Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus Bergwirt
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.04. und 27.04.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
3.2 Deocar-Markt
3.3 Biergartenbetrieb im Stadtschloss
4 Besetzung der Ausschüsse durch BFH und FW
5 Evaluierung Klimaschutzkonzept
6 Jahresbericht der städtischen Musikschule
7 Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2022/2023
8 Herrieder Klimaschutzoffensive
9 Förderung und Vorgaben für Zisternen - überarbeitete Förderrichtlinie
10 Erweiterung der Potenzialflächenanalysenkarte der Stadt Herrieden für PV-Freiflächen-Anlagen
11 Individualisierung Fairtrade-Stadt Logo Herrieden
12 Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022
13 Anfragen
13.1 Norbert Brumberger - Geflüchtete aus der Ukraine
13.2 Franziska Wurzinger - Verwendung von Mehrweggeschirr
14 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach und Herrn Volland von der Fränkischen Landeszeitung sowie 13 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
50 Jahre gemeinsam aktiv – Großgemeinde Herrieden
Den Stadtrat von Herrieden in seiner heutigen Form gibt es erst seit dem Jahr 1972. Vor der Gebietsreform regelten die Bürgerinnen und Bürger in den Dörfern ihre Angelegenheiten unabhängig von der Stadt Herrieden. 
In jeder Altgemeinde gab es einen eigenen Bürgermeister und einen eigenen Gemeinderat. Das galt für 
Hohenberg mit Schernberg, Regmannsdorf, Höfstetten, Seebronn, 
Stadel mit Schönau, 
Heuberg mit Brünst, Stegbruck, 
Lammelbach mit Manndorf, Leibelbach, Winn, Sauerbach, 
Roth mit Leutenbuch, 
Oberschönbronn mit Lattenbuch und Limbach - Böckau gehörte zu Aichau -, 
Elbersroth mit Angerhof, Birkach, Bittelhof, Buschhof, Leuckersdorf, Gimpertshausen, Sickersdorf, Gräbenwinden, 
Rauenzell mit Rös, Velden, Kugel-, Schreiner- und Rösmühle, 
Neunstetten mit Niederdombach, Esbach, Steinbach. 
Mühlbruck gehörte schon vor 1972 zur Stadt Herrieden.
50 Jahre nach der Gebietsreform sollen die Beratungen zum Besten und zum Wohle der Stadt und unserer Dörfer wieder in die Altgemeinden zurückkehren. 
Mit der Stadtratssitzung am 18.05.2022 beginnen wir heute in der Altgemeinde Hohenberg beim Bergwirt in Schernberg. 

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.04. und 27.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 06.04. und vom 27.04.2022 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 06.04.2022.pdf
Download Niederschrift ö vom 27.04.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 3
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Stadtrat der Vergabe
  • Deckenbau Ortsdurchfahrt Limbach an die Firma EHF aus Feuchtwangen zugestimmt hat;
  • Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Stegbruck – Stadel an die Firma Thannhauser aus Fremdingen zugestimmt hat;
  • Deckenbau Stadt Herrieden 2022 an die Firma Thannhauser aus Fremdingen zugestimmt hat;
  • Gemeindeverbindungsstraße Roth – Leutenbuch an die Firma EHF aus Feuchtwangen zugestimmt hat. 

Weiter gibt die Bürgermeisterin bekannt, dass die Stelle Tourismus nun nicht besetzt wird, nachdem der Stadtrat entschieden hat, keine Bewerbung für die Landesgartenschau abzugeben.

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3.2. Deocar-Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Deocar-Markt bereits im Jahr 2021 hätte stattfinden sollen. Wegen der Pandemie findet der Markt heuer vom 20. – 22.05.2022 statt.

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3.3. Biergartenbetrieb im Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Frau Schwander teilt mit, dass der Biergarten im Stadtschloss am 03.06.2022 den Betrieb aufnimmt.

