Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, den Beauftragten für städtische Waldungen Herrn Martin Hirsch und den Leiter der Stadtgärtnerei Herrn Willi Wellhöfer sowie zwei Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Außenbesichtigung - Keine
Gremium
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Sitzung
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Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4. Bekanntgaben
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Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4.1. Informationen zum städtischen Baumkataster
Gremium
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Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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Sachverhalt
Herr Willi Wellhöfer (Leiter Stadtgärtnerei) gibt Informationen zum städtischen Baumkataster. Es wird in Kürze ein Baumkataster für die Stadt Herrieden erstellt. Es ist geplant, im Laufe der nächsten Jahre bis zu 8.000 städtische Bäume zu erfassen. Hierzu wird zunächst eine „Erstaufnahme“ benötigt. Darin enthalten sind wichtige Daten über den jeweiligen Baum, z.B. Standort, Größe, Zustand usw.
Für die Erstaufnahme soll eine Fachfirma beauftragt werden. Die Hard- und Software ist bereits vorhanden. Das Baumkataster ist nicht nur für die Pflege der Stadtbäume, sondern insbesondere auch dafür da, dass man im Falle eines Schadensfalls rechtlich abgesichert ist. Im Haushaltsplan sind die Kosten bereits berücksichtigt.
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4.2. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4.3. Müllproblematik in Außenbereichen
Gremium
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4.3 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert, dass das Aufstellen von Mülleimern neben Ruhebänken kontraproduktiv wäre. Hinweisschilder für „Müllablagern verboten“ werden aufgestellt.
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4.4. Vergabe der Grüngutannahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4.4 |
Sachverhalt
Der UEL-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 beschlossen, dass das Auslagern der Grüngutannahme aus dem Wertstoffhof erfolgen soll. Eine Kooperation mit der Fa. Appold wird abgeschlossen. Nach einem Jahr soll die Umstellung evaluiert und in den Bürgerversammlungen 2022 die Akzeptanz abgefragt werden. In den noch kommenden Bürgersammlungen soll die Umstellung bekannt gegeben werden. Das Auslagern wird ab März 2022 praktiziert.
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4.5. Informationen zu Hundebeuteln aus Recyclingmaterial
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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Sachverhalt
Im UEL-Ausschuss vom 24.11.2020 hat sich Stadträtin Franziska Wurzinger nach der Möglichkeit von Hundebeuteln aus Recyclingmaterial erkundigt. Hierzu hat Matthias Albrecht zusammen mit Willi Wellhöfer recherchiert. Bei dieser Recherche sind sie auf nützliche Informationen unter https://utopia.de/ratgeber/hundekotbeutel-gibt-es-eine-nachhaltige-variante/ gestoßen. Der Einfachheit halber wird der Text aus der Seite dargestellt:
„Ein Lösungsansatz sind Beutel aus sogenanntem Bio-Plastik. Damit kann entweder die Zusammensetzung des Kunststoffs aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais oder Zuckerrohr gemeint sein oder die Art und Weise der Zersetzung der Tüte in der Umwelt. Erhältlich sind Hundekotbeutel dieser Art etwa bei **Memolife oder bei **Amazon.
- Die biobasierten Beutel aus nachwachsenden Rohstoffen sind aber nicht immer auch biologisch abbaubar. Umgekehrt bestehen die biologisch abbaubaren Tüten nicht immer aus nachwachsenden Rohstoffen.
- Zudem sind nicht alle biologisch abbaubaren Beutel auch unter nichtindustriellen Bedingungen kompostierbar und bauen sich in der Natur daher kaum ab. Und selbst in einer Kompostieranlage kann Bio-Plastik in der Regel nicht von gewöhnlichem Plastik unterschieden werden und wird schließlich aussortiert.
- Um Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zu produzieren, werden häufig große Mengen an Pestiziden in Monokulturen eingesetzt.
Die biobasierten Tütchen sind also im Hinblick auf das verwendete Material nur auf den ersten Blick nachhaltiger. Auch bei der Müllverwertung unterscheiden sie sich kaum von den handelsüblichen Beuteln.
Hundekotbeutel aus recyceltem Plastik
Eine weitere Alternative sind Hundekotbeutel aus recyceltem Plastik.
