahr genehmigten Zusatzkraft bis zur Höhe von 40% der Personalkosten.

Dokumente
Download Antrag_KiTa_St.Deocar_16.06.2021.pdf

zum Seitenanfang

4.6. Festlegung Bauplatzpreis - Erweiterung Baugebiet "Am Steinbuck 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.6

Sachverhalt

Der Stadtrat schloss sich in nicht-öffentlicher Sitzung am 28.07.2021 der Empfehlung des BV-Ausschusses an und setzte folgenden Kaufpreis für die neuen Bauplätze „Am Kräuterlehrgarten“ fest: Grundstückskosten: 24 € / m² und für die Erschließung 45 € / m². Dies ergibt einen Kaufpreis von 69 € / m².

Dokumente
Download ERschließungskosten Steinbuck II.pdf

zum Seitenanfang

4.7. Neues vom Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.7

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 13. Oktober 2021 wird Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer vom Planungsbüro stadt-land-verkehr die Ergebnisse der Verkehrsbefragung vom 20. Juli 2021 vorstellen.
Außerdem werden im Oktober die noch ausstehenden Vor-Ort-Termine mit dem Verkehrsplaner in den Altgemeinden stattfinden.
Die Unterstützungsgruppe zum Verkehrskonzept wird am 18. Oktober 2021 wieder ihre Arbeit aufnehmen, um die Workshops vorzubereiten. Daher wird am 13. Oktober 2021 im Stadtrat über die Berufung weiterer Mitglieder der Unterstützungsgruppe beraten. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschläge bis zum 03. Oktober 2021 an Herrn Matthias Albrecht schriftlich zu übermitteln. Ein weiteres Treffen der Unterstützungsgruppe zum Verkehrskonzept ist für den 22. November 2021 geplant. Die Mitglieder der Unterstützungsgruppe erhalten noch separat eine Einladung. Die Workshops für Bürgerinnen und Bürger werden am 14./15. Januar 2022 starten.

zum Seitenanfang

4.8. aktuelles Programm zur STADT-Kirchweih 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 4.8

Sachverhalt

Auch wenn die Pandemie für 2021 noch immer keine traditionelle Kirchweih mit Festzelt zulässt, haben wir ein sehr ansprechendes Programm zusammengestellt. Wir laden Sie sehr herzlich ein, unsere Stadt-Kirchweih 2021 in der Zeit vom 17.09.2021 bis 19.09.2021 zu besuchen.

AKTUALISIERTES PROGRAMM

Freitag, 17.09.2021

  • 18:00 Uhr Gottesdienst im Bürgerpark mit Pfr. Hauf, Pfr. Höhr und Team

Samstag, 18.09.2021

  • 16:00 Uhr Eröffnung der Kirchweih mit den Stadtsoldaten im Bürgerpark, Platzkonzert der Stadtkapelle, Öffnung der Verkaufsstände, Start der Fahrgeschäfte in der Herrieder Altstadt
  • 17:00 Uhr Fußballspiel Bezirksliga: SG TSV/DJK Herrieden - TuS Feuchtwangen
  • 17:15 und 18:15 Uhr Digitale Fotoausstellung des Film– & Fotoclubs Herrieden im Stadtschloss
  • 19:00 Uhr Illumination der Herrieder Altstadt
  • 20:00 Uhr Schlosskino mit Herrieder Filmen
  • 22:00 Uhr Kehraus mit den Stadtsoldaten

Sonntag, 19.09.2021

  • 08:00 bis 10.00 Uhr Start zum Herrieder Wandertag am Festplatz und in Birkach organisiert von Herrieder Vereinen und der Stadt Herrieden
  • 12:00 bis 17:00 Uhr verkaufsoffener Sonntag
  • 11:00 bis 19:00 Uhr Familientag der SG Herrieden mit Weißwurst-Frühschoppen und Kaffee & Kuchen, außerdem Fußball-Darts und andere Spiel- & Sportangebote für Jung und Alt auf dem Sportgelände der SG Herrieden
  • 11:00 bis 21:00 Uhr Budenbetrieb & Fahrgeschäfte in der Herrieder Altstadt
  • 15:00 und 17:00 Uhr Konzert der Musikschule im Stadtschloss
  • 20:00 Uhr Lasershow am Marktplatz
  • 21:00 Uhr Kehraus mit den Stadtsoldaten

außerdem vom 16.09 - 19.09.2021

  • täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr Ausstellung „wiederfairwerten - aus alt mach neu“ und
  • Donnerstag von 18:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Reparaturcafé in der Zehntscheune Decima
  • Veranstalter: Eine-Welt-Verein, KEB, Decima Kunst- & Buchhandlung, Kolpingsfamilie, Team Reparaturcafé, Stadt- und Pfarrbücherei

Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen!
Mit kurzfristigen Programmänderungen muss gerechnet werden!

 

zum Seitenanfang

5. Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Bei neugewählten Kommandanten unserer Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.

Als 1. Kommandant der FFW Stadel wurde bei der Jahreshauptversammlung am 29.07.2021 Herr Kurt Allabar in seinem Amt bestätigt. 
Als 2. Kommandant der FFW Stadel wurde bei der Jahreshauptversammlung am 29.07.2021 Herr Martin Allabar in seinem Amt bestätigt. 

Als 1. Kommandant der FFW Roth wurde bei der Jahreshauptversammlung am 12.08.2021 Herr Jürgen Beckler in seinem Amt bestätigt. 
Als 2. Kommandant der FFW Roth wurde bei der Jahreshauptversammlung am 12.08.2021 Herr Marco Jechnerer neu gewählt. 

Als 1. Kommandant der FFW Hohenberg wurde bei der Jahreshauptversammlung am 04.09.2021 Herr Thomas Pfahler in seinem Amt bestätigt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den im Sachverhalt genannten Kommandantenwahlen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Fristverlängerung zur Sanierungsdurchführung im Rahmen des Sanierungsgebiets Altstadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Für Sanierungssatzungen, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen am 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, enthält § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)eine Pflicht der Gemeinde zur Aufhebung spätestens bis zum 31. Dezember 2021. Hierbei gilt die erstmalige Bekanntmachung der Satzung, nicht eine etwaige Änderung. Die Satzung „Sanierungsgebiet Altstadt Herrieden“ ist am 23.09.2004 in Kraft getreten und zum 14.12.2016 geändert wurden. Eine Aufhebungspflicht führt noch nicht zur Unwirksamkeit der Sanierungssatzung. Ab dem 31. Dezember 2021 ist jedoch ein Beschluss über eine Frist zur Sanierungsdurchführung gesetzlich erforderlich.
Für die Durchführungsfrist wird kein Satzungsbeschluss benötigt, er genügt ein einfacher Beschluss, der nicht Bestandteil der Satzung ist. Die Entscheidung der Gemeinde über die Dauer der zu beschließenden Sanierungsfrist liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde und ist von den Sanierungszielen sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.    

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass die Satzung „Sanierungsgebiet Altstadt Herrieden“ weiterhin erforderlich ist, um die noch nicht umgesetzten Sanierungsziele zu verwirklichen und beschließt die Durchführungsfrist der „Satzung Sanierungsgebiet Altstadt Herrieden“ bis zum 31. Dezember 2031 zu verlängern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Städteinitiative Tempo 30 für mehr Lebensqualität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Bayerische Städtetag hat mit seinem Rundschreiben vom 18.08.2021 (Nr. S 149/2021) Folgendes mitgeteilt:

„……das Präsidium des Deutschen Städtetags hat die Initiative der Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm unter dem Motto „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ durch einen Beschluss vom 30.06.2021 positiv begleitet. Das Städtetagspräsidium sieht in der Initiative eine gute Grundlage, für mehr Handlungskompetenzen der Städte bei der Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten, die in Modellversuchen erprobt werden sollten. Da zwischenzeitlich weitere Städte der Initiative beigetreten sind, möchte der Deutsche Städtetag die Initiative breiter bekannt machen und auch weiteren Groß-, Mittel- und kleineren Städten die Gelegenheit zum Beitritt ermöglichen.“

Dem Schreiben des Bayerischen Städtetags war das Schreiben des Deutschen Städtetags vom 13.08.2021 nebst Anlage beigefügt.  U. a. hieß es darin:

Städte, die der Initiative ebenfalls beitreten möchten, übermitteln ihre Beitrittserklärung bitte an das Dezernat V – Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, heike.gruendler@staedtetag.de. Wir sammeln die Informationen und werden über den Stand der Beitritte unter https://www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten berichten.
In der Anlage ist die Erklärung abgebildet:

„Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“

Alle genannten Schreiben mit Anlagen sind im RIS hinterlegt.

