Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der TOP 4 „Namensgebung für die Grundschule Herrieden“ vertagt wird. Die CSU-Fraktion möchte in einem internen Abstimmungsprozess eine noch passendere Würdigung für ihren Parteifreund Josef Göppel erarbeiten und wird zu gegebener Zeit einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Der TOP 6 „Fraktionswechsel von Andreas Baumgärtner – neue Sitzverteilung in den Ausschüssen“ ist nicht mehr zu behandeln, da zwischenzeitlich Herr Johann Heller seinen Fraktionswechsel von den Freien Wählern zum BürgerForumHerrieden erklärt hat. Somit hat sich das Stärkeverhältnis der Gruppierungen nicht geändert und deshalb hat der Stadtrat nicht mehr über die Ausschusssitzverteilung zahlenmäßig neu zu entschieden.
Der Behandlungsgrund für den ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Beratungsgegenstand, nämlich „neue Sitzverteilung in den Ausschüssen“ (auf Grund der Veränderung des Stärkeverhältnisses der im Rat vertretenen Gruppierungen) ist weggefallen. Bis zur Ladungsfrist für die nächste Stadtratssitzung sollen die Fraktionssprecher der FW und des BFH die erforderlichen Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse mitteilen. UEL/KSS: Vertreter der Fraktionen entsprechend den Sitzverhältnissen im Stadtrat: BFH hat 2 Sitze, FW hat 1 Sitz.
Außerdem beantragt Frau Jechnerer die Erweiterung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil um den TOP 12.5 „Vergabe Stelle Stadtmarketing“. Das Gremium ist mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.04.2022 wird in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Josef Göppel und Herrn Hermann Balk von ihren Plätzen zu erheben.
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3.1. Nachruf: Josef Göppel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3.1 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Josef Göppel, der am 13.04.2022 im Alter von 71 Jahren verstarb. Herr Josef Göppel begann seine politische Laufbahn 1972 im Stadtrat von Herrieden, dem er bis 2004 angehörte. Von 1974 bis 1994 war er Mitglied im Bezirkstag, ab 1996 vertrat er im Kreistag die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Nach achtjähriger Tätigkeit im Bayerischen Landtag von 1994 bis 2002 wurde er direkt in den Bundestag gewählt, dem er bis 2017 angehörte. In Herrieden übte er außerdem bis zu seinem Tod das Amt des städtischen Beauftragten für Waldungen und Grünflächen aus und leitete den Initiativkreis Stadtschloss, den er 2010 gegründet hatte.
Josef Göppel war Begründer der Landschaftspflegeverbände und des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege, Gründer der Genossenschaft „Regionalstrom Franken“ und ab 2017 Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Afrika. Auf verschiedenen Ebenen und in vielfältiger Weise engagierte sich Herr Josef Göppel für den Ausgleich von Ökologie und Ökonomie, machte sich für einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen stark und setzte sich für die Menschen in seiner Heimat in vorbildlicher Weise ein.
Tief bewegt nimmt die Stadt Herrieden Abschied von einem hochverdienten Mitbürger, wirkungsreichen Politiker und einer großen Persönlichkeit. Mit größtem Sachverstand und analytischem Weitblick stellte er wichtige Weichen für die Zukunft, initiierte viele langfristige Entwicklungen und gestaltete nachhaltig die Politik seiner Heimat.
Dankbar und mit größtem Respekt werden wir Herrn Josef Göppel ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.2. Nachruf: Hermann Balk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3.2 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Hermann Balk, der am 15.04.2022 im Alter von 71 Jahren verstarb.
Bereits von 1974 bis 1990 unterrichtete er als Lehrer an der Volksschule Herrieden, wechselte dann als Schulleiter nach Wieseth und später nach Langfurth und kehrte schließlich im Jahr 2000 wieder an die Volksschule Herrieden zurück, die er als Rektor bis zu seiner Ernennung zum Schulrat 2006 mit Bedacht und größter Souveränität leitete. Herr Hermann Balk prägte in dieser Zeit das Schulleben in besonderer Weise und war als innovativer Pädagoge und professionelle Führungspersönlichkeit von Schülern, Eltern und Lehrern gleichermaßen hochgeschätzt.
