Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:06 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Vorstellung AKTIVSTADTFEST 17.07.-18.07.2021
3.2 Verabschiedung von Philipp Weiß aus Ehrenamt
3.3 Projekt: Herrieder Wanderwege
3.4 neuer Stadtplan
4 Herrieder Souvenirs
5 Novellierung der Plakatierung im Gemeindegebiet Herrieden
6 Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte
7 Aktueller Stand zum Wohnmobilstellplatz
8 Anfragen
8.1 Armin Jechnerer - Werbung für Bikepark
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales sowie  Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift KSS 16.03.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 3
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3.1. Vorstellung AKTIVSTADTFEST 17.07.-18.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den aktuellen Stand zu den Planungen für das AKTIVSTADTFEST vor.

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3.2. Verabschiedung von Philipp Weiß aus Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Philipp Weiß hat den städtischen Geschirrverleih seit 1989 ehrenamtlich geleitet. Diese Aufgabe übernimmt Julia Rothenberger zum 01.07.2021. Herr Weiß wird an der Sportler- und Ehrenamtsehrung aus diesem Ehrenamt verabschiedet. 

Diskussionsverlauf

Armin Jechnerer bittet die Verwaltung zu prüfen, ob Herr Philipp Weiß eine Bürgermedaille zusteht.
Frau Jechnerer antwortet, dass die Verwaltung den Sachverhalt prüfen wird.

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3.3. Projekt: Herrieder Wanderwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales vom 13.10.2020 wurde festgestellt, dass derzeit auf die Möglichkeiten für Wanderer in Herrieden nicht explizit hingewiesen wird. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, eine Herrieder Wanderkarte auf den Weg zu bringen. Sie soll auf einer Übersicht (mit QR-Code) am Marktplatz und in den Info-Pavillons am Sportplatz und an der Münchener Straße ausgehängt werden und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.
Für den 21. Juni 2021 wird um 18.30 Uhr zu einer ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Wandern in Herrieden“ eingeladen (online oder als Präsenzveranstaltung). Die Arbeitsgruppe steht allen Interessierten offen. Wer mitarbeiten möchte, meldet sich bitte bei Herrn Matthias Albrecht per E-Mail an, sodass ggf. die Zugangsdaten für das online Meeting zugesandt werden können. 
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, ein Wanderwegenetz zu erstellen. Die bestehenden Wege sollen erfasst und ggf. nach den Anforderungen an moderne Wanderwege überarbeitet werden. Dazu gehören unter anderem so wenig Teerstrecken wie nur möglich, sehr gute Markierung in beide Richtungen und weitere Aspekte, die im Markierungsleitfaden des Deutschen Wanderverbandes dokumentiert sind. Dieser Leitfaden ist im RIS hinterlegt. Die Wanderwege können dann auch ins Tourenportal des Tourismusverbandes „Romantisches Franken“ aufgenommen werden. 

Diskussionsverlauf

Armin Jechnerer schlägt vor, eine Neuauflage des AGIL-Aktiven-Atlas auf den Weg zu bringen, da der jetzige nicht mehr aktuell ist.

Dokumente
Download Markierungsleitfaden_DWV_2020.pdf

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3.4. neuer Stadtplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den aktuellen Stand des neuen Stadtplans vor. Zunächst wird die Auflage für ein bzw. zwei Jahre gedruckt. Dann wird noch einmal aktualisiert und damit wird eine größere Auflage gedruckt. Die Sponsoren werden für beide Auflagen geworben.