- Der Vorteil dieser Beutel ist, dass für die Herstellung altes Plastik wiederverwertet wird und so Rohstoffe und CO2-Emissionen eingespart werden. Allerdings können auch diese Tütchen aus recyceltem Plastik nur einmal verwendet werden – und landen danach wie die handelsüblichen Beutel im Restmüll. Bei der Verbrennung entsteht dann wiederum CO2.
Hundekotbeutel aus Papier – die umweltfreundliche Variante?
Ganz auf Plastik verzichten kannst du mit Hundekotbeuteln aus Papier. Das Unternehmen „The PooPick“ hat eine Art Schaufelsystem aus recycelter Wellpappe entwickelt, das bis zu 70 Prozent aus recyceltem Papier besteht.
- Papier und Pappe sind grundsätzlich besser biologisch abbaubar als Plastik. Besonders nachhaltig sind Hundekotbeutel aus Papier, wenn sie schon aus recyceltem Papier hergestellt werden. Das ist ressourcenschonender als neu produziertes Papier oder ein Plastikbeutel aus Erdöl.
- Auch hier besteht das Problem der Entsorgung: Ein gebrauchter Papierbeutel kann weder im Papier- noch im Biomüll entsorgt werden und landet so letztendlich wieder im Restmüll.
Zwar sind die genannten Lösungen insofern umweltfreundlicher, als dass sie aus nachwachsendem Material hergestellt werden, teilweise biologisch abbaubar sind und ressourcenschonender hergestellt werden. Nach Gebrauch landen die verschiedenen Tütenarten jedoch alle in derselben Tonne und werden dort verbrannt. Eine wiederverwendbare Alternative für die handelsüblichen Hundekotbeutel lässt also noch auf sich warten und ist schwieriger als gedacht.“
Auf der Seite des Anbieters der Hundekotbeutel "belloo" sind verschiedene Varianten gegenübergestellt:
Diese Hundekotbeutel aus recyceltem PE werden bei der nächsten Bestellung ausprobiert.
Des Weiteren wurden in den letzten Wochen und Monaten einige zusätzliche Hundekotbeutel im Gemeindegebiet von Herrieden aufgestellt.
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4.6. Bepflanzung Ausgleichsflächen Bebauungsplan Nr. 11 "Sandfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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Sachverhalt
Bezüglich einer Anfrage aus der Bürgerversammlung Hohenberg zu den Ausgleichspflanzungen im Bebauungsplan Nr. 11 „Sandfeld“ kann wie folgt geantwortet werden:
Die Ausgleichspflanzungen sind weitestgehend umgesetzt (teilweise mit mehr Bäumen als vorgesehen). Die Streuobstwiese im östlichen Bereich wird erst nach Bebauung des angrenzenden Grundstücks angelegt. Die Bäume entlang des Parkstreifens werden nach Fertigstellung der Asphaltdeckschicht 2022 gepflanzt. Die Grundstücksbesitzer werden auf die noch zu pflanzenden Ortsrandeingrünen auf den privaten Flächen, soweit es der Baufortschritt zulässt hingewiesen.
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4.7. Schrotfeld - Zentrale Wärmeversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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Sachverhalt
Die Firma Naturstrom hat mitgeteilt, dass im Schrotfeld 15.4 ein kaltes Nahwärmenetz aus nachfolgenden Gründen nicht zu realisieren ist:
- keine Tiefenbohrungen für Sonden zulässig (Eingriff in die Trinkwasserschicht - Grundwasserschutz)
- keine Saug- und Schluckbrunnen zulässig (zu nah am Altmühlgrund)
- zu wenig Fläche für Kollektoren im näheren Umgriff für die komplette Größe des Schrotfeldes vorhanden
- Leistungsfähige Kanäle für die Wärmegewinnung im näheren Umfeld nicht vorhanden
Daher kommt für das Schrotfeld als Zentrale Wärmeversorgung nur ein Nahwärmenetz in Frage. Hier werden verschiedene Möglichkeiten geprüft.
