Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2021
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept
4.3 Verkehrsschau am 14.12.2021
4.4 Schreiben des Stbaan vom 09.12.2021 bezüglich Tempo 30 in Wassertrüdingen
4.5 Stand zur Entwässerungssatzung und zur BGS-EWS
5 Bauanträge
5.1 Errichtung eines Lebensmittelmarktes
5.2 Errichtung von Werbeanlagen
5.3 Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten
5.4 Formlose Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses
6 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer SNCR-Anlage an einer Feuerungsanlage zur NOx-Reduzierung
7 Vorstellung geänderte Planungen Bauvorhaben Hirsch u. Eckart mit gleichzeitigem Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Sandfeld"
8 Fußgängerquerung Ortsmitte Hohenberg
9 Anfragen
9.1 Gaby Rauch: Spiegel und Hochbord an der Ansbacher Straße
9.2 Gaby Rauch: Ertüchtigung Weg Altstadtring
9.3 Stefan Beckenbauer: Löschweiher in Rauenzell und Rös
9.4 Andreas Baumgärtner: Radweg Neunstetten Nähe Sportheim
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie zwei Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Protokoll07.12.2021.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf

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4.2. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4.2

Dokumente
Download SACHSTANDSBERICHT Verkehrskonzept.pdf

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4.3. Verkehrsschau am 14.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4.3

Sachverhalt

Am 14.12.2021 fand eine Verkehrsschau in Herrieden statt. Anwesend waren Heinz Lechler – PI Feuchtwangen (Polizeihauptkommissar), Thomas Schneeberger (Leiter Bauhof) und Matthias Albrecht (Leiter Ordnungsamt). Folgendes wurde besprochen: 

HERRIEDEN

Verkehrsspiegel: Johannes-Marohn-Straße in die Hohenberger Straße (Unterschriftenaktion der Anwohner)
Begründung        schlecht einsehbarer Straßenabschnitt
Ergebnis        Es kann ein Spiegel aufgestellt werden. wird umgesetzt. 


Tempo 30 (komplett/temporär/abschnittsbezogen) in der Nürnberger Str. 
Begründung:        Großer Schwerlastverkehrsanteil, Querung Schulkinder 
Ergebnis:        Für Tempo 30 liegen keine nachvollziehbaren Gründe vor. Beidseitig Gehweg vorhanden, Querungshilfen vorhanden. Kein Unfallschwerpunkt. 
Vorschlag:        Vorsicht Fußgänger Schilder und Piktogramme auf der Straße wird umgesetzt

Tempo 30 (komplett/temporär/abschnittsbezogen) Hohenberger Str.
Begründung:        Querung Schulkinder (vom Schrotfeld Richtung Schule)
Ergebnis:        Für Tempo 30 liegen keine nachvollziehbaren Gründe vor. Beidseitig Gehweg vorhanden, Querungshilfen vorhanden. Kein Unfallschwerpunkt. 
Vorschlag:        Vorsicht Fußgänger Schilder und Piktogramme auf der Straße wird umgesetzt

Münchener Str. (Verlängerung der bestehenden Tempo 30 Zone)
Begründung        Verkehrsberuhigter Bereich
Ergebnis:        Das Tempo 30 Schild könnte bis zum Kreisverkehr (Münchener Straße / Hohenberger Straße) verlängert werden. wird umgesetzt 

Tempo 30 in der Ansbacher Straße
Begründung:         KiTa, Kirche, unübersichtlich, Kinder queren die Straße (Schulweg), Unfälle
Ergebnis:        Tempo 30 kann beim LRA Ansbach beantragt werden (Verkehrsschau) wurde beantragt 

Ortsschild Hohenberger Straße (Höhe Hühnerhof Heller) entfernen und dadurch bis Hohenberg durchgängig Tempo 50. 
Ergebnis:        Das Ortsschild in Hohenberg (Höhe Klingenfeld) und das Ortsschild in Herrieden (Höhe Hühnerhof Heller) entfernen und durch ein beidseitiges Tempo 50 Schild ersetzen. wird umgesetzt aber die Ortsschilder werden nicht entfernt, sondern zusätzlich Tempo 50 aufgestellt.


