Datum: 27.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportheim Neunstetten
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Doppelhaushalt des Zweckverbandes Altmühlland A 6
3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Neunstetten-Halmonslache - Beauftragung Planungsbüro
3.3 Aufnahme der Stadt Herrieden in die AGFK
3.4 Neue Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
3.5 Erbbaurechtsvertrag Neunstetten (ehemaliges KiTa-Gebäude und Pfarrhaus)
3.6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
4 30. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (8)
5 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB
6 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Leitfaden für die öko- und sozialgerechte Beschaffung der Stadt Herrieden
8 Kindergartenbus
9 Anfragen
9.1 Matthias Rank - Energie
9.2 Johanna Serban - Bepflanzung in Hohenberg
9.3 Johanna Serban - Bauvorhaben Hohenberg 30
9.4 Johanna Serban - Ferienprogramm
9.5 Wolfgang Strauß - Öffnungszeit Freibad
9.6 Gaby Rauch - KiTa-Bus Personal
9.7 Michael Weis - Krippe in Elbersroth
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 37 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 22.06.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3
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3.1. Doppelhaushalt des Zweckverbandes Altmühlland A 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlland A6 hat am 05.04.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Satzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, geprüft und keine Einwendungen erhoben (Schreiben vom 17.06.2022).
Die Haushaltssatzung ist im RIS hinterlegt. 

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3.2. Aufstellung des Bebauungsplanes Neunstetten-Halmonslache - Beauftragung Planungsbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Im Rahmen ihres Verfügungsbereiches wurde durch die Erste Bürgermeisterin Jechnerer für die Aufstellung des Bebauungsplanes Neunstetten-Halmonslache der Planungsauftrag an das Ing.-Büro Heller aus Herrieden vergeben.    

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3.3. Aufnahme der Stadt Herrieden in die AGFK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Am 07.06.2020 wurde der Antrag aller Fraktionen auf Beschluss zur Aufnahme in die „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ gestellt. 

Am 17.06.2020 fasst der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluss: 
„Die Stadt Herrieden setzt sich für die Förderung des Radverkehrs in der Nahmobilität ein und strebt die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme der Stadt Herrieden in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern (AGFK Bayern) zu beantragen und eine Arbeitsgruppe „Fahrradfreundliche Kommune“ unter Beteiligung der Bevölkerung einzurichten.“

Am 07.07.2022 fand die erforderliche Vorbereisung statt mit dem Ergebnis, dass die Stadt Herrieden zum 18.07.2022 in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. aufgenommen wurde. Die Stadt Herrieden hat nun 4 Jahre Zeit, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um als fahrradfreundliche Kommune zertifiziert zu werden. 

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3.4. Neue Elternbeiträge in den Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Die letzte Erhöhung des Kindergarten- und Krippenbeitrags ist zum 01.09.2018 erfolgt. Zum KiTa-Jahr 2021/22 wurde auf eine Anhebung der Elternbeiträge verzichtet, jedoch eine Anhebung für das Kita-Jahr 2022/23 angekündigt. 
Seit der letzten Anhebung im Jahr 2018 ist eine weitreichende Änderung in Kraft getreten. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 erhalten Eltern von Regelkindern (die zu Beginn des KiTa-Jahres (01.09.) das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zur Einschulung) durch den Freistaat Bayern einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €. Diesen Betrag erhält der Träger der Kindertageseinrichtung und reduziert deshalb den Elternbeitrag, den die Eltern zu leisten haben. Beispiel: 
Der Elternbeitrag beträgt        126,00 €/Monat (für 5-6 Stunden/täglich); 
minus                                         100,00 € Beitragszuschuss
von den Eltern zu leisten:        26,00 €/Monat
Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr gewährt der Freistaat Bayern Krippengeld. Mit dem Krippengeld werden die Elternbeiträge bis zu 100,00 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht beispielsweise vom Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Er wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 € gezahlt. Bei Mehrkindfamilien wird die Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind erhöht. Für das Krippengeld müssen die Eltern einen Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Das Krippengeld wird an die Eltern ausbezahlt. Die Eltern wiederum leisten den vollen Krippenbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung. Das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten in Herrieden neue Elternbeiträge ausgearbeitet. Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 1. Juni 2022 auf Grundlage der Gebührenkalkulationen der einzelnen Träger über die Anhebung der Elternbeiträge beraten. Die beschlossenen Elternbeiträge finden auch die Zustimmung durch die verschiedenen Träger, so dass in Herrieden weiterhin einheitliche Kita-Gebühren erhoben werden. Somit können Eltern die Entscheidung für eine Einrichtung und das pädagogische Konzept unabhängig von finanziellen Aspekten treffen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.09.2022.