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4.8. Weitere mögliche Vorgehensweise Sanierung Biomasseheizwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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4.8 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 16.06.2021 wurde von Herrn Armin Jechnerer folgendes angefragt:
„Stadtratsmitglied Armin Jechnerer fragt an, ob man nicht die Immissionswerte der Hackschnitzelheizung am Freibad, insbesondere die Filteranlage überprüfen kann. Bürgermeisterin Jechnerer gibt bekannt, dass dies im Ausschuss nochmal beraten bzw. überprüft wird.“
Die Biomasseheizung ist im Jahr 2005 gebaut worden. Die Feuerstätte wurde unter den damaligen gesetzesmäßigen Emissionswerte abgenommen und besitzt Bestandsschutz. Aktuell besteht diesbezüglich in die Nachrüstung einer Feinstaubfilteranlage als kein Handlungsbedarf. Auch ließe sich eine Nachrüstung aus den derzeitigen Platzverhältnissen nur durch einen Gebäudeneubau realisieren. Mit der Vergabe an einen neuen Hackschnitzellieferanten bekommt man nun auch 100 % Waldhackgut. Durch System- und Netzoptimierung konnte bei der Wärmeerzeugung weiteres Gas eingespart werden. Auch wurden die vorhandenen Pufferspeicher wieder ins gesamte Nahwärmenetz mit integriert und vorhandene Verbrauchsspitzen dadurch abgemindert. In Anbetracht auf Standort, Größe usw. der neu zu planenden Turnhalle wäre ein Heizungsaustauch (Neue Feuerstätte) zum aktuellen Zeitpunkt empfehlenswert.
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4.9. Informationen zur Netzstabilität und Netzinfrastruktur der N-ERGIE
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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4.9 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage bei der N-ERGIE erhielt die Verwaltung die Information, dass es in nächster Zeit eine Informationsveranstaltung auf Landkreisebene geben werde, bei der Fragen der Netzstabilität in Zusammenhang mit Windrädern und PV-Anlagen sowie Fragen zur Netzinfrastruktur (vor allem der Mittelspannung) erörtert werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber zeitnah von der N-ERGIE mitgeteilt. Die Verwaltung bat im Vorfeld um Informationen zu diesen Themen, die dann auf der Homepage der Stadt Herrieden oder im Amtsblatt veröffentlicht werden können.
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4.10. Sachstand Zukunftswald und Alleepflanzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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4.10 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer informiert über den momentanen Sachstand bzw. über die Neupflanzungen sowie der Zaunanlage (Metallzaun).
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4.11. Bericht des Windkümmerers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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4.11 |
Sachverhalt
Windkraft in Herrieden – Gespräch mit Vertretern der Röser Bürgerschaft
Windkraft ist eine essenzielle Säule der Energiewende. Dies war auch bei einem Gespräch am 07.10.2021 im Saal des Stadtschlosses Herrieden Konsens. Uneinigkeit und Diskussionsbedarf gab es jedoch vor Allem, wo genau Windkraftanlagen im Stadtgebiet errichtet werden sollen. Teilnehmer des Gespräches waren Frau Bürgermeisterin Jechnerer, die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats, Vertreter der Röser Bürgerschaft, Herr Maurer (Windkümmerer) und Herr Dr. Fugmann vom regionalen Planungsverband.
Hauptsächlich ging es um die Nutzung der Wind-Vorbehaltsfläche in der Nähe des Ortsteils Rös, die von Experten als sehr geeignet angesehen wird. Zuvor hatten die Röser Bürger verschiedene Gegenargumente an die Bürgermeisterin übergeben. Sie betonte, dass alle weiteren Schritte mit Einbindung und Anhörung der Röser Bürger stattfinden werden. Eine alternative Fläche wird gemeinsam mit der Nachbarkommune Leutershausen untersucht. Ein weiteres Gebiet im Stadeler Forst ist zwar in entsprechendem Abstand von Ortschaften, aber durch den Schutz des dort lebenden Seeadlers kaum umsetzbar.