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4. Besetzung der Ausschüsse durch BFH und FW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des Wechsels von Andreas Baumgärtner vom BürgerForum Herrieden zu den Freien Wählern und von Johann Heller von den Freien Wählern zum BürgerForum Herrieden müssen die Ausschussmitglieder dieser beiden Fraktionen neu benannt werden, um die Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung des Stadtrates in den Ausschüssen wiederherzustellen.

Die Besetzung der Ausschüsse stellt sich folgendermaßen dar:

Finanz- und Personalausschuss (8 Mitglieder)
Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
BFH
Johann Heller
Fritz Oberfichtner
Armin Jechnerer
Aurelia Pelka
Maximilian Hertlein
FW
Andreas Baumgärtner
Christian Enz
Gaby Rauch
-

Bau- und Verkehrsausschuss (8 Mitglieder)
BFH
Armin Jechnerer
Johann Heller
Fritz Oberfichtner
Aurelia Pelka
Norbert Brumberger
FW
Gaby Rauch
Andreas Baumgärtner
Christian Enz
-

Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (8 Mitglieder)
BFH
Fritz Oberfichtner
Johann Heller
Armin Jechnerer
Matthias Rank
Aurelia Pelka
FW
Gaby Rauch
Andreas Baumgärtner
Christian Enz
.

Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (8 Mitglieder)
BFH
Armin Jechnerer
Fritz Oberfichtner
Aurelia Pelka
Johann Heller
Andreas Baumgärtner
FW
Christian Enz
Gaby Rauch
Andreas Baumgärtner
-

Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder)
BFH
Fritz Oberfichtner
Matthias Rank
Aurelia Pelka
Franziska Wurzinger
Johann Heller
FW
Christian Enz
Andreas Baumgärtner
Gaby Rauch 
-


Mittelschulverband Herrieden
BFH
Armin Jechnerer
Johann Heller
Aurelia Pelka
Franziska Wurzinger
FW
Andreas Baumgärtner
Gaby Rauch
Christian Enz
-

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Neubesetzung der Ausschüsse wie vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Evaluierung Klimaschutzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten:

„Frau Regner und Frau Schottmann, stellen das evaluierte Klimaschutzkonzept vor und erläutern die Zusammenstellung bzw. die Annahmen verschiedener Parameter.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Klimaschutzkonzept als Handlungsleitfaden zu beschließen.“

Diskussionsverlauf

Herr Strauß regt an, die geschätzte Zahl im Bereich der Arbeitsplätze zu überprüfen.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des UEL-Ausschusses und beschließt das Klimaschutzkonzept als Handlungsleitfaden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022 Integriertes Klimaschutzkonzept Herrieden.pdf
Download 220502_Klimagerechtes_Bauen_Baugebiet.pdf
Download Vortrag Klimaschutzkonzept Herrieden 2020 3.pdf

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6. Jahresbericht der städtischen Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Leiterin der städtischen Musikschule, Frau Ulrike Nüßlein, stellt den Jahresbericht für das Schuljahr 2020/2021 vor.

Dokumente
Download Jahresbericht 2022.pdf

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7. Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird in den Herrieder Kindertagesstätten für alle Mittelkinder und Vorschulkinder MFE angeboten. Die Kosten der MFE werden im Rahmen der Umlagefinanzierung durch den Verein der Musikschule e.V. erhoben. Die Kosten (26.956,80 €/Jahr) trägt die Stadt Herrieden. Die Gebühren werden nach Gruppenpreisen (124,80 €/Monat/Gruppe) erhoben. Im Jahr 2021/2022 werden 145 Kinder in 18 Gruppen unterrichtet. Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen konnte für das Schuljahr 2020/2021 ein Zuschuss vom Verband bayerischer Musikschulen in Höhe von 4.109,24 € vereinnahmt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 4641.7018 (Ausgabe)                26.956,80 €/Jahr 2021/2022
HHSt. 3330.1100 (Einnahme)        26.956,80 €