Dokumente
Download 2021-05-11 Faltkarte Stadtplan_Herrieden_DIN A2-mit Ausschnitt.pdf

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4. Herrieder Souvenirs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 21. 07. 2021 hat sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales mit dem Thema „Herrieder Souvenirs“ beschäftigt. 
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, folgende Produkte und den Verkauf über Unternehmer auf den Weg zu bringen: 
  • Gesellschaftsspiel 
  • Radtrikot, auch T-Shirts oder Hoddies
  • Getränkeflasche fürs Rad
  • Buff
  • Mundschutz
  • Herrieder Malbuch (erstes Wimmelbild wurde bereits in Auftrag gegeben)
  • Stifteset
  • Schirm mit Sehenswürdigkeiten aus Herrieden
  • USB-Stick
  • Briefmarkenbogen mit Herrieder Motiven
  • Handtücher 
Zwischenzeitlich wurden auch noch Pralinen als Souveniridee von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer Herrieder Konditorin entwickelt. 

Als alternative Vermarktungsoption stellt die Verwaltung heute folgende Alternative zur Beratung: 
Die Stadt Herrieden lässt die Produkte in angemessener Stückzahl herstellen. In den Verkauf könnten die Produkte über die Bücherei, das Freibad, das Rathaus und die Sparkasse gebracht werden. Außerdem kann bei städtischen Veranstaltungen ebenfalls ein Verkauf organisiert werden. Der Überschuss, der je Artikel erzielt wird, soll vollständig an die Bürgerstiftung Herrieden gehen.

Wenn die Stadt Herrieden einzelne Stücke dieser Waren als Gastgeschenke etc. übernimmt, erfolgt eine Verbuchung zum Einkaufspreis.

Diskussionsverlauf

Armin Jechnerer schlägt vor, die Souvenirs in Herrieder Hotels und in der Touristeninformation anzubieten.
Frau Jechnerer antwortet, dass ein Flyer mit allen Produkten angefertigt werden kann. Dieser kann dann ausgelegt werden.

Maximilian Hertlein rät, den USB-Stick aufgrund des technischen Fortschritts nicht zu produzieren.
Frau Jechnerer antwortet, dass man den Stick in der Liste nach hinten schieben kann.

Christian Enz schlägt vor, preiswerte Kugelschreiber dem Sortiment hinzuzufügen.
Frau Jechnerer, stimmt dem Vorschlag zu.

Jürgen Leis fragt an, ob bei einer 2. Auflage des Radtrikots neue Sponsoren gefragt werden.
Frau Jechnerer antwortet, dass es für die 2. Auflage einen neuen Sponsorenaufruf geben wird.

Armin Jechnerer fragt an, den QR-Code auf mehrere Produkte zu drucken.
Frau Jechnerer antwortet, dass die Verwaltung prüfen wird, ob man den QR-Code auf allen Produkten anbringen kann. 

Beschluss

Der KSS-Ausschuss stimmt den Anschaffungen zu den vorgestellten Konditionen und dem Verkaufskonzept wie vorgestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download Pralinen.pdf
Download Radtrikot Stadt Herrieden 2021.pdf

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5. Novellierung der Plakatierung im Gemeindegebiet Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer legt dem Gremium eine Novellierung der geltenden Plakatierungsverordnung zur Beratung vor. Die Änderungsvorschläge sind durch kursive Zeichenformatierung und Streichung markiert:


Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden


Auf Grund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:


§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Stadtmauern Stadtgebiet.

  2. Anschläge in der Öffentlichkeit im Sinne dieser Verordnung sind Plakate, Zettel oder Tafeln, Aufkleber und sonstige schriftliche oder bildliche Druckerzeugnisse, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Wartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, Briefkästen, Lichtmasten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ferner Verteiler- und Schaltkästen oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern und Fahrzeuganhängern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge, insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wahrgenommen werden können. Hierunter fallen nicht Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind.

  3. Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Werbeanlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.



§ 2
Beschränkung von Anschlägen

  1. Innerhalb des Geltungsbereiches (vgl. § 1 Abs. 1 dieser VO), ist das Plakatieren und Anbringen von Anschlägen als Wahlwerbung aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Stadt Herrieden erlaubt. 