Hr. Dr. Fugmann vom regionalen Planungsverband zeigt weitere Windpotenzialflächen in Herrieden auf. Setzt man dort allerdings die notwendigen Abstände von mindestens 800 Metern an, ergeben sich erhebliche Korrekturen. Zudem wurde eine Realisierung der Windkraft auf diesen Flächen bereits verworfen. Trotzdem sollen zwei Optionen nochmals näher betrachtet werden.
Ein Konsens konnte in dieser Sitzung leider noch nicht erzielt werden. In den nächsten Monaten sollen weitere Vertiefungsrunden stattfinden. Zudem ist der Besuch einer Windkraftanlage in Birkenfels (Markt Flachslanden) geplant.
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4.12. Bäume am Kirchplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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4.12 |
Sachverhalt
Auf Anregung des städtischen Beauftragten für Grünflächen und Waldungen, Herrn Martin Hirsch, und der Fraktion der Freien Wähler soll sich der Ausschuss mit den Bäumen am Kirchplatz beschäftigen. Aus Sicht des Baumexperten ist der Erhalt der Bäume gefährdet. Die Trockenheit belastet insbesondere den alten Baumbestand in der Innenstadt. Herr Martin Hirsch erklärt sich bereit, die Bäume zu begutachten und bis zur nächsten Sitzung des UEL-Ausschusses im Frühjahr geeignete Maßnahmen vorzustellen.
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5. Beratung über mögliche Flächen für PV-Freiflächenanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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Sachverhalt
In der heutigen Sitzung werden die Beratungen aus der Sitzung vom 29.06.2021 zur PV-Freiflächenanalyse fortgesetzt.
In der Ausschusssitzung vom 24.11.2020 hat das Gremium über eine Überarbeitung der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2010 beraten. In dieser Sitzung hat Herr Dr. Fugmann vom Regionalen Planungsverband ein Impulsreferat gehalten und Fragen aus dem Gremium beantwortet.
Im Ergebnis fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Der UEL-Ausschuss beschließt folgende Vorgehensweise:
- die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen. Die bisherige PV-Freiflächenanalyse soll überarbeitet werden.
- Das Gremium soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Fragen: „Wo“, „Wie viele“ und „Wie“ intern abklären und bearbeiten. Die Ergebnisse sollen dann in die Überarbeitung der neuen Analyse mit einfließen.
Mit den Fragen nach dem „Wie viele“ und „wie“ hat sich das Gremium zwischenzeitlich beschäftigt und dazu den „Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen“ erarbeitet. Hierbei wurde Grundsätzliches (I.) geregelt, die Begrenzung des Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus (II.) insgesamt festgelegt und Kriterien für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen (III.) definiert (siehe unten).
Aufgrund der Rückmeldungen aus den Fraktionen im Vorfeld der Sitzung muss heute diskutiert werden,
- ob eine flächenscharfe Potentialflächenkarte als Grundlage für die Behandlung von Bauanträgen erstellt werden soll, bzw. welche Rolle die Potentialflächenkarte bei der Behandlung von Bauanträgen spielen soll und
- wie mit Bauanträgen grundsätzlich umgegangen werden soll, auch wenn sie sich auf Flächen beziehen, die aufgrund der Potentialflächenkarte für PV-Freiflächen nicht empfohlen werden.
Für die Erstellung der Potentialflächenkarte wurden durch das beauftragte Büro Klärle folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Kriterienkatalog Standortanalyse Freiflächen-Photovoltaik
Stadt Herrieden
- Ausschlussgebiete / Schutzgebiete
Gebietskategorien, in denen die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ausschlussgebiete aus tatsächlichen Gründen
- Siedlungsflächen
- Infrastruktur (z.B. Straßen)
- Wasserflächen
- Waldflächen
Ausschlussgebiete aus rechtlichen Gründen
- Biotope
- Wasserschutzgebiete (Zone I)
- Überschwemmungsgebiete (HQ100)
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Restriktionen
Gebietskategorien, in denen Restriktionen vorliegen, die sich nur bedingt für die Errichtung von Freiflächen-PVA eignen und daher aus regionalplanerischer Sicht nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden sollten.