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3.5. Erbbaurechtsvertrag Neunstetten (ehemaliges KiTa-Gebäude und Pfarrhaus)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Seite Mitte Juli sind alle offenen Punkte endverhandelt, sodass die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Kath. Kirchenstiftung und der Stadt Herrieden erfolgen kann. 

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3.6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.6

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Stadtrat der Vergabe für
  • den Kanal- und Wasserleitungsbau an die Fa. Sorg Bau aus Oberahorn zugestimmt hat.
  • die Lasershow für die Kirchweih zugestimmt hat.
  • die Schallschutzuntersuchung und verwaltungsrechtliche Untersuchung rund um das Stadtschloss im Hinblick auf Veranstaltungen an die Bietergemeinschaft Vogelsang/Sorge zugestimmt hat.

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4. 30. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 16.08.2021 in Kraft getretene 27. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft) erneut im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ – Abschnitt 6.2.2.3 („Vorbehaltsgebiete Windkraft“) – überarbeitet. In enger Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern sollen im Rahmen der 30 Änderung zwei Vorbehaltsgebiete (WK 72 und WK 73) in den Regionalplan aufgenommen werden. 

WK 72 - Gemeinde Hemmersheim, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
WK 73 – Gemeinde Simmershofen, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind durch die 30. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) nicht betroffen. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 30. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 6.2.2.3, Vorbehaltsgebiete Windkraft, zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 01_30_aenderung_aenderungsbegruendung.pdf
Download 02_30_aenderung_ziele_und_grundsaetze.pdf
Download 03_30_aenderung_begruendung.pdf
Download 04_30_aenderung_kartenausschnitt_wk_72.pdf
Download 04_30_aenderung_kartenausschnitt_wk_73.pdf
Download 04_30_aenderung_tekturkarte_3_zu_karte_2.pdf
Download 04_30_aenderung_umweltbericht.pdf
Download 06_30_aenderung_datenschutzhinweis.pdf
Download 06_30_aenderung_datenschutzhinweis (1).pdf
Download Landschaft_und_Erholung_11Aenderung (1).pdf

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5. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Halmonslache“ im OT Neunstetten, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen soll die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen, das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Voraussetzungen dafür liegen vor, da es sich um eine Fläche mit weniger als 10.000 Quadratmetern handelt, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließt. Das geplante Gebiet schließt im Osten und Süden an bestehende Bebauung an. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf den Flächen begründet.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 5.600 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Flst.Nrn. 575, 573 (Verkehrsfläche), 567 (Verkehrsfläche) und 603 (Leutershausener Straße) der Gemarkung Neunstetten.

Diskussionsverlauf

Herr Enz schlägt vor, bei der Planung auch die Erweiterung im Auge zu behalten und die Erschließungsstraße mit vorzusehen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Halmonslache“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO.

  1. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage Aufstellungsbeschluss.pdf

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6. Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der konkrete Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Anschluss an den bestehenden Betrieb. Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit einem Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen. 
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Neunstetten, nördlich der Staatsstraße 1066 Richtung Ansbach. Der Gesamtbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft lediglich die unbebauten Flächen im Außenbereich, hat eine Größe ca. 1,98 ha und umfasst die Flurstücke 620 (teilw.), 621/1 (teilw.) und 629 (teilw.) der Gemarkung Neunstetten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten, Fa. GIMA" wurde zur Vorabinformation und Abstimmung der Belange der Träger öffentlicher Belange in der Fassung vom 27.07.2022 ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ausführungen zur Kompensation von Eingriffen sowie zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet.
Um Konflikte zur angrenzenden Bebauung zu vermeiden, wurde eine Immissionsschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Eventuelle Vorgaben und Maßnahmen werden bei weiterer Planung eingearbeitet und vollumfänglich beachtet.

Diskussionsverlauf

Frau Franziska Wurzinger regt an, dass auf die Abstände geachtet werden soll, um mögliche Emissionen auch in Hinblick auf ein zukünftiges Wohngebiet zu berücksichtigen.
Herr Wolfgang Strauß fragt nach, ob man eine Simulation von der Gebäudehöhe haben kann?

Beschluss

  1. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 27.07.2022) und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Leitfaden für die öko- und sozialgerechte Beschaffung der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 7

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Beschlüsse zur öko-sozialen Beschaffung gefasst.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.02.2015 im Zuge der Bewerbung zur Fairtrade-Stadt kommt Herrieden bereits der Empfehlung der Landesregierung nach, die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ vom 29. April 2008 anzuwenden.
Am 06.11.2019 hat sich Herrieden mit dem Stadtratsbeschluss zur Zustimmung der Unterzeichnung des „Pakts für nachhaltige Beschaffung“ der Metropolregion Nürnberg bereit erklärt, den Anteil an fair beschafften Produkten zu steigern.
Mit Beschluss vom 27.05.2020 hat der Stadtrat bereits einem Vorgabenkatalog zur fairen Beschaffung für Dienstkleidung am städtischen Bauhof und im Bäderbereich zugestimmt.