HOHENBERG 

  • Korridor Trichter von Rauenzell kommend (Tempo 70) – evtl. nach Kurve Weiher
  • Ortsschild Richtung Ortschaft reinversetzen
  • Rechts vor links Regelung anschauen  

Ergebnis        
  • Ein Tempo 70 Korridor bringt keine Verbesserung. Das Ortsschild ist bereits weit genug draußen, so dass die KFZ an den ersten Häusern Tempo 50 haben. 
  • An Punkt 1 soll ein Vorfahrt Schild aufgestellt werden. wird umgesetzt 
  • An Punkt 2 soll eine Blockmarkierung aufgebracht werden um die Vorfahrtstraße deutlich sichtbar zu machen. wird umgesetzt
  • Punkt 3: Widmung der Straße von Hohenberg nach Herrieden als öffentlicher Feld- und Waldweg, Widmungsbeschränkung: Radfahrer und Fußgänger; Landw. Verkehr frei TOP Widmung in einer der nächsten BV-Ausschusssitzungen 



RAUENZELL

Tempo 30 im Bereich der Bushaltestelle in der Röser Straße.
Begründung:        Unübersichtlich, 100 Grad Kurve, Einseitiger Gehweg
Ergebnis:        Tempo 30 kann beim LRA Ansbach beantragt werden (Verkehrsschau). 
wurde beantragt. 

Trichterlösung von Velden herkommend – Tempo 70
Begründung        Einseitige Bebauung
Ergebnis:        Trichterlösung kann beim LRA Ansbach beantragt werden (Verkehrsschau) 
        wurde beantragt

Verkehrsspiegel an der Kreuzung „Veldener Straße / Zum Steinbachwald“ für die Fahrzeuge die von Burgoberbach herkommend in die „Veldener Straße“ einbiegen wollen. 
Begründung        Unübersichtlicher Kurvenbereich
Ergebnis:        Verkehrsspiegel kann beim LRA Ansbach beantragt werden (Verkehrsschau)
wurde beantragt


NEUNSTETTEN         

Windmühlstraße (von Ansbach kommend): Trichterlösung – Tempo 70
Ergebnis:        Es liegen keine begründbaren Fakten vor, die dort eine Trichterlösung erforderlich machen würden. Eine Beantragung beim LRA Ansbach würde abgelehnt werden. 

Siedlung zu Zone 30 machen (wie in der Burgerwaldstraße) Hinweisschilder 136 + Zone 30 
Begründung: abgeschlossene Siedung, keine Durchfahrtsstraße, Schulweg, teilweise kein Gehweg vorhanden
Ergebnis:        Alle drei Einfahrtsstraßen sind bereits mit Zone 30 markiert. Es könnte noch als zusätzlicher Hinweis das Schild 136 angebracht werden.  (Schild oder Piktogramm auf der Straße) wird umgesetzt (+ 30er Schild als Piktogramm) 


Hauptstraße Bremsschwellen (Antrag eines Bürgers) 
Ergebnis:        Diese sind nicht notwendig, da die Straße mit „Anlieger frei“ gekennzeichnet ist. Des Weiteren erfüllen solche Bremsschwellen evtl. §315b Strafgesetzbuch – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. 


Pfarrgasse: vorhandene Bremsschwellen im Bereich der ehem. KiTa. 
Empfehlung:        Diese umgehend entfernen. Erfüllen evtl. §315b Strafgesetzbuch – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bei einem Schaden an einem Fahrzeug könnte die Stadt haftbar gemacht werden. Vorschlag: Eine zweite Bake schräg gegenüber der ersten platzieren um die Geschwindigkeit damit zu reduzieren. 
 Umsetzung: Beibehaltung der Bremsschwellen (vgl. entspr. Beschluss) + Tempo 30 Schilder und Anlieger frei aufstellen. 