Dieses Thema ist in Herrieden bereits seit Jahren in der Diskussion und wird durch verschiedene Initiativen aus der Bürgerschaft und politische Gruppierungen unterstützt. Der Stadtrat mit seinen Ausschüssen hat sich bereits mehrfach mit diesem Thema in unterschiedlichen Kontexten beschäftigt. Bereits 2015 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beratungen zum ISEK einstimmig der Beschluss gefasst, dass Maßnahmen in die Wege geleitet werden sollen, um eine Temporeduzierung in der Altstadt zu erreichen (vgl. Beschluss vom 14.01.2015). 

Diskussionsverlauf

Nach verschiedenen Wortmeldungen aus dem Gremium, stellt Wolfgang Strauß um 19:37 Uhr den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Bürgermeisterin gibt dem Antrag statt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 9  somit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr an und beauftragt die Verwaltung, die Beitrittserklärung an den Städtetag zu übermitteln. Der Stadtrat beschließt, dass die Entscheidung über Tempo 30 beim Stadtrat liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist abgelehnt.

Dokumente
Download Anlage zum RS S 149_2021.pdf
Download Rundschreiben S 149_2021.pdf

zum Seitenanfang

8. Schwimmunterricht - Offensive Lebensrettung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.07.2021 wie folgt beraten: 
„In Gesprächen mit den Schulen und den Schwimmlehrern wird deutlich, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Dies erhöht die Gefahr von Badeunfällen. Um hier proaktiv zu agieren und die Gefahren zu minimieren, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Herrieden die Kursgebühren in Höhe von bis zu 60 € für den Schwimmlernkurs eines jeden in Herrieden mit Hauptwohnsitz wohnenden Kindes übernimmt. Anzurechnen hierauf sind Förderungen von anderen Förderstellen. Erstattet wird in der Gesamtsumme aller Förderungen maximal die Kursgebühr.“

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Übernahme der Kursgebühren, wie im Sachverhalt dargestellt, zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Haushaltsmittel entsprechend einzuplanen.“

Zwischenzeitlich ist vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein ähnliches Programm auf den Weg gebracht worden: Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhielten Erstklässler:innen und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Mehr Informationen unter: https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/mach-mit/index.php

Finanzielle Auswirkungen

Für ca. 60 Kinder im Jahr 60 € = 3.600.- € pro Jahr

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Herrieden grundsätzlich pro Kind, das in Herrieden mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, die Kursgebühren für einen Schwimmlernkurs in Höhe von bis zu 60 € übernimmt. Solange der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ fördert, gilt folgende Regelung:  Zuerst muss der Gutschein des Freistaates für einen Schwimmlernkurs eingelöst werden. Gegen die Vorlage eines Nachweises, dass die Landesförderung in Anspruch genommen worden ist, wird der kommunale Zuschuss für einen Anschlusskurs gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bewertung von Varianten für den Landesförderteil des Stadtschlosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Am 01.07.2021 fand eine Sitzung des Initiativkreises Stadtschloss statt. Am 05.07.2021 erreichte Bürgermeisterin Jechnerer folgende Niederschrift:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, 
 
30 Mitglieder des Initiativkreises Stadtschloss trafen sich am 1.7.2021 im Ratssaal des Stadtschlosses zur Diskussion der Nutzungsvarianten für den Palas und den ehemaligen Brauereitrakt im Mittelteil der Anlage. Die Namen der Teilnehmenden sind in der von Frau Schwander geführten Anwesenheitsliste enthalten.
 
Frau Schwander stellte zunächst den bisherigen Beratungsstand des Stadtrats mit den Varianten 0 -1 -2 -3 vor.
 
