Datum: 21.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Roth
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Werner Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.07.2022 und 27.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2022 und 27.07.2022 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Über das Protokoll vom 13.07.2022 wurden bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben, somit ist das Protokoll genehmigt. Zum Protokoll vom 27.07.2022 hat Herr Strauß einen Einwand geäußert. Im Diskussionsverlauf zu TOP 6 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss muss es deshalb lauten: „Herr Wolfgang Strauß fragt nach, ob man eine Simulation von der Gebäudehöhe haben kann?“ Mit dieser Korrektur ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.07.2022.pdf
Download Niederschrift ö vom 27.07.2022.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3 |
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3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass Herr Andreas Hickl für die Stadtgärtnerei eingestellt wurde. Er tritt damit die Nachfolge von einer Kollegin an, die in Kürze in den wohlverdienten Ruhestand geht.
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3.2. Information zur Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE) - in Beantwortung von Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer ist mit der Lebenshilfe im Austausch. Zu den Anfragen aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 01.06.2022 und der öffentlichen KSS Sitzung vom 26.07.2022 zum Angebot der Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE) erhielt sie am 02.08.2022 von Herrn Breuker folgende E-Mail:
„Die Lebenshilfe Ansbach hat mit der Eröffnung des Wohnheims in Dinkelsbühl und der dort angegliederten Einrichtung der „Tagestruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE)“ eine 2. bedarfsanerkannte Einrichtung dieser Art in Betrieb genommen. Die 1. bedarfsanerkannte Einrichtung mit 16 Plätzen befindet sich in Ansbach.
Für das Wohnheim in Herrieden lag und liegt keine Bedarfsanerkennung für einen derartigen Leistungstyp vor und wurde von uns auch nicht beantragt. Vielmehr wurde vor einigen Jahren mit dem Bezirk Mittelfranken vereinbart, dass wir am Standort Herrieden eine Art „Außenstelle“ der bereits damals anerkannten T-ENE in Ansbach vorübergehend betreiben dürfen. Vereinbart wurde, dass der Betrieb in Herrieden bis zu Fertigstellung der T-ENE in Dinkelsbühl aufrecht erhalten werden darf. Von dieser Regelung profitierten selbstverständlich die Bewohner des Gabrielihauses, welche gleichzeitig auch schon Besucher der T-ENE waren. Es ist nicht zwingend üblich, dass die Tagestruktur des 2. Lebensbereichs (T-ENE) an ein Wohnheim angegliedert ist. Wir, als Lebenshilfe Ansbach, haben dies aber am Standort Dinkelsbühl und Ansbach so realisieren können. Häufig müssen andere Besucher den notwendigen Weg in die Tagesstrukturierenden Einrichtungen täglich auf sich nehmen.
Zum besseren Verständnis muss man wissen, dass es sich bei all unseren Wohnheimen um Häuser handelt, bei welchen die Bewohner tagsüber einen 2. Lebensbereich (WfbM, Förderstätte, T-ENE) zwingend aufsuchen müssen. Ein Wegfall eines 2. Lebensbereichs berechtigt uns zur Kündigung des Wohn-und Betreuungsvertrags, da wir in unseren Häusern nicht auf eine werktägliche, ganztägige Betreuung, personell ausgerichtet und refinanziert sind.
Wir wollten natürlich unbedingt verhindern, dass Bewohner unser Wohnheim verlassen müssen, da wir alleine mit dem T-ENE Standort Ansbach nicht alle Bedarfe hätten decken können. Deshalb konnten wir, wie erwähnt, mit dem Bezirk vereinbaren, dass wir im Vorgriff auf die 2016 beantragen zusätzlichen 16 Plätze in Dinkelsbühl, die Herrieder Bewohner in Herrieden belassen konnten und die personelle Refinanzierung dadurch möglich wurde.
Nachdem nun die T-ENE in Dinkelsbühl in Betrieb genommen wurde, besteht der Bezirk Mittelfranken grundsätzlich darauf, dass T-ENE Besucher nun auch die finanziell geförderten und vorhandenen Einrichtungen aufsuchen. Diese Haltung ist formal völlig korrekt und aus Sicht des Bezirks auch vollkommen nachvollziehbar.
Dennoch bin ich seit Monaten mit dem Bezirk Mittelfranken in Gesprächen und Verhandlungen, um zu erreichen, dass die aktuellen T-ENE Besucher aus Herrieden, auch weiterhin tagsüber in Herrieden verbleiben dürfen. Es gibt bereits aktuell ein Angebot des Bezirks, aber leider ist auch hier noch eine entsprechende Nachverhandlung nötig.