- FFH-Gebiete
- Vogelschutzgebiete
- Wasserschutzgebiete (Zone II)
- Bodendenkmäler
- Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Regionalplan)
- Vorranggebiete für Bodenschätze (Regionalplan)
- Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze (Regionalplan)
- Vorranggebiete für Hochwasserschutz (Regionalplan)
- Trenngrün (Regionalplan)
- Standortkriterien
Gebietskategorien, die aus städteplanerischer Sicht in besonderem Maße beachtet werden sollten.
- Landschaftsbild: Freihaltung der Talhänge (Altmühl und Wieseth)
- Landwirtschaftliche Qualität der Böden: Flächen mit hoher Acker- und Grünlandzahl
Frau Urban vom Büro Klärle steht in der heutigen Sitzung den Gremiumsmitgliedern für Fragen zu den Kriterien zur Verfügung, indem sie online zugeschaltet wird.
Die ausführliche Analyse ist der Präsentation zu den Beratungen in der 8. Sitzung des UEL-Ausschusses vom 29.06.2021 zu entnehmen.
Als Ergebnis dieser Analyse wurde zur weiteren Beratung folgende Karte präsentiert.
Laut Landesentwicklungsprogramm Bayern (Grundsatz 6.2.3) sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst an vorbelasten Standorten (hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen Verkehrswege, Energieleitungen etc. oder Konversionsstandorte - bei uns also vor allem entlang der Autobahn) realisiert werden. Wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden diese Aspekte im Beteiligungsverfahren von der Regional- und Landesplanung eingebracht, die auch entsprechend zu berücksichtigen sind.
Wird also ein Bauantrag für eine Fläche, bei der es sich nicht um vorbelasten Standort handelt, auf den Weg gebracht, ist in der Regel eine Standortalternativen-Prüfung erforderlich. Durch diese muss nachgewiesen werden, dass es keine alternativen vorbelasteten Standorte gibt und die Planung im Vergleich zu anderen Flächen geringstmögliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild hat.
Für potentielle Antragssteller ist es somit auch aus diesem Grund hilfreich, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für PV-Freiflächenanlagen in Betracht kommen und welche nicht.
Gleichzeitig gibt es gute Gründe, die gegen eine flächenscharfe Ausweisung von Potentialflächen sprechen, u.a. behält sich die Kommune Abwägungsspielraum für die Fälle vor, in denen Kriterien miteinander in Konkurrenz stehen. Zur Erläuterung sei folgendes Beispiel angeführt: Eine Fläche weist eine hohe Bodenpunktzahl auf und fällt damit eigentlich als Potentialfläche aus. Liegt diese Fläche allerdings an einem vorbelasteten Standort, könnte das Gremium die beiden Kriterien gegeneinander abwägen.
Daher erscheint es nach Rücksprache mit dem Büro Klärle durchaus überlegenswert, ob die Potentialflächenkarte so gestaltet wird, dass sie als Orientierung dient.
D.h. Standorte, die unstrittig alle Kriterien erfüllen, können markiert werden, wobei von einer grundstücksscharfen Markierung abzuraten ist.
Durch das Büro Klärle wurden folgende Flächen für die weiteren Beratungen zugrunde gelegt:
Folgende Flächen wurden von den Fraktionen begrüßt:
Nr. 6 (zum Teil nur Teilflächen)
Nr. 11 (zum Teil nur für Teilflächen)
Nr. 13 (alle nur für Teilflächen)
Nr. 14
Nr. 16 (alle nur für Teilflächen)
Nr. 17
Folgende Flächen könnten darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung im zweiten Schritt beraten werden:
Nr. 4
Nr. 8
In einem dritten Schritt könnte darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung über Teile folgender Flächen beraten werden:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 5
Nr. 9
Nr. 10
Folgende Flächen wurden im Vorfeld durch die Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:
Nr. 3
Nr. 7
Nr. 12
Nr. 15
Nr. 18
Folgende Vorgehensweise empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung:
Bereiche, in denen sich unstrittige Potentialflächen befinden, sollen in der Potentialflächenkarte auf geeignete Weise – nicht grundstücksscharf – gekennzeichnet werden.
Die Flächen werden mit einem x oder einem o markiert.
Abstimmung: 8: 0
Somit einstimmig beschlossen.