Als Initiator und langjähriger Leiter der Herrieder Jagdhornbläser und Stiftsbasilikabläser bereicherte er überdies das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Herrieden in besonderer Weise.
Tief bewegt nehmen wir Abschied von Herrn Hermann Balk, einem innovativen Pädagogen, allseits geschätzten Schulleiter und hochverdienten Mitbürger.
Dankbar und mit größtem Respekt werden wir Herrn Hermann Balk ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.3. Mentoring-Programm: Frauen in die Politik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3.3 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden nimmt mit der Region Hesselberg am bundesweiten Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik! teil, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Ziel ist es – mit Blick auf die Kommunalwahl 2026 – den Anteil der Frauen in den Kommunalgremien zu erhöhen.
Im Rahmen des Aktionsprogramms wird auch ein zentrales Mentoring-Programm angeboten, bei dem Tandems aus erfahrenen Politikerinnen und Politikern und interessierten Frauen (sogenannten Mentees) gebildet werden. Auf Seiten der Mentees sollen insbesondere interessierte Einsteigerinnen teilnehmen, aber auch gewählte Mandatsträgerinnen, die weitere politische Ämter anstreben. Die Mentees profitieren u.a. von der langjährigen Erfahrung ihrer Mentorinnen und Mentoren, werden an den politischen Alltag herangeführt und lernen (auch informelle) Spielregeln kennen. Den Inhalt und den Umfang der Aktivitäten legt jedes Tandem dabei individuell fest, beispielsweise gemeinsame Besuche von Sitzungen oder regelmäßiger persönlicher Austausch. Mehr Informationen zum Aktionsprogramm und zum Mentoringprogramm im Speziellen, finden sich unter dem folgenden Link: www.frauen-in-die-politik.com/mentoring. Hier können sich Frauen bei Interesse auch direkt als Mentee auf der offiziellen Online-Plattform eintragen. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg außerdem unter info@region-hesselberg.de oder 09836/970573 gerne zur Verfügung!
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3.4. Freibad-Saison 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3.4 |
Sachverhalt
Der Badebetrieb beginnt am 07.05.2022. Der Dauerkartenverkauf erfolgt ausschließlich am Kassenhäuschen des Parkbades. Der Dauerkartenverkauf beginnt bereits vor Eröffnung der Freibadsaison am Mittwoch, den 04.05.2022 am Kassenhäuschen des Parkbades. Das Kassenhäuschen ist während des Zeitraums vom 04.05. bis 08.05.2022 zu folgenden Zeiten besetzt: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.
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3.5. Künftige Corona-Regelungen für die Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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3.5 |
Sachverhalt
Ab sofort finden die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse ohne vorherige Testung statt. Auf Abstand wird geachtet und das Tragen einer FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen.
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4. Namensgebung für die Grundschule Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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4 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung genommen. Die CSU-Fraktion möchte in einem internen Abstimmungsprozess eine in ihren Augen passendere Würdigung für ihren Parteifreund Josef Göppel erarbeiten und wird zu gegebener Zeit einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
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5. Beschluss über die Erweiterung der KiTa Oberschönbronn/Elbersroth um eine Krippengruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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5 |
Sachverhalt
Stand 07.04.2022 sind 13 angemeldete Krippenkinder ohne Kitaplatz. Die Krippenplätze im Stadtgebiet sind dabei alle berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine weitere Krippengruppe zu schaffen. Die Verwaltung hat sich mit dem KiTa Team Oberschönbronn/Elbersroth ausgetauscht. Eine neue Krippengruppe in der Außenstelle Elbersroth ist aus Sicht des Teams gut zu bewältigen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Krippengruppe dort zu schaffen. Das Bauamt wird in der nächsten Sitzung des BV-Ausschusses die baulichen Maßnahmen inklusive Kostenschätzung vorstellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Schaffung einer neuen Krippengruppe in der KiTa Oberschönbronn/Elbersroth in der Außenstelle Elbersroth zu. Die Details sind dem BV-Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung bis zu dessen Entscheidungsgrenze vorzutragen. Darüber hinaus entscheidet der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Fraktionswechsel von Andreas Baumgärtner - neue Sitzverteilung in den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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6 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung genommen. Der Behandlungsgrund für den ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Beratungsgegenstand ist weggefallen. Wie Andreas Baumgärtner, der vom BFH zu den FW gewechselt ist, hat Johann Heller zwischenzeitlich ebenfalls einen Fraktionswechsel erklärt. Er wechselt von den Freien Wählern zum BürgerForum. Somit hat sich das Stärkeverhältnis der Gruppierungen nicht geändert und deshalb hat der Stadtrat nicht mehr über die Ausschusssitzverteilung zahlenmäßig neu zu entschieden.