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im Jahr 2022/2023 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Herrieder Klimaschutzoffensive

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten (Änderungen, die sich in der UEL-Sitzung gegenüber der Einladung zur UEL-Sitzung ergeben haben, werden nachfolgend durch rote Schrift gekennzeichnet):

„Um die erforderlichen Klimaschutzziele zu erreichen, will die Stadt Herrieden durch Zuschüsse und Vergünstigungen zusätzlich zu Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes und der Energieversorger Anreize für Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Die „Herrieder Klimaschutzoffensive“ besteht aus verschiedenen Bausteinen und kann je nach Bedarf und Haushaltslage ergänzt werden: 
Kommunale Förderprogramme werden ausgesetzt oder entfallen, wenn ein übergeordnetes Förderprogramm aufgestellt wird (Ausschluss der Doppelförderung).

Bisher wurden bereits folgende Bausteine auf den Weg gebracht:
Baustein 1: Förderprogramm für die Reaktivierung von Leerständen in den Außenorten
Baustein 2: Förderung von Zisternen (aktuell in Überarbeitung)
Baustein 3: Förderung von Erstberatung bei Sanierungen außerhalb der Städtebauförderung
Baustein 4: Förderung von Erstberatung bei Sanierungen innerhalb der Städtebauförderung
Baustein 5: Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Altstadt von Herrieden

In den nächsten Sitzungen soll über folgende Bausteine beraten werden: 
Baustein 6: Förderprogramm für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen 
Baustein 7: Förderprogramm für die Neuinstallation und Erweiterung von PV-Anlagen auf Dächern
Baustein 8: Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz im Bestand
Baustein 9: Vergünstigung beim Erwerb städtischer Grundstücke bei der Berücksichtigung von Passivhausstandard oder besonders ökologischer Bauweise (im Neubau) 
Baustein 10: Ausbau der Ladeinfrastruktur

Nachdem die eingestellten Haushaltsmittel für die Reaktivierung der Leerstände in den Außenorten voraussichtlich nur zu 60% abgerufen werden, stehen für 2022 noch ca. 80.000 Euro für andere Förderungen zur Verfügung. 

Die Stadt Herrieden passt jährlich in den Haushaltsberatungen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel der Haushalts- und Finanzlage an. Die Zahl der möglichen Förderfälle ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. 
Die ordnungsgemäße Umsetzung der geförderten Maßnahmen kann durch die Stadtverwaltung oder durch beauftragte Dritte kontrolliert werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Förderkonditionen behält sich die Stadtverwaltung vor, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Alle für den Verwendungsnachweis relevanten Unterlagen sind 10 Jahre nach der Zuschusszusage aufzubewahren und der Stadtverwaltung auf Nachfrage vorzulegen.

Entwürfe für noch zu beschließende Bausteine werden bis zur Sitzung im RIS eingestellt.“


Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Herrieder Klimaschutzoffensive zu beschließen. Über einzelne Förderprogramme und Maßnahmen wird jeweils separat beraten und beschlossen. Des Weiteren empfiehlt der UEL-Ausschuss dem Stadtrat, die Bausteine 6 und 7, wie heute besprochen, zu beschließen.“
 

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des UEL-Ausschusses und beschließt die Herrieder Klimaschutzoffensive, wobei über einzelne Förderprogramme und Maßnahmen separat beraten und beschlossen wird. Die Bausteine 6 und 7 werden, wie vom UEL-Ausschuss in seiner Sitzung am 03.05.2022 vorberaten, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Förderprogramm der Stadt Herrieden für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen auf Dächern (003).pdf
Download Förderprogramm PV-Anlagen (überarbeitet).pdf
Download Förderprogramm PV-Anlagen mit Speichern.pdf
Download Speicher Förderprogramm der Stadt Herrieden (überarbeitet).pdf

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9. Förderung und Vorgaben für Zisternen - überarbeitete Förderrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten:

„In der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinie für Zisternen neu zu überarbeiten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass künftig Zisternen nicht erst mit einer Mindestgröße von 5 m³, sondern bereits ab einer Größe von 2 m³ gefördert werden. 