Bei allen Bauanträgen werden neben den Kriterien, die der Potentialflächenanalysenkarte zugrunde legen, folgende Kriterien bei der Beratung berücksichtigt:
- Abstand zur bestehenden/geplanten Wohnbebauung
- Auswirkung auf Lebensqualität
- Einsehbarkeit und Sichtbeziehungen zu ortsbildprägenden Objekten
- Auswirkungen auf Ortsbild
- Lage und Fernwirkung auf Talauen, Auswirkungen auf Landschaftsbild
- Lage in Naherholungsgebieten, Auswirkungen auf Erholungsqualität
- Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse
- Möglichkeiten der Eingrünung und Aufwertung des Projektgebietes
- Gunstfaktoren: topographische Ausrichtung, Netzanbindung, Agro-PV-Nutzung
Zusammen mit dem Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen bildet die Potentialflächenanalysenkarte und die Liste der obengenannten Kriterien, zukünftig die Grundlage für die Beratungen zu Bauanträgen im BV-Ausschuss.
Abstimmung 8:0
Somit einstimmig beschlossen.
Der Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen wurde vom Gremium in früheren Sitzungen bereits umfassend beraten.
Wenn sich das Gremium jedoch auf das wie oben erläuterte Prozedere verständigt, muss I.1. geändert werden.
Aktuell heißt es:
1. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können nur für Grundstücke beantragt werden, die sich in dem Bereich befinden, der in der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 als Potentialfläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen ist.
Neuer Formulierungsvorschlag:
1. Die Potentialflächenanalysenkarte bildet zusammen mit folgenden Kriterien
- Abstand zur bestehenden/geplanten Wohnbebauung
- Auswirkung auf Lebensqualität
- Einsehbarkeit und Sichtbeziehungen zu ortsbildprägenden Objekten
- Auswirkungen auf Ortsbild
- Lage und Fernwirkung auf Talauen, Auswirkungen auf Landschaftsbild
- Lage in Naherholungsgebieten, Auswirkungen auf Erholungsqualität
- Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse
- Möglichkeiten der Eingrünung und Aufwertung des Projektgebietes
- Gunstfaktoren: topographische Ausrichtung, Netzanbindung, Agro-PV-Nutzung
die Grundlage für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet von Herrieden.
Abstimmung 8:0
Somit einstimmig beschlossen.
Außerdem muss noch über die Festlegung der Höhe der Bürgerbeteiligung beraten werden.
Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen
- Grundsätzliche Regelungen
- Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können nur für Grundstücke beantragt werden, die sich in dem Bereich befinden, der in der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 als Potentialfläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen ist.
- Die Stadt Herrieden legt Wert darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Hierfür müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Es sollen ausschließlich „Bürgeranlagen“ von Herrieder Bürger/innen und Bürgern realisiert werden oder Anlagen,
an denen sich
- die Herrieder Bürger/innen oder Bürger/innen der direkten Nachbarkommunen
- finanziell in zumutbaren Höhen beteiligen können,
- mind. in Höhe von 50 % des Investitionsvolumens (Gesamtkosten die zur Errichtung der Anlage aufgewendet werden müssen).
- Für Ortsteile im unmittelbaren Umfeld des Anlagenstandortes wird den dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger ein Vorzeichnungsrecht eingeräumt.
- Für die Weiterveräußerung einer Anlage wird eine zeitliche Begrenzung von 20 Jahren festgesetzt.
- In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik-Projekt angeboten wird.
- Der Projektierer hat mind. eine Bürgerinformationsveranstaltung insb. im direkt betroffenen Ortsteil abzuhalten, zu der gesetzten Falls auch die Bürgerinnen und Bürger des angrenzenden Ortsteils der Nachbarkommune eingeladen werden müssen.
- Die für ein Projekt anfallende Gewerbesteuer ist vollumfänglich in der Stadt Herrieden zu entrichten. Bei interkommunalen Anlagen wird die Gewerbesteuer entsprechend dem Flächenanteile zwischen den Kommunen aufgeteilt.
- Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dieser umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen).
- Begrenzung des Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus insgesamt
- Es wird ein maximaler Freiflächen-Photovoltaik-Zubau von 25 ha gegenüber dem Stand vom 01.06.2021 (ca. 5,8 ha) festgelegt.