SICKERSDORF
Trichterlösung von Herrieden herkommend – Tempo 70 (Kreisstraße AN 37)
Ergebnis:        Es liegen keine begründbaren Fakten vor, die dort eine Trichterlösung erforderlich machen würden. Eine Beantragung beim LRA Ansbach würde abgelehnt werden. 



BIRKACH
Trichterlösung von Feuchtwangen herkommend – Tempo 70 (Kreisstraße AN 37)
Ergebnis:        Es liegen keine begründbaren Fakten vor, die dort eine Trichterlösung erforderlich machen würden. Eine Beantragung beim LRA Ansbach würde abgelehnt werden. 
 


STEGBRUCK
Vorschlag: Vorsicht Fußgänger Schilder und Piktogramme auf der Straße.
Piktogramme aufbringen und Hinweisschilder auf Kinder aufstellen. wird umgesetzt

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4.4. Schreiben des Stbaan vom 09.12.2021 bezüglich Tempo 30 in Wassertrüdingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4.4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.12.2021 wurde auf eine Anfrage von Bürgermeisterin Jechnerer bezüglich Tempo 30 auf der Staatsstraße in Wassertrüdingen seitens des Stbaan geantwortet. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt. 

Dokumente
Download Tempo 30 Wassertrüdingen - Staatliches Bauamt Ansbach - 09.12.2021.pdf

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4.5. Stand zur Entwässerungssatzung und zur BGS-EWS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 4.5

Sachverhalt

Die überarbeitete Entwässerungssatzung und BGS-EWS wurde Frau Thimet vom Bayerischen Gemeindetag vorgelegt. Nach einigen Nachfragen hat uns Frau Thimet mitgeteilt, dass wir auf eine pauschale Erstattung für Entwässerungsleitungen im öffentlichen Grund verzichten sollen und diese über Beitragsnachlässe gemäß der Mustersatzung abgelten sollen.
In Abstimmung mit der Kämmerei wurde hierzu Kontakt mit Haider und Partner aufgenommen. 
Die Fa. Haider und Partner macht für die Stadt Herrieden die Abwassergebührenkalkulation und soll für uns die entsprechende Nachlasshöhe mit ermitteln.   

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 5
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5.1. Errichtung eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, Herrieden im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“. 



Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG beantragt den Abriss und einen Ersatzneubau mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° und einer extensiven Dachbegrünung.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. 

Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid beantragte die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG den Abriss des besteh. Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von < 1.200 m² und die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.397 m². Der Antrag wurde am 20.04.2016 im Stadtrat behandelt und die gemeindliche Einvernahme wurde erteilt.
Das Landratsamt hat dann hierzu, auf der Grundlage der Verkaufsflächenüberschreitung, einen ablehnenden Bescheid erlassen. Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG ging gerichtlich gegen den Bescheid vor. Das VG Ansbach forderte in seinem Urteil das Landratsamt Ansbach auf eine Genehmigung für den Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde mit Bescheid vom 27.02.2017 durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann maximal einmal um 2 Jahre verlängert werden. Somit läuft dieser am 27.02.2022 ab. Aus Bestandsgründen ist vor Ablauf ein Bauantrag einzureichen, die Genehmigung dieses Bauantrages hat dann wieder eine Gültigkeit von 4 Jahren und kann auch ggf. nochmals verlängert werden. Aufgrund des vorliegenden Vorbescheides ist der Bauantrag zu genehmigen. Die gemeindliche Einvernahme hierzu muss erteilt werden.