Architekt Pludra ging darauf vertiefend ein. Er stellte dar, dass ein großer Saal im 4. OG des Palas zwei zusätzliche Treppenhäuser bräuchte. Mit einer Hotelnutzung seien diese Varianten außerdem wegen der Lärmemissionen zum Beispiel bei Hochzeiten nicht vereinbar.
 
Dem schloss sich ein intensiver dreistündiger Gedankenaustausch an. Zusammengefasst spricht der Initiativkreis folgende Empfehlungen an den Stadtrat aus:
 
  1. Der Initiativkreis plädiert für die Schaffung eines weiteren Saales, dessen Kapazität deutlich größer als die des Ratssaales ist. Das 3. Obergeschoß mit einem Foyer im Palas und dem Saal im Brauereitrakt unter Einbeziehung der ehemaligen Malzdarre wird dafür als geeignetste Variante gesehen.
 
  1. Der Initiativkreis plädiert für die Aufnahme einer Nutzungsvariante 4 in die detaillierten Untersuchungen. Sie beinhaltet die Verlegung des Rathauses in das Stadtschloss sowie ein alternatives Nutzungskonzept für das bisherige Rathausareal.
 
  1. Ein klarer Wunsch des Initiativkreises sind räumliche Möglichkeiten für geschichtliche und zeitbezogene Ausstellungen. Altbürgermeister Herzog und der Eine Welt Verein unterbreiteten dazu konkrete Vorschläge.
 
  1. Die Gastronomie soll einen volkstümlichen Charakter bekommen, der für alle Schichten unserer Bürgerschaft einladend wirkt. Der Initiativkreis empfiehlt aus diesem Grund Pachtverhandlungen mit der Gutmann-Brauerei in Titting aufzunehmen. Damit könnten hohe Attraktivität und wirtschaftlicher Erfolg erreicht werden. Außerdem käme es so zur Wiederbelebung der jahrhundertelangen Verbundenheit der beiden fürstbischöflich-eichstättischen Brauereien; Titting wurde 1707 gegründet, Herrieden 1717.
 
  1. Alle Nutzungsvarianten müssen für die Bevölkerung mit Investitionskosten und laufenden Betriebskosten vor der abschließenden Entscheidung klar einsehbar sein.
 
  1. Die Wirkung der Schlossgebäude in der Stadtsilhouette hängt entscheidend vom Wiederaufbau der Umrisse des gotischen Palasdaches ab. Der Initiativkreis wiederholt daher seine Empfehlung, an diesem zentralen Restaurationsziel festzuhalten!
 
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel“
 
In den bisherigen Beratungen des Stadtrates über die Nutzung des Schlosses wurden bislang folgende Varianten bewertet: 

Der vom Stadtrat beauftragte Projektsteuerer kam bei der qualitativen Bewertung der Varianten zu folgendem Ergebnis: 

Insgesamt kann keine der bisherigen Varianten unter den aufgeführten Gesichtspunkten überwiegend positiv bewertet werden. Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Bewertung der Aspekt der Investitionskosten. Hierzu erfolgte eine separate Untersuchung, die 2019 von einer Investitionssumme für jede Variante von jeweils ca. 22 Mio € ausging. Diese Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 muss angesichts der aktuellen Entwicklungen überarbeitet werden.

Die Verwaltung schlägt ein zweistufiges Verfahren vor, um die Entscheidung über die Nutzung des Stadtschlosses vorzubereiten: 
Zunächst soll die bestehende Bewertungsmatrix um weitere Varianten erweitert werden. 
Alle Varianten beinhalten das Kulturgewölbe im Kellergeschoss und gehen von der Wiedererrichtung der Umrisse des gotischen Palasdaches aus:

Variante 4: 
Gastronomie + Verwaltung + Saal (größer als der Ratssaal) + Ausstellungsflächen/Museum
Variante 5: 
Gastronomie + Verwaltung + Räume für öffentliche Nutzung, z.B. vhs, Ausstellungsflächen, Museum
Variante 6: 
Gastronomie + XXL-Saal (Saal 370) + Entwicklungsflächen/Ausstellungsflächen/Museum
Variante 7:
Gastronomie + Saal (200, bestuhlt mit Stühlen und Tischen) + Entwicklungsflächen/Ausstellungsflächen/Museum

Wenn die Ergebnisse der qualitativen Bewertungen vorliegen, soll der Stadtrat darüber beraten, welche Variante(n) hinsichtlich der Investitionskosten und Förderungen untersucht werden soll(en). 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Bewertungsmatrix um die Varianten 4, 5, 6 und 7 wie im Sachverhalt dargestellt erweitert werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

10. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2020 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt. 