Die Einhaltung von öko-sozialen Standards bei der Beschaffung der Stadt Herrieden soll nun weiter vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung ein Leitfaden zur öko- und sozialgerechten Beschaffung in der Stadt Herrieden entwickelt. Damit soll es den zuständigen Mitarbeiter:innen möglich sein, die entsprechenden Anforderungen beim Einkauf für verschiedene Produktgruppen schnell und unkompliziert nachzuschlagen. Im Leitfaden werden zunächst die rechtlichen Grundlagen erläutert und verschiedene Begriffe, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Beschaffung häufig Verwendung finden, definiert und voneinander abgegrenzt (bspw. „fair“, „nachhaltig“ und „regional“). Anschließend werden Richtlinien zu folgenden Produktgruppen beschrieben:

  • Büromaterialien einschließlich Papier sowie Büromobiliar
  • Druckerzeugnisse
  • Elektrogeräte und IT
  • Catering und Getränke
  • Marketing- und Geschenkartikel
  • Kommunales Grün und Blumenschmuck
  • Baustoffe und –leistungen
  • Arbeitskleidung und Textilprodukte
  • Reinigungs- und Hygieneartikel. Abfall und Recycling

Zu jeder Kategorie sind relevante Gütesiegel aufgeführt, mit deren Hilfe die öko-soziale Beschaffung nachgewiesen werden kann.
Bei der Ausarbeitung des Leitfadens wurde sich an den Handlungsleitlinien zur nachhaltigen Beschaffung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. orientiert. Zudem erfolgte ein Austausch mit den jeweils für die Beschaffungsleitlinien zuständigen Ansprechpartner:innen der Stadt Amberg und der Gemeinde Markt Eckental. Dabei wurde bestätigt, dass sich beide Kommunen bei der Erstellung ihrer Leitfäden ebenfalls wesentlich an der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ausgerichtet haben.

Rechtliche Würdigung

Seit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht im April 2016 sind Nachhaltigkeitsaspekte im Vergaberecht verankert (§ 31, 34 VgV, § 97, 127 GWB). Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber, Produkte und Dienstleistungen auszuwählen, die neben der Wirtschaftlichkeit auch Nachhaltigkeitsaspekte erfüllen. 

Diskussionsverlauf

Herr Armin Jechnerer schlägt vor, den Punkt „Energie“ noch mit aufzunehmen. 
Frau Gaby Rauch hält eine Evaluierung nach einem Jahr für angemessen.

Beschluss

Der Stadtrat verabschiedet den Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung. Die fairen, ökologischen und regionalen Ziele und Standards gemäß dem Leitfaden sollen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen als Wertungskriterien berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Leitfaden öko- und sozialgerechte Beschaffung Stadt Herrieden.pdf

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8. Kindergartenbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Für die Kindertagesstätte Oberschönbronn wird ein Kindergartenbus eingesetzt. Corona-bedingt und auch krankheitsbedingt ist der Busbetrieb seit längerem eingestellt. Es soll geprüft werden, ob und wie der Kindergartenbus weiterhin betrieben werden kann.
Am 23.06.2022 fand für die Eltern der KiTas Oberschönbronn und Elbersroth ein Informationsabend statt. 

Für den KiTa-Bus sprechen folgende Argumente:
  • Gemeinschaftsgefühl
  • Komfort (bequem)
  • Gewöhnung an den ÖPNV
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Eigenes Kfz nicht erforderlich
  • Klimaschutz
  • Weniger Trennungsschmerz
  • Reduzierung Zeitdruck

Gegen den KiTa-Bus sprechen folgende Argumente:
  • Weniger Kontakt zwischen den Eltern
  • Bei Ausfall von „Stammfahrer“ = keine Bezugsperson für Kinder
  • Personalengpass am Mittag in der KiTa
  • Mangelnde Präsenz der Eltern in der KiTa
  • Zu späte Kernzeit
  • Fehlende Tür- und Angelgespräche
  • Zeitspannen unpassend für Bedürfnisse der Kinder
  • Hoher Organisationsaufwand
  • Spätes Mittagessen
  • Zu viele Kinder für einen Bus
  • Tagesablauf gestört
  • Zu späte Abholzeiten
  • Großer Verwaltungsaufwand