- Der Stadtrat wird sechs Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder dann, wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 25 ha erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild verträglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Stadtrat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht.
- Die maximale Größe pro Solarpark (entspricht dem Geltungsbereich des B-Planes) beträgt 10 ha (= Ausdehnung insgesamt, nicht nur die von den Solarmodulen überdachte Fläche). Die 10 ha können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken.
- Kriterien für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen
- Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz muss per
Erdverkabelung erfolgen.
- Die Versiegelung der Fläche wird auf ein Mindestmaß (max. 2 %) reduziert. Zur Versiegelung zählen alle Fundamente und Nebenanlagen.
- Vorhandene Brut- und Nistplätze wie z. B. Hecken, Bäume oder Landschaftselemente werden erhalten. Notwendiges Zurückschneiden von Hecken und Bäumen zur Baumaßnahme und Gehölzpflegemaßnahmen sind jeweils vor den Brutzeiten zu erledigen.
- Die Überstellung der Freiflächenanlage durch die Modulanordnung beträgt bei einer Nord-Süd-Ausrichtung nicht mehr als 50 % der gesamten Fläche abzüglich der Nebenanlagen (Azimutwinkel 21°). Bei einer Ost-West-Ausrichtung beträgt die Überstellung der Freifläche durch die Modulanordnung nicht mehr als 60 % der gesamten Flächen (abzüglich der Nebenanlagen).
- Um eine Querung durch kleine bis mittelgroße Säuger zu ermöglichen, wird eine Bodenfreiheit zur Zaununterkante von 15 cm durchgängig eingehalten. Im späteren Betrieb wird die Durchgängigkeit geprüft und erhalten. Begründete Ausnahmen zum Bodenbrüterschutz sind zulässig.
- Um Wanderkorridore für große Säugetiere zu erhalten, wird die Freiflächenanlage auf eine Größe von max. zehn Hektar umzäunte Fläche beschränkt. Der Abstand zu angrenzenden Anlagen beträgt mindestens 10 Meter (von Zaun zu Zaun). Dieser Korridor ist naturbelassen zu gestalten.
- Bei der Wiedereinsaat der offenen Fläche wird Saatgut mit regionalen Pflanzen verwendet. Dabei werden zunächst standortspezifische Saatgutmischungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm verwendet. z.B.
- B48 / B61 „Bienenweide Bayern"
- B48 / B61 „Lebendiger Acker – trocken“
- „Nr. 2 Fettwiese/Frischwiese“ von Rieger-Hofmann
- „Schmetterlings- und Wildbienensaum Nr. 8“.
- Bei Bedarf ist nach fünf Jahren eine Nachsaat mit standortspezifischem Saatgut durchzuführen.
- Eine Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ist auf der gesamten Fläche nicht zulässig.
- Die Bewirtschaftungswege sind in wassergebundener Bauweise herzustellen.
- Die Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf das Landschafts- und Ortsbild bzw. deren Sichtbarkeit sind durch eine entsprechende Eingrünung des Projektgebietes und eine landschaftsverträgliche Gestaltung zu reduzieren (vgl. Leitfaden ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen des Landesamtes für Umwelt).
- Beitrag zur Förderung der Biodiversität beim Bau von Freiflächen-PV-Anlagen
- Neben baulichen Maßnahmen tragen auch kontinuierliche Maßnahmen oder bestimmte Pflegekonzepte der Grünfläche während des Betriebs einer PV-Freiflächenanlage zu einer höheren Biodiversität bei. Art und Weise ist von der örtlichen Gegebenheit abhängig und muss entsprechend erfolgen. Dazu werden verschiedene Betriebsmöglichkeiten vorgeschlagen, die frei gewählt werden können. Die variablen Kriterien werden in Abhängigkeit ihrer Vorzüge zur Steigerung der Biodiversität über ein Punktesystem eingestuft. Dabei sind mindestens 8 Punkte zu erreichen, bei Anlagen mit einer Ost – West – Ausrichtung sind statt 8 mindestens 10 Punkte zu erreichen.
- Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird.