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahresrechnung (31.12.): 
2019
2020
a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben: 

27.099.788,50 €
26.571.893,96 €
b)  Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:       
7.378.143,43 €     7.701.570,41 €
 
7.853.868,78 €
c)  Gesamthaushalt:
34.801.358,91 €
34.425.762,74 €
Jahresüberschuss/fehlbetrag:
-323.426,98 €
 10.252,37 €
Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
5.575.682,88 €
4.321.685,70 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt: 
               0,00 €

10.252,37 €
Die Sonderrücklage beträgt:
2.474.417,04 €
2.474.417,04 €
Der Schuldenstand betrug: 
   1.931.127,01 €
4.022.558,41 €

Im Haushaltsjahr 2020 wurden zwei Darlehen in Höhe von jeweils 1,2 Mio. € für die Sanierung der Wassergewinnungsanlage Rauenzell und die Ertüchtigung der Zentralkläranlage in Anspruch genommen (Planansatz 2020: 2.477.681,00 €).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2020 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Teil-Nutzung der Herrieder Breitbandinfrastruktur durch die Fa. Bisping & Bisping

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 11

Sachverhalt

Das Unternehmen Bisping & Bisping hat die Erschließung eines Teilbereiches in der Stadt Feuchtwangen (OT Lichtenau, Oberahorn, Zumberg und Thürnhofen für ca. 100 Haushalte) übernommen. Um derzeit, aufgrund des geringen Umfanges der Maßnahme, keine größere Infrastruktur-Maßnahmen (POP) stemmen zu müssen, fragt das Unternehmen an, ob wie bereits 2019 bei der Breitbanderschließung der Gemeinde Wieseth, eine Nutzung freier Kapazitäten des POPs gegen Gebührenbeteiligung von Seiten der Stadt Herrieden vorstellbar ist. Der mit dem Unternehmen abgeschlossene Pachtvertrag beinhaltet dazu keine Regelung. Analog der Vorgehensweise in Wieseth wird die Verbindungsleitung und das passive Glasfasernetz im Teilgebiet Feuchtwangen durch Bisping & Bisping gebaut. Es musste deshalb für den Anschluss Wieseth eine separate Vergütungsregelung außerhalb des Pachtvertrages gefunden werden. Eine Beeinträchtigung bzw. Kapazitätseinschränkung des passiven Netzes und des POPs ist nach Mitteilung des Unternehmens auch bei Realisierung des bestehenden Masterplanes für Herrieden ausgeschlossen. 

  

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 960,00 € Einnahmen p.A. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gebührenvereinbarung in der Form zu, dass die Breitbandversorgung Feuchtwangen pro Anschluss mit 0,80 Euro pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Michael Weis - Kiosk am Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Weis fragt an, wie es mit dem Kiosk am Freibad weitergeht, nachdem der bisherige Pächter gekündigt hat?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass nach Ablauf des Pachtverhältnisses eine Ausschreibung erfolgt, um einen neuen Pächter zu finden.

Die Ausschreibung für den Kiosk im Parkbad Herrieden erfolgte in der Ausgabe 20/2021 des
Amtsblattes vom 07.10.2021.

zum Seitenanfang

12.2. Wolfgang Strauß - Online-Angebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, welche Dienstleistungen die Stadt Herrieden online anbietet?
Die Bürgermeisterin sagt zu, dass eine Übersicht dazu erstellt wird. 

zum Seitenanfang

12.3. Armin Jechnerer - Förderung durch den Freistaat beim Eintritt in einen Verein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Jechnerer fragt an, ob im Amtsblatt darüber informiert werden kann, dass Grundschulkinder beim Eintritt in einen Verein mit 30,00 € durch den Staat gefördert werden.

zum Seitenanfang

13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 13

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 02.12.2021 10:05 Uhr