Die aktuell geltenden Fördersätze je m³ Fassungsvolumen wurden mit Stadtratsbeschluss vom 02.10.2002 aufgrund der Euro-Einführung vorgenommen. 
Da in den vergangenen 20 Jahren, seit der letzten Anpassung, die Anschaffungs- und Baupreise stark gestiegen sind, schlägt die Verwaltung vor, den Fördersatz je m³ Fassungsvolumen wie folgt anzupassen:

a) Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Neubauten:

60,00 € (bisher 40,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden

b). Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Bestandsgebäuden:

120,00 € (bisher 80,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden

Für Zisternen, die an die Hauswasserversorgung mit angeschlossen werden, wird der Zuschuss jeweils um 50 % erhöht.

Die überarbeitete Förderrichtlinie ist im RIS hinterlegt. „


Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der geänderten Förderrichtlinie zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die überarbeitete Richtlinie zur Zisternenförderung auf der Homepage der Stadt Herrieden und im Amtsblatt zu veröffentlichen.“

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des UEL-Ausschusses und beschließt die geänderte Förderrichtlinie. Die Verwaltung wird beauftragt, die überarbeitete Richtlinie zur Zisternenförderung auf der Homepage der Stadt Herrieden und im Amtsblatt zu veröffentlichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Zuschussrichtlnie Stand 03.05.2022.pdf

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10. Erweiterung der Potenzialflächenanalysenkarte der Stadt Herrieden für PV-Freiflächen-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten:

Nachdem in der Stadtratssitzung am 06.04.2022 die gemeindliche Einvernahme für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit max. 3.500 kwp auf Flst. 433, Gemarkung Neunstetten, erteilt wurde, soll heute darüber beraten werden, die gesamte vorbelastete Fläche als Potenzialfläche in die Potentialflächenanalysenkarte aufzunehmen.
Im Jahr 2011 wurde bereits im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit der AGIL Gemeinden, auf dieser Fläche ein gemeinsames Gewerbegebiet zwischen der Gemeinde Aurach und der Stadt Herrieden angedacht. 

Stadtratsmitglied Michael Trottler bat um Aufnahme ins Protokoll, dass er dagegen stimmt, da über jeden Antrag einzeln beraten und abgestimmt werden kann.



Der UEL-Ausschuss fasste (7:1) folgenden Beschluss:

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die gesamte Fläche auf Herrieder Gebiet entlang der Straße zwischen Hilsbach und der Anschlussstelle an die St 1066, der St 1066 und der A6 aufgrund der Vorbelastung als zusätzliche Potentialfläche in die PV-Potentialflächenkarten mit aufgenommen werden soll.“

Rechtliche Würdigung

Die Bodenwerte für diesen Bereich betragen im Durchschnitt 45/37 Bodenwertpunkte.  

Diskussionsverlauf

Herr Trottler teilt mit, dass mit dem erstellten Kriterienkatalog die Möglichkeit geschaffen wurde, Einzelfälle zu bewerten. Es ist nicht notwendig, dieses Gebiet jetzt zu erweitern. 
Frau Jechnerer stellt klar, dass der Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss dieser Fläche zugestimmt hat, weil es sich um eine vorbelastete Fläche handelt. Dies war das ausschlaggebende Kriterium. 
Herr Strauß stellt um 20:22 Uhr den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung genommen wird.