  2. An den Ortstafeln werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.

  3. Eine Plakatierungsgenehmigung kann für Veranstaltungen, die im Herrieder Stadtgebiet stattfinden, und von Herrieder Unternehmern beantragt werden. 

  4. Die Anschläge dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort der Anbringung Anlass zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Durch die Anschläge darf weder der Fußgängerverkehr noch der fließende Verkehr auf den öffentlichen Straßen und Wegen beeinträchtigt werden. Evtl. erforderliche Genehmigungen von Straßenbaulastträgern bleiben von dieser Verordnung unberührt. 

  5. Auf den Anschlägen ist jeweils die für den Inhalt und die Aufstellung verantwortliche Person mit Adresse zu benennen. 

  6. Genehmigte Anschläge oder Ankündigungen dürfen frühestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin aufgestellt werden und müssen spätestens eine Woche nach dessen Ablauf wieder entfernt sein.

  7. Im Übrigen kann die Stadt in besonderen Fällen, insbesondere anlässlich besonderer Ereignisse, im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen gestatten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb der gesetzten Frist wieder beseitigt sind.


§ 3
Ausnahmen

  1. Politische Parteien und Wählergruppen, die für eine Wahl zugelassen sind, dürfen jeweils 6 Wochen vor Wahlen und Abstimmungen (Volks- und Bürgerbegehren, Volks- oder Bürgerentscheide) zum Zwecke der Wahlwerbung u. ä., eigene Plakatträger aufstellen. Ergänzend gilt bei Volks- und Bürgerbegehren zusätzlich der Zeitraum während der Auslegung der Eintragungslisten sowie bei Bürgerbegehren der Zeitraum der Sammlung der Unterschriften. 

  2. Innerhalb der Stadtmauern ist das Anbringen nur auf den durch die Stadt Herrieden zum Anschlag bestimmten Anschlagstafeln am Marktplatz erlaubt. Politischen Parteien und Wählergruppen, die für eine Wahl zugelassen sind, wird auf Antrag eine entsprechende Fläche auf den Anschlagstafeln zugewiesen.

  3. Soweit dabei öffentlicher Verkehrsgrund benutzt wird, dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Die Stadt Herrieden stellt im Benehmen mit der Polizei einen solchen Zustand fest und erlässt die notwendige Anordnung. Die erforderliche Erlaubnis nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gilt für die Dauer der berechtigten Aufstellung als erteilt. 

§ 3 4
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme

  1. Die Plakatträger sind innerhalb einer Woche nach Veranstaltungen, Wahlen oder Abstimmungen bzw. nach Abschluss von Eintragungszeiten bei Volks- oder Bürgerbegehren bzw. nach Abschluss von Eintragungszeiten bei Volksbegehren oder der endgültigen Abgabe der Unterschriftslisten bei Bürgerbegehren zu entfernen. 

  2. Die Stadt Herrieden kann zum Vollzug dieser Anordnung Auflagen oder Beseitigungsanordnungen für den Einzelfall treffen.

  3. Kommt ein Verpflichteter einer Anordnung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Stadt Herrieden die versäumte Handlung im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung richtet sich nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.


§ 4
Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen

  1. Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Plakatierungsverordnung entgegen § 2 einen Anschlag als Wahlwerbung im Sanierungsgebiet der Altstadt Anschläge anbringt, anbringen lässt oder auf seinem Besitz oder Eigentum duldet, obwohl er zur Entfernung in der Lage wäre.