Variable Kriterien
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Punkte
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Pflege der Fläche durch Schafe. Dabei darf der Tierbesatz von 0,3 GV / ha nicht überschritten werden. Zusätzlich ist ein Haltungskonzept der Schafe vorzulegen, um eine artgerechte Haltung der Tiere ganzjährig / fortlaufend zu gewährleisten. Eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden. Bei Verbuschungen sind entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen.
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7
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Pflege der Fläche mit insektenfreundlicher Mähtechnik (Sense oder Balkenmäher). Der Zeitpunkt der ersten Mahd erfolgt so, dass unter Einbeziehung der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen Insekten ein ausreichendes Nahrungsangebot erhalten. Um weitere Rückzugsräume zu schaffen, erfolgt die Mahd auf zwei Etappen jeweils mit einem 14-tägigen Abstand. eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden (Überwinterungsmöglichkeit für Insekten). Das Erntegut wird von der Fläche abgefahren.
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5
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Offenhaltung von Teilflächen: Zur Bereitstellung unterschiedlicher Brut- bzw. Lebensräume werden 100 m² / ha von Bewuchs freigehalten. Das Freihalten erfolgt über eine maschinelle Bodenbearbeitung ähnlich einer Saatbeet-Bereitung und wird zweimal im Jahr durchgeführt (Jeweils vor dem 31. März und dem 31. Juli).
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2
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Zur Einbindung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine regionaltypische Dornenhecke mit einer Länge von 20 % der Zaunlänge und einer Breiten von sechs Metern anzulegen. Unter Verwendung möglichst vielfältiger und regionaltypischer Arten wird eine Biotopvernetzung erreicht.
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2
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Entweder:
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Anlegen von Steinhaufen als Biotoptrittsteine: Es werden pro Hektar drei Steinhaufen im Randbereich der Freiflächenanlage errichtet. Ein Haufen hat mindestens einen Durchmesser von drei Metern. Die Steine haben einen Durchmesser von 20 bis 40 Zentimetern. Die Haufen werden alle drei Jahre im September freigehalten (unter Beachtung des LfU Praxismerkblatts „Kleinstrukturen, Steinhaufen und Steinwälle“).
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1
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Oder:
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Schaffung von Totholz-Stellen: Es werden pro Hektar drei Totholzstellen im Randbereich eingerichtet. Die Totholz-Stellen nehmen eine Fläche von jeweils mindestens 6 m² ein. Die Stellen sollen kontinuierlich erhalten werden. Die Maßnahmen können kombiniert werden
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1
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Außerdem soll über folgenden Vorschlag aus dem Gremium beraten werden: Die Stadt Herrieden errichtet auf einer geeigneten Fläche – ggf. muss die Stadt hierfür erforderliche Grundstücke pachten – eine Bürger-PV-Anlage.
Diskussionsverlauf
Die Änderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, sind im Sachverhalt mit roter Schrift markiert. Sämtliche neue Formulierungen müssen noch geprüft werden, damit eine Rechtssicherheit besteht. Der Entwurf muss vorab an die Regionalplanung sowie an die Untere Naturschutzbehörde gehen, damit diese eine Stellungnahme abgeben können.
Beschluss
Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung für PV-Freiflächenanlagen zusammen mit der Potenzialflächenanalyse einschließlich der heutigen Änderungen (Rot im Sachverhalt) zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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ö
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6 |
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6.1. Michael Trottler: Protokollieren während der Beratung umfangreicher Themen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Michael Trottler fragt an, ob es nicht möglich sei, zukünftig während der Beratung Änderungen der Beschlussvorschläge für die Gremiumsmitglieder sichtbar mitzuschreiben. Dadurch sieht man besser, was schlussendlich zu beschließen ist. Frau Anja Schwander erklärt sich dazu bereit.
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6.2. Franziska Wurzinger: Sachstand Klimaschutzkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Franziska Wurzinger fragt an, bis wann das Klimaschutzkonzept fertig gestellt wird. Bürgermeisterin Jechnerer gibt an, dass dies bis Ende Februar zugesagt wurde.
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7. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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16.11.2021
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ö
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7 |
Datenstand vom 13.03.2024 12:11 Uhr