Beschluss

Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung wird zur Abstimmung gestellt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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11. Individualisierung Fairtrade-Stadt Logo Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 11

Sachverhalt

Im Rahmen der Fairtrade-Town-Kampagne ist jede ausgezeichnete Stadt berechtigt, das Fairtrade-Town-Logo für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Logo zu individualisieren, beispielsweise durch die Einarbeitung der Silhouette einiger markanter Gebäude der jeweiligen Stadt. In Herrieden wurde bisher das allgemeine Fairtrade-Town-Logo für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Lediglich der Städtename wurde eingefügt. 
Durch eine Individualisierung des Logos ist es möglich, für einen höheren Wiedererkennungswert der Fairen Stadt Herrieden in der Öffentlichkeit zu sorgen und das Projekt noch effektiver zu bewerben. Es wurden deshalb entschieden, eine individuelle Anpassung des Logos für Herrieden vorzunehmen und dafür drei Angebote von Grafikbüros einzuholen. Das beste Angebot konnte die Kammerer Druck & Medien GmbH & Co. KG vorlegen, weshalb der Auftrag an diese Firma vergeben wurde. Als Wahrzeichen, die in das Logo eingearbeitet werden sollten, wurde aufgrund deren hohen Wiedererkennungswertes der Storchenturm, die Stiftsbasilika und die Christuskirche, sowie die Altmühlbrücke ausgewählt. Nach Rücksprache innerhalb der Steuerungsgruppe Faire Stadt wurde zudem beschlossen, dem Logo den Schriftzug „seit 2015“ hinzuzufügen. Nach Überarbeitung des Entwurfs durch die Firma Kammerer wurde das individualisierte Logo zur Freigabe an Fairtrade Deutschland gesendet. Von dort kam die Rückmeldung, dass die Individualisierung dem Corporate Design der Fairtrade-Town-Kampagne vollständig entspricht. Einer Verwendung des Logos für die Öffentlichkeitsarbeit steht deshalb nichts im Wege.

Die Steuerungsgruppe betont, dass das Logo nicht mit dem Corporate Design kollidiert. Es steht auch nicht mit diesem in Konkurrenz. Ziel ist ausschließlich die Verwendung zur Öffentlichkeitsarbeit z.B. Veranstaltungsbewerbung, Hinweis an Ortsschildern usw..

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verwendung des individualisierten Fairtrade-Town Logos der Stadt Herrieden für die Öffentlichkeitsarbeit zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Logo_Fairtrade-Stadt_Herrieden_neu.pdf

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12. Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 12

Sachverhalt

In der letzten Stadtratssitzung vom 27.04.2022 wurde dieser TOP vertragt. Es ist nicht möglich, den 17.07. als weiteren Verkaufsoffenen Sonntag anzubieten, da die Stadt Herrieden mit dem Deocar-Markt am 22.05. bereits vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 anbietet. 

Änderung der Verordnung: 

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBI. Nr. 902), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass

  1. des Jahrmarktes am 27.03.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes am 17.07.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr (gestrichen)
  1. des Jahrmarktes am 18.09.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
  1. des Jahrmarktes am 20.11.2022 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr  

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
  2. Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig. 



Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2022“ vom 02.02.2022, geändert am 19.04.2022, für das Jahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Andreas Baumgärtner war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Stadt Herrieden - Autobahn Herrieden.pdf

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 13
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13.1. Norbert Brumberger - Geflüchtete aus der Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, ob die Stadt Herrieden bei der Kinderbetreuung der ukrainischen Kinder unterstützen kann. Die Frauen beginnen mit Deutschkursen und somit wird eine Betreuung der Kinder notwendig.
Antwort: Im Freitags-Jour-Fix soll das Thema besprochen werden.

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13.2. Franziska Wurzinger - Verwendung von Mehrweggeschirr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 13.2

Sachverhalt

Frau Wurzinger fragt an, ob bei der Planung für den Deocar-Markt darauf geachtet wurde, Mehrweggeschirr zu verwenden?
Antwort Frau Schwander: Es ist als Ziel definiert, Mehrweggeschirr zu verwenden. Dies kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn Personal für den Spüldienst zur Verfügung steht.

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14. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 14

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 19.08.2022 09:18 Uhr