Folgende Lösungsvorschläge wurden gesammelt:
  • KiTa-Bus steht für Projektfahrten zur Verfügung;
  • Bus fährt, wenn Familie noch einen Säugling zu betreuen hat;
  • Weite Wegstrecke zur KiTa;
  • Entgegengesetzter Weg zur Arbeit;
  • Flexible Abholzeiten anbieten;
  • Bringzeit von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr begrenzen (bisher 9:00 Uhr)
  • Abholzeit bereits um 12:30 Uhr (bisher 13:00 Uhr)


Es wurde eine Elternumfrage durchgeführt. Dabei ging es um folgende Themen:

  • Gestaltung der Mittagessenszeit?
75 % der Befragten gaben an, dass sie Interesse an einem warmen Mittagessen haben.

  • Entsprechen die geänderten Bring- und Abholzeiten den Bedürfnissen der Eltern?
93,1 % der Befragten entsprechen die geänderten Zeiten den Vorstellungen der Eltern. 

  • Besteht Interesse an der Abholzeit bis 14:00 Uhr?
58,62 % haben Interesse an einer Abholzeit bis 14:00 Uhr
37,93 % haben kein Interesse
3,45 % gaben evtl. an.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt,
  1. dass die Bring- und Abholzeiten in der KiTa Oberschönbronn/Elbersroth entsprechend der Elternumfrage angepasst werden sollen;
Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  1. dass ab dem kommenden KiTa-Jahr ein warmes Mittagessen angeboten werden soll;
Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  1. dass die bisherigen Personalstunden, die für den KiTa-Bus angefallen sind, für erforderliche Busfahrten für alle KiTas in städtischer Trägerschaft (z. B. Einkäufe, Ausflüge, Besuch der Kneipp-Anlage, Fahrt zum Turnen) und für die Bereitstellung eines warmen Mittagessens zur Verfügung stehen;
Abstimmungsergebnis: 19 : 1

  1. dass zum Start des neuen KiTa-Jahres der Bedarf eines Busangebotes bei den Eltern abgefragt werden soll, um zu prüfen, ob z. B. im Rahmen eines allgemeinen Rufbussystems ein Fahrdienstangebot für KiTa-Kinder integriert werden kann;
Abstimmungsergebnis: 17 : 3

  1. dass das Konzept nach einem Jahr evaluiert werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9
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9.1. Matthias Rank - Energie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Matthias Rank fragt an, ob bei den künftigen Haushaltsberatungen Mittel für den Austausch von Heizungsanlagen und für energetische Sanierungen eingeplant werden können?

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9.2. Johanna Serban - Bepflanzung in Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Frau Johanna Serban fragt nach, wann die Bepflanzung für den Sichtschutz in Hohenberg erfolgt?

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9.3. Johanna Serban - Bauvorhaben Hohenberg 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Frau Johanna Serban fragt an, ob zum Bauvorhaben Hohenberg 30 die Information der Öffentlilchkeit besser gestaltet werden kann?
Die Bürgermeisterin antwortet, das im zuständigen BV-Ausschuss und jeweils im Nachgang zur Sitzung im Amtsblatt darüber informiert wird.

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9.4. Johanna Serban - Ferienprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Frau Johanna Serban fragt an, ob sich aus den Reihen des Stadtrates noch Begleitpersonen für das Ferienprogramm bei Frau Gümpelein melden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass eine entsprechende E-Mail versandt wurde und bedankt sich bei den Vereinen für die Unterstützung. Das diesjährige Ferienprogramm wird aus Mitteln der Bürgerstiftung unterstützt. Explizit dankte sie den einzelnen Stadtratsmitgliedern, die in ihrer Funktion als Vereinsvorsitzende bereits beim Ferienprogramm aktiv sind.

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9.5. Wolfgang Strauß - Öffnungszeit Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.5

Sachverhalt

Herr Wolfgang Strauß fragt an, ob bei warmem Wetter die Öffnungszeit im Freibad verlängert werden kann?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass eine Verlängerung bereits in Planung ist und am 28.07.2022 dazu ein letztes Koordinationsgespräch stattfindet.

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9.6. Gaby Rauch - KiTa-Bus Personal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.6

Sachverhalt

Frau Gaby Rauch fragt an, ob auch die KiTa Neunstetten mit Mittagessen versorgt werden könne und ob das Bus-Personal für den Bürgerbus zur Verfügung stünde?

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9.7. Michael Weis - Krippe in Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 9.7

Sachverhalt

Herr Weis fragt an, wann die Krippe in Elbersroth starten kann?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass es für Januar 2023 vorgesehen ist, die Krippe zu eröffnen.

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 26.09.2022 09:02 Uhr