Pläne zum Bauantrag sind im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte sollen als Hinweis an die Firma Lidl weitergegeben werden:
  • Errichtung einer PV-Anlage
  • Zugänglichkeit (besonders im Brandfall) verbessern
  • Schaffung von Fahrradabstellplätzen

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-01-Aussenanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-03-Grundriss-EG.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-04-Grundriss-OG.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-05-Dachdraufsicht.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-06-Abstandsflächen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-08-Schnitt-A-A.pdf

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5.2. Errichtung von Werbeanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung von Werbeanlagen von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden. 

Pläne zu den Werbeanlagen sind im RIS hinterlegt.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig, analog TOP 5.1..

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-07-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_BA_03 - Anlagenbeschreibung-Werbeanlage.pdf

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5.3. Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten von der Johann Buckel Bau-GmbH, auf Flst. 98, Gemarkung Herrieden, Fronveststraße 11 in Herrieden.

Neue Ansicht                                                Ansicht aus der Vorplanung        


Aus dem Bestandnutzung sind 5 Stellplätze anzusetzen. Für die neue Büronutzung sind 3 Stellplätze und für die 3 Wohnungen je 1 Stellplatz erforderlich. Somit sind für die neue Nutzung  6 Stellplätze erforderlich. Der zusätzliche eine Stellplatz kann auf den Grundstück nachgewiesen werden.     

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich der Altstadt Herrieden und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Umbau alte Postdienststelle Herrieden 10.12.2021.pdf

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5.4. Formlose Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses (Einbau von zwei Wohnungen) von Manuela und Andreas Achstetter auf Flst. 1338/5, 1338/4, Gemarkung Herrieden, Frankenstraße 12 im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“.


Beantragt wird folgende Befreiung: Errichtung eines zusätzlichen Vollgeschosses.
Stellplätze sind nachgewiesen. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme wird mit dem eigentlichen Bauantrag eingereicht.
Die Pläne zum Bauantrag sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“. Für diesen Bereich hat der Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“ in seiner ursprünglichen Fassung eine eingeschossige Bebauung mit Pultdächer vorgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes für diesen Bereich sieht zwingend ein Vollgeschoss mit Satteldächer von 35 – 42° vor. 
Im Sinne der Nachverdichtung erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, eine Überplanung des Gebietes im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes vorzusehen. Zeitlich bietet es sich an, dies im Zuge der Sanierungsplanungen für Kanal- und Wasser vorzunehmen.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht und empfiehlt dem Stadtrat die Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bauvoranfrage-Pläne.pdf

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6. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer SNCR-Anlage an einer Feuerungsanlage zur NOx-Reduzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Fa. Schüller Möbelwerke KG, Rother Straße 1, 91567 Herrieden, beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer SNCR-Anlage an einer Feuerungsanlage mit vier baugleichen Kesseln auf dem Grundstück Flst: 764/2 der Gemarkung Herrieden, Stadt Herrieden. Im Rahmen einer turnusmäßigen Überwachung durch eine zugelassene Überwachungsstelle wurde deutlich, dass der Grenzwert der Stickoxidemissionen überschritten wird. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, sollen nun Maßnahmen zur NOx-Reduzierung durchgeführt werden.


Rechtliche Würdigung

Die Anlage ist gem. Nr. 1.2.1V des Anhangs 1 zur 4. BlmSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Das Vorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Vorstellung geänderte Planungen Bauvorhaben Hirsch u. Eckart mit gleichzeitigem Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Sandfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Herren Hirsch und Eckart stellen die geänderten Planungen für das Projekt im Bebauungsplan Nr. 11 „Sandfeld“ vor.