§ 5
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

  2. Die Verordnung gilt 20 Jahre.



Herrieden, den 
 
Dorina Jechnerer
Erster Bürgermeisterin


In der Sitzung wurden einige Änderungen besprochen. Die geänderte Fassung ist im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt die Verordnung, wie diese als Anlage im RIS eingestellt ist mit der Ausnahme der farblich gekennzeichneten unklaren Punkte. Diese werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses noch einmal zur Beratung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download Plakatierungsverordnung Entwurf 18_05_2021.pdf

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6. Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 dem Stadtrat empfohlen, folgender Förderung zuzustimmen:
       „Förderung von Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Jedoch muss der Antragsteller im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Außerdem muss der Automat 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 05.05.2021 mit diesem Thema befasst. In der Aussprache wurde folgende Ergänzung vorgeschlagen und kontrovers diskutiert: „Eine Gewährung der Förderung erfolgt im jeweiligen Ortsteil vorrangig an Vereine.“ In der Abstimmung fand weder der Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, noch der vom Ausschuss empfohlene Beschlussvorschlag eine Mehrheit. Allerdings wurde in der Diskussion deutlich, dass eine Mehrheit grundsätzlich eine Förderung für Marktautomaten befürwortet. Deshalb berät heute der Ausschuss erneut. Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung vor:

Förderung von Marktautomaten in den Herrieder Ortsteilen

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten. 
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel in einem Ortsteil gewährt. 
  3. Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmer oder Vereine des jeweiligen Ortsteils sein. 
  4. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht. 
  5. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. 
  6. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden. 
  7. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 

Beschluss

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Förderung der Marktautomaten mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung zuzustimmen:

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten.
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Kosten, die für den Kauf eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel anfallen, gewährt. 
  3. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
  4. Im Falle einer Automatenmiete werden jährlich 50% für den Unterhalt (nicht Betriebskosten) max. 1000,-€ jährlich an Förderung gewährt. Der max. Förderzeitraum beträgt im Falle der Automatenmiete 6 Jahre. 
  5. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Betreiber. Betreiber können sein: Vereine, Privatpersonen oder Unternehmer aus Herrieden. 
  6. Geht ein Förderantrag bei der Stadt Herrieden ein, wird dies zunächst als Bekanntgabe im Bau- und Verkehrsausschuss und im Amtsblatt angezeigt. Erst in der darauffolgenden Sitzung berät der Bau- und Verkehrsausschuss über den Förderantrag. 
  7. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
  8. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. Bei der Prüfung des Antrags spielen der Ortsbezug, die Erstmaligkeit einer Antragsstellung und die Sozialverträglichkeit eine besondere Rolle.
  9. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Aktueller Stand zum Wohnmobilstellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den aktuellen Stand zum Wohnmobilstellpatz vor.


Außerdem schlägt die Verwaltung vor, dass die Emissionsrose im Baugebiet Schrotfeld für die Errichtung von Garagen und Wohnmobilabstellplätzen genutzt werden könnte.  Damit kann die Stadt Herrieden in der Zeit, in der eine Überplanung nicht möglich ist, Mieteinnahmen erzielen.  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden folgende Ergänzungsvorschläge unterbreitet:

Stellplätze durch Reduzierung des Grünstreifens vergrößern.

Für Besucher des Stellplatzes kostenlosen Zugang zum Freibad oder Hallenbad ermöglichen.

Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes öffentliche Toiletten errichten.

Kiosk zum Freibad hin baulich abgrenzen, damit der Kiosk auch außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades als Biergarten betrieben werden kann.

Beschluss 1

Der KSS-Ausschuss stimmt der Standortauswahl zu und beauftragt die Verwaltung nun die entsprechenden Angebote für diesen Standort einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem BV-Ausschuss, die Nutzung der Emissionsrose im Baugebiet Schrotfeld gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 8
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8.1. Armin Jechnerer - Werbung für Bikepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Armin Jechnerer fragt an, ob man zukünftig in Zusammenarbeit mit Fr. Bremm vom Romantischen Franken den Herrieder Bikepark besser bewerben kann. Des Weiteren schlägt er vor, Hinweisschilder anzubringen, um auf den Bikepark aufmerksam zu machen.
Frau Jechnerer antwortet, die Möglichkeiten zu prüfen.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 18.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Es sind keine Bürgeranfragen eingegangen.

Datenstand vom 23.09.2021 14:01 Uhr