Für den Ersatzneubau in Herrieden ist weiterhin keine eigenständige T-ENE Einrichtung vorgesehen, da wir, wie gesagt, bereits insgesamt 32 T-ENE Plätze betreiben.
Ich hoffe, dass ich damit die Anfrage beantworten konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Breuker
Geschäftsführer“
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3.3. Fahrzeugersatzbeschaffung für die FFW Oberschönbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Am 17.08.2022 fand mit der Ersten Bürgermeisterin Dorina Jechnerer, den Führungskräften der FFW Oberschönbronn, dem 1. Kommandanten der FFW Herrieden, Nobert Bayer und dem Mitarbeiter des Rathauses, Rainer Winterott, ein gemeinsames Gespräch statt. In diesem Gespräch ging es um die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF), welches bereits 31 Jahre im Dienst der Feuerwehr ist.
Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist im Feuerwehrbedarfsplan und im Investitionsplan der Stadt Herrieden bereits für das Haushaltsjahr 2020 vorgehsehen. Laut Stellungnahme des Kreisbrandrates Thomas Müller ist ein wasserführendes Fahrzeug notwendig, um die Hilfsfrist von 10 Minuten bei einem kritischen Wohnungsbrand im 2. OG im Ortsteil Limbach zu gewährleisten. Die erweiterte Hilfsfrist wird von mehreren umliegenden Feuerwehren abgedeckt.
Ausschlaggebend dafür, ob ein wasserführendes Fahrzeug angeschafft werden kann ist, ob sich genügend aktive Feuerwehrleute als Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen und auch genügend Atemschutzgeräteträger zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen, d. h. die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Oberschönbronn bejaht werden kann.
Laut Aussage des 1. Kommandanten der FFW Oberschönbronn, Stephan Schaffner, haben sich eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrleuten bereit erklärt, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger durchzuführen. Herr Schaffner hat aber angemerkt, dass bei einer Alarmierung der FFW Oberschönbronn während des Tages, die notwendige Anzahl an Atemschutzgeräteträgern nicht garantiert werden kann.
Trotz dieser Einschränkung befürwortet die Gesprächsrunde den Kauf eines wasserführenden Fahrzeuges (TSF-W) für die FFW Oberschönbronn.
Die Führungskräfte der FFW Oberschönbronn werden mit verschiedenen Herstellerfirmen in Kontakt zu treten, um den Anschaffungsvorgang zu starten. Hierbei soll erfragt werden, ob auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (z. B. Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb) angeboten werden können, ohne Einschränkung der Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges gewährleistet werden kann.
Die Stadtverwaltung wird nachfragen, ob eine andere Kommune ebenfalls ein TSF-W erwerben will, um bei baugleichen Fahrzeugen einen höheren Zuschuss von der Regierung von Mittelfranken zu erhalten.
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3.4. Veranstaltungskalender 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Terminabstimmung zwischen den Veranstaltern
Veranstaltungskalender 2023
Wir blicken ganz optimistisch ins Veranstaltungsjahr 2023. Damit die Termine für unsere vielfältigen Veranstaltungen gut abgestimmt geplant und organisiert werden können, lädt die Stadt Herrieden zum Abstimmungsgespräch ein. Wir treffen uns am 11. Oktober 2022 um 19.00 Uhr im Gasthaus Sonne in Herrieden.
Es wird unabhängig vom Abstimmungstermin darum gebeten, fehlende oder überholte Termine Ihres Vereins im Online-Veranstaltungskalender zu prüfen und sich bei Aktualisierungsbedarf an diana.pollak@herrieden.de zu wenden.
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3.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Firma GIMA
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Folgende E-Mail erreichte die Verwaltung:
„Sehr geehrte Frau Grabner,
zur der Frage der Stadt Herrieden bezüglich eines angedachten Wohngebietes unmittelbar westlich des o.g. Bebauungsplanes und der Betriebsgelände der Firmen GIMA und IBE GmbH kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Eine Beurteilung der Geräuschsituation in unbeplanten Gebieten im Außenbereich ist aufgrund der fehlenden Immissionsorte nicht wirklich möglich.
Zudem können sich durch die eventuell in der Zukunft entstehenden Immissionsorte, je nach baulichen Gegebenheiten, völlig andere schalltechnische Situationen ergeben, als jetzt mit einer gezwungenermaßen sehr groben Abschätzung prognostiziert werden könnte.