Dokumente
Download Fraktionswechsel Baumgärtner.pdf
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7. Änderung des Datenschutzbeauftragten (DSB) im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 28.10.2020 entschied sich der Stadtrat von Herrieden für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der Zweckvereinbarung wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landkreis geschlossen. Entsprechend dieser Vereinbarung stellt der Landkreis die entsprechenden Fachkräfte.
Gemäß der Zweckvereinbarung ist der DSB des Landkreises (Herr Bernd Wimmer) auch als DSB für die Stadt Herrieden zu benennen. Der bisherige DSB der Stadt Herrieden (Herr Ralph Meyer), soll entsprechend der Erfordernis des Art. 37 DSGVO und Art. 12 BayDSG-E 2018, mit der Aufgabe des Stellvertreters betraut werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz mit dem Landkreis Ansbach der Ernennung von Herrn Bernd Wimmer als Datenschutzbeauftragter der Stadt Herrieden zu. Die Funktion des Stellvertreters übernimmt der städtische Bedienstete Herr Ralph Meyer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für ...
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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8 |
Sachverhalt
Die „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2022“ wurde am 02.02.2022 im Stadtrat beschlossen. Da das Altstadtfest am 17.07.2022 entfällt, wird stattdessen der Termin vom Deocar-Markt am 22.05.2022 mit aufgenommen.
Änderung der Verordnung:
Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2022
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBI. Nr. 902), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße aus Anlass
- des Frühjahrmarktes am 27.03.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
des Altstadtfestes am 17.07.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr (gestrichen)
- des Deocar-Marktes am 22.05.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- des Jahrmarktes-Kirchweih am 18.09.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- des Kathreinmarktes am 20.11.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.
§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen
Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.
§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
- Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig.
Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2022
- Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).
- Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
- Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2022“ vom 02.02.2022, geändert am 19.04.2022, für das Jahr 2022 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Stadt Herrieden - Altstadt und Industriestraße.pdf
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9. Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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9 |
Sachverhalt
Die „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022“ wurde am 02.02.2022 im Stadtrat beschlossen. Da das Altstadtfest am 17.07.2022 entfällt und Herr Enkler mit dem Trödelmarkt am Ausweichtermin Deocar-Markt am 22.05.2022 bereits anderweitig gebunden ist, wird die Verordnung dahingehend geändert, dass der 17.07.2022 gestrichen wird.
Änderung der Verordnung:
Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBI. Nr. 902), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass
- des Jahrmarktes am 27.03.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
des Jahrmarktes am 17.07.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr (gestrichen)
- des Jahrmarktes am 18.09.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- des Jahrmarktes am 20.11.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.
§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen
Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.
§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
- Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig.
Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022
- Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).
- Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
- Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Diskussionsverlauf
Herr Strauß schlägt vor, zu prüfen, ob die Öffnung der Verkaufsstellen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 am 17.07.2022 beibehalten werden kann. Die Bürgermeisterin greift den Vorschlag auf und vertagt den Tagesordnungspunkt.
Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Stadt Herrieden - Autobahn Herrieden.pdf
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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10 |
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10.1. Gaby Rauch - Terminverlängerung für Blumenkastenaktion
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, ob die Frist für die Blumenkastenaktion verlängert werden kann?
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10.2. Gaby Rauch - Förderrichtlinie für Fahrtkostenzuschuss
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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10.2 |
Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, ob die Förderrichtlinie für den Fahrtkostenzuschuss in die Partnergemeinde bei PKW auf 7 Sitze erweitert werden kann?
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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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31. Stadtratssitzung
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27.04.2022
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Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 19.05.2022 09:19 Uhr