Datum: 04.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.06.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download Protokoll28.06.2022.pdf
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3. Außenbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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3 |
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4 |
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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4.1 |
Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf
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4.2. Bepflanzung Kreisverkehr Roth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.2 |
Sachverhalt
Die Bepflanzung für den Kreisverkehr Roth erfolgt im Oktober 2022 in Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei.
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4.3. Vergabe Baumkataster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen UEL-Sitzung am 28.06.2022 hat der UEL-Ausschuss einen Auftrag zur Erstellung eines Baumkatasters an das Sachverständigen-Büro Edgar Wenisch aus Konnersreuth vergeben.
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4.4. Neubau Lebenshilfe - Honorarvergabe Energiekonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.4 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen UEL-Sitzung am 28.06.2022 hat der UEL-Ausschuss beschlossen, die Kosten für das Energiekonzept für den Gebäudekomplex (KiTa und Wohnheim) südlich des Schrotfelds, erstellt vom Ing.-Büro Herzner und Schröder Gebäudetechnik GmbH, zu übernehmen.
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4.5. Testbetrieb für Pfandringe an öffentlichen Mülleimern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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4.5 |
Sachverhalt
Auf Anregung aus der Bürgerschaft werden an den Standorten Markplatz/Kirchplatz, KiTa St. Vitus, Festplatz und an den stark frequentierten Wertstoffinseln sog. Pfandringe an den Mülleimern getestet. Pfandringe bieten die Möglichkeit, Pfand einfach und sichtbar abzustellen, damit Wertstoff dem Recycling zurückgeführt werden kann. Sammler:innen können das Pfandgut mitnehmen und einlösen, ohne in den Mülleimer greifen zu müssen.
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4.6. Hochwasserschutz Stegbruck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.6 |
Sachverhalt
Im Vorgriff der Baumaßnahme, die 2023 realisiert wird, soll im Herbst 2022 die Rodung der Bäume und Sträucher erfolgen. Die Flussmeisterstelle Ansbach hat zwischen der 40. und der 43. Kalenderwoche Gehölzpflegearbeiten entlang der Gewässer eingeplant und wird in diesem Zeitraum auch die Baumfällarbeiten in Stegbruck durchführen.
Kostenentwicklung:
In der fortgeschriebenen Kostenberechnung des Ing.-Büro KUBENS sind die aktuellen Baupreiserhöhungen in Folge von Corona-Situation und des Ukrainekonfliktes berücksichtigt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 3.950.000 € (brutto). Die Planungskosten liegen bei ca. 570.000 €. Für die Stadt Herrieden ergeben sich unter Annahme eines Beteiligtenbeitrags von 35 %, Kosten von ca. 1.580.000 €. Der Beteiligtenbeitrag kann durch unbare Leistungen (z. B. Unterhaltung des Schöpfwerks, Deichmahd) deutlich reduziert werden.
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4.7. Herrieder Dialog mit Ortsobmännern und -bäuerinnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.7 |
Sachverhalt
Am 17. Oktober 2022 lädt die Stadt Herrieden zum Dialog mit den Ortsobmännern und Ortsbäuerinnen des BBV ins Gasthaus Sonne um 19.00 Uhr.
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4.8. Pächterversammlung am 21.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.8 |
Sachverhalt
Am 21.11.2022 lädt die Stadt Herrieden um 19.00 Uhr zur Pächterversammlung ins Gasthaus Bergwirt. Im Rahmen der Pächterversammlung wird über das städtische Programm „fairpachten“ zur Stärkung der Artenvielfalt informiert und so die Voraussetzung für die Umstellung der Pachtverträge geschaffen.
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4.9. Aktuelle Informationen zum Thema Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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4.9 |
Sachverhalt
Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergien an Land
(„Wind-an-Land-Gesetz“ – WaLG)
Ziele: bis 2030 80% des verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien, bis 2045 Treibhausgasneutralität
Lösung: verbindliche Flächenziele (2,0% Bundesfläche, Bayern 1,8%)
Wenn Ziele nicht erreicht, dann können Ziele der Raumordnung, sonstige Maßnahmen der Landesplanung (z.B. Mindestabstände) oder Darstellungen in FNPs Windkraft nicht entgegengehalten werden
-> Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB;
wenn Ziel erreicht, dann entfällt die privilegierte Zulässigkeit von WKA außerhalb der ausgewiesenen Gebiete
Regionalplan:
Aktuell ca. 1.185 ha Vorrang- ca. 800 ha Vorbehaltsgebiete sowie ca. 260 ha Flächen in FNPs (ca. 0,5% der Regionsfläche)
Ziel:
bis Ende 2027: ca. 4.800 ha (1,1% der Regionsfläche)
bis Ende 2032: mind. ca. 7.800 ha (mind. 1,8% der Regionsfläche)
In den festgesetzten Zeiträumen (insb. bis Ende 2027) besitzt der bestehende Regionalplan Westmittefranken weiterhin Gültigkeit
Solange der Planträger das Flächenziel erreicht, ist er frei in der Definition der Planungskriterien! (z.B. Siedlungsabstände o.Ä.)
Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Neuer Art 82a BayBO: Mindestabstand für Privilegierungstatbestand gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB 1.000m zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen (§ 35 Abs. 6 BauGB) bei folgenden Fällen
in regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (aber WaLG!)
- höchstens 2.000m-Puffer um Gewerbe- und Industriegebiete (bei überwiegend örtlicher Stromversorgung)
- höchstens 500m-Puffer entlang Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen, drei- oder vierspurigen Bundesstraßen
- Re-Powering bestehender Anlagen
- militärische Übungsgelände
- Wald
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
§ 26 BNatSchG:
- Öffnung von Schutzgebieten für die Windkraftnutzung (§ 26 Abs. 3 BNatSchG)
- Ausnahme Natura 2000- und Welterbe-Gebiete
- nach Erreichen des Flächenziels nur in Windenergiegebieten
- bei Nicht-Erreichen des Flächenziels generell (außer in Natura 2000- und Welterbe-Gebieten)
- Artenschutzbezogene Erleichterungen (§ 45 b-d BNatSchG)
Weiteres Verfahren:
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5. Weihnachtsbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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5 |
Sachverhalt
Für die Weihnachtsbeleuchtung (Beleuchtung Storchentor und Überspannungen Vordere und Hintere Gasse) steht eine Ersatzbeschaffung an. Die Beleuchtung der Weihnachtsbäume wurde schon die letzten Jahre getauscht. Die Leuchtmittel der Überspannungen wurde vor Jahren schon durch LED ersetzt, jedoch sind die Leitungen und Steckverbindungen so brüchig, dass Wasser eindringt und diese ausfallen. Die neue Weihnachtsbeleuchtung steht aufgrund der Lieferzeiten jedoch erst für 2023 zur Verfügung.
In erster Linie soll der Ausschuss heute beraten, ob und in welchem Umfang in diesem Jahr aufgrund der Energiesituation überhaupt eine Beleuchtung stattfinden soll.
Bisher war immer die Weihnachtsbäume, das Storchentor, die Überspannungen Vordere- und Hintere Gasse, die Sterne auf den Straßenlampen Vogteiplatz und Marktplatz, Eisregen am Stadtschloss und das Torhaus beleuchtet.
Beschluss
Der UEL-Ausschuss beschließt, dass im Advent 2022 auf die Straßenbeleuchtung in der Vorderen und Hinteren Gasse verzichtet wird. Ebenso entfällt die Fassadenbeleuchtung am Stadtschloss und die Beleuchtung des Christbaumes am Stadtschloss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Klimaschutzoffensive Herrieden - Förderung von PV-Steckeranlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung soll der Ausschuss über einen weiteren Baustein der Klimaschutzoffensive Herrieden beraten. Folgenden Entwurf zur Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen legt die Verwaltung zur Beratung vor:
Richtlinie der Stadt Herrieden zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung und Nutzung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen
Einleitung
Die Stadt Herrieden hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil von Ökostrom in Herrieden zu erhöhen. Eine dabei unterstützende Maßnahme ist die Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen (Stecker-PV-Anlagen).
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herrieden. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Stadt Herrieden vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in
der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge. Pro Jahr werden maximal 100 Anlagen gefördert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden nach dem 01.10.2022 erworbene Stecker-PV-Anlagen. Hierunter fallen Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Mieter*innen für Wohngebäude oder Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes von Herrieden. Bei Mieter*innen ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorzulegen. Förderfähig ist maximal eine Anlage pro Haushalt. Pro Haushalt kann max. einmalig ein Förderantrag gestellt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind alle Stecker-PV-Anlagen bis 600 Watt Leistung.
Die erworbene und installierte Anlage muss die gültigen jeweils technischen Regeln erfüllen. Der Betreiber bzw. die Betreiberin der Anlage stellt selbstständig sicher, dass die Normen eingehalten werden. Gefördert werden ausschließlich Anlagen bzw. Geräte, die ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers angemeldet, installiert und betrieben werden.
Art und Höhe des Zuschusses
Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses nach dem Erwerb und der Montage der Anlage. Die Höhe der Förderung beträgt 100 €.