Die Betriebsstandorte der beiden Unternehmen GIMA und IBE sind durch Bestand und Bauleitplanung besonders geschützt. Der untersuchte Betrieb in den jetzt geplanten Hallen wirft für den bestehenden maßgeblichen Immissionsort keine schalltechnischen Bedenken auf und wahrt den Stand der Technik.
Daher hat in jedem Fall eine nachgelagerte Bauleitplanung auf die bestehenden Betriebe der GIMA bzw. IBE Rücksicht zu nehmen, in dem Sinne, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Betriebstätigkeit durch heranrückende Immissionsorte eingeschränkt werden dürfen.
Bezüglich Wohnnutzungen, die eventuell in Zukunft an die Betriebe heranrücken, kann aber aufgrund der Untersuchung zumindest davon ausgegangen werden, dass mit sachgerechter Planung und an den (Wohn)nutzungen vorzusehenden, angemessenen schalltechnischen Maßnahmen gewährleistet werden kann, die bestehenden Unternehmen nicht in ihrem Betrieb einzuschränken.
Zu beachten ist hierbei, dass Wohnnutzungen, die unmittelbar an ein Gewerbegebiet angrenzen, eventuell nicht mit dem hohen Schutz eines Wohngebietes rechnen können und es sinnvoll sein könnte, hier Mischgebietsnutzungen in einem Zwischenbereich einzuplanen.
Insgesamt können Konflikte und Missverständnisse aus unserer Erfahrung nur vermieden werden, wenn ein Gutachten eine vorgelegte Planung detailliert untersucht.
Ich stehe für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Heidelberg, Dipl.-Ing. (FH)
Projektleitung Immissionsschutz
Tel: 08254/ 99466-55 | Fax: 08254/ 99466-99
Ingenieurbüro Kottermair GmbH
Gewerbepark 4 | 85250 Altomünster
Messstelle nach §29b BImSchG
Sitz der Gesellschaft: Altomünster
Amtsgericht München HRB 223764
Geschäftsführer: Andreas Kottermair“
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3.6. Energieeinsparmaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
In der Verwaltung und den angegliederten Abteilungen wurden Ideen für Energieeinsparmaßnahmen abgefragt. Die Maßnahmen gliedern sich in bauliche, verhaltensorientierte, technische Optimierungen und allgemeine Energieeinsparungen.
Die Verwaltung wird nachfolgend aufgeführte Maßnahmen umsetzen bzw. prüfen und ggf. Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen einstellen:
- Raumtemperatur auf 19° senken und mit Thermo-/Hygrometer prüfen
- Nachtabsenkung / Vorlauftemperaturen der Heizungen optimieren
- Hallenbad Wassertemperatur um 2° C absenken; Wegfall des Warmbadetages
- evtl. Beckenabdeckung, um Verdunstung und Auskühlung zu reduzieren
- Spülintervalle der Duschdurchläufe auf ein Mindestmaß reduzieren
- Prüfung der unbedingt notwendigen technischen Aufbereitung im Winter im Freibad
- Mieter von städtischen Wohnungen und Nutzer städtischer Gebäude anschreiben und auf Energiebewusstsein hinweisen
- Nur Räume beheizen, wo unbedingt notwendig – sonst frostfrei halten
- Bewegungsmelder in den Fluren anbringen und Schaltzeit reduzieren
- Steckerleisten / Bildschirme / Drucker täglich abschalten
- Alle unnötigen Verbraucher abschalten
- Beleuchtung nur einschalten, wenn unbedingt nötig
- Beleuchtung auf LED umrüsten, soweit noch nicht geschehen
- PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden ergänzen, alle Dachflächen nutzen
- Solarspeicher bei bestehenden PV-Anlagen ergänzen
- Büromöbel und Fensterverschattung so organisieren, dass solarer Energieeintrag möglich ist, aber keine Blendung entsteht.
- Türen / Tore immer schließen
- Ampeln durch Zebrastreifen ersetzen
- Prüfen von Fenster und Außentüren (z.B. Austausch von Dichtungen, Gläsern, etc.)
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3.7. Einweihung KiTa Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
|
ö
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3.7 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass am Freitag, 07.10.2022, um 16:00 Uhr, die Einweihung der KiTa Neunstetten stattfindet.
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3.8. Tag der offenen Tür in den technischen Abteilungen der Stadt Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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3.8 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass am 16.10.2022 in den technischen Abteilungen der Stadt Herrieden ein Tag der offenen Tür durchgeführt wird.