Der Bau- und Verkehrsausschuss hat sich bereits in mehreren Sitzungen mit diesem Bauvorhaben beschäftigt, zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2021. Dort wurde beschlossen, dass der TOP zunächst zurückgestellt wird und mit den Bauträgern das Ergebnis der Besprechung mit dem LRA besprochen werden soll.
Nachdem das Gespräch erfolgt ist, sind die Projektträger von ihren anfangs 4 Stockwerken plus Staffelgeschoss nunmehr auf 3 Stockwerke plus Staffelgeschoss zurückgegangen. Dies entspricht dem Beschluss des BV-Ausschusses vom 13.04.2021.
In der heutigen Sitzung geht es darum, eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat auszusprechen, die auch eine Änderung des Bebauungsplanes auf Kosten des Vorhabenträgers vorsieht. Zur Absicherung all dieser Punkte muss mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Die Präsentation ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Die Investoren erklären, dass nicht beabsichtigt wird, das Objekt kleinteilig zu veräußern.

Beschluss

Der BV-Ausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 13.04.2021 und empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme für 3 Vollgeschosse und ein Laternengeschoss bis zu einer max. Höhe von 13,50 m in Aussicht zu stellen. Außerdem empfiehlt der BV-Ausschuss dem Stadtrat, dass dieser zustimmt, dass die Änderung des B-Planes entsprechend auf den Weg gebracht wird. Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download Visionpark Herrieden Januar 2022 (002).pdf

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8. Fußgängerquerung Ortsmitte Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 8

Sachverhalt

In der Verkehrsschau am 14.12.2021 mit Polizeihauptkommissar Heinz Lechler (PI Feuchtwangen), Thomas Schneeberger (Leiter Bauhof) und Matthias Albrecht (Leiter Ordnungsamt) wurde die Fußgängerquerung in der Ortsmitte von Hohenberg begutachtet. 

Eine Querung im Bereich der Bushaltestelle ist aufgrund der Unübersichtlichkeit nicht möglich. Es würde aber an einer anderen Stelle die Möglichkeit einer Querung geben. 
Fahrbahnteiler (mind. 1,75 m Breite). Die Straße wird in diesem Bereich verbreitert. Der Gehweg wird dadurch verkleinert. Der Gehweg, der dann für die Straße verwendet wird, ist für die Belastung der LKW eigentlich nicht ausgelegt. 

Alternativ könnte ein Zebrastreifen angebracht werden. Dabei muss allerdings für eine durchgehende Beleuchtung gesorgt werden. 

Diskussionsverlauf

Folgende Fragen sollen noch abgeklärt werden: 

  • Kann die Bushaltestelle verlegt werden? Diese Frage soll in der nächsten Bürgerversammlung in Hohenberg thematisiert werden.
  • Kann eine Warntafel oder ein Blinklicht für Fußgänger aufgestellt werden? Die Verwaltung soll dies abklären.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 9
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9.1. Gaby Rauch: Spiegel und Hochbord an der Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, ob der Spiegel (Zuwegung zur Schwedenschanz) ausgetauscht werden kann, da dieser immer anläuft und ob der Hochbord als Niedrigbord ausgeführt werden kann. Antwort: Frau Bürgermeisterin Jechnerer gibt an, dass die Bordsteingestaltung bei der Verkehrsplanung für das Nägelein-Areal berücksichtigt werden kann.

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9.2. Gaby Rauch: Ertüchtigung Weg Altstadtring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, ob der Weg Altstadtring Nähe rückwärtiger Bereich Schlosspark ertüchtigt werden kann. Antwort: Die Verwaltung wird dies überprüfen.

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9.3. Stefan Beckenbauer: Löschweiher in Rauenzell und Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, wann die Sanierung der Löschweiher in Rauenzell und Rös durchgeführt wird. Antwort: Die Verwaltung gibt an, dass dies auf der Liste für 2022 steht.

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9.4. Andreas Baumgärtner: Radweg Neunstetten Nähe Sportheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Andreas Baumgärtner fragt an, ob die Dornenbüsche entlang des Radweges Neunstetten in der Nähe vom Sportheim Neunstetten zurückgeschnitten werden können. Die Verwaltung antwortet, dass dies an die Stadtgärtnerei weitergegeben wird.

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 21. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 18.01.2022 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 16.02.2022 11:14 Uhr