Pflichten der Zuschussempfänger
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Herrieden dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen. Die geförderte Stecker-PV-Anlage muss ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für die Dauer von 5 Jahren betrieben werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich. Er/sie hat Vorschriften des Denkmalschutzes und der Sanierungsrichtlinie zu beachten.
Antragsverfahren, Bewilligung, Auszahlung
Für den Erhalt des Zuschusses sind
- der ausgefüllte Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Stecker-PV-Anlage,
- die Rechnung(en) sowie Zahlungsbelege (z.B. Kontoauszüge oder Quittungen),
- die Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers oder der Gebäudeeigentümerin, falls der/die Antragsteller/in nicht Eigentümer/in ist,
- die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers,
- ein Foto von der montierten Anlage
vorzulegen.
Das Antragsformular und das Formblatt zum Eigentümereinverständnis können auf
der Website der Stadt Herrieden www.Herrieden.de heruntergeladen werden.
Haftungsausschluss
Die Stadt Herrieden haftet nicht für Schäden, die durch die geförderten Stecker-Photovoltaik-Anlagen entstehen.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Beschluss
Der UEL-Ausschuss stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. ZKA Herrieden - Austausch Räumer Nachklärbecken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bei einer Kontrolle des Nachklärbeckens wurde festgestellt, dass nicht nur die Verschleißteile (Räumerlippen, etc.) verschlissen sind, sondern die ganze Räumerkonstruktion so stark korrodiert ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Nur der Austausch der Räumerkonstruktion kostet geschätzt ca. 55.000 € brutto, der Komplettaustausch einschl. Räumerbrücke, Lager und Antrieb ca. 145.000 € brutto. Das Nachklärbecken einschl. Technik ist aus dem Jahr 1975. Da das Nachklärbecken im Moment das Nadelöhr der Kläranlage ist, ist zukünftig zu überlegen ob nur das Nötigste, also der Räumer, repariert und dann mittelfristig ein größeres Nachklärbecken gebaut wird. Der Standort eines neuen Nachklärbeckens wurde im Zuge der Klärschlammpresse schon einmal thematisiert. Die Verwaltung schlägt vor, Haushaltsmittel für die Reparatur des Räumers und Planungskosten (10.000 €) für die Berechnung und Ermittlung der Kosten für ein neues Nachklärbecken einzustellen.
Rechtliche Würdigung
Beschluss
Der UEL-Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und empfiehlt dem FPA, Haushaltsmittel für die Reparatur des Räumers und Planungskosten im Haushalt 2023 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Energie-Einsparungsmaßnahme - Umstellung Zyklus Amtsblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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8 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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12.10.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Überlegungen zu den möglichen Energie-Einsparungsmaßnahmen hat sich die Verwaltung auch Gedanken über das Amtsblatt gemacht.
Das Amtsblatt der Stadt ist das offizielle Veröffentlichungsblatt. Dort werden amtliche Bekanntmachungen der Kommune wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht und Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse veröffentlicht.
Um die Aktualität zur stärken, wurde vor einigen Jahren von einem 4-wöchigen Rhythmus auf einen 2-wöchigen Rhythmus umgestellt. Seither hat sich das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger und der Internetauftritt der Stadt Herrieden weiterentwickelt.
Tagesaktuell veröffentlicht die Stadt relevante Informationen auf der Homepage der Stadt.
Die Information über das Amtsblatt ist dennoch unverzichtbar, doch stellt sich die Frage, ob der Erscheinungsrhythmus neu festgesetzt werden soll. Denkbar wäre eine Rückkehr zum 4-wöchigen Turnus oder die Einführung eines 3-wöchigen Turnus. Dadurch können Kosten und Ressourcen eingespart werden. Unabhängig davon prüft die Verwaltung aktuell die automatische Verknüpfung von Homepage und Amtsblatt.
Beschluss
Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Erscheinungsrhythmus des Amtsblattes von 2 auf 4 Wochen umzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Gaby Rauch: Ablauf Bearbeitung Amtsblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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9.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, ob durch den geplanten neuen Amtsblattrhythmus Personal eingespart werden kann. Antwort: Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert die daraus resultierenden Einsparungen.
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9.2. Johann Heller: Räumung der Altmühl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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9.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, wann die dringend notwendige Räumung der Altmühl erfolgt. Antwort: Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert, dass, nach Auskunft des WWA die Räumung der Altmühl erst nach der Räumung anderer Flüsse an der Reihe ist.
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9.3. Robert Goth: Offener Tag für städtische Einrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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9.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, warum gerade der Tag der offenen Tür mit der Allerweltskirchweih zusammenhängt. Antwort: Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert, dass dies abgestimmt wurde. Der Tag der offenen Tür versteht sich als Ergänzung.
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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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04.10.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
Datenstand vom 01.12.2022 11:24 Uhr