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4. Vergabe Straßenbezeichnung für das Baugebiet Nr. 6 "Rauenzell-Mitte"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Aus der Mitte des Stadtrats wurde für das Baugebiet Nr. 6 „Rauenzell-Mitte“ die Straßenbezeichnung: „Josef-Pfeiffer-Straße“ vorgeschlagen.
Herr Josef Pfeiffer war von 1957 bis zur Eingemeindung 1971 Erster Bürgermeister der Altgemeinde Rauenzell. Herr Josef Pfeiffer hat die Rauenzeller Trinkwasserversorgung weitblickend auf den Weg gebracht und Jahrzehnte lang betreut. Er hat auch den ehemaligen Wasserzweckverband Rauenzell-Roth-Thann ins Leben gerufen und war von Mai 1963 bis April 1984 erster Vorsitzender und von Mai 1984 bis April 1990 Verbandsrat. Ebenso war er lange Jahre Kreisrat im ehemaligen Landkreis Feuchtwangen und nach der Gebietsreform noch sechs Jahre im Landkreis Ansbach.
Rechtliche Würdigung
Die Namensvergabe für Straßen fällt lt. GO § 2 Nr. 24 in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Namensgebung „Josef-Pfeiffer-Straße“ für das Baugebiet „Rauenzell-Mitte“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2021 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Jahresrechnung (31.12.):
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2021
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a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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30.209.941,60 €
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26.571.893,96 €
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b) Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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8.977.162,22 €
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7.853.868,78 €
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c) Gesamthaushalt:
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39.187.103,82 €
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34.425.762,74 €
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Jahresüberschuss/fehlbetrag:
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876.688,74 €
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10.252,37 €
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Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
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6.880.709,65 €
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4.321.685,70 €
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Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
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876.688,74 €
|
10.252,37 €
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Die Sonderrücklagen betragen:
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2.974.716,02 €
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2.474.417,04 €
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Der Schuldenstand betrug:
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5.139.347,28 €
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4.022.558,41 €
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Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € für die Sanierung der Abwasseranlage in Anspruch genommen (Planansatz 2021: 2.662.571,00 €).
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2021: 788,40 €, tatsächlich: 632,38 €.
Beschluss
Nachdem der Stadtrat die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis genommen hat, verweist er diese zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Antrag vom 11.09.2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrieden Erlebnisspielplatz zum Thema „Storch trifft Hase“ für Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reichten folgenden Antrag bei der Verwaltung mit E-Mail vom 11.09.2022 ein:
„Herrieden als Aktivstadt an der Altmühl hat sich zum Ziel gesetzt, ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort für Jung und Alt zu sein. Insbesondere junge Familien sollen in Herrieden Heimat finden und sich wohl fühlen. Unsere Familien vor Ort wurden während der Corona-Pandemie aber auch jetzt in Zeiten des Ukraine-Krieges vor enorme Herausforderungen gestellt. Wir wollen deshalb mit diesem Antrag einen Beitrag dazu leisten, unseren Kindern wieder ein Stück Lebensfreude zurückzugeben.
Nachdem das Konzept der Landesgartenschau nicht weiter fortgeführt wird, schlagen wir die Planung eines Erlebnisspielplatzes im direkten Umgriff der Altstadt vor.
Der Erlebnisspielplatz soll ein Alleinstellungsmerkmal aufgreifen und sich vom Konzept der „normalen“ Spielplätzen abheben. Als Beispiele aus der Region gilt das Konzept aus Wolframs-Eschenbach mit dem Ritterspielplatz und der Erlebnisspielplatz in Wald am Altmühlsee. Passend zur Stadt Herrieden sollen die Themen Storch, Hase und Wasser aufgegriffen werden und auf Thementafeln historisch sowie naturwissenschaftlich erklärt werden.
Mit der Wahl des Standortes sollen folgende Ziele erreicht werden:
- die Altstadt und deren Geschäfte sollen belebt werden, daher sollte eine Nähe z.B. zu einem Café gegeben sein
- die Siedlungsgebiete mit den jungen Familien sollen eine stärkere Bindung zur Herrieder Altstadt bekommen
- durch die Anbindung an einen Rad- und Fußweg soll es für junge Familien ein attraktiver Treffpunkt zum Verweilen, aber auch ein Anziehungspunkt für Tagesausflügler/-innen in der Region sein
- der Platz sollte gut einsehbar sein, sodass dieser als touristische Attraktion/Anziehungspunkt dient, wobei natürlich alle Sicherheitsstandards erfüllt sein müssen
- eine Beschattung mit Bestandsbäumen sollte im Idealfall vorhanden sein
Als möglicher Standort, der alle o.g. Vorteile erfüllt, wird die Fläche westlich der Stadtmauer am neu zu schaffenden Durchgang zwischen der Bäckerei Beck und dem Schmidt Haus vorgeschlagen.“
Stadtratsmitglied Matthias Rank erläutert den Antrag.
Hinsichtlich des Beschlussvorschlages merkt die Verwaltung an, dass nicht klar zu erkennen ist, wann genau mit der Angebotseinholung begonnen werden soll; sofort oder erst nach dem Beschluss des Haushalts 2023.
Der vollständige Antrag ist im RIS hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen
„Geschätzte Kosten für 2023 von ca. 8.000-10.000 Euro“
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Michael Weis merkt dazu an, dass vorhandene Spielplätze dahingehend überprüft werden sollen, ob diese erweitert werden können?
Beschluss
Der Stadtrat begrüßt aus städtebaulicher Sicht die Errichtung eines Erlebnisspielplatzes mit Alleinstellungsmerkmal vorzugsweise im Umgriff des Sanierungsgebietes der Altstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2023 entsprechende Planungskosten einzustellen. Die Planung soll auch die Standortanalyse und die konkrete Ausarbeitung des Themas für den Spielplatz beinhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download 220911_Antrag_Erlebnisspielplatz.pdf
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7. 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Herrieder Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erstmalig zu ändern. Ursprünglich war dieser Tagesordnungspunkt für die Sitzung vom 06.04.2022 vorgesehen und musste seinerzeit auf Bitten des Antragstellers vertagt werden.
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen.
Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 03.09.2021 bis 04.10.2021 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 26.08.2021 bekannt gemacht.
Der Stadtrat behandelte in seiner Sitzung vom 01.12.2021 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Weiterhin wurden in dieser Stadtratssitzung verschiedene Einzelaspekte zur Anpassung und Weiterentwicklung des vorhandenen Planungskonzeptes beschlossen.
Unter Einarbeitung der Abwägungsbeschlüsse sowie der Einzelaspekte wurde nun der Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ durch die Planer „Planungsbüro Vogelsang“ und „Landschaftsplanung Klebe“ erstellt.
Die wesentlichen Aspekte, welche im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt und eingearbeitet wurden, können der Tabelle vom 29.03.2022 entnommen werden.
Diese und alle weiteren Dokumente sind im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 07.03.2022
b) Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
d) Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download 1Änd_Steinweg_Tabelle_ErarbeitungEntwurf_0329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_Begründung_220329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_Plan_220329.pdf
Download BBP-Änd._Steinweg_Entwurf_TextFest_2200329.pdf
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Gaby Rauch - Vermietung Stadtschloss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Frau Rauch teilt mit, dass in der Benutzungsordnung für das Stadtschloss der Begriff „Mietkaution“ verwendet wird. Sie fragt an, ob dies korrekt ist?
Die Bürgermeisterin wird dies klären lassen.
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8.2. Michael Weis - Erschließung Rauenzell Mitte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, wann der Abriss des Gebäudes in Rauenzell ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Vergabe erfolgt ist und der Abriss bevorsteht.
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8.3. Manfred Niederauer - Schutz vor Cyber-Angriff auf öffentliche Institutionen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
Herr Niederauer fragt an, wie sich die Stadt Herrieden vor Cyber-Angriffen schützt?
Herr Meyer gibt einen kurzen Überblick. Die Bürgermeisterin verweist für Details auf die nichtöffentliche Sitzung.
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8.4. Johanna Serban - Spielplatz in Hohenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8.4 |
Sachverhalt
Frau Serban fragt an, wie der Sachstand zum Sichtschutz am Spielplatz in Hohenberg ist?
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass Angebote eingeholt und der Auftrag vergeben wurde.
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8.5. Siegfried Heller - Gemeindeverbindungsstraße Stegbruck - Stadel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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8.5 |
Sachverhalt
Herr Heller teilt mit, dass die Asphaltierungsarbeiten zwischen Stegbruck und Stadel abgeschlossen. Er bedankt sich für die durchgeführte Baumaßnahme.
Die Bürgermeisterin sagt zu, dass der Termin für die Straßeneinweihung noch bekannt gegeben wird.
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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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37. Stadtratssitzung
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21.09.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 14.10.2022 09:22 Uhr